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Vorläufiger Rechtsschutz: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und einstweilige Anordnung

Vorläufiger Rechtsschutz ist immer dann sinnvoll, wenn der Ausgang des Verfahrens beim Finanzamt nicht abgewartet werden kann. Gerade bei Steuerbescheiden ist vorläufiger Rechtsschutz von großer Bedeutung. Denn die Einlegung von Rechtsmitteln entbindet den Betroffenen nicht von Ihrer Zahlungspflicht. In solchen Fällen muss zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden. Daneben gibt es in besonderen Fällen die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung beim Finanzgericht zu erwirken. Wann vorläufiger Rechtsschutz sinnvoll ist und wie man Ihn erreicht, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze

 

- Einspruch und Klage gegen einen Steuerbescheid entbinden Sie nicht von Ihrer Zahlungspflicht

 

- Nur ein zusätzlicher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt kann zu einem Zahlungsaufschub führen; dieser Antrag ist kostenlos

 

- Voraussetzung hierfür ist, dass entweder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen oder die Vollziehung einer unbillige Härte darstellen würde

Ausgangsproblem

 

Keine aufschiebende Wirkung von Klage und Einspruch!

Einspruch und Klage gegen einen Steuerbescheid haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass Sie zunächst trotzdem zahlen müssen. Erst wenn Ihr Rechtsmittel erfolgreich war, erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens den von Ihnen gezahlten Betrag zurück. Oftmals handelt es sich bei den vom Finanzamt geforderten Beträgen jedoch um keine Kleinigkeit, sodass deren Zahlung erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen kann. In diesen Fällen bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, neben dem Einspruch oder der Klage noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen

Wie stelle ich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung?

 

Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen Sie beim zuständigen Finanzamt. Wichtig ist, dass Sie vorher oder gleichzeitig Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben. Nur dann kann der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung überhaupt erfolgreich sein. Voraussetzung für die Aussetzung der Vollziehung ist, dass entweder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen oder die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellt (§ 361 Abs. 2 S. 2 AO).

Eine solche unbillige Härte ist etwa gegeben, wenn die Zahlung der Steuer ruinöse Wirkung hat, also für den Steuerpflichtigen existenzgefährdend sein würde. Sie sollten in Ihrem Antrag gut begründen, warum die Voraussetzungen vorliegen und Ihre Argumente nachvollziehbar darlegen

Wie läuft das Verfahren nach Stellung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung ab?

 

Das Finanzamt wird Ihren Antrag prüfen. Kommt es nach der summarischen Prüfung zu der vorläufigen Einschätzung, dass der Steuerbescheid rechtswidrig ist oder die Zahlung eine unbillige Härte darstellen würde, setzt es die Vollziehung aus. Dann besteht für Sie bis zum Abschluss des Verfahrens keine Zahlungspflicht.

Aussetzung der Vollziehung unter Sicherheitsleistung

 

Allerdings kann das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung unter Sicherheitsleistung anordnen. Das geschieht vor allem, wenn das Finanzamt entweder befürchtet, dass der Steuerpflichtige den geforderten Betrag zukünftig nicht zahlen kann oder wenn der Steuerbescheid im Ausland vollstreckt werden müsste. Die Art der Sicherheitsleistung wird vom Finanzamt vorgegeben und kann zum Beispiel die Hinterlegung von Zahlungsmitteln, eine Bürgschaft oder die Verpfändung von Forderungen sein. Damit steht die Sicherheitsleistung oftmals dem eigentlichen Ziel des Steuerpflichtigen entgegen. Wegen dieser Umstände sollten Sie auch vorsichtig sein, wenn Sie Ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit einer existenzgefährdenden Wirkung des Steuerbescheids begründen. Denn dann könnte das Finanzamt die Steuerzahlung als gefährdet ansehen und von Ihnen Sicherheitsleistung verlangen. Gleichzeitig ist davon abzuraten, den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ausdrücklich ohne Sicherheitsleistung zu beantragen. Gerade dann wird das Finanzamt sich nämlich mit der Option einer Sicherheitsleistung befassen.

Was kostet ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung?

 

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt ist kostenlos. Beachten Sie jedoch: Ist Ihr Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erfolgreich, müssen Sie den geforderten Betrag inklusive Zinsen bei einem monatlichen Zinssatz von 0,5 % zurückzahlen, wenn Ihr Einspruch oder Ihre Klage letztlich keinen Erfolg hat.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht

 

Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann beim Finanzgericht grundsätzlich nur gestellt werden, wenn das Finanzamt den Antrag zuvor abgelehnt hat. Inhaltlich gilt jedoch der gleiche Maßstab wie beim Finanzamt: Entweder müssen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder die Vollziehung müsste eine unbillige Härte für den Betroffenen darstellen

Einstweilige Anordnung des Finanzgerichts

 

In Ausnahmefällen kommt statt eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung auch die Beantragung einer einstweiligen Anordnung in Betracht. Denn der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist nur in sogenannten Anfechtungssituationen die richtige Wahl. In allen übrigen Konstellationen ist der Antrag einer einstweiligen Anordnung beim Finanzgericht statthaft. So zum Beispiel, wenn man eine Stundungsmöglichkeit erhalten will.

Der vorläufige Rechtsschutz im Überblick

Wenn Sie Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid eingelegt haben, entbindet Sie das nicht von Ihrer Zahlungspflicht. Hierfür müssen sie neben der Einspruchseinlegung noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Ist dieser erfolgreich, wird die Vollziehung des Steuerbescheids bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen oder die Vollziehung für Sie eine unbillige Härte darstellen würde.

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