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Rechtsanwaltskanzlei für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt am Main

Bekannt aus:

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Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.

Anwalt für Steuerrecht 

Anwalt für Steuerstrafrecht

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

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Was ich für Sie tun kann
Ich vertrete meine Mandanten in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit. Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Spezialisierung. Engagement. Professionalität

Ich biete Fachkompetenz und eine individuelle, persönliche und den Besonderheiten Ihres Anliegens angemessene Beratung und Unterstützung. 

Was Sie von mir erwarten können:

Klartext und Ehrlichkeit sowie höchste Qualität, Präzision und Effektivität, in komplexen genauso wie in kleineren Verfahren.

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir  

LL.M. Steuerrecht

LL.M. Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafverteidiger

Wirtschaftstrafverteidiger

Schumannstr. 27 

60325 Frankfurt
Telefon: 06131 4648870
Telefax: 06131 4648879
info@ksw-recht.de

Auf das Steuerstrafrecht spezialisiert

Fachwissen im Steuerrecht

Bundesweite Strafverteidigung

Sie erhalten eine auf ihren individuellen Fall passgenau zugeschnittene, professionelle Verteidigung in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir vertritt Sie bundesweit in allen Instanzen. Das besondere und hervorstechende Merkmal der Kanzlei KSW ist eine durch Kompetenz und Leidenschaft gekennzeichnete Arbeitsweise. 

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Frankfurt am Main zur Erstberatung. 

Bewertungen

Strafverteidigung Frankfurt am Main

Die Frankfurter Zweigstelle der Kanzlei KSW für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Messe Frankfurt. Die Rechtsanwaltskanzlei KSW hat sich auf das Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht ausgerichtet. Die Strafverteidigung im Steuerstrafrecht gelingt nur mit umfassenden Kenntnissen im Steuerrecht. Rechtsanwalt im Steuerrecht und Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht besonders umfassend ausgebildet und hat große Erfahrungswerte aus zahlreichen Verfahren. Damit erhalten Sie die bestmögliche Strafverteidigung im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht in allen Instanzen.

Wir garantieren schnelle und zielführende persönliche Terminvergaben und sind sehr gerne für Sie per E-Mail, Telefon oder auch per Video-Telefonie erreichbar. 

Frankfurt Osthafen

Ihr Strafverteidiger in Frankfurt am Main: 

  • Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung

  • Erfahrung und Fachkompetenz

  • Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger  

  • Langjähriger Dozent für Steuerrecht

  • Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe

  • Sprachen: Englisch, Türkisch

Rechtsanwalt für Steuerrecht in Frankfurt

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Frankfurt

Rechtsanwalt im Steuerrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist ein Expertise mit langjähriger Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Im Steuerrecht kommt es darauf an, dass der Rechtsanwalt auch die Zahlen und wirtschaftlichen zusammenhänge versteht und den Mandanten auf höchster fachlichen Stufe beraten kann. Mandanten aus dem Raum Frankfurt am Main profitieren von der jahrelangen fachlichen Arbeit im Steuerrecht. 

Sie werden als Mandant von dieser Konzentration auf Themen des Steuerrechts profitieren und im gegenüber dem Finanzamt bestens vertreten werden. 

Sollten Sie mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sein, sollten Sie unbedingt Ihr Recht auf Stillschweigen wahrnehmen. Vereinbaren Sie umgehend einen Beratungstermin. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird sich sofort um Ihren Fall kümmern, Akteneinsicht beantragen mit der Arbeit beginnen. Die bewährte Verteidigungsstrategie ist darauf ausgerichtet, das Verfahren mit einer Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Verhandlung zu beenden.

 

Mandant aus dem Raum Frankfurt am Main profitieren von unserer Erfahrung und Kompetenz.   Verteidigung.

Strategische Strafverteidigung am Standort Frankfurt am Main

Ein guter Strafverteidiger besitzt sowohl ein breitgefächertes Wissen im Bereich des Strafrechts und des Prozessrechts als auch die Fähigkeit, eine Ermittlungsakte gründlich zu analysieren. Nur so können alle Möglichkeiten der Verteidigung vollständig ausgeschöpft werden.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. hat sich dem Kampf um das Recht seiner Mandanten verschrieben. Ein hervorragender Strafverteidiger muss sowohl über eine umfassende Kenntnis des Strafrechts und des Strafprozessrechts verfügen als auch die Fähigkeit besitzen, eine Ermittlungsakte gründlich zu analysieren. Auf diese Weise werden alle verfügbaren Verteidigungsmöglichkeiten für Sie genutzt. 

 

Die Verteidigungsarbeit hat das Ziel das Verfahren im Ermittlungsverfahren also noch vor der Anklage möglichst frühzeitig zu beenden und eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Nachdem Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.  die Akten eingesehen hat, informiert er seine Mandanten gründlich über mögliche Verteidigungschancen. Er bespricht klipp und klar alle Einzelheiten des Vorwurfs und gibt eine realistische Einschätzung der Lage. Nach der Abwägung aller Umstände wird eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickelt. 

 

Wenn sich ein Prozess nicht vermeiden lässt, wird Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. mit aller Kraft die Verteidigung in der Hauptverhandlung vorantreiben. Die Strafverteidigung konzentriert sich darauf einen Freispruch zu erreichen durch die professionelle Nutzung aller Methoden und Werkzeuge des Strafverfahrens.

 

Dabei bleibt die Strafverteidigung immer flexibel, wenn es dazu dient, eine midelere Strafe zu erreichen.. Dazu gehört die Zahlung einer Geldstrafe statt einer Haftstrafe oder die Aushandlung von Bewährungsauflagen. Diese Art der Verteidigung erfordert großes Verhandlungsgeschick vom Anwalt, der den Angeklagten vertritt. 

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Frankfurt am Main zur Erstberatung. 

Strafrecht und Strafverteidigung in Frankfurt am Main und Umgebung

Strafverfahren in Frankfurt am Main: Ermittlungsverfahren

Steuerstrafverfahren in Frankfurt am Main: Strafbefehl Einspruch

Wenn die Ermittlungsbehörden in Frankfurt am Main Informationen, wie zum Beispiel eine Anzeige, erhalten, die darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen worden sein könnte, sind sie nach § 152 II StPO (Strafprozessordnung) gesetzlich verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Dies wird als Vorermittlung bezeichnet und ist der Ausgangspunkt für alle Strafverfahren.

 

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt fachliche Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Sie werden als Mandant von der Kombination von Wissen und Erfahrung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Frankfurt am Main profitieren. 

Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, sollten Sies sich unbedingt sofort mit Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. beraten lassen. Sie haben ab dem Datum des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, ihn anzufechten, sonst gilt er als offizielles Urteil und die verhängte Strafe wird vollstreckt. 

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Frankfurt am Main. 

Strafverfahren in Frankfurt am Main: Zwischenverfahren

Steuerstrafverfahren in Frankfurt am Main: Hauptverfahren

Wenn die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main der Meinung ist, dass sie genug Beweise hat, um die Straftat zu beweisen, wird Anklage erhoben und zur Überprüfung an das Gericht geschickt. Dann wird das Zwischenverfahren eingeleitet, um neu zu bewerten, ob es einen ausreichenden Grund für die Annahme gibt, dass die Straftat begangen wurde.

Wenn Sie durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main einer Straftat angeklagt werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung von den Strafverfolgungsbehörden Frankfurt am Main.

 

Wenden Sie sich an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht und Strafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., um die Eröffnung der Hauptverhandlung zu vermeiden. So kann ein Antrag auf Nichteröffnung (§ 204 StPO) gestellt werden. Außerdem ist es nach der Anklageerhebung möglich, das Verfahren mit Zustimmung des Mandanten, des Staatsanwalts und des Gerichts einzustellen. Die Verteidigung kann auch nach der Verkündung der Anklageschrift Beweisanträge stellen, sofern dies sinnvoll ist. Wenn ein Antrag auf Nichteröffnung voraussichtlich nicht erfolgreich sein wird, muss die Hauptverhandlung vorbereitet werden. 

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt fachliche Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Wenn das Landgericht Frankfurt die Anklage annimmt und damit das Hauptverfahren einleitet, setzt es einen oder mehrere Termine fest. Wenn das Landgericht Frankfurt Gericht die Anklageschrift annimmt, wird die Verhandlung auf einen oder mehrere Termine angesetzt. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt kann an einem einzigen "Hauptverhandlungstag" mit nur einem kurzen Termin von 30 Minuten abgeschlossen werden. Wenn es sich um ein Schwurgerichtsverfahren handelt oder mehrere Angeklagte beteiligt sind, kann die Hauptverhandlung mehrere Tage und in manchen Fällen sogar bis zu einem Jahr dauern.

 

Wie lange die Hauptverhandlung am Landgericht Frankfurt am Main dauert, hängt auch von der Verteidigungsstrategie ab und davon ob ein Freispruch angestrebt wird.  

Jeder Verhandlungstag am Landgericht Frankfurt ist einzigartig. Die Hauptverhandlung am Landgericht Frankfurt muss mit größter Sorgfalt vorbereitet werden. In intensiver Zusammenarbeit mit dem Mandanten, werden die Beweisanträge und mögliche Fragen an die Zeugen besprochen, um das Ziel der Verteidigung zu erreichen.  

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Frankfurt am Main. 

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

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Bewertungen von Mandanten

Herr Cakir erlebe ich als ausgesprochen kompetenten und zuverlässigen Rechtsanwalt. Er hört einem ganz genau zu, um den Sachverhalt exakt verstehen und eine adäquate Strategie ausarbeiten zu können. Ein Erstgespräch war innerhalb kürzester Zeit möglich. Herr Cakir ist sehr gut zu erreichen und meldet sich sehr zeitnah zurück, sollte man ihn doch nicht gleich ans Telefon bekommen haben. Komplexe Vorgänge und juristische Sprache übersetzt er in verständliches Deutsch, sodass man genau versteht, um was es geht. Es wird sehr fair abgerechnet, was ich sehr lobenswert finde. Herr Cakir ist mit Herzblut bei der Sache. Ich kann eine Mandatierung Herrn Cakirs mit gutem Gewissen empfehlen!

Herr Cakir ist total super in sein Arbeit Er hat mich innerhalb nicht mal ein Monat von Schwierigkeiten geretet sage ich mal. Ich bin sehr froh ihn als Anwalt zu haben egal was es ist kann man ihn fragen und er ist sofort bereit zu helfen.

Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!

Praxis Steuerstrafverteidigung: Ablauf des Steuerstrafverfahrens Frankfurt am Main

Beginn des Steuerstrafverfahrens: Viele Menschen werden von der Steuerfahndung des Finanzamts Frankfurt kontaktiert und aufgefordert, sich als Beschuldigte/r zu eine Verdacht auf Steuerhinterziehung zu äußern. Gleich hier stellt sich eine der wichtigsten Weichen des gesamten Verfahrens. Unabhängig davon, ob sich vielleicht einige Fehler in Ihre Steuererklärung eingeschlichen haben könnten und unabhängig davon, ob Ihnen die Angelegenheit unangenehm ist und Sie das Ganze daher schnell hinter sich bringen wollen: Erscheinen Sie nicht unvorbereitet, unverteidigt und allein! Nehmen Sie sofort Kontakt mit Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. auf und gehen Sie stark und zuversichtlich durch das Steuerstrafverfahren. 

Welche Fragen stellen sich? Wurden Sie von den Strafverfolgungsbehörden Frankfurt am Main als Verdächtiger kontaktiert? Wie sich die Situation danach entwickelt, hängt meist von der richtigen Reaktion ab. Es spielt keine Rolle, ob jemand tatsächlich schuldig ist oder nicht, er kann trotzdem als Beschuldigter vorgeladen werden. Sie sollten ihre Rechte in diesem Fall kennen. Muss ich erscheinen, wenn ich die Vorladung erhalte? Bin ich dazu verpflichtet? Ist es möglich, den Termin abzusagen? Das sind häufige Fragen, die uns Einzelpersonen stellen, nachdem sie eine Vorladung als Beschuldigte/r in ihrem Briefkasten erhalten haben.

Welche  Schritte sind notwendig? Auch wenn Sie als Beschuldigter durch die Steuerfahndung Frankfurt vorgeladen werden: Sie sind nicht verpflichtet, einer  Vorladung zu folgen! Das gilt auch, wenn die Steuerfahndung Frankfurt den Eindruck erwecken sollte, dass man zum angegebenen Termin im Finanzamt Frankfurt erscheinen muss. Es ist auch nicht notwendig, einen besondere Grund vorzubringen, weshalb Sie nicht zu dieser Vorladung erscheinen werden. Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet, seine Abwesenheit im Strafverfahren zu erklären. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. empfiehlt, dass Sie als Beschuldigter nicht mit der Steuerfahndung kommunizieren, solange keine Einsicht in die Akten genommen wurde. Die Akteneinsicht ist das Fundament einer Verteidigung auf Augenhöhe. Die Akteneinsicht kann aber nur über einen Anwalt geschehen. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kümmert sich um alle Gespräche mit der Steuerfahndung und trifft alle Vorkehrungen, um die Vorladung aufzuheben und Akteneinischt zu erhalten.

Welchen Rat sollten Sie unbedingt befolgen? Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht und Strafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. empfiehlt, der Vorladung der Steuerfahndung Frankfurt nicht blind zu folgen und zu den Vorwürfen zu schweigen. Nehmen Sie stattdessen sofort Kontakt zu uns auf! Nachdem Akteneinsicht in die Ermittlungsakte genommen und der Sachverhalt intensiv mit Ihnen besprochen worden ist, wird gegenüber der Ermittlungsbehörde Frankfurt professionell Stellung genommen, um das Steuerstrafverfahren mit dem bestmöglichen Ergebnis für Sie zu beenden.  

Hat das Fernbleiben von der Vorladung oder das Schweigen einen Nachteil? Sollten Sie sich fragen sollten, ob es Sie schuldiger aussehen lässt, wenn Sie nicht zur Vorladung gehen, kann Ihnen Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. eine klare Antwort geben. Die Antwort ist -Nein! Ihr Schweigen darf und kann nicht gegen Sie verwendet werden. Passen Sie also darauf auf, dem angeblich gut gemeinten Rat der Steuerfahndung Frankfurt, dass es am besten wäre, ohne anwaltliche Hilfe zu kooperieren, nicht blind zu folgen. Denn die Ermittler der Steuerfahndung Frankfurt entscheiden nicht allein, ob ein Steuerstrafverfahren mit einer Anklage oder einer Einstellung endet. Diese Entscheidung trifft allein die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt darf bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigen, ob Sie der Vorladung gefolgt sind oder nicht. Das das gilt auch für eine eventuell später stattfindende Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Das Finanzamt Frankfurt und die Steuerfahndung Frankfurt streben bei Ermittlungen in der Regel eine schnelle Lösung an und können versuchen, Sie zu einer Aussage zu bewegen, wenn Sie als Verdächtiger im einem Steuerstrafverfahren vorgeladen sind. Es ist besser, die Vorladung annullieren zu lassen, als sie auf eigene Faust zu widerrufen. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Schweigen bewahren, ganz gleich wie schwer es Ihnen fallen mag, vor allem, wenn Sie unschuldig sind. Als Beschuldigter wäre es Sie bei einem Verhör von Nachteil, wenn nur der Ermittler alle Informationen wie frühere Zeugenaussagen hat.  Häufig werden Beschuldigte vorgeladen und müssen feststellen, dass ihre Aussagen während einer Untersuchung verfälscht wurden. Leider ist die Manipulation von Akten auch in einem Steuerstrafverfahren Deutschland keine Seltenheit und jeder erfahrene Strafverteidiger weiß das. Wenn man sich also in der seltenen Situation befindet, nach der Durchsicht der Unterlagen etwas zugeben zu müssen, ist es am besten, dies mit Hilfe eines auf Strafrecht spezialisierten Anwalts zu tun und es schriftlich einzureichen. Dies ermöglicht ein gleiches Spielfeld zwischen dem Ermittler und dem Beschuldigten, was sonst nicht möglich wäre.

Ich bin aber unschuldig, sollte ich trotzdem die Vorladung ablehnen? Die Steuerfahndung Frankfurt und die Staatsanwaltschaft Frankfurt, muss unparteiisch ermitteln. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht und Steuerstrafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. stellt aber immer wieder fest, dass eine Person allein aufgrund ihres ersten Auftretens vorschnell für schuldig gehalten wird. Wenn der Beschuldigte eine Aussage im Rahmen einer Vorladung macht, kann schon ein falsch formulierter Satz gegen ihn verwendet werden. Wenn Sie als Beschuldiger in einem Steuerstrafverfahren Ihren Namen reinwaschen wollen, ist es nicht empfehlenswert, dies allein zu versuchen. In vielen Fällen reichen die gesammelten Beweise nicht einmal aus, um einen Verdacht zu begründen. 

Was mache ich, wenn ich als Zeuge geladen werde?  Bei einer Ladung als Zeuge durch die Steuerfahndung Frankfurt am Main gibt es wichtige Unterschiede im Gegensatz zu einer Ladung als Beschuldigter. Es müssen Gründe für eine Aussage- oder Auskunftsverweigerung geben. Die Aussage darf verweigert werden, von bestimmten Familienangehörigen des Beschuldigten oder Personen, die sich selbst oder einen Verwandten durch ihre Aussage belasten würden. In diesen Fällen dürfen Sie nicht gezwungen werden, der Vorladung durch die Steuerfahndung Frankfurt zu folgen. Der Unterschied zu einer Ladung als Beschuldigter liegt also darin, dass die bloße Absage eines Termins nicht ausreicht, wenn keine Begründung abgegeben wird. Bei der Formulierung dieser Begründung der Absage einer Zeugenverladung muss sehr genau auf die Formulierung geachtet werden und sollte von einem erfahrenen Steuerstrafverteidiger wie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. vorgenommen werden. Zu oft werde Zeugen oder Beschuldigte unter immensen Druck gesetzt und sogar bedroht, wenn sie sich weigerten, den Ermittlern zu helfen. Es ist auch nicht selten, dass Zeugen nach ihrer Aussage in einem Steuerstrafverfahren einer Steuerstraft beschuldigt werden. Falls Sie eine Anordnung durch die Steuerstrafverfolgungsbehörden Frankfurt erhalten, als Verdächtiger zu erscheinen, sollten Sie sofort Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kontaktieren.

Was sollte ich jetzt tun? Für die Beschuldigten ist es oft eine überwältigende Erfahrung, einer Straftat angeklagt zu werden und das Ermittlungsverfahren zu durchlaufen. Für Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist es alltägliche Situation. Daher weiß er genau, wie er mit schwierigen Fällen umgehen und gleichzeitig die Rechte seiner Mandanten schützen kann. Die Beratungspraxis zeichnet sich durch das ständige Studium der aktuellsten Rechtsprechung im Steuerstrafrecht aus, um auch den kleinsten Vorteil für die erfolgreiche Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren gegenüber den Ermittlungsbehörden in Frankfurt am Main zu erarbeiten. Sie erhalten während der ersten Beratung Einschätzung darüber, was Sie im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens erwartet, ob es sinnvoll oder notwendig ist, ein Geständnis abzulegen oder ob eine aggressive Verteidigung aussichtsreich wäre. 

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

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Praxis Steuerstrafverteidigung: Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden Frankfurt am Main

Welche Schritte sollte Sie bei einer Wohnungsdurchsuchung unternehmen?: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main oder die Steuerfahndung Frankfurt am Main kann eine Durchsuchung der Wohnung dazu einsetzen, um in einem Steuerstrafverfahren gegen Sie vorzugehen, in der Hoffnung Beweise zu finden. Dafür ist in der Regel ein Durchsuchungsbefehl erforderlich. Eine Hausdurchsuchung kann sehr belastend sein. Die Durchsuchung von Geschäftsräumen kann den Geschäftsbetrieb stark beeinträchtigen und sogar dazu führen, dass er ganz eingestellt wird. Es ist sehr wichtig, dass Sie während der Durchsuchung ruhig bleiben und angemessen reagieren, wenn die Steuerfahndung Frankfurt mit einem Durchsuchungsbefehl in Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen erscheint. Bei Wiederstand droht eine Strafanzeige! Ihr wichtigstes Recht in dieser Situation ist es, bei einer Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume das Recht wahrzunehmen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. 

Der wichtigste Schritt: Rufen Sie einen Steuerstrafverteidiger an! Sie haben das Recht, dich so bald wie möglich mit Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. in Verbindung zu setzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, durch seine Präsenz während der Durchsuchung für ein geordnetes Verfahren zu sorgen. Wenn ein sofortiges Erscheinen vor Ort nicht möglich sein sollte, können Sie auf den Rechtsrat per Telefon vertrauen, um mit der Situation fertig zu werden. Lassens Sie sich gleich zu Beginn der Durchsuchung eine Kopie des Durchsuchungsbefehls aushändigen und senden Sie die Fotografie davon an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M, LL.M. Er kann den Durchsuchungsbefehl mit den Beamten besprechen und notfalls ein Verfahren einleiten, um die Durchsuchung seiner Wohnung zu verhindern.

Ablauf der Durchsuchung: Für die Durchsuchung einer Wohnung ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Um sicherzugehen, dass die Durchsuchung genehmigt wurde, sollten Sie sich den Durchsuchungsbefehl zeigen lassen und wenn möglich eine Kopie machen. Im Durchsuchungsbefehl steht, warum die Wohnung durchsucht wird und wonach gesucht wird. Die Ausweise der Beamten und Ihre Rolle dem Verfahren sollte erfragt werden. Wenn bei einer Wohnungsdurchsuchung Unbeteiligte anwesend sind, sollten die Beamten darauf hingewiesen werden, dass diese Personen nicht bei der Durchsuchung teilnehmen sollten. Es ist gut und richtig, wenn eine Person, der Sie vertrauen, vor Ort ist und Sie dafür sorgen können, dass diese Person während der Wohnungsdurchsuchung bleiben kann.

Verhalten gegenüber den Beamten: Das wichtigste ist, dass Sie keinerlei Aussagen währen der Wohnungsdurchsuchung machen. Mache Sie nur die wichtigsten Angaben zu Ihrer Identität, aber machen Sie keine anderen Angaben zur Sache. Die Beamten haben die notwendigen Schritte zur Durchführung der Durchsuchung unternommen und könnten unerwartet Fragen stellen. Verweigeren Sie die Antwort! Jede Antwort könnte im weiteren Verfahren gegen Sie verwendet werden, daher ist es am besten, wenn Sie das Gespräch vermeiden und den Beamten mitteilen, dass Sie nicht mit ihnen kommunizieren möchten. Wenn während der Durchsuchung andere Personen anwesend sind, geben Sie diesen Personen entsprechende Anweisungen.

Fertigen Sie eigene Aufzeichnungen an und Widersprechen Sie der Sicherstellung: Sie sollten spätestens sofort nach der Wohnungsdurchsuchung Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kontaktieren. Machen Sie sich unbedingt Notizen darüber, wie die Wohnungsdurchsuchung abgelaufen ist. Achten Sie darauf, ob Sie irgendwelche Anweisungen erhalten haben und achten Sie auf Bereiche, die für die Beamten ungewöhnlich erschienen. Wenn die Strafverfolgungsbehörden Beweise gesammelt haben, solltest Sie sich diese vorlegen lassen und Ihre Ablehnung der Beschlagnahmung äußern. Während der Durchsuchung können Sie nichts dagegen tun, aber wenn Sie Einspruch erheben, haben Sie später die Möglichkeit, die Beschlagnahme mit einem Rechtsanwalt anzufechten.

Durchsuchungsbeschluss und Entbindung von der Schweigepflicht: Niemals sollten Sie Ihre Steuerberater/in, Arzt/Ärztin oder Anwalt/Ärztin von der Schweigepflicht entbinden. Unter diesen Umständen kann die Aussage nicht mehr verweigert werden. Bewahre Sie eine Kopie des Durchsuchungsbefehls auf und kopieren Sie alle Dokumente, die die Steuerfahndung Frankfurt mitnehmen möchte. So könne Sie weiterarbeiten und Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kann sofort feststellen, ob bei den Ermittlungen strafrechtlich relevante Materialien gefunden wurden. Besondere Vorsicht geboten, wenn die Steuerfahndung Frankfurt das Passwort für die Informationen auf Ihrer Festplatte oder Ihrem Mobiltelefon haben möchte. Sie haben das Recht die Herausgabe der Daten zu verweigern. Aber Achtung! In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass alle elektronischen Geräte abgenommen und beschlagnahmt werden. Denn Beamten der Steuerfahndung sollten Kopien der Daten zur Verfügung gestellt werden, um zu verhindern, dass Ihr Betrieb komplett zum Stillstand gebracht wird. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. um eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren sicherzustellen.

Was mache ich, wenn ich als Zeuge geladen werde?  Bei einer Ladung als Zeuge durch die Steuerfahndung Frankfurt am Main gibt es wichtige Unterschiede im Gegensatz zu einer Ladung als Beschuldigter. Es müssen Gründe für eine Aussage- oder Auskunftsverweigerung geben. Die Aussage darf verweigert werden, von bestimmten Familienangehörigen des Beschuldigten oder Personen, die sich selbst oder einen Verwandten durch ihre Aussage belasten würden. In diesen Fällen dürfen Sie nicht gezwungen werden, der Vorladung durch die Steuerfahndung Frankfurt zu folgen. Der Unterschied zu einer Ladung als Beschuldigter liegt also darin, dass die bloße Absage eines Termins nicht ausreicht, wenn keine Begründung abgegeben wird. Bei der Formulierung dieser Begründung der Absage einer Zeugenverladung muss sehr genau auf die Formulierung geachtet werden und sollte von einem erfahrenen Steuerstrafverteidiger wie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. vorgenommen werden. Zu oft werde Zeugen oder Beschuldigte unter immensen Druck gesetzt und sogar bedroht, wenn sie sich weigerten, den Ermittlern zu helfen. Es ist auch nicht selten, dass Zeugen nach ihrer Aussage in einem Steuerstrafverfahren einer Steuerstraft beschuldigt werden. Falls Sie eine Anordnung durch die Steuerstrafverfolgungsbehörden Frankfurt erhalten, als Verdächtiger zu erscheinen, sollten Sie sofort Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kontaktieren.

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

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Praxis Steuerstrafverteidigung: Untersuchungshaft Frankfurt am Main

Untersuchungshaft: Damit ein Angeklagter vor seiner Verhandlung in Gewahrsam genommen werden kann, muss sowohl ein dringender Verdacht als auch eine angemessene Rechtfertigung dafür vorliegen. Außerdem muss die Inhaftierung der Schwere der Anklage angemessen sein. Im Strafverfahren kann der Grad des Verdachts gegen eine beschuldigte Person von einem Anfangsverdacht über einen hinreichenden Tatverdacht, der besteht wenn eine Verurteilung nach den Ermittlungen wahrscheinlich ist bis hin zu einem dringenden Tatverdacht reichen. Keines dieser Kriterien allein ist ein Grund für eine Inhaftierung. Nach § 112 der Strafprozessordnung muss es einen triftigen Grund für die Inhaftierung einer Person geben. Gründe für eine Inhaftierung können sein: der Versuch, vor der Strafverfolgung zu fliehen, der Verdacht, erneut eine schwere Straftat zu begehen, der Verdacht, dass der/die Beschuldigte versucht, Beweise und/oder Zeugen zu behindern oder zu manipulieren, und die Wahrscheinlichkeit, dass er/sie sich einem Strafverfahren entzieht. Außerdem muss die gerichtliche Anordnung der Untersuchungshaft verhältnismäßig sein; schließlich handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in die Freiheit von jemandem, der noch nicht schuldig gesprochen wurde und für den die Unschuldsvermutung noch intakt ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bildet die Grundlage für ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass eine Begründung für die Inhaftierung auch in schweren Strafsachen notwendig ist. In diesen Fällen sollten nur weniger strenge Anforderungen an die Begründung der Inhaftierung gestellt werden.

Verteidigung im Fall der Untersuchungshaft: Ein Strafverteidiger ist für die schnellstmögliche Beendigung der Untersuchungshaft unerlässlich. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. verfügt als Steuerstrafverteidiger über umfangreiche Erfahrungen in Verhandlungen mit Haftrichtern in Frankfurt am Main. Wenn Sie sich Ihren Anwalt nicht selbst aussuchen, wird das Gericht einen für Sie auswählen. Die Geschichte hat gezeigt, dass sich die Gerichte in der Regel für die Anwälte entscheiden, die ihnen keine großen Schwierigkeiten bereiten werden. Es ist möglich, die Untersuchungshaft durch eine Haftprüfung anzufechten, bei der argumentiert werden kann, dass die Gründe für die Festnahme nicht ausreichend sind. Dieses Verfahren findet normalerweise innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung statt. Eine weitere Möglichkeit ist, die Festnahme bei einem höheren Gericht anzufechten und zu prüfen, ob bei der Ausstellung des Haftbefehls rechtliche Fehler gemacht wurden. In manchen Fällen ist es auch möglich, mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zu verhandeln und sie zu veranlassen, einen Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls zu stellen. 

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

in Frankfurt am Main

Frankfurt Osthafen

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Praxis Steuerstrafverteidigung: Steuerhinterziehung § 371 AO 

Hintergrund: Steuerhinterziehung, die gegen § 370 (1) AO verstößt, wird bei Verurteilung mit einer Geldstrafe von mindestens bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. In besonders schweren Fällen nach § 370 (3) AO droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und höchstens zehn Jahren. Es ist zu beachten, dass bei Strafen von mehr als zwei Jahren keine Bewährung möglich ist. Der Bundesgerichtshof hat Parameter für die Festlegung des genauen Strafmaßes festgelegt: Bei einer Steuerhinterziehung von weniger als 50.000 Euro werden in der Regel Geldstrafen verhängt; übersteigt der Betrag 50.000 Euro, wird wahrscheinlich eine Haftstrafe (die zur Bewährung ausgesetzt werden kann) verhängt. Wenn mehr als 1 Million Euro hinterzogen wurde, ist mit einer härteren Strafe zu rechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat festgestellt, dass eine Person, die Steuern in Höhe von mehr als einem Euro hinterzogen hat, zu einer Haftstrafe verurteilt werden muss, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich nicht um feste "Strafsätze", da die Strafe je nach Einzelfall noch variieren kann. Die Regeln zur Strafverschärfung und -milderung gelten weiterhin, d.h. ein Gericht kann von diesen Richtwerten sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Nach § 46 werden Faktoren wie die Auswirkungen der Straftat, das frühere Leben und das Verhalten nach der Tat bei der Festlegung einer angemessenen Strafe für den Straftäter berücksichtigt.

Tatbestand der Steuerhinterziehung: Der Anstieg bei der Einleitung von Strafverfahren im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung kann darauf zurückgeführt werden, dass die Steuerbehörden gestohlene Daten (Steuer-CDs) kaufen und potenzielle Steuerverstöße schneller und häufiger melden. Außerdem gab es einen Anstieg der digitalen Meldungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Außerdem sind Bargeldprüfungen häufiger geworden, vor allem in Unternehmen, die einen hohen Anteil an Barzahlungen erhalten (z. B. im Gaststättengewerbe). Damit jemand das Verbrechen der Steuerhinterziehung erfolgreich begehen kann, muss er mit seiner Steuervermeidung erfolgreich sein oder einen ungerechtfertigten Steuervorteil erlangen. Die Missachtung des Rechts der Regierung, Steuern zu erheben, erfüllt diese Voraussetzung. Ein klassisches Beispiel ist, wenn jemand auf seinem Steuerbescheid ein niedrigeres Einkommen angibt als das, was er tatsächlich verdient. Nach § 370 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) kann sich jemand wegen des Versuchs der Steuerhinterziehung strafbar machen, auch wenn er keine andere Verfehlung begangen hat. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung setzt voraus, dass gegenüber den Finanzbehörden falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden. Dies umfasst alle Daten und mündliche  Erklärungen, die den Steuerbehörden mitgeteilt werden und nicht nur das, was in der Steuererklärung angegeben ist. Dieser Gesetzesverstoß kann auch durch das Verschweigen von Tatsachen begangen werden. Es muss vorsätzlich gehandelt worden sein. Er kann auch dann vorliegen, wenn man sich bewusst war und in Kauf genommen hat, eine Straftat zu begehen. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. hilft sofort, den Vorwurf gegenüber den Ermittlungsbehörden Frankfurt am Main aufzuklären und Ihre Verteidigungschancen zu wahren. Eine Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) wird in der Regel dann als schwerwiegend angesehen, wenn die Hinterziehung in großem Umfang erfolgt (ab 50.000 EUR pro Tat) oder wenn ein Amtsträger seine Stellung missbraucht. Darüber hinaus werden die Verwendung von gefälschten oder verfälschten Dokumenten und Machenschaften zur Umgehung der Umsatzsteuer (z. B. "Umsatzsteuerkarusselle") in der Regel als schwerwiegendere Straftaten angesehen. 

Wege aus der Steuerhinterziehung - Die Selbstanzeige: Bevor gegen Sie wegen Steuerhinterziehung durch die Ermittlungsbehörde Frankfurt am Main ermittelt wird sollten Sie eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen und unbedingt unverzüglich den im Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwalt und Steuerstrafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kontaktieren. Durch eine ordentlich vorbereitete Selbstanzeige können Sie dem Vorwurf der Steuerhinterziehung zuvor kommen und sich der Strafverfolgung entziehen. Eine Selbstanzeige gilt als die schwerste Form des Steuerstrafrechts. Wenn der Sachverhalt den Strafverfolgungsbehörden mitgeteilt werden muss, muss sie vollständig sein; Auslassungen oder Fehler können dazu führen, dass sie ungültig und damit nicht strafbefreiend ist. Da die Einhaltung des § 371 AO mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist, ist für eine wirksame Selbstanzeige sowohl straf- als auch steuerrechtliche Expertise erforderlich. Es gibt mehrere Bedingungen, die für die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige notwendig sind. Diese Bedingungen lassen sich in positive und negative Komponenten unterteilen. Eine positive Bedingung ist, dass alle Steuervergehen aus dem letzten Jahrzehnt in die Berichtigungsmeldung aufgenommen werden müssen, unabhängig davon, ob sie verjährt sind oder nicht. Es ist auch wichtig, mögliche Aussetzungen oder Unterbrechungen der Verjährung zu berücksichtigen, die in der Vergangenheit eingetreten sein könnten. Um das Erfordernis der positiven Wirksamkeit zu erfüllen, reicht es nicht aus, den Steuerbehörden lediglich mitzuteilen, dass eine Steuerstraftat begangen wurde; alle Fakten und Details müssen so angegeben werden, dass sie genau und umfassend sind. Der Begriff "Berichtigungserklärung" beschreibt diesen Prozess am besten anstelle des Begriffs "Selbstanzeige", wenn es um Steuerhinterziehung geht. In den meisten Fällen ist es schwierig, dieses Erfordernis der sachlichen Vollständigkeit zu erfüllen, da Belege für Transaktionen vorgelegt werden müssen, die über einen langen Zeitraum hinweg stattgefunden haben. Das kann besonders schwierig werden, wenn aufgrund des Risikos, entdeckt zu werden, nicht genug Zeit bleibt. Aus diesem Grund ist es wichtig, so schnell wie möglich Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu konsultieren, der auf die Erstellung von Selbstanzeigen nach § 371 AO spezialisiert ist. In besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 2-5 Abgabenordnung (AO) ist eine strafbefreiende Selbstanzeige keine Option, vor allem wenn mehr als 25.000 Euro pro Tat hinterzogen wurden. Allerdings sieht § 398 a AO die Möglichkeit vor, durch Zahlung eines "Strafzuschlags" von der Strafe verschont zu bleiben. Wenn du überlegst, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu erstellen, um Geld zu sparen, solltest du dir bewusst sein, dass es viele potenzielle Fallstricke gibt; einige Bedingungen sind nicht im Gesetz, sondern in der Rechtsprechung festgelegt, und es ist für Personen ohne juristisches Fachwissen schwierig, alle Voraussetzungen für die Wirksamkeit zu erfüllen. Es ist wichtig, dass du keine Erklärungen an das Finanzamt schickst, ohne dich vorher umfassend rechtlich beraten zu lassen. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist mit der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige zur Steuervermeidung vertraut ist und kennt sich  im Straf- als auch im Steuerrecht aus. 

Wege aus der Steuerhinterziehung - Verteidigungsstrategien: Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird Akteneinsicht beantragen, die Akten studieren und die geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den Details des Falles ab und davon, was für den Mandanten am wichtigsten ist. Zum einen geht es darum, die Ermittlungsbehörde Frankfurt am Main oder das Landgericht Frankfurt davon zu überzeugen, dass es nicht genug Beweise für eine Verurteilung oder eine Einstellung des Verfahrens mangels Verdachts gibt, oder die Vorlage neuer Fakten oder die Bewertung von Beweisen, um die Unschuld zu beweisen. Es gilt eine möglichst milde Strafe oder eine Einstellung des Verfahrens zu erarbeiten. Zum einen kann die Einschätzung der Steuerbehörden aufgrund eines Missverständnisses der Steuervorschriften falsch sein, was bedeutet, dass es nicht genügend Beweise für eine Straftat gibt. Das könnte bedeuten, dass es sich nicht um einen Fall von illegaler Steuerhinterziehung, sondern um eine legale wirtschaftliche Strukturierung handelt. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kann solche komplexen Fälle genau beurteilen. 

Wege aus der Steuerhinterziehung - Verteidigungsstrategien: Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird Akteneinsicht beantrage, die Akten studieren und die geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von den Details des Falles ab und davon, was für den Mandanten am wichtigsten ist. Zum einen geht es darum, die Ermittlungsbehörde Frankfurt am Main oder das Landgericht Frankfurt davon zu überzeugen, dass es nicht genug Beweise für eine Verurteilung oder eine Einstellung des Verfahrens mangels Verdachts gibt, oder die Vorlage neuer Fakten oder die Bewertung von Beweisen, um die Unschuld zu beweisen. Es gilt eine möglichst milde Strafe oder eine Einstellung des Verfahrens zu erarbeiten.

Strafverteidigung Frankfurt am Main: Urteile des AG/LG/OLG Frankfurt 

OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2001 – 2 Ss 400/00

Auch für das Steuerstrafrecht gilt der weite Tatbegriff iS von StPO § 264 Abs 1. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist unabhängig von den in der Anklageschrift angegebenen Steuererklärungen und Tatzeiten durch das konkret bezeichnete Geschäft hinreichend individualisiert (Anschluß BGH, 17. August 2000, 4 StR 245/00NJW 2000, 3293).

Wichtige Adressen - Ämter und Soziales in Frankfurt am Main
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Frankfurt am Main ist die fünftgrößte Stadt Deutschlands und ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Die Stadt bietet viele Ämter und Behörden, die den Einwohnern bei ihren täglichen Anliegen behilflich sind.

Zu den in Frankfurt ansässigen Behörden gehören das Finanzamt Frankfurt am Main, das Amtsgericht Frankfurt am Main, das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main.

Als Kanzlei im Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Zweigstelle in Frankfurt am Main bietet Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M LL.M Steuerstrafverteidiger beste Beratung und Verteidigung in Rechtsfragen. Da es dabei auch um Arbeiten mit Behörden und Ämtern geht, finden Sie im Folgenden einige der wichtigsten Behörden, Ämter und Soziale Anlaufstellen in Frankfurt am Main mit Adressen und Kontaktdaten aufgelistet.

Finanzamt Frankfurt am Main I
Adresse: Gutleutstraße 124, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0 
Telefax: +49 69 2545 1999
E-Mail: poststelle@fa-ff1.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-I.de

Finanzamt Frankfurt am Main III
Adresse: Gutleutstraße 120, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0
Telefax: +49 69 2545 3999
E-Mail: poststelle@fa-ff3.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-III.de

Finanzamt Offenbach am Main I
Adresse: Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach am Main
Telefon: +49 69 8091 1
Telefax: +49 69 8091 2400
E-Mail: poststelle@fa-of1.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-offenbach-I.de

Amtsgericht Frankfurt am Main
Adresse: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 2030 
Webseite: www.amtsgericht-frankfurt.de

Finanzamt Frankfurt am Main II
Adresse: Gutleutstraße 122, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0
Telefax: +49 69 2545 2999
E-Mail: poststelle@fa-ff2.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-II.de

Finanzamt Frankfurt am Main -
Verwaltungsstelle Höchst

Adresse: Hospitalstraße 16a, 65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2545 0
Telefax: +49 69 2545 6280
E-Mail: poststelle@fa-fh.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-frankfurt-höchst.de

Finanzamt Offenbach am Main II
Adresse: Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach am Main
Telefon: +49 69 8091 1
Telefax: +49 69 8091 3400
E-Mail: poststelle@fa-of2.hessen.de
Webseite: www.finanzamt-offenbach-II.de

Amtsgericht Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst
Adresse: Zuckschwerdtstraße 58, 65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 3212
Webseite: www.amtsgericht-frankfurt-höchst.de

Landgericht Frankfurt am Main
Adresse: Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 326
Webseite: www.landgericht-frankfurt.de

Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Adresse: Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt am Main
Telefon:  069 97172-818
Telefax: 069 97172-5818
E-Mail: service@hwk-rhein-main.de
Webseite: www.frankfurt-hwk.de

Agentur für Arbeit Frankfurt a.M.
Adresse: Fischerfeldstr. 10-12, 60311 Frankfurt
Telefon:  +49 69 2171 1001
Telefax: +49 69 2171-2430
E-Mail: Frankfurt-Main@arbeitsagentur.de
Webseite: www.agentur-fuer-arbeit-frankfurt.de

Ordnungsamt
Adresse:
Kleyerstraße 86

60326 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 115
Telefax: +49 69 212 44423
E-Mail: ordnungsamt@stadt-frankfurt.de
Webseite: www.ordnungsamt-frankfurt.de

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Adresse: Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 1367 - 01
Telefax: +49 69 1367 - 2976
Webseite: www.oberlandesgericht-frankfurt.de

Industrie- und Handelskammer IHK
Adresse: Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt
Telefon:  069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424
E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de
Webseite: www.frankfurt-ihk.de

Jugend- und Sozialamt Frankfurt a.M.
Adresse: Eschersheimer Landstraße 241-249, 60320 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212 44900
Telefax: +49 69 212 30740
E-Mail: jugend-und-sozialamt@stadt-frankfurt.de

Webseite: www.jugend-und-sozialamt-frankfurt.de

Zentrales Bürgeramt
Adresse: Am Hauptbahnhof, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 115

Telefax: +49 69 212 9743368
E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

Webseite: www.buergeramt-frankfurt.de

Ihr Strafverfahren in Frankfurt am Main: Unterkunft und Organisation
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Wenn gegen Sie ein Steuerstrafverfahren in Frankfurt am Main durchgeführt wird ist es wichtig, dass Sie Ihren Aufenthalt in Frankfurt am Main gut vorbereiten. Dabei spielt die Organisation der Unterkunft eine große Rolle. Wenn Sie zu einer Besprechung beim Finanzamt Frankfurt oder zu einer Hauptverhandlung am Landgericht Frankfurt erscheinen müssen und bereits am Tag davor anreisen, dann finden Sie hier eine beispielhafte Auflistung von Hotels. Diese Hotels befinden sich im Umkreis der Zweigestelle der Kanzlei für Steuerstrafrecht des Rechtsanwalts und Steuerstrafverteidigers Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. oder im Umkreis des Landgerichts Frankfurt am Main.

Trip Inn Messe Hotel Westend
Adresse: Beethovenstraße 30, 60325 Frankfurt
Telefon:  +49 69 78 98 81 90

Webseite: www.tripinn-hotels.com

Meliá Frankfurt City
Adresse: Senckenberganlage 13, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 030 22385762

Webseite: www.melia.com

Maritim Hotel Frankfurt
Adresse: Theodor-Heuss-Allee 3, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 08003383369

Webseite: www.maritim.de

Hotel An der Messe Frankfurt am Main

Adresse: Westendstraße 104, 60325 Frankfurt am Main

Telefon: +49 06 97 47 97 9

Webseite: www.hotel-an-der-messe.de

Premier Inn Frankfurt Westend hotel
Adresse:
Hamburger Allee 12

60325 Frankfurt/Main

Telefon: 0698500690
Webseite: www.premierinn.com

Aparthotel Adagio Frankfurt City Messe
Adresse:
Hamburger Allee 4, 60486 Frankfurt am Main

Telefon: 0694089980
Webseite: www.adagio-city.com

Hotel NH Frankfurt Messe

Adresse: Friedrich-Ebert-Anlage 38, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069204562500

Webseite: www.nh-hotels.com

Fair Hotel Villa Diana Westend
Adresse:
Westendstraße 83, 60325 Frankfurt am Main

Telefon: 0699074420
Webseite: www.fairhotelfrankfurt.de

Hotel Beethoven

Adresse: Beethovenstraße 46, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0697434970

Webseite: www.hotelbeethoven.de

SAKS Urban Design Hotel Frankfurt
Adresse:
Mendelssohnstraße 79, 60325 Frankfurt am Main

Telefon: 06978988490
Webseite: www.saksfrankfurt.com

Hotel Garni

Adresse: Varrentrappstraße 73, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 06971673400

Webseite: www.hotelgarnifrankfurt.com

Hotel nhow Frankfurt
Adresse:
Brüsseler Str. 1-3, 60327 Frankfurt am Main

Telefon: 069170850
Webseite: www.nh-hotels.com

Hotel Motel One Frankfurt-Messe

Adresse: Europa-Allee 25, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 06966124530

Webseite: www.motel-one.com

Hotel Villa Florentina

Adresse: Westendstraße 23, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0699740370

Webseite: www.hotelflorentina.de

THE FLAG West M.

Adresse: Bockenheimer Landstraße 38 – 40, 60323 Frankfurt am Main
Telefon: 069943409940

Webseite: www.the-flag.de

Hotel Palmenhof
Adresse:
Bockenheimer Landstraße 89-91, 60325 Frankfurt am Main

Telefon: 0697530060
Webseite: www.reservations-hotel.spider.com

ART-HOTEL ROBERT MAYER
Adresse: Robert-Mayer-Straße 44, 60486 Frankfurt am Main

Telefon: 0699709100
Webseite: www.arthotel-frankfurt.de

Crowne Plaza Frankfurt Congress Hotel
Adresse: Lyoner Str. 44 -48, 60528 Frankfurt am Main

Telefon: 06966330
Webseite: www.ihg.com

Skyline Hotel Europaviertel Frankfurt

Adresse: Hohenstaufenstraße 3, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 06926090666

Webseite: www.tripinn-hotels.de

Adina Apartment Hotel Frankfurt Westend

Adresse: Osloer Str. 3, 60327 Frankfurt am Main
Telefon: 0692474200

Webseite: www.adinahotels.com

Novum Hotel Imperial Frankfurt
Adresse: Sophienstraße 40, 60487 Frankfurt am Main

Telefon: 06971915880
Webseite: www.novum-hotels.com

Bristol Hotel Frankfurt
Adresse: Ludwigstraße 15, 60327 Frankfurt am Main

Telefon: 069242390
Webseite: www.bristol-hotel.de

Ihr Aufenthalt in Frankfurt am Main
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Wenn Sie sich in Frankfurt am Main befinden und Ihren Aufenthalt für weitere Tätigkeiten nutzen möchten, finden Sie hier einige weitere Adressen, die Sie für Ihre geschäftliche oder private Planung nutzen können. 

HypoVereinsbank Frankfurt a. Main

Adresse: Friedrich-Stoltze-Platz 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 08937848000

Webseite: www.hypovereinsbank.de

Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG

Adresse: Börsenstraße 7-11, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: 0800692172200

Webseite: www.frankfurter-volksbank.de

Rabobank Frankfurt

Adresse: Solmsstraße 83, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069792060

Webseite: www.rabobank.de

Commerzbank

Adresse: Roßmarkt 14, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069580008000

Webseite: www.commerzbank.de

DenizBank 

Adresse: Münchener Str. 7, 60329 Frankfurt am Main
Telefon: 08004886600

Webseite: www.denizbank.de

TARGOBANK

Adresse: Große Eschenheimer Str. 1, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069280841

Webseite: www.targobank.de

Intesa Sanpaolo S.p.A. Filiale Frankfurt am Main

Adresse: Neue Mainzer Str. 46, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069156810

Webseite: www.intesanpaolo.de

Banco Santander, S.A. Filiale Frankfurt

Adresse: Bockenheimer Landstraße 39, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069596760

Webseite: www.santander.de

Deutsche Bank Filiale

Adresse: Roßmarkt 18, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 06991000

Webseite: www.deutsche-bank.de

Degussa Bank

Adresse: Theodor-Heuss-Allee 74, 60486 Frankfurt am Main
Telefon: 06936005555

Webseite: www.degussa-bank.de

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