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Sie haben Fehler in der Steuererklärung des Erblassers entdeckt? Es droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung! Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Optionen durchgehen und einen klaren, rechtskonformen Weg vorwärts bestimmen. Nehmen Sie Kontakt auf, um eine Beratung zu vereinbaren. Rufen Sie an!

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Erbschaft - Korrekturpflicht  

Erweiterte Verantwortung und Korrekturpflicht bei Erbschaftssteuerhinterziehung

Vermeidung von Steuerhinterziehung im Erbfall

Mit dem Erbfall übernimmt der Erbe nicht nur Vermögen, sondern auch Pflichten. Besonders im Fokus steht dabei die Erbschaftssteuer, einschließlich der Verpflichtung zur Berichtigung von fehlerhaften Steuererklärungen des Erblassers. Eine strafrechtliche Haftung für Handlungen des Erblassers ist zwar ausgeschlossen, doch Steuerpflichten des Verstorbenen gehen auf die Erben über.

Einreichung der Steuererklärung für den Erblasser


Erben sind verpflichtet, für das Todesjahr des Erblassers dessen Einkommensteuererklärung einzureichen. Diese Aufgabe erfordert eine sorgfältige Erfassung aller relevanten Einkommensinformationen, um einerseits den steuerrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und andererseits Risiken einer Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Umgang mit fehlerhaften Einkommensteuererklärungen


Entdecken Erben, dass der Verstorbene fehlerhafte Steuererklärungen abgegeben hat, sind sie zur Korrektur verpflichtet. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 153 AO. Das Ignorieren dieser Pflicht kann schwere Folgen nach sich ziehen und den Erben selbst in die Position des Steuerhinterziehers bringen.

Folgen der Nichtberichtigung


Nicht korrigierte fehlerhafte Steuererklärungen können zu nachträglichen Steuerbescheiden und erheblichen Steuernachforderungen führen. Diese Verpflichtung wird besonders kritisch, wenn der Erblasser Vermögen im Ausland unversteuert gelassen hat. Solche Fälle erfordern eine umgehende und detaillierte Prüfung durch die Erben.

Vorsicht bei Auslandsvermögen


Ausländische Konten und Vermögenswerte erfordern eine besondere Aufmerksamkeit. Erben sollten aktiv nach Hinweisen auf unversteuerte Einkünfte im Ausland suchen und bei der Entdeckung von Schwarzgeld umgehend handeln, um einer möglichen Steuerhinterziehung entgegenzuwirken.

Steuerhinterziehung bei Erbschaft

Steuerhinterziehung beim Erben und Verschenken

Vorsicht geboten: Steuerhinterziehung im Kontext von Erbschaften und Schenkungen


Erbschaften und Schenkungen bergen steuerliche Pflichten, deren Nichtbeachtung in den Bereich der Steuerhinterziehung führen kann. Dieser Leitfaden beleuchtet die steuerrechtlichen Anforderungen und Konsequenzen bei Erbschaften und Schenkungen, um Sie vor strafrechtlichen Folgen zu schützen.

Grundlagen der Erbschafts- und Schenkungssteuer


Im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sind die Regelungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer festgelegt. Wichtig zu wissen ist, dass jede Vermögensübertragung, sei es durch Erbschaft oder als Schenkung, potenziell steuerpflichtig ist, abhängig von der Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zum Schenker oder Erblasser.

Steuerpflichtige Vorgänge und ihre Meldung


Die Pflicht zur Meldung und Versteuerung ergibt sich aus dem Überschreiten gesetzlicher Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Schenkungen und Erbschaften, die diese Grenzen überschreiten, müssen innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden, um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Erkennen und Korrigieren fehlerhafter Angaben


Entdecken Erben oder Beschenkte Unrichtigkeiten in bereits eingereichten Steuererklärungen, sind sie gemäß § 153 AO verpflichtet, diese umgehend zu korrigieren. Dies dient der Vermeidung von Strafen wegen Steuerhinterziehung und gewährleistet eine korrekte steuerliche Erfassung.

Konsequenzen bei Unterlassung

Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann zu nachträglichen Steuerforderungen und Strafen führen. Besonders heikel wird es bei Vermögen im Ausland, das nicht deklariert wurde. Hier ist schnelles Handeln gefragt, um rechtliche und finanzielle Nachteile abzuwenden.

Wie bemisst sich die Steuerhöhe?
Die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer variiert zwischen 0 und 50 %, abhängig von der Höhe des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad. Eine genaue Kenntnis dieser Regelungen hilft, die steuerliche Belastung zu minimieren.

Strafmaße bei Steuerhinterziehung


Bei einer festgestellten Steuerhinterziehung drohen Geld- und Freiheitsstrafen, deren Ausmaß sich nach der Höhe des hinterzogenen Betrages richtet. In Fällen besonders hoher Beträge können die Strafen besonders schwerwiegend ausfallen.

Vermeidung von Strafverfolgung


Eine proaktive Selbstanzeige bei erkannten Fehlern kann unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit bewirken. Wichtig ist hierbei die umgehende und korrekte Meldung an das Finanzamt, idealerweise unter Zuhilfenahme fachkundiger Beratung.

Was tun bei Ermittlungen?


Sollten bereits Ermittlungen gegen Sie laufen, ist es ratsam, keine Aussagen zu machen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht zu konsultieren. Dieser kann eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln und auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine Minimierung der Konsequenzen hinwirken.

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung im Bereich Steuerstrafrecht. Profitieren Sie von unserer Expertise und vermeiden Sie die Fallstricke der Steuerhinterziehung bei Erbschaften und Schenkungen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und sichern Sie sich ab.

Steuerhinterziehung bei Erbschaft

Steuerhinterziehung beim Erben und Verschenken

Vorsicht geboten: Steuerhinterziehung im Kontext von Erbschaften und Schenkungen


Erbschaften und Schenkungen bergen steuerliche Pflichten, deren Nichtbeachtung in den Bereich der Steuerhinterziehung führen kann. Dieser Leitfaden beleuchtet die steuerrechtlichen Anforderungen und Konsequenzen bei Erbschaften und Schenkungen, um Sie vor strafrechtlichen Folgen zu schützen.

Grundlagen der Erbschafts- und Schenkungssteuer


Im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sind die Regelungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer festgelegt. Wichtig zu wissen ist, dass jede Vermögensübertragung, sei es durch Erbschaft oder als Schenkung, potenziell steuerpflichtig ist, abhängig von der Höhe des Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad zum Schenker oder Erblasser.

Steuerpflichtige Vorgänge und ihre Meldung


Die Pflicht zur Meldung und Versteuerung ergibt sich aus dem Überschreiten gesetzlicher Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Schenkungen und Erbschaften, die diese Grenzen überschreiten, müssen innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden, um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Erkennen und Korrigieren fehlerhafter Angaben


Entdecken Erben oder Beschenkte Unrichtigkeiten in bereits eingereichten Steuererklärungen, sind sie gemäß § 153 AO verpflichtet, diese umgehend zu korrigieren. Dies dient der Vermeidung von Strafen wegen Steuerhinterziehung und gewährleistet eine korrekte steuerliche Erfassung.

Konsequenzen bei Unterlassung

Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann zu nachträglichen Steuerforderungen und Strafen führen. Besonders heikel wird es bei Vermögen im Ausland, das nicht deklariert wurde. Hier ist schnelles Handeln gefragt, um rechtliche und finanzielle Nachteile abzuwenden.

Wie bemisst sich die Steuerhöhe?
Die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer variiert zwischen 0 und 50 %, abhängig von der Höhe des übertragenen Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad. Eine genaue Kenntnis dieser Regelungen hilft, die steuerliche Belastung zu minimieren.

Strafmaße bei Steuerhinterziehung


Bei einer festgestellten Steuerhinterziehung drohen Geld- und Freiheitsstrafen, deren Ausmaß sich nach der Höhe des hinterzogenen Betrages richtet. In Fällen besonders hoher Beträge können die Strafen besonders schwerwiegend ausfallen.

Vermeidung von Strafverfolgung


Eine proaktive Selbstanzeige bei erkannten Fehlern kann unter bestimmten Bedingungen Straffreiheit bewirken. Wichtig ist hierbei die umgehende und korrekte Meldung an das Finanzamt, idealerweise unter Zuhilfenahme fachkundiger Beratung.

Was tun bei Ermittlungen?


Sollten bereits Ermittlungen gegen Sie laufen, ist es ratsam, keine Aussagen zu machen und sofort einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht zu konsultieren. Dieser kann eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln und auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine Minimierung der Konsequenzen hinwirken.

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung im Bereich Steuerstrafrecht. Profitieren Sie von unserer Expertise und vermeiden Sie die Fallstricke der Steuerhinterziehung bei Erbschaften und Schenkungen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und sichern Sie sich ab.

 Erbschaftssteuer: Immobilien

Besonderheiten für Immobilien in der Erbschaft

Immobilien stellen oft einen wertvollen Teil des Nachlasses dar, und bei der Vererbung von Grundeigentum kommen spezielle steuerliche Regelungen zur Anwendung.

Im Zuge der Nachlassplanung und der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung ist es entscheidend, die steuerlichen Erleichterungen für Immobilien im Auge zu behalten. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Möglichkeit der Steuerbefreiung für selbstgenutzte Familienheime gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Für Ehepartner und Kinder des Erblassers entfällt die Erbschaftssteuer, wenn sie das vom Erblasser bewohnte Haus oder die Eigentumswohnung über einen Zeitraum von zehn Jahren weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

Für Erbimmobilien, die vom Erblasser als Wohnraum vermietet wurden, bietet das Gesetz ebenfalls eine Steuererleichterung. Hier können die Erben einen Bewertungsabschlag von 10 Prozent für vermietete Wohnimmobilien in Anspruch nehmen (§ 13c Abs. 1 ErbStG).

Im Falle eines Nachlasses, der eine signifikante Anzahl von Immobilien umfasst, die einer strukturierten Verwaltung bedürfen, könnte zudem eine Steuerbefreiung für Wohnungsunternehmen relevant sein. Dies betrifft Gesellschaften, deren primärer Zweck in der Vermietung von Wohnraum besteht und die einen entsprechenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.

Die sorgfältige Bewertung der Immobilien für die Erbschaftssteuer ist von großer Bedeutung, um alle steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen. Hierbei spielen Steuerberater eine Schlüsselrolle, indem sie wertmindernde Faktoren identifizieren und bei der Steuererklärung geltend machen.

 Erbschaftssteuer: Hinterziehung

Umgang mit Erbschaftssteuerhinterziehung

Bei der Erbschaftssteuer führen unvollständige oder inkorrekte Angaben schnell zur Steuerhinterziehung, einem ernsten Straftatbestand. Um Risiken zu vermeiden, ist es essenziell, dem für den Erbfall zuständigen Rechtsanwalt sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Instrumente wie die Selbstanzeige bieten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, strafrechtliche Konsequenzen abzuwenden. Zudem sind die jeweiligen Verjährungsfristen im Steuer- und Strafrecht von Bedeutung.

Ein spezielles Augenmerk gilt dem Umgang mit nicht deklariertem Vermögen im Nachlass. Eine gründliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik finden Sie unter "Schwarzgeld in der Erbschaft".

Internationale Aspekte der Erbschaftssteuer

 

Mit der Globalisierung nehmen Erbfälle mit internationalem Bezug zu. Dabei kann es vorkommen, dass Deutsche im Ausland leben oder Vermögen besitzen, ebenso wie Ausländer, die in Deutschland versterben und hier Vermögen hinterlassen. Diese Konstellationen werfen Fragen zum anwendbaren Erbrecht und zu den steuerlichen Pflichten auf.

In Deutschland besteht eine Erklärungspflicht für Erbschaften, wenn eine unbeschränkte, erweiterte unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht nach dem deutschen Erbschaftsteuergesetz gegeben ist. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, existieren mit einigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen im Bereich der Erbschaftssteuer. Fehlt ein solches Abkommen, ist die Anrechnung der im Ausland gezahlten Erbschaftssteuer möglich. Es empfiehlt sich, diese Möglichkeiten durch einen Steuerberater prüfen und umsetzen zu lassen.

Beratung - Erbschaftsteuer

Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen Finanzamt

Unser erfahrenes Team begleitet Sie professionell bei der Abgabe Ihrer Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt. Wir verstehen, dass dieser Prozess komplex und herausfordernd sein kann. Deshalb setzen wir unser Fachwissen gezielt ein, um sicherzustellen, dass Ihre Erklärung korrekt, vollständig und termingerecht erfolgt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um den Prozess so effizient und stressfrei wie möglich zu gestalten.

 Expertise in Erbschaftssteuerhinterziehung

Unsere Kanzlei beherrscht die Feinheiten der Erbschaftssteuer, einschließlich der Prävention von Steuerhinterziehung. Mit Spezialkenntnissen in Steuerrecht und einem Fokus auf Erbschaftsfälle bieten wir maßgeschneiderte Beratung, um Ihre steuerlichen Pflichten optimal zu erfüllen.

Schnelles Handeln, Klare Abläufe

Handeln Sie frühzeitig, bevor es zu spät ist. Eine vorausschauende Gestaltung Ihrer Erbschaftsangelegenheiten kann das Risiko von Steuerstreitigkeiten minimieren und oft zu einer erheblich günstigeren steuerlichen Bewertung führen. Wir entwickeln für Sie die passende Strategie, um optimalen Schutz vor etwaigen steuerlichen Nachforderungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der bestmöglichen steuerrechtlichen Position zu gewährleisten.

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Bewährte Kompetenz im Steuerstrafrecht

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