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Anwaltskanzlei Steuerstrafrecht

Spezialisiert.

Professionell.

Effektiv.

Steuerrecht

Steuerstrafrecht

Schwarzarbeit

FRANKFURT

Bekannt aus:

Rechtsanwalt/Anwalt Steuerrecht und Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Mainz, Türkischer, Türkei, Türkisch, Informationsaustausch
Rechtsanwalt/Anwalt Steuerrecht und Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Mainz, Türkischer, Türke, Türkei, Informationsaustausch, Bilgi paylasimi
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Mandantenmeinungen

Jetzt vertraulich beraten lassen – 069 153 294 512 anrufen

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Die Kanzlei

Unsere Zweigstelle in Frankfurt – Persönlich. Erfahren. Durchsetzungsstark.


Steuerrechtliche Auseinandersetzungen sind Vertrauenssache. In unserer Tätigkeit setzen wir besondere Wert auf klare Kommunikation, juristische Präzision und ein Team, das sich mit voller Energie für Ihre Interessen einsetzt. Lernen Sie uns kennen – vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Lösung Ihres Falles.

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RA Ibrahim Cakir

Steuerstrafverteidiger

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir


Gründer und Inhaber der Kanzlei KSW Recht, spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Seit vielen Jahren vertrete ich Privatpersonen, Unternehmer und Freiberufler in steuerlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren – bundesweit und mit besonderem Bezug zu Mainz und der Rhein-Main-Region. Mein Anspruch: Lösungen, die rechtlich überzeugen und wirtschaftlich Bestand haben.

Auf das Steuerstrafrecht spezialisiert

Fachwissen im Steuerrecht

Bundesweite Strafverteidigung

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RA Wolfgang Bohnen

Freier Mitarbeiter

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Ines Schmidt

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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Lisa-Marie Valceschini

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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Gülten Yildirim

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir  

LL.M. Steuerrecht

LL.M. Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafverteidiger

Wirtschaftstrafverteidiger

Zweigstelle:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt

Telefon: 069 153 294 512
info@ksw-recht.de

Auf das Steuerstrafrecht spezialisiert

Fachwissen im Steuerrecht

Bundesweite Strafverteidigung

Sie erhalten eine auf ihren individuellen Fall passgenau zugeschnittene, professionelle Verteidigung in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir vertritt Sie bundesweit in allen Instanzen. Das besondere und hervorstechende Merkmal der Kanzlei KSW ist eine durch Kompetenz und Leidenschaft gekennzeichnete Arbeitsweise. 

Betriebsprüfungsverfahren in Frankfurt

Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt ist für Unternehmer oft eine Stresssituation – insbesondere, wenn im Raum steht, dass sich aus der Prüfung ein Steuerstrafverfahren entwickeln könnte.


Als Rechtsanwalt für Steuerrecht in Frankfurt begleite ich Sie persönlich in allen Phasen des Betriebsprüfungsverfahrens und arbeite eng mit Ihrem Steuerberater zusammen, um Ihre Rechte aus der Abgabenordnung (AO) und der Betriebsprüfungsordnung (BpO) zu sichern.

Wichtiger Hinweis:


Sobald der Betriebsprüfer Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat feststellt, ist er verpflichtet, die Bußgeld- und Strafsachenstelle zu informieren. In vielen Fällen übernimmt dann die Steuerfahndung die Ermittlungen – und die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige ist sofort gesperrt. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist daher entscheidend, um Risiken zu minimieren.

Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Betriebsprüfungsverfahren:

  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung und Verteidigung gegen unberechtigte Zuschätzungen

  • Beratung zu verdeckten Gewinnausschüttungen und Verrechnungspreisdokumentation

  • Begleitung bei Fragen zu Ausfuhrlieferungen oder dem Sitz der Geschäftsleitung

  • Unterstützung bei tatsächlichen Verständigungen mit der Finanzbehörde

  • Vertretung im Rechtsmittelverfahren gegen fehlerhafte Prüfungsfeststellungen

  •  

Gerade in Frankfurt – als bedeutendem Wirtschafts- und Finanzstandort – werden Betriebsprüfungen oft besonders intensiv geführt. Eine professionelle Verteidigungsstrategie kann hier den Unterschied machen.

FAQ – Betriebsprüfungsverfahren Frankfurt

1. Was ist eine Betriebsprüfung?
Eine Betriebsprüfung ist eine Außenprüfung des Finanzamts, bei der Ihre steuerlichen Verhältnisse überprüft werden. Ziel ist es, Unstimmigkeiten oder steuerliche Fehler aufzudecken.

2. Muss ich eine Betriebsprüfung in Frankfurt dulden?
Ja. Gewerbetreibende, Freiberufler und Landwirte sind verpflichtet, eine angeordnete Prüfung zuzulassen. Sie haben aber Rechte, die gewahrt werden müssen.

3. Kann eine Betriebsprüfung zu einem Steuerstrafverfahren führen?
Ja. Sobald der Prüfer Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat feststellt, wird die Bußgeld- und Strafsachenstelle eingeschaltet und ggf. die Steuerfahndung tätig.

4. Was passiert bei fehlerhafter Buchführung?
Das Finanzamt kann Zuschätzungen vornehmen. Diese können erhebliche Steuernachforderungen zur Folge haben.

5. Warum sollte ich einen Anwalt in Frankfurt hinzuziehen?
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt die Abläufe der Frankfurter Finanzverwaltung und kann unberechtigte Forderungen abwehren sowie Ihre Rechte sichern – insbesondere, um ein Steuerstrafverfahren zu verhindern.

Einspruch, Klage und Revision im Steuerrecht – Frankfurt

Als Kanzlei für Steuerrecht in Frankfurt beraten und vertreten wir Sie in allen Phasen der steuerlichen Rechtsmittelverfahren – vom ersten Einspruch bis hin zur Revision vor dem Bundesfinanzhof. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide, entwickeln eine individuelle Strategie und wahren alle notwendigen Fristen.

Gegen fehlerhafte Steuerbescheide steht in der Regel zunächst der Einspruch als außergerichtlicher Rechtsbehelf zur Verfügung. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Wichtig: Die Einlegung des Einspruchs befreit nicht von der Zahlungspflicht – um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, kann parallel ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.

Bleibt der Einspruch erfolglos, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Finanzgericht zu erheben. Wir übernehmen die Erstellung einer fundierten Klagebegründung und vertreten Sie im Termin.
Gegen Urteile des Finanzgerichts ist – bei Zulassung – die Revision zum Bundesfinanzhof möglich. Hier gelten besonders strenge formale Anforderungen, und die Vertretung ist nur durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zulässig. Wird die Revision nicht zugelassen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.

Unsere Kanzlei in Frankfurt sorgt dafür, dass Ihre Rechtsposition in allen Instanzen optimal durchgesetzt wird – präzise, fristgerecht und mit tiefem Verständnis für steuerrechtliche Verfahren.

FAQ – Einspruch, Klage und Revision im Steuerrecht (Frankfurt)

1. Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen?
In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Danach ist ein Einspruch nur noch in Ausnahmefällen möglich.

2. Muss ich die festgesetzten Steuern trotz Einspruch zahlen?
Ja. Der Einspruch selbst hat keine aufschiebende Wirkung. Wir beantragen für Sie auf Wunsch Aussetzung der Vollziehung, um Zahlungen vorerst zu stoppen.

3. Wann ist eine Klage vor dem Finanzgericht sinnvoll?
Wenn das Finanzamt den Einspruch ablehnt und der Steuerbescheid weiterhin fehlerhaft ist. Wir vertreten Sie vor dem zuständigen Finanzgericht in Frankfurt oder bundesweit.

4. Was bedeutet Revision im Steuerrecht?
Die Revision zum Bundesfinanzhof ist nur möglich, wenn sie zugelassen wird. Sie dient vor allem der Klärung von Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.

5. Warum einen Steueranwalt in Frankfurt beauftragen?
Ein spezialisierter Rechtsanwalt in Ihrer Nähe kann schnell reagieren, Fristen überwachen und Ihre Interessen vor Finanzamt, Finanzgericht und Bundesfinanzhof wirksam vertreten.

Vollstreckungsverfahren im Steuerrecht – Frankfurt

Das steuerliche Vollstreckungsverfahren ist für Betroffene oft eine belastende Erfahrung – nicht nur wegen der finanziellen Auswirkungen, sondern auch wegen der möglichen Öffentlichkeitswirkung. Lohn- oder Kontopfändungen können dazu führen, dass Arbeitgeber oder Geschäftspartner von Ihrer finanziellen Situation erfahren.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 249–346 AO, greifen aber auch in andere Rechtsgebiete wie das Zivilprozess-, Insolvenz- und Zwangsversteigerungsrecht ein. Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten, um eine drohende Vollstreckung abzuwehren oder zu beenden.

Besondere Brisanz hat die steuerliche Vollstreckung im Zusammenhang mit Steuerstrafverfahren: Häufig prüft die Steuerfahndung, ob der Steueranspruch gefährdet ist, und ordnet zur Sicherung eine Arrestanordnung nach § 324 AO an. Dadurch können Vermögenswerte blockiert werden, um spätere Zwangsvollstreckungen abzusichern.

Unsere Kanzlei in Frankfurt prüft für Sie die formellen und materiellen Voraussetzungen solcher Maßnahmen, verhandelt mit den Finanzbehörden und entwickelt Strategien zur Sicherung Ihrer Liquidität – auch im Rechtsmittelverfahren.

FAQ – Vollstreckungsverfahren im Steuerrecht (Frankfurt)

1. Was ist eine steuerliche Vollstreckung?
Die Durchsetzung offener Steuerforderungen durch das Finanzamt, z. B. mittels Kontopfändung, Lohnpfändung oder Sachpfändung.

2. Kann ich eine Vollstreckung stoppen?
Ja – oft durch Stundungsanträge, Ratenzahlungsvereinbarungen oder rechtliche Einwendungen gegen den Bescheid.

3. Was ist eine Arrestanordnung nach § 324 AO?
Eine Sicherungsmaßnahme, mit der Vermögenswerte blockiert werden, um eine spätere Vollstreckung zu sichern.

4. Droht eine Vollstreckung auch ohne rechtskräftigen Steuerbescheid?
Ja, im Steuerstrafverfahren können Sicherungsmaßnahmen schon während laufender Ermittlungen angeordnet werden.

5. Warum einen Anwalt in Frankfurt einschalten?
Wir kennen die Vorgehensweise der regionalen Vollstreckungsstellen und können schnell eingreifen, um Vermögenswerte zu schützen und Verhandlungen mit dem Finanzamt zu führen.

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Haftung im Steuerrecht – Frankfurt

Im Steuerrecht wird klar zwischen Schuld und Haftung unterschieden:

Schuld bedeutet, dass Sie selbst eine Steuerschuld haben und mit Ihrem eigenen Vermögen dafür einstehen müssen.

Haftung bedeutet, dass Sie für die Steuerschulden eines anderen einstehen müssen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Gesetzgeber nutzt Haftungsregelungen, um die Durchsetzung von Steuerforderungen zu sichern – oft durch den Zugriff auf das Vermögen Dritter. Rechtsgrundlagen finden sich in der Abgabenordnung (AO), in einzelnen Steuergesetzen und auch in anderen Gesetzen.

Besonders praxisrelevant ist die Haftung von Geschäftsführern nach §§ 69, 34 AO. Diese greift, wenn ein Geschäftsführer seine steuerlichen Pflichten schuldhaft verletzt – insbesondere, wenn er nicht dafür sorgt, dass fällige Steuern aus den verwalteten Mitteln gezahlt werden. Gehaftet wird dabei nur für den Teil der Steuerschuld, der nicht mehr beigetrieben werden kann.

Im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung ist § 71 AO entscheidend: Hiernach haften Täter und Teilnehmer für verkürzte Steuern, zu Unrecht gewährte Steuervorteile und Hinterziehungszinsen. Diese Haftung greift auch bei Personen, die nicht angestellt sind, aber mit den steuerlichen Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen befasst waren.

Unsere Kanzlei in Frankfurt berät Sie umfassend zur Haftungsvermeidung und zur Verteidigung gegen unberechtigte Haftungsbescheide – sowohl präventiv als auch im laufenden Verfahren.

FAQ – Haftung im Steuerrecht (Frankfurt)

1. Was bedeutet „Haftung“ im Steuerrecht?
Einstehenmüssen für die Steuerschulden eines anderen mit dem eigenen Vermögen.

2. Wer haftet nach § 69 AO?
Vertretungs- und verfügungsberechtigte Personen, z. B. Geschäftsführer, wenn sie steuerliche Pflichten schuldhaft verletzen.

3. Was regelt § 71 AO?
Die Haftung von Steuerhinterziehern und Teilnehmern – auch für Hinterziehungszinsen.

4. Kann ich als Privatperson haften, ohne Geschäftsführer zu sein?
Ja, wenn Sie in steuerliche Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eingebunden sind und die Voraussetzungen des Haftungstatbestandes erfüllen.

5. Wie kann ich mich gegen einen Haftungsbescheid wehren?
Durch fristgerechten Einspruch und – falls nötig – Klage vor dem Finanzgericht. Ein spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten prüfen und verteidigen.

Zollrecht – Frankfurt

Internationale Warenbewegungen sind für viele Unternehmen alltäglich – und dennoch voller rechtlicher Fallstricke. Das Zollrecht spielt dabei eine zentrale Rolle, insbesondere beim Handel zwischen der Europäischen Union und Drittländern. Unsere Kanzlei in Frankfurt berät Sie umfassend zu Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer sowie zu Ihren Rechten und Pflichten bei Zoll- und Außenprüfungen. Wir vertreten Sie in Einspruchs- und Klageverfahren und unterstützen Sie bei allen Fragen zum internationalen Waren-, Kapital- und Zahlungsverkehr.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Prüfungen des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Hier informieren wir Arbeitgeber – auch aus dem Ausland – über Meldepflichten zur Sozialversicherung, die gesetzlichen Vorgaben des Mindestlohngesetzes und Anforderungen nach der Gewerbeordnung. Handwerksbetriebe beraten wir zudem zur Eintragung in die Handwerksrolle.

Ein sensibles Thema ist die Geldwäscheprävention. Der Zoll ist verpflichtet, verdächtige Finanztransaktionen zu prüfen. Unternehmen – ob global tätig oder regional verwurzelt – können hierbei ungewollt in den Fokus geraten. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Risiken frühzeitig zu erkennen, eine gesetzeskonforme Risikobewertung vorzunehmen und wirksame interne Schutzmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu etablieren.

Mit unserer Expertise im Zollrecht stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen rechtssicher aufgestellt ist – von der Prävention bis zur Vertretung gegenüber Behörden.

FAQ – Zollrecht (Frankfurt)

1. Wer muss sich an das Zollrecht halten?
Alle Unternehmen und Privatpersonen, die Waren in oder aus der EU ein- oder ausführen.

2. Was prüft der Zoll bei Unternehmen?
Neben Abgaben und Steuerfragen auch Beschäftigungsvorschriften, Sozialversicherungspflichten und Mindestlohn.

3. Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Bußgelder, Nachzahlungen, Strafverfahren und in schweren Fällen Beschlagnahmen.

4. Wie kann ich mich auf eine Zollprüfung vorbereiten?
Durch vollständige und ordnungsgemäße Dokumentation aller Warenbewegungen und rechtzeitige anwaltliche

Beratung.

5. Unterstützt die Kanzlei auch bei Geldwäscheprävention?
Ja – wir erstellen individuelle Risikoanalysen und entwickeln maßgeschneiderte Schutzkonzepte.

Steuerstrafrecht – Frankfurt

Das Steuerstrafrecht ist einer unserer zentralen Beratungsschwerpunkte in Frankfurt. Wir vertreten Mandanten in allen Phasen eines Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitenverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor dem Strafgericht.

Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist die präventive Beratung: Wer frühzeitig handelt, kann oft schwerwiegende Konsequenzen vermeiden. Dazu zählt insbesondere die rechtssichere Gestaltung einer Selbstanzeige, um eine Strafbarkeit möglichst vollständig abzuwenden.

Wir verteidigen Privatpersonen, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Unternehmer individuell und strategisch. Unternehmen beraten wir zudem umfassend bei der Abwehr von Unternehmensgeldbußen, der Sicherung von Vermögenswerten und bei drohenden Maßnahmen wie der Einziehung.

Gerade im Steuerstrafrecht gilt: Jede Aussage und jeder Schritt kann erhebliche Folgen haben. Unsere Kanzlei in Frankfurt entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – diskret, entschlossen und mit tiefem Fachwissen im Steuer- und Strafrecht.

FAQ – Steuerstrafrecht (Frankfurt)

1. Was zählt zu Steuerstraftaten?
U. a. Steuerhinterziehung (§ 370 AO), leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) und Steuerhehlerei (§ 374 AO).

2. Wann ist eine Selbstanzeige möglich?
Nur solange noch keine Ermittlungen begonnen haben oder die Tat noch nicht entdeckt wurde.

3. Droht immer eine Freiheitsstrafe?
Nein – oft sind auch Geldstrafen oder Einstellungen des Verfahrens möglich, abhängig von Schadenshöhe und Kooperation.

4. Was passiert im Ermittlungsverfahren?
Die Steuerfahndung sammelt Beweise, führt Befragungen durch und kann Hausdurchsuchungen oder Kontosperren veranlassen.

5. Warum einen spezialisierten Anwalt beauftragen?
Weil im Steuerstrafrecht Fachwissen aus Steuerrecht und Strafprozessrecht kombiniert werden muss, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

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Selbstanzeige – Steuerstrafrecht in Frankfurt

Wer eine Steuerhinterziehung begeht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit erlangen – auch wenn die Tat bereits vollendet ist. Grundlage hierfür ist § 371 Abgabenordnung (AO). Die sogenannte Selbstanzeige erfordert jedoch die vollständige Offenlegung aller bislang verschwiegenen steuerlich relevanten Tatsachen sowie die fristgerechte Nachzahlung der Steuern inklusive Zinsen.

Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) besteht ebenfalls die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige eine Ahndung zu vermeiden.

Zeit ist der entscheidende Faktor: Sobald ein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt – etwa, weil bereits Ermittlungen begonnen haben – ist eine Selbstanzeige nicht mehr wirksam. Daher ist unverzügliches Handeln unerlässlich.

Unsere Kanzlei in Frankfurt berät Privatpersonen ebenso wie Unternehmen bei der Erstellung einer rechtssicheren Selbstanzeige. Wir verbinden steuerrechtliche und strafprozessuale Expertise, um Fehler zu vermeiden, die zur Unwirksamkeit führen könnten.

Oft kündigen sich Ermittlungsmaßnahmen – wie z. B. durch Voranfragen oder Betriebsprüfungen – bereits an. Wir analysieren Ihren Fall, klären Sie über Entdeckungsrisiken auf und entwickeln eine Strategie, bevor es zu Durchsuchungen oder Kontosperrungen kommt.

Ein aktueller Beratungsschwerpunkt ist auch der Automatische Informationsaustausch (AIA), der den Entdeckungsdruck erheblich erhöht.

FAQ – Selbstanzeige (Frankfurt)

1. Kann ich noch eine Selbstanzeige erstatten, wenn schon Post vom Finanzamt kam?
Das hängt davon ab, ob bereits Ermittlungen eingeleitet wurden oder ein anderer Ausschlussgrund vorliegt.

2. Muss ich alle Jahre offenlegen?
Ja – eine wirksame Selbstanzeige muss vollständig sein, sonst entfällt die Straffreiheit.

3. Entfällt die Strafe auch bei großen Beträgen?
Ja, allerdings können bei besonders hohen Hinterziehungsbeträgen Zusatzauflagen (z. B. Geldauflagen) verlangt werden.

4. Kann die Selbstanzeige anonym erfolgen?
Nein – sie ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund und muss namentlich erfolgen.

5. Warum zum spezialisierten Anwalt?
Weil bereits kleine formale Fehler die Wirksamkeit gefährden können und steuer- wie strafrechtliche Kenntnisse notwendig sind.

Steuerfahndung, Durchsuchung und Beschlagnahme – Rechtsanwalt in Frankfurt

Ein Einsatz der Steuerfahndung ist für Betroffene fast immer ein Schock – und oft mit schwerwiegenden rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen verbunden. Die Fahnder ermitteln gleichzeitig im Steuer- und im Strafverfahren. Das bedeutet: Neben einer möglichen Strafe wegen Steuerhinterziehung droht auch die vollständige Nachzahlung der hinterzogenen Steuern nebst Zinsen.

Typischer Fehler: Unüberlegte Äußerungen oder Handlungen schon zu Beginn einer Durchsuchung – etwa in Wohn- oder Geschäftsräumen – lassen sich später kaum korrigieren. Deshalb ist es entscheidend zu wissen, wie man sich im Ernstfall verhält.

Unsere Kanzlei in Frankfurt klärt Sie über:

  • Anlässe für das Einschreiten der Steuerfahndung

  • Befugnisse der Ermittler

  • Ihre Rechte als Beschuldigter

  • Handlungsoptionen während der Maßnahme

 

Auch wenn Durchsuchung und Beschlagnahme in der Regel geduldet werden müssen, sind Sie nicht rechtlos. Durch gezielte Intervention können wir oft Einfluss auf den Ablauf und Umfang der Maßnahmen nehmen.

Wichtig: Die Verteidigung beginnt sofort mit dem ersten Auftreten der Fahnder. Kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir vor Ort Ihre Rechte sichern, unzulässige Maßnahmen abwehren und eine spätere Verteidigungsstrategie aufbauen können.

Für Unternehmen kann ein Steuerstrafverfahren zusätzlich vergaberechtliche Konsequenzen haben – bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen (§§ 97, 122 – 124 GWB). Wir beraten Sie frühzeitig, um wirtschaftliche Folgeschäden zu minimieren.

FAQ – Steuerfahndung, Durchsuchung & Beschlagnahme

1. Warum kommt die Steuerfahndung zu mir?
In der Regel liegt der Einsatz an einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung oder eine ähnliche Straftat. Häufig beruhen diese Verdachtsmomente auf anonymen Anzeigen, Prüfungsfeststellungen oder Hinweisen aus anderen Ermittlungen.

2. Muss ich die Steuerfahndung in meine Wohnung oder Geschäftsräume lassen?
Nur, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt – oder in Ausnahmefällen bei „Gefahr im Verzug“. Lassen Sie sich den Beschluss zeigen und rufen Sie sofort Ihren Anwalt an.

3. Soll ich mit den Fahndern sprechen?
Nein – Sie haben ein umfassendes Schweigerecht. Jede unbedachte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Verweisen Sie auf Ihren Anwalt.

4. Dürfen die Fahnder meine Computer, Unterlagen oder Handys beschlagnahmen?
Ja, wenn dies im Durchsuchungsbeschluss angeordnet oder für die Ermittlungen erforderlich ist. Wir prüfen, ob die Maßnahme rechtmäßig ist, und beantragen ggf. die Herausgabe.

5. Was passiert, wenn ich nicht kooperiere?
Sie sind verpflichtet, die Durchsuchung zu dulden, können aber jede Aussage verweigern. Widerstand oder Behinderung der Maßnahme kann eigene Strafbarkeit begründen.

6. Wie schnell muss ich einen Anwalt einschalten?
Sofort – am besten schon beim ersten Klingeln der Steuerfahndung. Frühe anwaltliche Begleitung kann entscheidend sein, um Rechte zu sichern und Schaden zu begrenzen.

7. Drohen auch Folgen für mein Unternehmen?
Ja – bei einer rechtskräftigen Verurteilung können Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden (§§ 97, 122–124 GWB). Wir beraten zur Schadensbegrenzung.

Verteidigung im Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren – Frankfurt

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die engagierte Verteidigung von Mandanten in Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren – sowohl gegenüber den Finanzbehörden als auch vor den Strafgerichten.

Wird durch die Steuerfahndung wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung oder ähnliche Delikte ermittelt – etwa im Zusammenhang mit Domizilgesellschaften, verdeckten Gewinnausschüttungen, Schein- und Umgehungsgeschäften, fehlerhaften Verrechnungspreisen, illegaler Arbeitnehmerüberlassung oder Verstößen gegen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten – übernehmen wir gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater die Verteidigung.

Gerade nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist es entscheidend, frühzeitig einen Strafverteidiger mit fundierter strafprozessualer und steuerstrafrechtlicher Expertise einzuschalten. Wir beraten Sie bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder anderen Fahndungsmaßnahmen und setzen uns aktiv dafür ein, weitere Eingriffe zu verhindern.

Unser Ziel ist es, in vielen Fällen bereits außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, um eine Hauptverhandlung und damit verbundene öffentliche Aufmerksamkeit zu vermeiden. Sollte es doch zur Verhandlung kommen, vertreten wir Sie mit langjähriger Prozesserfahrung auch in komplexen Umfangsverfahren. Dabei arbeiten wir konsequent daran, den objektiven Tatvorwurf zu entkräften oder den subjektiven Tatbestand abzumildern.

Auch Unternehmen beraten und vertreten wir, wenn sie in das Visier der Steuerfahndung geraten – sei es durch Auskunftsersuchen, Kontrollmitteilungen oder Durchsuchungen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen, begleiten bei der Sicherstellung von Unterlagen und setzen uns gegen Gewinnabschöpfung oder Bußgelder zur Wehr.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Verteidigung im Steuerstrafverfahren

1. Wann sollte ich im Steuerstrafverfahren einen Anwalt einschalten?
Sofort nach Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens oder sobald Sie erste Hinweise auf Aktivitäten der Steuerfahndung erhalten (z. B. Durchsuchung, Auskunftsersuchen). Frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um weitere Eingriffe zu verhindern.

2. Was macht ein Rechtsanwalt im Steuerstrafverfahren?
Er prüft die Vorwürfe, beantragt Akteneinsicht, entwickelt eine Verteidigungsstrategie, begleitet Sie bei Fahndungsmaßnahmen und verhandelt mit Behörden, um ein Verfahren möglichst ohne Hauptverhandlung zu beenden.

3. Kann ein Verfahren ohne Gerichtsverhandlung beendet werden?
Ja. In vielen Fällen lässt sich durch geschickte Verhandlungen mit der Finanzbehörde oder Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens erreichen – oft gegen Auflagen oder Geldauflagen.

4. Was passiert, wenn mein Unternehmen im Fokus der Steuerfahndung steht?
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, begleiten bei Durchsuchungen, verhindern unzulässige Eingriffe und setzen uns gegen Gewinnabschöpfungen oder Bußgelder ein.

5. Übernimmt Ihre Kanzlei auch Fälle aus dem Ausland mit Bezug zu Deutschland?
Ja. Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die im Ausland ansässig sind, aber in Deutschland steuerlich in den Fokus geraten sind.

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Verwaltungsrechtliche und berufliche Nebenfolgen einer Steuerstraftat - Frankfurt

Eine Steuerhinterziehung kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben – oft drohen auch gravierende verwaltungs- und berufsrechtliche Folgen. Dazu zählen etwa ein befristetes oder dauerhaftes Berufsverbot oder ein Eintrag ins Gewerbezentralregister. Diese Risiken müssen von Anfang an in die Verteidigungsstrategie einbezogen werden.

Häufig informiert das Finanzamt bei schwerwiegenden Verstößen das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Gelangen die Behörden zu der Einschätzung, dass ein Unternehmer steuerlich „unzuverlässig“ ist, kann dies zu einer vollständigen Gewerbeuntersagung führen. Wir beraten und vertreten Sie bereits im Vorfeld, um eine solche Maßnahme abzuwenden – insbesondere, wenn Ihnen im Rahmen des rechtlichen Gehörs eine Stellungnahmechance eingeräumt wird.

Auch für Berufsgruppen mit gesetzlich vorgeschriebener Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) – etwa im Bereich Luftsicherheit (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG) – ist eine kompetente Verteidigung entscheidend, um die berufliche Zulassung nicht zu verlieren.

Beamte müssen zudem mit disziplinarrechtlichen Verfahren rechnen, wenn ein außerdienstliches Verhalten das Ansehen des Amtes erheblich beeinträchtigt. Ähnliches gilt für Angehörige freier Berufe wie Rechtsanwälte oder Steuerberater, die standesrechtlich zur Wahrung von Integrität und Achtung verpflichtet sind. Die möglichen Sanktionen reichen hier von einer Verwarnung bis hin zum Berufsverbot.

Unsere Kanzlei in Frankfurt berücksichtigt diese Nebenfolgen konsequent in Ihrer Verteidigungsstrategie und begleitet Sie auch in gesonderten berufs- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren.

FAQ Nebenfolgen einer Steuerstraftat - Frankfurt

1. Was versteht man unter „verwaltungsrechtlichen Nebenfolgen“ einer Steuerstraftat?
Darunter fallen behördliche Maßnahmen, die zusätzlich zur eigentlichen Strafe verhängt werden können – etwa ein Berufsverbot, ein Eintrag ins Gewerbezentralregister oder die Entziehung einer Zulassung.

2. Kann mir das Gewerbe untersagt werden, wenn ich wegen Steuerhinterziehung verurteilt werde?
Ja. Hält die zuständige Behörde Sie für steuerlich unzuverlässig, kann sie Ihr Gewerbe komplett untersagen. Wir unterstützen Sie dabei, dies frühzeitig zu verhindern.

3. Welche Berufsgruppen sind besonders betroffen?
Neben Gewerbetreibenden vor allem Beamte, Angehörige freier Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) sowie Personen, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) benötigen, etwa im Bereich Luftsicherheit oder Spedition.

4. Was kann ich tun, um Nebenfolgen zu vermeiden?
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend. Wir entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die neben den strafrechtlichen auch die verwaltungs- und berufsrechtlichen Risiken berücksichtigt.

5. Übernimmt Ihre Kanzlei auch die Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren?
Ja. Wir begleiten Sie in allen Verfahrensarten – vom Widerspruchsverfahren bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung – und setzen uns für den Erhalt Ihrer beruflichen Tätigkeit ein.

Wirtschaftsstrafrecht – Frankfurt

Neben dem Steuerstreit- und Steuerstrafverfahren gehört die Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren zu den zentralen Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Ich vertrete sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts – von der ersten Ermittlungsmaßnahme bis zur Hauptverhandlung. Besondere Erfahrung besteht in der Verteidigung bei Vermögensdelikten, im Zollstrafrecht, im sogenannten Baustrafrecht sowie bei Insolvenzdelikten.

Für Unternehmen biete ich zudem präventive Beratung im Rahmen der Criminal Compliance an. Dazu gehört die Analyse und Bewertung strafrechtlicher Risiken innerhalb der Organisation sowie die Entwicklung praxisgerechter Verhaltensrichtlinien, um drohende Strafverfahren zu vermeiden.

Als Ihr Verteidiger in Frankfurt stehe ich Ihnen sowohl in akuten Krisensituationen als auch bei der langfristigen Risikominimierung verlässlich zur Seite. Ziel ist stets eine effektive, diskrete und strategisch fundierte Vertretung Ihrer Interessen.

Häufige Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht

1. Welche Straftaten fallen unter das Wirtschaftsstrafrecht?
Dazu zählen unter anderem Betrug, Untreue, Insolvenzdelikte, Verstöße im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Korruption, Subventionsbetrug sowie Steuerstraftaten mit wirtschaftlichem Bezug.

2. Wie früh sollte ich einen Anwalt einschalten?
Je früher, desto besser. Bereits beim ersten Kontakt mit Ermittlungsbehörden können strategische Fehler vermieden werden, die später nicht mehr korrigierbar sind.

3. Was ist Criminal Compliance?
Criminal Compliance bedeutet die präventive Identifizierung und Minimierung strafrechtlicher Risiken im Unternehmen, z. B. durch interne Richtlinien, Schulungen und Kontrollmechanismen.

 

4. Kann mein Unternehmen für Straftaten von Mitarbeitern haftbar gemacht werden?
Ja, nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 30 OWiG) können Unternehmen mit Geldbußen belegt werden, wenn Straftaten im Unternehmensinteresse begangen werden.

 

5. Wie läuft ein Wirtschaftsstrafverfahren ab?
Ein Wirtschaftsstrafverfahren beginnt oft mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder einer Sonderbehörde. Es folgen Beweiserhebungen, Vernehmungen und ggf. eine Anklage. Ziel der Verteidigung ist es, ein Verfahren frühzeitig zu beenden oder die Folgen zu minimieren.

Insolvenzdelikte

Die Aufklärung von Insolvenzstraftaten zählt zu den komplexesten und zeitintensivsten Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht. Für die Verteidigung ist nicht nur fundiertes juristisches Fachwissen erforderlich, sondern auch ein tiefes Verständnis betriebswirtschaftlicher Abläufe. Nur so können Gutachten der Ermittlungsbehörden zur drohenden oder eingetretenen Zahlungsunfähigkeit sowie zur Überschuldung inhaltlich überprüft und auf Plausibilität bewertet werden. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Verteidigung in diesem Spezialbereich.

Typische Insolvenzdelikte sind:

  • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)

  • Bankrott (§ 283 StGB)

  • Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)

  • Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung (§§ 283c, 283d StGB)

 

Daneben fallen auch Betrug (insbesondere Lieferantenbetrug, § 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) in diesen Bereich.

 

Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen häufig aufgrund von Strafanzeigen durch Gläubiger ein, die sich hiervon eine Begleichung ihrer offenen Forderungen versprechen. Nicht selten spielen auch persönliche Motive wie Rache oder Genugtuung eine Rolle. Ermittlungen können jedoch ebenso ohne Anzeige erfolgen – beispielsweise nach einer Mitteilung des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts.

FAQ zu Insolvenzdelikten

1. Was sind Insolvenzdelikte?
Insolvenzdelikte sind Straftaten im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Krise oder Insolvenz eines Unternehmens. Dazu gehören z. B. Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Verletzung der Buchführungspflicht.

 

2. Wer kann wegen Insolvenzdelikten belangt werden?
In der Regel trifft es Geschäftsführer, Vorstände oder andere Verantwortliche. Auch Arbeitnehmer oder Dritte können betroffen sein, wenn sie an den Taten mitwirken.

 

3. Wie erfährt die Staatsanwaltschaft von möglichen Insolvenzstraftaten?
Häufig durch Strafanzeigen von Gläubigern, Mitteilungen von Insolvenzverwaltern oder durch Meldungen der Insolvenzgerichte.

 

4. Welche Strafen drohen bei Insolvenzdelikten?
Je nach Tatbestand reichen die Strafen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

 

5. Wie kann ein Anwalt helfen?
Ein spezialisierter Strafverteidiger prüft die Vorwürfe, analysiert betriebswirtschaftliche Gutachten und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie, um strafrechtliche und persönliche Folgen zu minimieren.

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Zollstrafrecht - Frankfurt

Das Zollstrafverfahren ist ein fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Auch wenn die Zahl der von der Zollfahndung eingeleiteten Ermittlungen im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Warenverkehrs überschaubar wirkt, ist die praktische Bedeutung des Zollrechts enorm. Sie ergibt sich aus dem hohen Umfang des Außenhandels und den damit verbundenen Einnahmen an Zöllen und sonstigen Abgaben. Verstöße werden durch die komplexen Vorschriften und die oft schwierige Aufdeckbarkeit begünstigt.

Im Vergleich zum Steuerstrafrecht – und erst recht zum allgemeinen Strafrecht – weist das Zollstrafrecht zahlreiche Besonderheiten auf. Da die Europäische Union keine eigene Strafrechtskompetenz hat, handelt es sich um nationales Strafrecht, das jedoch stark durch europäische Vorgaben geprägt ist. Eine fundierte Kenntnis der zollrechtlichen Grundlagen ist daher unerlässlich für eine sachgerechte Verteidigung.

Unter Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten versteht man Verstöße gegen Zollgesetze, die das Zollaufkommen unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigen und mit Strafe oder Geldbuße bedroht sind. Dazu gehören u. a.:

  • Zollhinterziehung (§§ 3 Abs. 3, 370 AO)

  • Bannbruch (§ 372 AO)

  • Schmuggel in gewerbsmäßiger, gewaltsamer oder bandenmäßiger Form (§ 373 AO)

  • Steuerhehlerei (§ 374 AO)

  • Steuerzeichenfälschung (§§ 148, 149 StGB, § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO)

  • Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Zu den Zollordnungswidrigkeiten zählen u. a. die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), Steuergefährdung (§ 379 AO), Verbrauchsteuergefährdung (§ 381 AO) und die Gefährdung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (§ 382 AO).

Unsere Kanzlei verfügt sowohl über steuerrechtliche Expertise als Fachanwälte für Steuerrecht als auch über langjährige Erfahrung in der strafrechtlichen Verteidigung. Wir beraten umfassend im Zollrecht und vertreten Sie kompetent in allen Bereichen des Zollstrafrechts.

Bewertungen

FAQ - Zollstrafrecht - Frankfurt

1. Was versteht man unter Zollstrafrecht?
Das Zollstrafrecht umfasst alle Straf- und Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Zollgesetze ahnden. Dazu zählen u. a. Zollhinterziehung, Schmuggel, Steuerhehlerei und Steuerzeichenfälschung.

2. Wer ermittelt bei Zolldelikten?
In der Regel leiten die Zollfahndungsämter die Ermittlungen. Je nach Tatvorwurf kann auch die Staatsanwaltschaft beteiligt sein.

3. Was sind typische Zollstraftaten?
Häufige Delikte sind Zollhinterziehung (§ 370 AO), Bannbruch (§ 372 AO), gewerbsmäßiger Schmuggel (§ 373 AO) oder Steuerhehlerei (§ 374 AO).

4. Welche Zollordnungswidrigkeiten gibt es?
Beispiele sind die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), die Steuergefährdung (§ 379 AO) oder die Verbrauchsteuergefährdung (§ 381 AO).

5. Gibt es Besonderheiten gegenüber dem Steuerstrafrecht?
Ja. Das Zollstrafrecht ist nationales Recht, wird aber stark durch EU-Vorgaben geprägt und weist besondere Vorschriften auf, die Fachkenntnisse im Zollrecht erfordern.

6. Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Sofort bei Kontakt mit der Zollfahndung – egal ob Durchsuchung, Vorladung oder Anhörungsbogen. Frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein.

7. Welche Strafen drohen bei Zollstraftaten?
Je nach Schwere reichen die Sanktionen von Geldbußen bis zu Freiheitsstrafen. Auch die Einziehung von Waren oder Vermögenswerten ist möglich.

8. Wie verteidigt die Kanzlei im Zollstrafrecht?
Wir prüfen die Ermittlungsgrundlagen, hinterfragen Gutachten und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gegenüber Zoll- und Strafverfolgungsbehörden gewahrt bleiben.

Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsstraftaten - Frankfurt

Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Wirtschaftsstraftat eingeleitet, ist schnelles Handeln entscheidend. Unsere Kanzlei übernimmt Ihre Verteidigung, klärt Sie über mögliche Ermittlungsmaßnahmen auf und wirkt aktiv darauf hin, weitere Eingriffe der Behörden zu verhindern.

Ablauf & Rechte
Zu Beginn erläutern wir Ihnen den typischen Verlauf eines Ermittlungsverfahrens und Ihre Rechte als Beschuldigter. Wer seine Rechte und die Befugnisse der Ermittlungsbehörden kennt, kann sicher und überlegt reagieren – besonders bei überraschenden Maßnahmen wie einer Haus- oder Firmendurchsuchung.

Durchsuchungen
Durchsuchungen erfolgen meist unangekündigt in den frühen Morgenstunden – oft gleichzeitig an Wohnung, Geschäftsräumen und Arbeitsplätzen aller Beschuldigten. Ziel ist es, Verdunkelungshandlungen zu verhindern.


Wichtige Rechte, die Sie kennen sollten:

  • Aussageverweigerungsrecht nach § 136 StPO

  • Recht auf sofortige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger

Unsere Unterstützung


Wir stehen Ihnen vom ersten Moment an zur Seite, begleiten die Durchsuchung vor Ort und setzen Ihre Rechte konsequent durch.


Erklärungen zum Tatvorwurf geben wir erst ab, wenn vollständige Akteneinsicht vorliegt. Danach erstellen wir eine fundierte Stellungnahme und prüfen, ob eine Verständigung sinnvoll ist – oder ob eine schweigende Verteidigung die bessere Strategie darstellt.

FAQ – Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftsstraftaten

Was ist ein Ermittlungsverfahren?
Ein Ermittlungsverfahren ist das Vorverfahren, in dem Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden prüfen, ob ein strafbarer Sachverhalt vorliegt. Ziel ist es, Beweise zu sichern und zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sofort – schon beim ersten Verdacht oder wenn Ermittlungsbeamte erscheinen. Frühes Handeln kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.

Was passiert bei einer Durchsuchung?
Durchsuchungen finden meist unangekündigt in den frühen Morgenstunden statt, oft gleichzeitig an mehreren Orten (Wohnung, Geschäftsräume, Arbeitsplatz). Ziel ist es, Beweismittel zu sichern und Verdunkelungshandlungen zu verhindern.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?

  • Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO)

  • Recht auf sofortige Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger

  • Recht, keine Unterlagen freiwillig herauszugeben, wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind

 

Soll ich vor Ort Angaben zur Sache machen?
Nein – keine inhaltlichen Aussagen, bevor Ihr Anwalt Akteneinsicht hatte und eine Verteidigungsstrategie entwickelt ist.

 

Wie unterstützt mich die Kanzlei?
Wir begleiten Sie vom ersten Moment an, setzen Ihre Rechte bei Durchsuchungen durch, prüfen die Ermittlungsakte und erstellen eine fundierte Stellungnahme. Falls sinnvoll, arbeiten wir auf eine Verständigung hin – andernfalls vertreten wir Sie konsequent mit einer schweigenden Verteidigungsstrategie.

Hauptverfahren- Frankfurt

Wird von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, übernehmen wir als Fachanwälte für Strafrecht Ihre Verteidigung vor dem Strafgericht. Die Hauptverhandlung ist der zentrale Abschnitt jedes Strafverfahrens und bildet nach der Strafprozessordnung die Grundlage für das abschließende Urteil des Gerichts. Das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet maßgeblich über den Ausgang des Verfahrens.

Unsere Aufgabe als Strafverteidiger ist es, gemeinsam mit dem Gericht auf ein faires und gerechtes Urteil hinzuwirken. Wir stellen sicher, dass alle Ihnen zustehenden Rechte konsequent gewahrt werden. Nach umfassender Akteneinsicht in die Gerichtsakten und Beweismittel bereiten wir gezielt Stellungnahmen vor, sofern dies der Verteidigungsstrategie dient.

Je nach Prozesssituation kann es sinnvoll sein, in der Hauptverhandlung gezielt Beweisanträge zu stellen, um aktiv auf das Beweisergebnis einzuwirken. In jedem Fall gilt es, nicht der Staatsanwaltschaft die Verfahrensführung zu überlassen, sondern selbst gestaltend in den Prozess einzugreifen. Dabei nutzen wir alle Möglichkeiten, die uns die Strafprozessordnung bietet.

Unsere Verteidigung schließt auch das Berufungs- und Revisionsverfahren ein. Gleichzeitig liegt ein wesentlicher Schwerpunkt darauf, bereits im Vorfeld eine Eskalation zu einem gerichtlichen Verfahren nach Möglichkeit zu verhindern.

FAQ – Hauptverfahren im Strafprozess

1. Was ist das Hauptverfahren?
Das Hauptverfahren ist der zentrale Abschnitt eines Strafprozesses. Es beginnt, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, und endet mit einem Urteil des Strafgerichts.

 

2. Was passiert in der Hauptverhandlung?
In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben, Zeugen vernommen und Gutachten vorgestellt. Das Gericht entscheidet auf Grundlage des Beweisergebnisses über Schuld oder Unschuld.

3. Welche Rolle spielt der Strafverteidiger?
Ihr Verteidiger sorgt dafür, dass Ihre gesetzlichen Rechte umfassend gewahrt bleiben. Er stellt Beweisanträge, hinterfragt die Aussagen von Zeugen und prüft Beweise kritisch.

4. Soll ich vor Gericht aussagen?
Ob eine Aussage sinnvoll ist, hängt von der Strategie ab. Diese Entscheidung wird nach Akteneinsicht und eingehender Beratung mit Ihnen getroffen.

5. Kann mein Anwalt auch in Berufung oder Revision gehen?
Ja – die Verteidigung umfasst auch Rechtsmittelverfahren. Ziel ist es, ein gerechtes Urteil zu erreichen oder Fehler im Verfahren zu korrigieren.

6. Wie kann ein Gerichtsverfahren vermieden werden?
Oft kann bereits im Ermittlungsverfahren oder während der Hauptverhandlung eine einvernehmliche Lösung erzielt werden, um eine Verurteilung oder eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern.

Jetzt vertraulich beraten lassen – 069 153 294 512 anrufen

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Untersuchungshaft - Frankfurt

Die Anordnung der Untersuchungshaft (U-Haft) stellt den gravierendsten Eingriff in die Grundrechte eines Beschuldigten dar. Sie wird verhängt, wenn ein gesetzlich geregelter Haftgrund vorliegt und dient der Sicherung des Strafverfahrens. Für Betroffene erfolgt dieser Schritt meist überraschend, sodass keine Gelegenheit für Vorbereitungen oder Schutzmaßnahmen besteht.

Die Folgen sind weitreichend: Neben der massiven Einschränkung der persönlichen Freiheit drohen berufliche und wirtschaftliche Nachteile. Geschäftspartner können sich abwenden, Projekte kommen zum Stillstand, und nicht selten steht der Verlust des Arbeitsplatzes im Raum. Gerade bei Unternehmern oder Führungskräften bleibt eine längere, unangekündigte Abwesenheit in der Regel nicht unbemerkt.

Als erfahrene Fachanwälte für Strafrecht handeln wir in Haftsachen umgehend und mit höchster Priorität. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Haftanordnung, setzen uns für die Aufhebung oder Aussetzung der U-Haft ein und verfolgen bei Haftprüfungen und Haftbeschwerden konsequent das Ziel, Sie aus der Haft zu entlassen. Dabei stützen wir uns auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn sie zwingend erforderlich ist und der Eingriff nicht außer Verhältnis zu Tatvorwurf und Beweislage steht.

Wir unterstützen auch Angehörige – etwa beim schnellen Erhalt eines Besuchsscheins – und helfen, persönliche Angelegenheiten wie Wohnung, Haus oder Kleidung zu regeln. In Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren ist es entscheidend, sofort einen spezialisierten Verteidiger einzuschalten. Wir sind zeitnah vor Ort in der Justizvollzugsanstalt, um das erste persönliche Gespräch („Anbahnungsgespräch“) zu führen und die Verteidigung unmittelbar aufzunehmen.

FAQ – Untersuchungshaft - Frankfurt

1. Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?
Untersuchungshaft wird verhängt, wenn ein gesetzlicher Haftgrund vorliegt (z. B. Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr) und sie zur Sicherung des Strafverfahrens erforderlich ist.

2. Warum trifft U-Haft Betroffene oft unvorbereitet?
Die Anordnung erfolgt in der Regel überraschend. Vorbereitungen oder Schutzmaßnahmen sind daher meist nicht möglich.

3. Welche Folgen hat die Untersuchungshaft?
Neben der Freiheitsentziehung drohen wirtschaftliche und soziale Konsequenzen – etwa der Verlust des Arbeitsplatzes, der Abbruch von Geschäftsbeziehungen oder die öffentliche Kenntnisnahme der Inhaftierung.

4. Wie können Anwälte helfen?
Fachanwälte für Strafrecht prüfen umgehend die Rechtmäßigkeit der Haft, beantragen Haftprüfungen oder Haftbeschwerden und setzen sich für eine Aussetzung oder Aufhebung der Untersuchungshaft ein.

5. Was bedeutet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
U-Haft darf nur angeordnet werden, wenn sie zwingend erforderlich ist und der Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Beweislage steht.

6. Unterstützen Anwälte auch Angehörige?
Ja. Wir helfen bei der schnellen Erteilung eines Besuchsscheins, regeln persönliche Angelegenheiten (Wohnung, Kleidung) und stellen den Kontakt zum Inhaftierten sicher.

7. Warum ist bei Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren besondere Eile geboten?
In komplexen Wirtschaftsstrafverfahren ist sofortige Spezialisierung entscheidend. Wir erscheinen unverzüglich in der Justizvollzugsanstalt zum ersten Gespräch („Anbahnungsgespräch“) und starten die Verteidigung ohne Verzögerung.

Frankfurt Osthafen

Ihr Strafverteidiger in Frankfurt am Main: 

  • Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung

  • Erfahrung und Fachkompetenz

  • Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger  

  • Langjähriger Dozent für Steuerrecht

  • Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe

  • Sprachen: Englisch, Türkisch

Die Frankfurter Zweigstelle der Kanzlei KSW für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Frankfurter Oper. Die Rechtsanwaltskanzlei KSW hat sich auf das Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht ausgerichtet. Die Strafverteidigung im Steuerstrafrecht gelingt nur mit umfassenden Kenntnissen im Steuerrecht. Rechtsanwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht besonders umfassend ausgebildet und hat große Erfahrungswerte aus zahlreichen Verfahren. Damit erhalten Sie die bestmögliche Strafverteidigung im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht in allen Instanzen.

Wir garantieren schnelle und zielführende persönliche Terminvergaben und sind sehr gerne für Sie per E-Mail, Telefon oder auch per Video-Telefonie erreichbar. 

Bewertungen von Mandanten

Herr Cakir erlebe ich als ausgesprochen kompetenten und zuverlässigen Rechtsanwalt. Er hört einem ganz genau zu, um den Sachverhalt exakt verstehen und eine adäquate Strategie ausarbeiten zu können. Ein Erstgespräch war innerhalb kürzester Zeit möglich. Herr Cakir ist sehr gut zu erreichen und meldet sich sehr zeitnah zurück, sollte man ihn doch nicht gleich ans Telefon bekommen haben. Komplexe Vorgänge und juristische Sprache übersetzt er in verständliches Deutsch, sodass man genau versteht, um was es geht. Es wird sehr fair abgerechnet, was ich sehr lobenswert finde. Herr Cakir ist mit Herzblut bei der Sache. Ich kann eine Mandatierung Herrn Cakirs mit gutem Gewissen empfehlen!

Herr Cakir ist total super in sein Arbeit Er hat mich innerhalb nicht mal ein Monat von Schwierigkeiten geretet sage ich mal. Ich bin sehr froh ihn als Anwalt zu haben egal was es ist kann man ihn fragen und er ist sofort bereit zu helfen.

Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Frankfurt am Main zur Erstberatung. 

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Praxis Steuerstrafverteidigung: Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden Frankfurt am Main

Welche Schritte sollte Sie bei einer Wohnungsdurchsuchung unternehmen?: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main oder die Steuerfahndung Frankfurt am Main kann eine Durchsuchung der Wohnung dazu einsetzen, um in einem Steuerstrafverfahren gegen Sie vorzugehen, in der Hoffnung Beweise zu finden. Dafür ist in der Regel ein Durchsuchungsbefehl erforderlich. Eine Hausdurchsuchung kann sehr belastend sein. Die Durchsuchung von Geschäftsräumen kann den Geschäftsbetrieb stark beeinträchtigen und sogar dazu führen, dass er ganz eingestellt wird. Es ist sehr wichtig, dass Sie während der Durchsuchung ruhig bleiben und angemessen reagieren, wenn die Steuerfahndung Frankfurt mit einem Durchsuchungsbefehl in Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen erscheint. Bei Wiederstand droht eine Strafanzeige! Ihr wichtigstes Recht in dieser Situation ist es, bei einer Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume das Recht wahrzunehmen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. 

Der wichtigste Schritt: Rufen Sie einen Steuerstrafverteidiger an! Sie haben das Recht, dich so bald wie möglich mit Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. in Verbindung zu setzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, durch seine Präsenz während der Durchsuchung für ein geordnetes Verfahren zu sorgen. Wenn ein sofortiges Erscheinen vor Ort nicht möglich sein sollte, können Sie auf den Rechtsrat per Telefon vertrauen, um mit der Situation fertig zu werden. Lassens Sie sich gleich zu Beginn der Durchsuchung eine Kopie des Durchsuchungsbefehls aushändigen und senden Sie die Fotografie davon an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M, LL.M. Er kann den Durchsuchungsbefehl mit den Beamten besprechen und notfalls ein Verfahren einleiten, um die Durchsuchung seiner Wohnung zu verhindern.

Ablauf der Durchsuchung: Für die Durchsuchung einer Wohnung ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Um sicherzugehen, dass die Durchsuchung genehmigt wurde, sollten Sie sich den Durchsuchungsbefehl zeigen lassen und wenn möglich eine Kopie machen. Im Durchsuchungsbefehl steht, warum die Wohnung durchsucht wird und wonach gesucht wird. Die Ausweise der Beamten und Ihre Rolle dem Verfahren sollte erfragt werden. Wenn bei einer Wohnungsdurchsuchung Unbeteiligte anwesend sind, sollten die Beamten darauf hingewiesen werden, dass diese Personen nicht bei der Durchsuchung teilnehmen sollten. Es ist gut und richtig, wenn eine Person, der Sie vertrauen, vor Ort ist und Sie dafür sorgen können, dass diese Person während der Wohnungsdurchsuchung bleiben kann.

Verhalten gegenüber den Beamten: Das wichtigste ist, dass Sie keinerlei Aussagen währen der Wohnungsdurchsuchung machen. Mache Sie nur die wichtigsten Angaben zu Ihrer Identität, aber machen Sie keine anderen Angaben zur Sache. Die Beamten haben die notwendigen Schritte zur Durchführung der Durchsuchung unternommen und könnten unerwartet Fragen stellen. Verweigeren Sie die Antwort! Jede Antwort könnte im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden, daher ist es am besten, wenn Sie das Gespräch vermeiden und den Beamten mitteilen, dass Sie nicht mit ihnen kommunizieren möchten. Wenn während der Durchsuchung andere Personen anwesend sind, geben Sie diesen Personen entsprechende Anweisungen.

Fertigen Sie eigene Aufzeichnungen an und Widersprechen Sie der Sicherstellung: Sie sollten spätestens sofort nach der Wohnungsdurchsuchung Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kontaktieren. Machen Sie sich unbedingt Notizen darüber, wie die Wohnungsdurchsuchung abgelaufen ist. Achten Sie darauf, ob Sie irgendwelche Anweisungen erhalten haben und achten Sie auf Bereiche, die für die Beamten ungewöhnlich erschienen. Wenn die Strafverfolgungsbehörden Beweise gesammelt haben, solltest Sie sich diese vorlegen lassen und Ihre Ablehnung der Beschlagnahmung äußern. Während der Durchsuchung können Sie nichts dagegen tun, aber wenn Sie Einspruch erheben, haben Sie später die Möglichkeit, die Beschlagnahme mit einem Rechtsanwalt anzufechten.

Durchsuchungsbeschluss und Entbindung von der Schweigepflicht: Niemals sollten Sie Ihre Steuerberater/in, Arzt/Ärztin oder Anwalt/Ärztin von der Schweigepflicht entbinden. Unter diesen Umständen kann die Aussage nicht mehr verweigert werden. Bewahre Sie eine Kopie des Durchsuchungsbefehls auf und kopieren Sie alle Dokumente, die die Steuerfahndung Frankfurt mitnehmen möchte. So könne Sie weiterarbeiten und Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kann sofort feststellen, ob bei den Ermittlungen strafrechtlich relevante Materialien gefunden wurden. Besondere Vorsicht geboten, wenn die Steuerfahndung Frankfurt das Passwort für die Informationen auf Ihrer Festplatte oder Ihrem Mobiltelefon haben möchte. Sie haben das Recht die Herausgabe der Daten zu verweigern. Aber Achtung! In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass alle elektronischen Geräte abgenommen und beschlagnahmt werden. Denn Beamten der Steuerfahndung sollten Kopien der Daten zur Verfügung gestellt werden, um zu verhindern, dass Ihr Betrieb komplett zum Stillstand gebracht wird. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. um eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren sicherzustellen.

Was mache ich, wenn ich als Zeuge geladen werde?  Bei einer Ladung als Zeuge durch die Steuerfahndung Frankfurt am Main gibt es wichtige Unterschiede im Gegensatz zu einer Ladung als Beschuldigter. Es müssen Gründe für eine Aussage- oder Auskunftsverweigerung geben. Die Aussage darf verweigert werden, von bestimmten Familienangehörigen des Beschuldigten oder Personen, die sich selbst oder einen Verwandten durch ihre Aussage belasten würden. In diesen Fällen dürfen Sie nicht gezwungen werden, der Vorladung durch die Steuerfahndung Frankfurt zu folgen. Der Unterschied zu einer Ladung als Beschuldigter liegt also darin, dass die bloße Absage eines Termins nicht ausreicht, wenn keine Begründung abgegeben wird. Bei der Formulierung dieser Begründung der Absage einer Zeugenverladung muss sehr genau auf die Formulierung geachtet werden und sollte von einem erfahrenen Steuerstrafverteidiger wie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. vorgenommen werden. Zu oft werde Zeugen oder Beschuldigte unter immensen Druck gesetzt und sogar bedroht, wenn sie sich weigerten, den Ermittlern zu helfen. Es ist auch nicht selten, dass Zeugen nach ihrer Aussage in einem Steuerstrafverfahren einer Steuerstraft beschuldigt werden. Falls Sie eine Anordnung durch die Steuerstrafverfolgungsbehörden Frankfurt erhalten, als Verdächtiger zu erscheinen, sollten Sie sofort Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kontaktieren.

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Frankfurt am Main zur Erstberatung. 

Praxis Steuerstrafverteidigung: Untersuchungshaft Frankfurt am Main

Untersuchungshaft: Damit ein Angeklagter vor seiner Verhandlung in Gewahrsam genommen werden kann, muss sowohl ein dringender Verdacht als auch eine angemessene Rechtfertigung dafür vorliegen. Außerdem muss die Inhaftierung der Schwere der Anklage angemessen sein. Im Strafverfahren kann der Grad des Verdachts gegen eine beschuldigte Person von einem Anfangsverdacht über einen hinreichenden Tatverdacht, der besteht wenn eine Verurteilung nach den Ermittlungen wahrscheinlich ist bis hin zu einem dringenden Tatverdacht reichen. Keines dieser Kriterien allein ist ein Grund für eine Inhaftierung. Nach § 112 der Strafprozessordnung muss es einen triftigen Grund für die Inhaftierung einer Person geben. Gründe für eine Inhaftierung können sein: der Versuch, vor der Strafverfolgung zu fliehen, der Verdacht, erneut eine schwere Straftat zu begehen, der Verdacht, dass der/die Beschuldigte versucht, Beweise und/oder Zeugen zu behindern oder zu manipulieren, und die Wahrscheinlichkeit, dass er/sie sich einem Strafverfahren entzieht. Außerdem muss die gerichtliche Anordnung der Untersuchungshaft verhältnismäßig sein; schließlich handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in die Freiheit von jemandem, der noch nicht schuldig gesprochen wurde und für den die Unschuldsvermutung noch intakt ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bildet die Grundlage für ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass eine Begründung für die Inhaftierung auch in schweren Strafsachen notwendig ist. In diesen Fällen sollten nur weniger strenge Anforderungen an die Begründung der Inhaftierung gestellt werden.

Verteidigung im Fall der Untersuchungshaft: Ein Strafverteidiger ist für die schnellstmögliche Beendigung der Untersuchungshaft unerlässlich. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. verfügt als Steuerstrafverteidiger über umfangreiche Erfahrungen in Verhandlungen mit Haftrichtern in Frankfurt am Main. Wenn Sie sich Ihren Anwalt nicht selbst aussuchen, wird das Gericht einen für Sie auswählen. Die Geschichte hat gezeigt, dass sich die Gerichte in der Regel für die Anwälte entscheiden, die ihnen keine großen Schwierigkeiten bereiten werden. Es ist möglich, die Untersuchungshaft durch eine Haftprüfung anzufechten, bei der argumentiert werden kann, dass die Gründe für die Festnahme nicht ausreichend sind. Dieses Verfahren findet normalerweise innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung statt. Eine weitere Möglichkeit ist, die Festnahme bei einem höheren Gericht anzufechten und zu prüfen, ob bei der Ausstellung des Haftbefehls rechtliche Fehler gemacht wurden. In manchen Fällen ist es auch möglich, mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zu verhandeln und sie zu veranlassen, einen Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls zu stellen. 

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

in Frankfurt am Main

Frankfurt Osthafen

Ihr Strafverteidiger in Frankfurt am Main: 

  • Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung

  • Erfahrung und Fachkompetenz

  • Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger  

  • Langjähriger Dozent für Steuerrecht

  • Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe

  • Sprachen: Englisch, Türkisch

Praxis Steuerstrafverteidigung: Steuerhinterziehung § 371 AO 

Hintergrund: Steuerhinterziehung, die gegen § 370 (1) AO verstößt, wird bei Verurteilung mit einer Geldstrafe von mindestens bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. In besonders schweren Fällen nach § 370 (3) AO droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und höchstens zehn Jahren. Es ist zu beachten, dass bei Strafen von mehr als zwei Jahren keine Bewährung möglich ist. Der Bundesgerichtshof hat Parameter für die Festlegung des genauen Strafmaßes festgelegt: Bei einer Steuerhinterziehung von weniger als 50.000 Euro werden in der Regel Geldstrafen verhängt; übersteigt der Betrag 50.000 Euro, wird wahrscheinlich eine Haftstrafe (die zur Bewährung ausgesetzt werden kann) verhängt. Wenn mehr als 1 Million Euro hinterzogen wurde, ist mit einer härteren Strafe zu rechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat festgestellt, dass eine Person, die Steuern in Höhe von mehr als einem Euro hinterzogen hat, zu einer Haftstrafe verurteilt werden muss, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich nicht um feste "Strafsätze", da die Strafe je nach Einzelfall noch variieren kann. Die Regeln zur Strafverschärfung und -milderung gelten weiterhin, d.h. ein Gericht kann von diesen Richtwerten sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Nach § 46 werden Faktoren wie die Auswirkungen der Straftat, das frühere Leben und das Verhalten nach der Tat bei der Festlegung einer angemessenen Strafe für den Straftäter berücksichtigt.

Tatbestand der Steuerhinterziehung: Der Anstieg bei der Einleitung von Strafverfahren im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung kann darauf zurückgeführt werden, dass die Steuerbehörden gestohlene Daten (Steuer-CDs) kaufen und potenzielle Steuerverstöße schneller und häufiger melden. Außerdem gab es einen Anstieg der digitalen Meldungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Außerdem sind Bargeldprüfungen häufiger geworden, vor allem in Unternehmen, die einen hohen Anteil an Barzahlungen erhalten (z. B. im Gaststättengewerbe). Damit jemand das Verbrechen der Steuerhinterziehung erfolgreich begehen kann, muss er mit seiner Steuervermeidung erfolgreich sein oder einen ungerechtfertigten Steuervorteil erlangen. Die Missachtung des Rechts der Regierung, Steuern zu erheben, erfüllt diese Voraussetzung. Ein klassisches Beispiel ist, wenn jemand auf seinem Steuerbescheid ein niedrigeres Einkommen angibt als das, was er tatsächlich verdient. Nach § 370 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) kann sich jemand wegen des Versuchs der Steuerhinterziehung strafbar machen, auch wenn er keine andere Verfehlung begangen hat. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung setzt voraus, dass gegenüber den Finanzbehörden falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Dies umfasst alle Daten und mündliche  Erklärungen, die den Steuerbehörden mitgeteilt werden und nicht nur das, was in der Steuererklärung angegeben ist. Dieser Gesetzesverstoß kann auch durch das Verschweigen von Tatsachen begangen werden. Es muss vorsätzlich gehandelt worden sein. Er kann auch dann vorliegen, wenn man sich bewusst war und in Kauf genommen hat, eine Straftat zu begehen. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. hilft sofort, den Vorwurf gegenüber den Ermittlungsbehörden Frankfurt am Main aufzuklären und Ihre Verteidigungschancen zu wahren. Eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) wird in der Regel dann als schwerwiegend angesehen, wenn die Hinterziehung in großem Umfang erfolgt (ab 50.000 EUR pro Tat) oder wenn ein Amtsträger seine Stellung missbraucht. Darüber hinaus werden die Verwendung von gefälschten oder verfälschten Dokumenten und Machenschaften zur Umgehung der Umsatzsteuer (z. B. "Umsatzsteuerkarusselle") in der Regel als schwerwiegendere Straftaten angesehen. 

Wege aus der Steuerhinterziehung - Die Selbstanzeige: Bevor gegen Sie wegen Steuerhinterziehung durch die Ermittlungsbehörde Frankfurt am Main ermittelt wird sollten Sie eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen und unbedingt unverzüglich den im Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwalt und Steuerstrafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kontaktieren. Durch eine ordentlich vorbereitete Selbstanzeige können Sie dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zuvor kommen und sich der Strafverfolgung entziehen. Eine Selbstanzeige gilt als die schwerste Form des Steuerstrafrechts. Wenn der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt werden muss, muss sie vollständig sein; Auslassungen oder Fehler können dazu führen, dass sie ungültig und damit nicht strafbefreiend ist. Da die Einhaltung des § 371 AO mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist, ist für eine wirksame Selbstanzeige sowohl straf- als auch steuerrechtliche Expertise erforderlich. Es gibt mehrere Bedingungen, die für die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige notwendig sind. Diese Bedingungen lassen sich in positive und negative Komponenten unterteilen. Eine positive Bedingung ist, dass alle Steuervergehen aus dem letzten Jahrzehnt in die Berichtigungsmeldung aufgenommen werden müssen, unabhängig davon, ob sie verjährt sind oder nicht. Es ist auch wichtig, mögliche Aussetzungen oder Unterbrechungen der Verjährung zu berücksichtigen, die in der Vergangenheit eingetreten sein könnten. Um das Erfordernis der positiven Wirksamkeit zu erfüllen, reicht es nicht aus, den Steuerbehörden lediglich mitzuteilen, dass eine Steuerstraftat begangen wurde; alle Fakten und Details müssen so angegeben werden, dass sie genau und umfassend sind. Der Begriff "Berichtigungserklärung" beschreibt diesen Prozess am besten anstelle des Begriffs "Selbstanzeige", wenn es um Steuerhinterziehung geht. In den meisten Fällen ist es schwierig, dieses Erfordernis der sachlichen Vollständigkeit zu erfüllen, da Belege für Transaktionen vorgelegt werden müssen, die über einen langen Zeitraum hinweg stattgefunden haben. Das kann besonders schwierig werden, wenn aufgrund des Risikos, entdeckt zu werden, nicht genug Zeit bleibt. Aus diesem Grund ist es wichtig, so schnell wie möglich Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu konsultieren, der auf die Erstellung von Selbstanzeigen nach § 371 AO spezialisiert ist. In besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 2-5 Abgabenordnung (AO) ist eine strafbefreiende Selbstanzeige keine Option, vor allem wenn mehr als 25.000 Euro pro Tat hinterzogen wurden. Allerdings sieht § 398 a AO die Möglichkeit vor, durch Zahlung eines "Strafzuschlags" von der Strafe verschont zu bleiben. Wenn du überlegst, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstellen, um Geld zu sparen, solltest du dir bewusst sein, dass es viele potenzielle Fallstricke gibt; einige Bedingungen sind nicht im Gesetz, sondern in der Rechtsprechung festgelegt, und es ist für Personen ohne juristisches Fachwissen schwierig, alle Voraussetzungen für die Wirksamkeit zu erfüllen. Es ist wichtig, dass du keine Erklärungen an das Finanzamt schickst, ohne dich vorher umfassend rechtlich beraten zu lassen. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist mit der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige zur Steuervermeidung vertraut ist und kennt sich  im Straf- als auch im Steuerrecht aus. 

Wege aus der Steuerhinterziehung - Verteidigungsstrategien: Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird Akteneinsicht beantragen, die Akten studieren und die geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den Details des Falles ab und davon, was für den Mandanten am wichtigsten ist. Zum einen geht es darum, die Ermittlungsbehörde Frankfurt am Main oder das Landgericht Frankfurt davon zu überzeugen, dass es nicht genug Beweise für eine Verurteilung oder eine Einstellung des Verfahrens mangels Verdachts gibt, oder die Vorlage neuer Fakten oder die Bewertung von Beweisen, um die Unschuld zu beweisen. Es gilt eine möglichst milde Strafe oder eine Einstellung des Verfahrens zu erarbeiten. Zum einen kann die Einschätzung der Steuerbehörden aufgrund eines Missverständnisses der Steuervorschriften falsch sein, was bedeutet, dass es nicht genügend Beweise für eine Straftat gibt. Das könnte bedeuten, dass es sich nicht um einen Fall von illegaler Steuerhinterziehung, sondern um eine legale wirtschaftliche Strukturierung handelt. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kann solche komplexen Fälle genau beurteilen. 

Wege aus der Steuerhinterziehung - Verteidigungsstrategien: Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird Akteneinsicht beantrage, die Akten studieren und die geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den Details des Falles ab und davon, was für den Mandanten am wichtigsten ist. Zum einen geht es darum, die Ermittlungsbehörde Frankfurt am Main oder das Landgericht Frankfurt davon zu überzeugen, dass es nicht genug Beweise für eine Verurteilung oder eine Einstellung des Verfahrens mangels Verdachts gibt, oder die Vorlage neuer Fakten oder die Bewertung von Beweisen, um die Unschuld zu beweisen. Es gilt eine möglichst milde Strafe oder eine Einstellung des Verfahrens zu erarbeiten.

Strafverteidigung Frankfurt am Main: Urteile des AG/LG/OLG Frankfurt 

OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2001 – 2 Ss 400/00

Auch für das Steuerstrafrecht gilt der weite Tatbegriff iS von StPO § 264 Abs 1. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist unabhängig von den in der Anklageschrift angegebenen Steuererklärungen und Tatzeiten durch das konkret bezeichnete Geschäft hinreichend individualisiert (Anschluß BGH, 17. August 2000, 4 StR 245/00NJW 2000, 3293).

Wichtige Adressen - Ämter und Soziales in Frankfurt am Main
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Frankfurt am Main ist die fünftgrößte Stadt Deutschlands und ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Die Stadt bietet viele Ämter und Behörden, die den Einwohnern bei ihren täglichen Anliegen behilflich sind.

Zu den in Frankfurt ansässigen Behörden gehören das Finanzamt Frankfurt am Main, das Amtsgericht Frankfurt am Main, das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main.

Als Kanzlei im Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Zweigstelle in Frankfurt am Main bietet Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M LL.M Steuerstrafverteidiger beste Beratung und Verteidigung in Rechtsfragen. Da es dabei auch um Arbeiten mit Behörden und Ämtern geht, finden Sie im Folgenden einige der wichtigsten Behörden, Ämter und Soziale Anlaufstellen in Frankfurt am Main mit Adressen und Kontaktdaten aufgelistet.

Finanzamt Frankfurt am Main I
Adresse: Gutleutstraße 124, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0 
Telefax: +49 69 2545 1999
E-Mail: poststelle@fa-ff1.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-I.de

Finanzamt Frankfurt am Main III
Adresse: Gutleutstraße 120, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0
Telefax: +49 69 2545 3999
E-Mail: poststelle@fa-ff3.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-III.de

Finanzamt Offenbach am Main I
Adresse: Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach am Main
Telefon: +49 69 8091 1
Telefax: +49 69 8091 2400
E-Mail: poststelle@fa-of1.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-offenbach-I.de

Amtsgericht Frankfurt am Main
Adresse: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 2030 
Webseite: www.amtsgericht-frankfurt.de

Finanzamt Frankfurt am Main II
Adresse: Gutleutstraße 122, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0
Telefax: +49 69 2545 2999
E-Mail: poststelle@fa-ff2.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-II.de

Finanzamt Frankfurt am Main -
Verwaltungsstelle Höchst

Adresse: Hospitalstraße 16a, 65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0
Telefax: +49 69 2545 6280
E-Mail: poststelle@fa-fh.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-höchst.de

Finanzamt Offenbach am Main II
Adresse: Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach am Main
Telefon: +49 69 8091 1
Telefax: +49 69 8091 3400
E-Mail: poststelle@fa-of2.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-offenbach-II.de

Amtsgericht Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst
Adresse: Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 3212
Webseite: www.amtsgericht-frankfurt-höchst.de

Landgericht Frankfurt am Main
Adresse: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 326
Webseite: www.landgericht-frankfurt.de

Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Adresse: Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main
Telefon:  069 97172-818
Telefax: 069 97172-5818
E-Mail: service@hwk-rhein-main.de
Webseite: www.frankfurt-hwk.de

Agentur für Arbeit Frankfurt a.M.
Adresse: Fischerfeldstr. 10-12, 60311 Frankfurt
Telefon:  +49 69 2171 1001
Telefax: +49 69 2171-2430
E-Mail: Frankfurt-Main@arbeitsagentur.de
Webseite: www.agentur-fuer-arbeit-frankfurt.de

Ordnungsamt
Adresse:
Kleyerstraße 86

60326 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212 44423
E-Mail: ordnungsamt@stadt-frankfurt.de
Webseite: www.ordnungsamt-frankfurt.de

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Adresse: Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 2976
Webseite: www.oberlandesgericht-frankfurt.de

Industrie- und Handelskammer IHK
Adresse: Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt
Telefon:  069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424
E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de
Webseite: www.frankfurt-ihk.de

Jugend- und Sozialamt Frankfurt a.M.
Adresse: Eschersheimer Landstraße 241-249, 60320 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212 44900
Telefax: +49 69 212 30740
E-Mail: jugend-und-sozialamt@stadt-frankfurt.de

Webseite: www.jugend-und-sozialamt-frankfurt.de

Zentrales Bürgeramt
Adresse: Am Hauptbahnhof, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 115

Telefax: +49 69 212 9743368
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

Webseite: www.buergeramt-frankfurt.de

Ihr Strafverfahren in Frankfurt am Main: Unterkunft und Organisation
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Wenn gegen Sie ein Steuerstrafverfahren in Frankfurt am Main durchgeführt wird ist es wichtig, dass Sie Ihren Aufenthalt in Frankfurt am Main gut vorbereiten. Dabei spielt die Organisation der Unterkunft eine große Rolle. Wenn Sie zu einer Besprechung beim Finanzamt Frankfurt oder zu einer Hauptverhandlung am Landgericht Frankfurt erscheinen müssen und bereits am Tag davor anreisen, dann finden Sie hier eine beispielhafte Auflistung von Hotels. Diese Hotels befinden sich im Umkreis der Zweigestelle der Kanzlei für Steuerstrafrecht des Rechtsanwalts und Steuerstrafverteidigers Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. oder im Umkreis des Landgerichts Frankfurt am Main.

Trip Inn Messe Hotel Westend
Adresse: Beethovenstraße 30, 60325 Frankfurt
Telefon:  +49 69 78 98 81 90

Webseite: www.tripinn-hotels.com

Meliá Frankfurt City
Adresse: Senckenberganlage 13, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 030 22385762

Webseite: www.melia.com

Maritim Hotel Frankfurt
Adresse: Theodor-Heuss-Allee 3, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 08003383369

Webseite: www.maritim.de

Hotel An der Messe Frankfurt am Main

Adresse: Westendstraße 104, 60325 Frankfurt am Main

Telefon: +49 06 97 47 97 9

Webseite: www.hotel-an-der-messe.de

Premier Inn Frankfurt Westend hotel
Adresse:
Hamburger Allee 12

60325 Frankfurt/Main

Telefon: 0698500690
Webseite: www.premierinn.com

Aparthotel Adagio Frankfurt City Messe
Adresse:
Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt am Main

Telefon: 0694089980
Webseite: www.adagio-city.com

Hotel NH Frankfurt Messe

Adresse: Friedrich-Ebert-Anlage 38, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069204562500

Webseite: www.nh-hotels.com

Fair Hotel Villa Diana Westend
Adresse:
Westendstraße 83, 60325 Frankfurt am Main

Telefon: 0699074420
Webseite: www.fairhotelfrankfurt.de

Hotel Beethoven

Adresse: Beethovenstraße 46, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0697434970

Webseite: www.hotelbeethoven.de

SAKS Urban Design Hotel Frankfurt
Adresse:
Mendelssohnstraße 79, 60325 Frankfurt am Main

Telefon: 06978988490
Webseite: www.saksfrankfurt.com

Hotel Garni

Adresse: Varrentrappstraße 73, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 06971673400

Webseite: www.hotelgarnifrankfurt.com

Hotel nhow Frankfurt
Adresse:
Brüsseler Str. 1-3, 60327 Frankfurt am Main

Telefon: 069170850
Webseite: www.nh-hotels.com

Hotel Motel One Frankfurt-Messe

Adresse: Europa-Allee 25, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 06966124530

Webseite: www.motel-one.com

Hotel Villa Florentina

Adresse: Westendstraße 23, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0699740370

Webseite: www.hotelflorentina.de

THE FLAG West M.

Adresse: Bockenheimer Landstraße 38 – 40, 60323 Frankfurt am Main
Telefon: 069943409940

Webseite: www.the-flag.de

Hotel Palmenhof
Adresse:
Bockenheimer Landstraße 89-91, 60325 Frankfurt am Main

Telefon: 0697530060
Webseite: www.reservations-hotel.spider.com

ART-HOTEL ROBERT MAYER
Adresse: Robert-Mayer-Straße 44, 60486 Frankfurt am Main

Telefon: 0699709100
Webseite: www.arthotel-frankfurt.de

Crowne Plaza Frankfurt Congress Hotel
Adresse: Lyoner Str. 44 -48, 60528 Frankfurt am Main

Telefon: 06966330
Webseite: www.ihg.com

Skyline Hotel Europaviertel Frankfurt

Adresse: Hohenstaufenstraße 3, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 06926090666

Webseite: www.tripinn-hotels.de

Adina Apartment Hotel Frankfurt Westend

Adresse: Osloer Str. 3, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 0692474200

Webseite: www.adinahotels.com

Novum Hotel Imperial Frankfurt
Adresse: Sophienstraße 40, 60487 Frankfurt am Main

Telefon: 06971915880
Webseite: www.novum-hotels.com

Bristol Hotel Frankfurt
Adresse: Ludwigstraße 15, 60327 Frankfurt am Main

Telefon: 069242390
Webseite: www.bristol-hotel.de

Ihr Aufenthalt in Frankfurt am Main
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Wenn Sie sich in Frankfurt am Main befinden und Ihren Aufenthalt für weitere Tätigkeiten nutzen möchten, finden Sie hier einige weitere Adressen, die Sie für Ihre geschäftliche oder private Planung nutzen können. 

HypoVereinsbank Frankfurt a. Main

Adresse: Friedrich-Stoltze-Platz 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 08937848000

Webseite: www.hypovereinsbank.de

Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

Adresse: Börsenstraße 7-11, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: 0800692172200

Webseite: www.frankfurter-volksbank.de

Rabobank Frankfurt

Adresse: Solmsstraße 83, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069792060

Webseite: www.rabobank.de

Commerzbank

Adresse: Roßmarkt 14, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069580008000

Webseite: www.commerzbank.de

DenizBank 

Adresse: Münchener Str. 7, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: 08004886600

Webseite: www.denizbank.de

TARGOBANK

Adresse: Große Eschenheimer Str. 1, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069280841

Webseite: www.targobank.de

Intesa Sanpaolo S.p.A. Filiale Frankfurt am Main

Adresse: Neue Mainzer Str. 46, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069156810

Webseite: www.intesanpaolo.de

Banco Santander, S.A. Filiale Frankfurt

Adresse: Bockenheimer Landstraße 39, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069596760

Webseite: www.santander.de

Deutsche Bank Filiale

Adresse: Roßmarkt 18, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 06991000

Webseite: www.deutsche-bank.de

Degussa Bank

Adresse: Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 06936005555

Webseite: www.degussa-bank.de

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Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

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