Kanzlei für
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
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Professionell.
Effektiv.
BETRIEBSPRÜFUNG
Wenn das Finanzamt zur Betriebsprüfung erscheint, fühlen sich viele Unternehmer hilflos. Ich kenne diese Situation – und ich kenne das Gesetz. Mit meiner Erfahrung als Anwalt im Steuerrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) stehe ich Ihnen zur Seite. Ich übernehme das Steuer, damit Sie Ruhe und Kontrolle zurückgewinnen.
– RA Ibrahim Cakir, Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht & Zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA)
Ihre Verteidigung bei der Betriebsprüfung
Als Anwalt im Steuerrecht verteidige ich Ihre Interessen in allen Phasen der Betriebsprüfung:
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Vor der Prüfung: Prüfung der Prüfungsanordnung, Vorbereitung der Unterlagen, Beratung zur Kassenführung
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Während der Prüfung: Begleitung der Prüfung, Wahrnehmung Ihrer Rechte beim Datenzugriff, Verhandlung mit dem Prüfer
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Nach der Prüfung: Schlussbesprechung, Prüfung des Prüfungsberichts, Einspruch gegen Änderungsbescheide, Klage vor dem Finanzgericht
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Bei strafrechtlichen Bezügen: Koordination mit der Steuerstrafverteidigung, Selbstanzeigeberatung
Ich vertrete Mandanten bundesweit vor allen Finanzämtern und Finanzgerichten.
Betriebsprüfung durch das Finanzamt – Mit Erfahrung an Ihrer Seite
Betriebsprüfungen gehören zu den belastendsten Eingriffen des Finanzamts – nicht selten stehen hohe Steuernachforderungen, Hinzuschätzungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen im Raum. Als erfahrener Rechtsanwalt im Steuerrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) unterstütze ich Unternehmer, Freiberufler und Betriebe aus besonders prüfungsrelevanten Branchen – Gastronomie, Einzelhandel, Handwerk – kompetent und entschlossen.
Was ist eine Betriebsprüfung?
Bei einer Betriebsprüfung prüft das Finanzamt, ob alle steuerlichen Pflichten in der Vergangenheit ordnungsgemäß erfüllt wurden. Angekündigt wird sie per Prüfungsanordnung, meist zwei bis vier Wochen im Voraus. Der Prüfer begibt sich in die Geschäftsräume oder in die Kanzlei des Steuerberaters. Dort werden die Buchhaltung, Belege und steuerrelevante Unterlagen überprüft. Werden Unstimmigkeiten festgestellt, drohen Hinzuschätzungen (§ 162 AO), Steuernachforderungen – oder im Extremfall strafrechtliche Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung.
Wer ist betroffen – und wann wird geprüft?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen geprüft werden – unabhängig von der Branche oder Größe.
Besonders im Fokus stehen:
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Bargeldintensive Betriebe wie Restaurants, Bäckereien, Friseure, Spätis oder Dönerläden
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Unternehmen mit unübersichtlicher Buchführung
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Fälle mit auffälligen Steuererklärungen oder Verlusten über mehrere Jahre
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Steuerpflichtige mit Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)
Die Prüfungen erfolgen regelmäßig bei Großbetrieben, bei Kleinunternehmen eher anlassbezogen – zum Beispiel nach einer Anzeige, bei Verdacht auf Umsatzverkürzung oder Schwarzarbeit.
Wie läuft die Betriebsprüfung ab?
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Beginn: Mit dem Erscheinen des Prüfers, der sich ausweist und den Prüfungszeitraum nennt (meist drei Jahre).
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Prüfung vor Ort: Sichtung der Buchführung, Belege und Kassensysteme – ggf. mit Begehung der Räumlichkeiten.
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Pflicht zur Mitwirkung: Sie müssen Unterlagen bereitstellen und dem Prüfer einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.
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Abschlussgespräch: Besprechung der Feststellungen. Hier kann eine tatsächliche Verständigung (§ 363 AO) erzielt werden.
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Prüfbericht: Grundlage für neue Steuerbescheide, die häufig Mehrsteuern oder Säumniszuschläge auslösen.
Welche Methoden wendet das Finanzamt an?
Betriebsprüfer arbeiten mit statistischen Verfahren und Wahrscheinlichkeitsmodellen – auch dann, wenn der Steuerpflichtige korrekt gearbeitet hat:
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Zeitreihenvergleich (BFH, Urteil v. 25.03.2015 – X R 20/13)
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Nachkalkulation anhand von Wareneinsatz und Rohgewinnaufschlägen
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Chi-Quadrat-Test und Benfordsches Gesetz – zur Aufdeckung vermeintlich manipulierter Zahlen
Diese Methoden führen oft zu Hinzuschätzungen, die nicht selten rechtlich angreifbar sind.
Ihre Rechte – und wie ich Sie unterstütze
Als Ihr Rechtsanwalt bin ich bereits ab Ankündigung der Prüfung an Ihrer Seite:
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Ich prüfe die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung
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Ich schütze Sie im Kontakt mit dem Prüfer und wahre Ihre Mitwirkungsgrenzen
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Ich analysiere die Feststellungen im Abschlussgespräch
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Ich vertrete Sie im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht, wenn nötig
Je früher ich eingebunden werde, desto größer ist der Spielraum für strategische Einflussnahme und rechtssichere Gestaltung.
Vorbereitung ist der Schlüssel
Nutzen Sie die Zeit zwischen Prüfungsanordnung und Prüfbeginn sinnvoll:
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Strukturieren Sie Ihre Buchhaltung
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Klären Sie offene Fragen mit Ihrem Steuerberater
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Legen Sie fest, wer als Ansprechpartner auftritt (z. B. Steuerberater, Buchhaltungsleiter – nicht das übrige Personal!)
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Kontaktieren Sie mich frühzeitig – wir klären, ob und wie mit dem Prüfer kommuniziert wird
Häufige Fragen zur Betriebsprüfung
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Was tun bei Prüfungsanordnung?
Sofort Unterlagen sichern, keine Kommunikation ohne rechtliche Beratung.
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Kann eine Prüfung zu Steuernachzahlungen führen?
Ja, insbesondere bei Hinzuschätzungen nach § 162 AO.
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Soll ich Einspruch gegen die Prüfungsanordnung einlegen?
Nur in begründeten Ausnahmefällen – meist besser: kooperativ, aber rechtlich abgesichert.
Wenn Sie Post vom Finanzamt erhalten oder eine Betriebsprüfung ansteht, rufen Sie mich an, bevor der Prüfer kommt. So sichern Sie sich fundierte Verteidigung – nicht nur gegen das Finanzamt, sondern auch gegen unnötige finanzielle oder strafrechtliche Risiken.

