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Internationaler Informationsaustausch
Im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs geben Finanzbehörden aus verschiedenen Staaten steuerrechtlich relevante Informationen weiter. Es existiert eine Vielzahl an internationalen Abkommen, die Art und Umfang des jeweiligen Informationsaustauschs regeln. Dabei wächst die Anzahl an Staaten, mit denen die Bundesrepublik steuerliche Daten automatisch austauscht, stetig an. Neben allen EU-Mitgliedstaaten existieren solche Abkommen unter anderem mit den USA, Großbritannien und mittlerweile auch der Türkei.
Das Wichtigste in Kürze:
- Viele Staaten haben mittlerweile Abkommen zum Austausch steuerlich relevanter Informationen geschlossen
- Dadurch können im Ausland befindliche Vermögenswerte den deutschen Finanzbehörden bekannt werden
- Betroffenen drohen ernste finanzielle und strafrechtliche Folgen
Was ist der internationale Informationsaustausch?
Der Wirtschaftsverkehr wird immer internationaler. Die deutschen Behörden müssen daher auf immer mehr Informationen über im Ausland stattfindenden Vorgängen zurückgreifen. Dies ist nur möglich, wenn die ausländischen Behörden die Informationen übermitteln. Dabei gilt der Grundsatz der Gegenseitigkeit, sodass der Informationsaustausch in der Regel nur stattfindet, wenn sich beide Länder zur gegenseitigen Übermittlungen von Informationen bereit erklären. Für die deutsche Praxis muss dabei unterschieden werden zwischen dem Erhalt von Informationen aus dem Ausland und zwischen Auskunftsersuchen von ausländischen Staaten an deutsche Behörden. Für das Vorgehen in beiden Fällen muss eine Rechtsgrundlage bestehen.
Was ist Amtshilfe?
Amtshilfe betrifft das Besteuerungsverfahren. Brauchen deutsche Finanzbehörden zum Beispiel Informationen eines ausländischen Staates, um zu prüfen, in welcher Höhe ein deutscher Staatsbürger Steuern zu zahlen hat, können sie sich an die ausländischen Behörden im Rahmen der Amtshilfe wenden. Die Amtshilfe ist zu unterscheiden von der Rechtshilfe. Diese Rechtshilfe betrifft nur Strafverfahren – etwa wenn deutsche Ermittlungsbehörden Informationen für ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung von einem ausländischen Staat benötigen.
Wann wird Auskunft erteilt?
Dabei gibt es im Wesentlichen drei Arten der Amtshilfe: Zunächst die sogenannten Amtshilfeersuchen, bei denen ein Staat einen anderen Staat um Auskunft in einem Einzelfall bittet. Des Weiteren sogenannte Spontanauskünfte, bei denen ein Staat einem anderen Staat ohne Aufforderungen (also „spontan“) relevante Informationen zur Verfügung stellt. Und zuletzt der sogenannte automatische Informationsaustausch, bei dem die Staaten unter zuvor festgelegten Kriterien zur Bereitstellung bestimmter Informationen verpflichtet sind.
Welche Abkommen bestehen für den automatischen Informationsaustausch im Rahmen der Amtshilfe?
Es besteht eine Vielzahl internationaler Abkommen, die den automatischen Informationsaustausch zum Gegenstand haben. Diese Abkommen werden häufig geändert und unterscheiden sich inhaltlich stark voneinander. Die Bundesrepublik hat sowohl Verträge über den Informationsaustausch mit einzelnen Staaten geschlossen als auch Abkommen unterzeichnet, denen eine Vielzahl von Staaten zugestimmt haben. Zu den wichtigsten Abkommen und Verträgen gehören unter anderem die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das Common Reporting Standard Abkommen (CRS) oder der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Unter Doppelbesteuerungsabkommen versteht man Verträge, die Staaten zum Zweck der Amtshilfe schließen. Die Staaten klären in den Abkommen, wann eine Person in welchem Staat steuerpflichtig ist. Darüber hinaus tauschen sie häufig Informationen aus, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Hierzu gehört allerdings auch umgekehrt, dass doppelte Nichtbesteuerungen verhindert werden sollen. Es existiert eine große Anzahl an individuellen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern, welche sich häufig an dem sogenannten Musterabkommen der OECD orientieren. Mittlerweile werden in vielen Doppelbesteuerungsabkommen automatische Informationsaustauschpflichten geregelt. In einigen Fällen erfolgt der Austausch allerdings nur auf konkretes Ersuchen eines Staates.
Common Reporting Standard (CRS)
Im Rahmen des CRS wurde festgelegt, welche Stellen welche Daten zu melden haben. Ziel des CRS ist die Verhinderung und Bekämpfung internationaler Steuerhinterziehung. Dabei orientiert sich das CRS am Standard der OECD. In Deutschland wurde der Common Reporting Standard über das FinanzkontenInformationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt. Das CRS gilt in über 100 Staaten. Dazu gehören unter anderem alle EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, Kanada und die Türkei. In Deutschland sind zur Meldung deutsche Finanzinstitute verpflichtet. Gemeldet werden Konten und persönliche Daten meldepflichtiger Personen. Zu den meldepflichtige Personen gehören natürliche Personen oder Rechtsträger, die nach dem Steuerrecht eines beliebigen anderen meldepflichtigen Staates in diesem ansässig sind (§ 19 Nr. 36, 37 FKAustG). Die einzelnen Pflichten und Ausnahmen sind im FKAustG detailliert geregelt.
FATCA
Der Foreign Tax Account Compliance Act ist ein Abkommen zum Informationsaustausch mit den USA. Die USA nehmen nicht am Common Reporting Standard teil. Auch im Rahmen des FATCA melden deutsche Finanzinstitute im Austausch mit den USA steuerlich relevante grenzüberschreitende Informationen.
Informationsaustausch zwischen der Türkei und der Bundesrepublik
Auch in der Türkei gilt der Common Reporting Standard. Die Türkei meldet damit seit 2021 steuerlich relevante Daten automatisch an die Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet, dass Informationen über deutsche Steuerpflichtige, die in der Türkei über Konten haben, automatisch an die deutschen Finanzbehörden gemeldet werden.
Beachten Sie: Einkommensteuerpflichtig ist im Grundsatz, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dann sind alle Einkünfte, die Sie weltweit erzielen, in der deutschen Steuererklärung anzugeben. Es spielt also keine Rolle, welche Nationalität Sie haben. Auch türkische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, sind einkommenssteuerpflichtig. Häufig haben Personen türkischer Herkunft, die in Deutschland leben, Konten (z.B. Girokonten, Wertpapierdepots) in der Türkei. Geben Sie die dadurch erzielten Einkünfte unbedingt in Ihrer Steuererklärung an. Dadurch, dass die Türkei die Informationen im Rahmen des CRS an die deutschen Finanzbehörden meldet, werden die Einkünfte ohnehin bekannt werden. Haben Sie die Einkünfte jedoch verschwiegen, droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Welche Folgen drohen mir im Rahmen des Informationsaustauschs?
Erfahren deutsche Finanzbehörden durch den Informationsaustausch, dass Sie im Ausland Einkünfte erzielt haben, die Sie nicht in Ihrer deutschen Steuererklärung angegeben haben, drohen ernsthafte rechtliche Konsequenzen. Neben der Pflicht, die zu wenig entrichteten Steuern samt Zinsen nachzuzahlen, besteht die Gefahr eines Strafverfahrens:
So müssen Sie befürchten, wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) verfolgt zu werden. Haben Sie bereits in der Vergangenheit ausländische Einkünfte nicht ordnungsgemäß angegeben, sollten Sie eine Selbstanzeige in Betracht ziehen. Die Hürden hierfür sind in der Praxis jedoch sehr hoch. Daher sollten Sie sich in einem solchen Fall unbedingt an einen auf das Steuerrecht spezialisierten Strafverteidiger wenden.
Der Internationale Informationsaustausch im Überblick
Um grenzüberschreitende steuerliche Sachverhalte prüfen zu können unterzeichnen immer mehr Staaten Abkommen zum internationalen Informationsaustausch. So nehmen etwa am Common Reporting Standard, über den ein automatischer Austausch relevanter Daten erfolgt, über 100 Länder teil. Im Rahmen des CRS tauscht mittlerweile auch die Türkei solche Steuerdaten mit Deutschland aus. Personen, die steuerlich relevante Einkünfte in der Vergangenheit verschwiegen haben, droht durch den Informationsaustausch das Bekanntwerden. Dies kann zur Nachzahlung mit hohen Zinsen und zu einem Steuerstrafverfahren führen. Potentiell Betroffene sollten sich in jedem Fall an einen Rechtsanwalt wenden