Kanzlei für
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Spezialisiert.
Professionell.
Effektiv.
Vorläufiger Rechtsschutz
Verteidigung gegen drohende Vollstreckung
Als Anwalt im Steuerrecht sichere ich Ihre Interessen auch im Verfahren über einstweiligen Rechtsschutz gegen drohende Vollstreckung:
Bei Vollstreckungsandrohung:
Sofortige Prüfung der Bescheide, Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV), Kommunikation mit dem Finanzamt zur Vermeidung von Kontopfändung oder Lohnbeschlagnahme
Im gerichtlichen Eilverfahren:
Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Finanzgericht, Darlegung unbilliger Härten, Durchsetzung Ihrer Rechte bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids
Bei existenzgefährdenden Maßnahmen:
Strategieentwicklung zur Vermeidung von Zwangsvollstreckung, Abwehrmaßnahmen bei Kontosperrung oder Zwangsvollstreckungsbescheid
Ihre Rechte – gesichert, bevor es zu spät ist:
Ich prüfe für Sie, ob eine Aussetzung der Vollziehung erreichbar ist – sowohl behördlich beim Finanzamt als auch gerichtlich vor dem Finanzgericht. Mein Ziel: Ihre Liquidität sichern, Ihre Rechte wahren, Zeit gewinnen für die rechtliche Klärung.
Ich vertrete Mandanten bundesweit vor Finanzämtern und Finanzgerichten. Schnell. Zielgerichtet. Verlässlich.
Einstweiliger Rechtsschutz: Schutz vor Zwangsvollstreckung durch das Finanzamt
Als Anwalt im Steuerrecht sichere ich Ihre Interessen, wenn Ihnen das Wasser bis zum Hals steht – bevor Kontopfändung oder andere Vollstreckungsmaßnahmen Sie wirtschaftlich handlungsunfähig machen.
Ich kenne die Sorgen meiner Mandanten: Die Angst vor der Kontosperrung, vor unkontrollierbaren Abbuchungen oder einer existenzbedrohenden Zwangsvollstreckung. In solchen Fällen ist schnelles, rechtlich fundiertes Handeln gefragt. Ich beantrage für Sie die Aussetzung der Vollziehung (AdV) und setze Ihre Rechte im Eilverfahren durch – bundesweit und mit Nachdruck.
In diesen Situationen unterstütze ich Sie persönlich und entschieden:
Bei Vollstreckungsandrohung:
Prüfung Ihrer Steuerbescheide und rechtlichen Optionen
Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt oder Finanzgericht
Verhandlungen mit der Behörde zur Abwehr sofortiger Maßnahmen wie Kontopfändung oder Lohnpfändung
Im gerichtlichen Eilverfahren:
Antrag auf einstweilige Anordnung vor dem Finanzgericht
Fundierte Begründung bei unbilliger Härte oder ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids
Taktisches Vorgehen zur Wahrung aller Fristen und Sicherung Ihrer Zahlungsfähigkeit
Bei existenzbedrohenden Maßnahmen:
Entwicklung einer Verteidigungsstrategie gegen drohende Zwangsvollstreckung
Schutz vor Liquiditätsverlust durch gerichtlichen Rechtsschutz
Abwehr von Sofortmaßnahmen der Finanzverwaltung – mit Weitblick
Ihre Rechte – gesichert, bevor es zu spät ist:
Ich prüfe für Sie, ob eine Aussetzung der Vollziehung erreichbar ist – sowohl behördlich beim Finanzamt als auch gerichtlich vor dem Finanzgericht. Mein Ziel ist es, Ihren Betrieb, Ihr Konto und Ihre Existenz abzusichern und gleichzeitig Zeit zu gewinnen für eine solide, rechtliche Aufarbeitung der Steuerstreitigkeit.
Ich vertrete Mandanten bundesweit vor Finanzämtern und Finanzgerichten.
Schnell. Zielgerichtet. Verlässlich.
Einstweiliger Rechtsschutz im Steuerrecht: Aussetzung der Vollziehung
Einleitung: Unternehmer und Privatpersonen, die plötzlich mit einem hohen Steuerbescheid konfrontiert werden, stehen oft vor einem akuten Problem: Die festgesetzte Steuerschuld ist sofort fällig, auch wenn der Bescheid offensichtlich fehlerhaft erscheint. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid hat nämlich keine aufschiebende Wirkung – der Steuerpflichtige muss die Forderung trotz Einspruch zunächst begleichen, sonst drohen Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts. Genau hier greift der einstweilige Rechtsschutz in Form der Aussetzung der Vollziehung (AdV). Durch einen AdV-Antrag kann die Zahlungspflicht vorläufig ausgesetzt werden, sodass bis zur Klärung der Rechtslage keine Zahlung erfolgen muss und Vollstreckungsmaßnahmen unterbleiben. Dieser „Aufschub“ verschafft dem Steuerpflichtigen Luft zum Atmen und schützt vor finanziellen Nachteilen, während der Bescheid in Ruhe rechtlich überprüft wird. Im Folgenden erfahren Sie Ziel und Bedeutung der AdV, die Voraussetzungen und den Ablauf des Verfahrens sowie wichtige Hinweise zu Risiken, Strategien und praktischen Fallkonstellationen.
Ziel und Bedeutung der Aussetzung der Vollziehung: Das zentrale Ziel des einstweiligen Rechtsschutzes mittels AdV ist es, einen Steuerpflichtigen vor nachteiligen Folgen eines strittigen Steuerbescheids zu bewahren, solange dessen Rechtmäßigkeit noch geprüft wird. In der Praxis bedeutet das: Obwohl ein Einspruch oder eine Klage anhängig ist, müsste die festgesetzte Steuer ohne AdV sofort gezahlt werden – andernfalls läuft man Gefahr, dass das Finanzamt Säumniszuschläge erhebt und zur Vollstreckung schreitet (z.B. Kontopfändung). Die Aussetzung der Vollziehung bietet hier vorübergehenden Schutz: Wird sie gewährt, muss die Steuer vorläufig nicht entrichtet werden, bis über den Einspruch bzw. die Klage entschieden ist. Auch Zwangsmaßnahmen wie Konto- oder Lohnpfändungen sowie weitere Verzugszinsen werden in dieser Zeit in der Regel ausgesetzt.
Die Bedeutung dieses Instruments kann kaum überschätzt werden. Für viele Betroffene geht es um die Sicherung der Liquidität und mitunter um die wirtschaftliche Existenz. Eine AdV bewirkt faktisch einen Aufschub der Zahlungspflicht und verhindert, dass ein möglicherweise rechtswidriger Steuerbescheid schon jetzt zu irreversiblen Schäden führt. Darüber hinaus verschafft das AdV-Verfahren oft eine erste gerichtliche Einschätzung: Das Finanzgericht prüft im Eilverfahren summarisch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs. Zwar ersetzt diese vorläufige Bewertung keine endgültige Entscheidung, doch sie gibt dem Steuerpflichtigen eine erste Orientierung im Rechtsstreit. Kurz gesagt, der einstweilige Rechtsschutz in Form der AdV ist der Schutzschirm gegen vorschnelle Vollstreckung – er gibt Zeit und verhindert drastische Folgen, bis die steuerliche Streitfrage geklärt ist.
Voraussetzungen der AdV - Ernstliche Zweifel & unbillige Härte: Die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung sind in § 361 Abgabenordnung (AO) und § 69 Finanzgerichtsordnung (FGO) klar definiert. Zunächst muss der betreffende Steuerbescheid überhaupt angefochten sein, d.h. ein Einspruch (im Finanzamtsverfahren) oder bereits eine Klage (im Finanzgerichtsverfahren) wurde fristgerecht eingelegt. Ohne laufenden Rechtsbehelf kann es keine AdV geben – die Aussetzung dient ja gerade dazu, die strittige Steuerforderung während des Einspruchs- oder Klageverfahrens nicht vollziehen zu müssen. Inhaltlich gibt es zwei Hauptgründe für eine AdV, von denen mindestens einer vorliegen muss:
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids: Dies liegt vor, wenn gute Gründe gegen die Rechtmäßigkeit sprechen. Ausdrücktlich ist kein strenger Beweis erforderlich – es reicht, dass neben den Argumenten für den Bescheid auch gewichtige Gegenargumente bestehen, die den Ausgang offen erscheinen lassen. Beispiele: Der Steuerpflichtige stützt sich auf ein abweichendes Urteil eines Finanzgerichts oder die Rechtslage ist unklar und der Bundesfinanzhof hat dazu noch nicht entschieden. Auch offensichtliche Fehler im Bescheid (etwa Rechenfehler oder offensichtliche Rechtsirrtümer) können ernstliche Zweifel begründen.
Unbillige Härte für den Betroffenen: Eine unbillige (ungewöhnliche, nicht zumutbare) Härte liegt vor, wenn die Vollziehung der Steuer zu einem unverhältnismäßigen Nachteil führen würde, der durch eine spätere Erstattung nicht mehr ausgeglichen werden kann. Klassisches Beispiel ist eine drohende Insolvenz – wenn die sofortige Zahlung der strittigen Steuer den Betrieb oder Lebensunterhalt des Betroffenen gefährden würde. Auch eine extrem überzogene Steuerschätzung des Finanzamts kann eine unbillige Härte darstellen, gerade wenn sie völlig an der Realität vorbeigeht. Wichtig ist, dass die Härte „nicht durch überwiegende öffentliche Interessen geboten“ sein darf – in der Praxis bedeutet das: Die fiskalischen Interessen an der sofortigen Vollziehung dürfen nicht schwerer wiegen als die Nachteile des Einzelnen. In den meisten Fällen überwiegt bei solchen gravierenden Belastungen das Schutzbedürfnis des Steuerpflichtigen.
Form und Frist der Antragstellung: Einen AdV-Antrag kann man formlos schriftlich beim Finanzamt stellen – etwa gleichzeitig mit dem Einspruch. Gesetzlich gibt es keine feste Frist hierfür; der Antrag ist sogar noch im laufenden Einspruchsverfahren möglich. Allerdings empfiehlt es sich dringend, den AdV-Antrag so früh wie möglich zu stellen, idealerweise zusammen mit dem Einspruch und noch vor Fälligkeit der Steuerforderung. Nur so lassen sich von vornherein Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge vermeiden. Zwar könnte das Finanzamt theoretisch auch von sich aus (von Amts wegen) die Vollziehung aussetzen, doch das kommt so gut wie nie vor. In der Praxis gilt: Ohne ausdrücklichen Antrag keine AdV. Deshalb sollte man im Zweifel immer aktiv einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, sobald man Einspruch einlegt und die Zahlung nicht leisten kann oder will.
Verfahrensablauf - Von der Antragstellung bis zur Entscheidung:
1. Antrag beim Finanzamt: Im steuerlichen Einspruchsverfahren ist das Finanzamt die erste Anlaufstelle für den AdV-Antrag. Der Antrag sollte begründet und mit Belegen untermauert werden. Wichtig ist eine sorgfältige Begründung gleich zu Beginn: Je klarer die ernstlichen Zweifel oder die unbillige Härte dargelegt und mit Dokumenten glaubhaft gemacht werden, desto höher die Chance auf Erfolg. Andernfalls neigen Finanzämter dazu, den Antrag knapp mit der Begründung abzulehnen, es lägen keine ernstlichen Zweifel vor. In manchen Fällen – etwa bei Steuerschätzungen – macht die Behörde die Aussetzung sogar davon abhängig, dass der Betroffene seiner Mitwirkung nachkommt. Praxis-Tipp: Gerade bei einer Schätzung ist es ratsam, die versäumte Steuererklärung sofort nachzureichen und dem AdV-Antrag beizufügen. Häufig bewilligt das Finanzamt die Aussetzung dann, da nun belastbare Zahlen vorliegen. Über AdV-Anträge soll das Finanzamt laut Gesetz unverzüglich entscheiden. In der Realität kann eine Entscheidung jedoch einige Wochen dauern. Bleibt die Reaktion des Finanzamts zu lange aus oder wird der Antrag abgelehnt, muss der Steuerpflichtige den weiteren Weg gehen.
2. Gerichtliches Verfahren: Wird die Aussetzung der Vollziehung vom Finanzamt nicht oder nur teilweise gewährt, gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen kann man gegen die ablehnende Entscheidung Einspruch einlegen, sodass das Finanzamt seine Ablehnung intern noch einmal prüft. Da aber meist Eilbedürftigkeit besteht, ist in der Praxis der Gang zum Finanzgericht oft schneller und effektiver. Das Finanzgericht kann auf Antrag die Vollziehung ebenfalls aussetzen. Voraussetzung ist in der Regel, dass zuvor ein AdV-Antrag bei der Behörde gestellt und (ganz oder teilweise) abgelehnt wurde – dieser Ablehnungsbescheid des Finanzamts ist quasi die „Eintrittskarte“ fürs Gericht. Ausnahme: In dringenden Fällen darf man ausnahmsweise direkt einen AdV-Antrag beim Finanzgericht stellen, ohne vorherige Finanzamtsentscheidung. Dies gilt insbesondere, wenn die Behörde überhaupt nicht zeitnah entscheidet (unangemessene Verzögerung) oder wenn unmittelbar Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Droht z.B. akut eine Kontopfändung – etwa weil die Vollstreckungsstelle diese bereits angekündigt hat –, kann man sofort das Gericht anrufen. In solchen Fällen nach § 69 Abs. 4 FGO darf das Gericht einschreiten, um den Steuerpflichtigen vor Schaden zu bewahren.
3. Entscheidung und Wirkung: Im AdV-Verfahren entscheidet das Finanzgericht meist durch Beschluss (ohne mündliche Verhandlung) relativ zügig. Tatsächlich bekommen Steuerpflichtige hier oft schnell Klarheit – die durchschnittliche Dauer für Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz betrug in Deutschland nur rund 3,6 Monate (Stand 2018). Wichtig ist jedoch: Das Gericht prüft den Fall nur summarisch, d.h. überschlägig auf Plausibilität. Die Entscheidung im AdV-Verfahren ist vorläufig – sie gibt eine Tendenz wieder, ohne die Hauptsache vorwegzunehmen. Es kann also durchaus passieren, dass das Finanzgericht zwar die Aussetzung der Vollziehung gewährt, in der späteren Klageentscheidung aber trotzdem gegen den Steuerpflichtigen entscheidet (oder umgekehrt). Mit anderen Worten: Die AdV-Entscheidung bindet zwar die Vollziehung, aber sie entscheidet den Streitfall nicht endgültig. Wenn der AdV-Antrag erfolgreich ist – sei es vor dem Finanzamt oder vor Gericht – tritt sofort Folgendes ein: Die Vollziehung des Bescheids wird ausgesetzt, ganz oder teilweise. Der Steuerpflichtige muss den strittigen Steuerbetrag also vorerst nicht zahlen. Bereits festgesetzte Säumniszuschläge werden rückgängig gemacht bzw. es entstehen keine neuen. Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt; hat das Finanzamt schon mit Zwangsvollstreckung begonnen, wird diese eingestellt. Ein erfolgreicher AdV-Beschluss des Finanzgerichts bindet die Behörde – sie darf bis zur endgültigen Klärung nicht vollstrecken und nicht auf Zahlung drängen. Gut zu wissen: Schon die Antragstellung beim Finanzgericht mit einer schlüssigen Begründung führt erfahrungsgemäß dazu, dass das Finanzamt die Vollstreckung vorläufig stoppt, noch bevor das Gericht entschieden hat. Die Finanzverwaltung ist angehalten, keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, solange ein aussichtsreicher AdV-Antrag anhängig ist. Der Steuerpflichtige gewinnt dadurch wertvolle Zeit und muss nicht befürchten, dass während des laufenden Verfahrens plötzlich das Konto eingefroren wird. Lehnt dagegen auch das Finanzgericht den AdV-Antrag ab, steht dem Steuerpflichtigen meist nur noch die Beschwerde an den Bundesfinanzhof offen – diese ist allerdings nur möglich, wenn das Finanzgericht sie explizit zulässt, was selten geschieht. In vielen Fällen bleibt praktisch nur, die Hauptsache (Einspruch/Klage) zügig weiterzubetreiben oder anderweitig mit dem Finanzamt eine Lösung (z.B. Stundung oder Ratenzahlung) zu suchen.
Risiken und Strategien: Wann stellt man einen AdV-Antrag?
Die Entscheidung, einen AdV-Antrag zu stellen, will wohlüberlegt sein. Einerseits bietet die Aussetzung der Vollziehung enorme Vorteile (Liquiditätsschutz, keine Vollstreckung). Andererseits sind damit gewisse Risiken bzw. Kosten verbunden, die einkalkuliert werden sollten: Aussetzungszinsen: Wird die Vollziehung ausgesetzt und verliert der Steuerpflichtige später den Einspruch/Klage, muss er die ausgesetzte Steuer nachzahlen – mit Zinsen. Für die Dauer der AdV fallen sog. Aussetzungszinsen gemäß § 237 AO an. Der Zinssatz lag lange bei 0,5 % pro Monat (6 % p.a.); infolge geänderter Rechtsprechung wurde er jüngst abgesenkt (aktuell 0,15 % pro Monat, also 1,8 % p.a., für Zeiträume ab 2019). Diese Zinsen sind ein Preis für den Zahlungsaufschub. Strategischer Hinweis: Man sollte diese potenziellen Zinskosten gegenüberstellen mit dem Nutzen der AdV. Verfügt ein Steuerpflichtiger über ausreichend Liquidität, kann es mitunter sinnvoll sein, auf einen AdV-Antrag zu verzichten und die Forderung vorläufig zu begleichen. Denn ohne AdV fallen keine Aussetzungszinsen an, und sollte sich später herausstellen, dass der Bescheid rechtswidrig war, erstattet das Finanzamt die gezahlte Steuer mit Erstattungszinsen zurück. Im umgekehrten Fall – jemand nutzt AdV und unterliegt später – müssen die ausgesetzten Beträge verzinst nachgezahlt werden. Fazit: Wer zahlen kann und die Zinsen scheut, wägt ab, ob er das finanzielle Risiko einer späteren Niederlage eingehen will. Wer dagegen die Zahlung nicht stemmen kann, wird die AdV trotz Zinsrisiko als Rettungsanker benötigen.
Erfolgsaussichten: Ein AdV-Antrag ist nur erfolgreich, wenn zumindest einer der gesetzlichen Gründe (ernstliche Zweifel oder unbillige Härte) glaubhaft gemacht werden kann. Realistisch einschätzen: Ist der Bescheid offensichtlich rechtmäßig und gibt es kaum Argumente dagegen, stehen die Chancen für AdV schlecht – der Antrag würde abgelehnt und man gewinnt höchstens kurze Zeit. In solchen Fällen kann statt AdV ein anderer Weg sinnvoll sein, etwa ein Antrag auf Stundung (Zahlungsaufschub aus Billigkeitsgründen) beim Finanzamt. Dieser erfordert keine ernstlichen Zweifel, sondern vor allem den Nachweis von erheblichen Zahlungsschwierigkeiten. Allerdings ist die Stundung rein ermessensabhängig und häufig mit Auflagen verbunden. Im Zweifel sollte man sich hierzu beraten lassen. Umgekehrt gilt: Bei gut vertretbaren Zweifeln an der Steuer sollte man den AdV-Antrag nicht scheuen – er ist Ihr gutes Recht und bewahrt Sie davor, Geld zu bezahlen, das Sie am Ende womöglich zurückbekommen würden.
Sicherheitsleistung: Das Finanzamt kann die Aussetzung der Vollziehung in bestimmten Fällen von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Gerade bei sehr hohen strittigen Beträgen oder wenn man Anzeichen von Vermögensverlagerung befürchtet, fordert die Behörde mitunter einen finanziellen Sicherheitspuffer, bevor sie auf Vollstreckung verzichtet. Das kann eine Bürgschaft, Hinterlegung von Geld oder eine Sachsicherheit sein. Diese Auflage soll gewährleisten, dass der Staat sein Geld erhält, falls der Steuerpflichtige den Prozess verliert. Für den Betroffenen bedeutet dies: Man muss ggf. einen Betrag oder Vermögenswert hinterlegen, um in den Genuss der AdV zu kommen. Solche Fälle sind allerdings eher selten und betreffen vor allem sehr hohe Streitwerte. Strategie: Frühzeitig mit dem Finanzamt kommunizieren – manchmal lässt sich die Forderung einer Sicherheit abwenden oder reduzieren, z.B. wenn die Bonität nachgewiesen wird.
Verfahrenskosten: Ein AdV-Verfahren vor dem Finanzgericht zieht – wie jedes Gerichtsverfahren – Gerichtskosten und ggf. Anwaltskosten nach sich. Allerdings sind die Streitwerte im einstweiligen Rechtsschutz oft niedriger als im Hauptsacheverfahren, und viele Betroffene nehmen diese Kosten in Kauf, da der Nutzen (Aufschub der Zahlung) überwiegt. Sollte das Verfahren gewonnen werden, trägt die Finanzkasse die Kosten. Bei einer Niederlage hat der Steuerpflichtige die Kosten zu tragen. Diese finanziellen Aspekte sollten in die Entscheidung mit einfließen.
Zusammenhang mit dem Einspruchsverfahren: Praktisch läuft ein AdV-Antrag stets parallel zum Einspruch oder Klageverfahren. Der Einspruch ist sozusagen „Phase 1“ – man greift den Bescheid inhaltlich an – und die AdV ist „Phase 2“, um die Vollstreckung auszusetzen, bis Phase 1 abgeschlossen ist. Daher empfiehlt es sich, beides zeitgleich vorzunehmen: Einspruch einlegen und AdV beantragen. In vielen Musterschreiben (und in der elektronischen Einspruchsfunktion via ELSTER) kann man das bereits vermerken. Wichtig ist, dass Einspruch und AdV zwei getrennte Vorgänge sind. Der AdV-Antrag sollte in einem separaten Schreiben gestellt werden (oder im Formular entsprechend angekreuzt), damit klar erkennbar ist, dass neben dem Einspruch auch der Vollzug aufgeschoben werden soll. So stellen Sie sicher, dass das Finanzamt Ihren Antrag nicht übersieht und zügig bearbeitet.
Praxisrelevanz und Fallbeispiele
Typische Konstellationen für AdV-Anträge: Der einstweilige Rechtsschutz spielt vor allem in Situationen eine Rolle, in denen die steuerliche Belastung hoch und strittig ist und sofortige Zahlung den Betroffenen hart treffen würde. Beispiele aus der Praxis:
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Überzogene Steuerschätzungen: Wenn das Finanzamt mangels Erklärung die Steuer schätzen musste, kommt es oft zu übersetzten Steuerbescheiden. Betroffene sehen sich plötzlich einer unrealistisch hohen Nachforderung gegenüber. Hier ist die AdV fast immer angezeigt. Da eine Schätzung per Definition unsicher ist, bestehen meist „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit – besonders wenn die Schätzung offenkundig überhöht wurde. Eine AdV schützt davor, dass man bis zur Klärung der richtigen Steuer erst einmal einen völlig überzogenen Betrag zahlen muss. Hinweis: In solchen Fällen empfiehlt es sich, umgehend die versäumten Unterlagen (z.B. Steuererklärungen, Belege) nachzureichen. Oft koppelt das Finanzamt die Aussetzung daran, dass der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht nun nachkommt – wer also die Erklärung mit dem AdV-Antrag nachreicht, hat sehr gute Chancen, dass die Vollziehung ausgesetzt wird. Zudem gilt: Ist die Schätzung so hoch, dass sie die Existenz bedroht, liegt eine unbillige Härte vor, bei der das Finanzamt laut Gesetz die Vollziehung aussetzen soll.
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Steuerfahndung und Nachforderungsbescheide: Im Zuge einer Betriebsprüfung oder Steuerfahndung können erhebliche Steuermehrforderungen entstehen, etwa durch Hinzuschätzungen oder Aberkennung von Betriebsausgaben. Solche Bescheide führen nicht selten zu existenzgefährdenden Nachzahlungen. Wenn der Steuerpflichtige diese Ergebnisse anficht (Einspruch/Klage), ist eine AdV entscheidend, um bis zur Klärung nicht in Liquiditätsschwierigkeiten zu geraten. Beispiel: Eine Steuerfahndung schätzt angeblich unversteuerte Einnahmen und das Finanzamt fordert mehrere hunderttausend Euro nach. Der Betrieb könnte diese Summe nicht aufbringen, ohne Mitarbeiter zu entlassen oder Insolvenz anzumelden – eine klassische unbillige Härte. Hier kann der Anwalt überzeugend darlegen, dass ernstliche Zweifel an den Ermittlungen bestehen (etwa weil Schätzungsgrundlagen fehlen oder Rechtsfehler begangen wurden) und dass die Vollziehung das Unternehmen ruinieren würde. Die Aussetzung der Vollziehung bewirkt dann, dass das Unternehmen vorerst weiterarbeiten kann, bis der Fall vor Gericht geklärt ist.
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Fehlerhafte Steuerbescheide: Manchmal enthalten Steuerbescheide offensichtliche Fehler – sei es ein falscher Steuersatz, ein versehentlich doppelt erfasster Betrag oder die Missachtung eines Freibetrags. Solche Fehler führen zu ungerechtfertigt hohen Steuerforderungen. Obwohl die Sachlage eindeutig scheint, muss formal erst das Einspruchsverfahren (und ggf. Gerichtsverfahren) durchlaufen werden, um den Fehler zu korrigieren. Eine AdV stellt sicher, dass der Bürger bis dahin nicht finanziell belastet wird durch die fehlerhafte Festsetzung. Beispiel: Ein lediger Steuerzahler wird im Bescheid fälschlich als verheiratet veranlagt, was zu höherer Steuer führt – hier sind ernstliche Zweifel offensichtlich. Mit AdV muss er die zu viel geforderte Steuer erst einmal nicht bezahlen, bis das Finanzamt den Fehler behebt.
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Akkute Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung, Lohnpfändung): Besonders dramatisch wird es, wenn das Finanzamt bereits zur Zwangsvollstreckung greift. Hat man eine Steuerforderung nicht pünktlich beglichen, kann die Vollstreckungsstelle z.B. eine Kontopfändung veranlassen oder den Arbeitgeber mit einer Lohnpfändung beauftragen. Für Betroffene ist das ein Schock – Konten werden eingefroren, Gehälter gekürzt. Was tun? In dieser Situation sollte umgehend ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden. Wichtig: Ist die Vollstreckung bereits erfolgt (z.B. Konto ist schon gepfändet), kann – unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der AdV – eine Aufhebung der Vollziehung beantragt werden. Dieses Rechtsmittel bewirkt, dass bereits vollzogene Maßnahmen rückgängig gemacht werden: das Konto wird wieder freigegeben, gepfändete Beträge werden erstattet. Voraussetzung sind auch hier ernstliche Zweifel am Bescheid oder unbillige Härte. In der Regel geht ein solcher Antrag Hand in Hand mit einem AdV-Antrag für die Zukunft. Sobald der Antrag gestellt ist und das Finanzamt informiert wurde, pausiert die Vollstreckungsstelle in der Regel ihre Aktivitäten – die Perspektive eines gerichtlichen Verfahrens genügt oft, um weitere Zwangsakte zunächst auszusetzen. Dennoch gilt: Zeit ist hier entscheidend. Wer von einer drohenden Pfändung erfährt (z.B. durch Ankündigungsschreiben der Vollstreckungsstelle), sollte sofort juristischen Rat suchen. Dank einstweiligem Rechtsschutz lässt sich in vielen Fällen verhindern, dass die Finanzkasse vollendete Tatsachen schafft.
Fazit: Schnelle Hilfe sichert Ihre Rechte
Die Aussetzung der Vollziehung ist das zentrale Werkzeug in Phase 2 des steuerlichen Rechtsschutzverfahrens, um Ihnen Zeit und finanziellen Spielraum zu verschaffen. Juristisch präzise genutzt, kann der einstweilige Rechtsschutz Ihre wirtschaftliche Existenz schützen, wenn das Finanzamt eine strittige Steuer sofort durchsetzen will. Wichtig ist es, schnell und fundiert zu handeln: Legen Sie Einspruch ein, beantragen Sie zugleich AdV und untermauern Sie Ihren Antrag mit starken Argumenten. So zeigen Sie der Behörde und dem Gericht, dass Ihr Anliegen Substanz hat – die Voraussetzung, damit die Vollziehung ausgesetzt wird. Natürlich bringt ein AdV-Antrag auch Aspekte wie Zinsrisiken und eventuelle Auflagen mit sich. Doch für die meisten in Not geratenen Steuerpflichtigen überwiegt der Nutzen bei weitem: Liquidität bleibt erhalten, Vollstreckungen werden gestoppt, und Sie gewinnen Zeit, um Ihren Fall in Ruhe im Hauptsacheverfahren zu klären.
In dieser belastenden Situation kann professioneller anwaltlicher Beistand den Unterschied machen. Ein erfahrener Fachanwalt für Steuerrecht kennt die Anforderungen an AdV-Anträge, formuliert die Begründung passgenau und setzt sich gegenüber Finanzamt und Finanzgericht für Ihre Interessen ein. So steigen die Chancen, dass Sie schnell die ersehnte Atempause erhalten. Vertrauen Sie darauf: Mit dem richtigen rechtlichen Schutzschirm müssen Sie einer überhöhten Steuerforderung nicht schutzlos ausgeliefert sein. Wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite, um Ihre Rechte effektiv zu wahren – damit aus einem zunächst erdrückenden Steuerbescheid am Ende nur das gezahlt wird, was wirklich rechtens ist.
FAQ - Häufige Fragen einstweiliger Rechtsschutz
Frage: Was ist der Unterschied zwischen Aussetzung der Vollziehung und einstweiliger Anordnung?
Antwort: Die Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO) richtet sich gegen vollziehbare Verwaltungsakte wie Steuerbescheide oder Pfändungsverfügungen. Die einstweilige Anordnung (§ 114 FGO) ist subsidiär und kommt nur in Betracht, wenn keine AdV möglich ist – etwa bei der Rücknahme eines Insolvenzantrags.
Frage: Wann wird Aussetzung der Vollziehung gewährt?
Antwort: AdV wird gewährt, wenn bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen. Der Erfolg in der Hauptsache muss nicht wahrscheinlicher sein als der Misserfolg.
Frage: Muss ich trotz Einspruch die Steuer zahlen?
Antwort: Grundsätzlich ja – der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Sie müssen zusätzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen, um die Zahlungspflicht vorläufig auszusetzen.
Frage: Was tun, wenn das Finanzamt einen Insolvenzantrag stellt?
Antwort: Gegen den Insolvenzantrag des Finanzamts hilft eine einstweilige Anordnung beim Finanzgericht mit dem Ziel der Rücknahme. Das Finanzgericht prüft, ob das Finanzamt mildere Mittel versucht hat.
Frage: Kann ich mich gegen eine Kontopfändung wehren?
Antwort: Ja. Bei Existenzgefährdung kann eine einstweilige Anordnung die Freigabe von Geldern erwirken. Corona-Soforthilfen sind unpfändbar und müssen freigegeben werden.
Frage: Warum ist der gerichtliche AdV-Antrag so wichtig?
Antwort: Nur wenn Sie nach Ablehnung durch das Finanzamt auch beim Finanzgericht AdV beantragt haben, bleibt Ihr Anspruch auf späteren Erlass der Säumniszuschläge erhalten.
Frage: Bieten Sie türkischsprachige Beratung zum einstweiligen Rechtsschutz?
Antwort: Ja, ich berate Sie gerne auf Türkisch. Vergi ihtiyati tedbir ve icra durdurma konularında Türkçe danışmanlık sunuyoruz.

