Kanzlei für
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Spezialisiert.
Professionell.
Effektiv.
Klageverfahren vor dem Finanzgericht
Wenn das Finanzamt nicht einlenkt, kämpfe ich für Sie vor Gericht. Ich kenne die Wege, das System und Ihre Rechte. In jeder Phase des Klageverfahrens stehe ich an Ihrer Seite – entschlossen, strukturiert und mit der nötigen juristischen Präzision. – RA Ibrahim Cakir, Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht & Zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA)
Ihre Vertretung vor dem Finanzgericht
Als Anwalt im Steuerrecht vertrete ich Ihre Interessen im gesamten Klageverfahren:
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Prüfung der Erfolgsaussichten vor Klageerhebung
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Fristgerechte Klageerhebung mit vollständiger Klagebegründung
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Vertretung in der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht
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Verhandlung tatsächlicher Verständigungen mit dem Finanzamt
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Revision zum Bundesfinanzhof bei grundsätzlichen Rechtsfragen
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Aussetzung der Vollziehung zur Sicherung Ihrer Liquidität
Ich vertrete Mandanten bundesweit vor allen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Voraussetzungen für die Klageerhebung
Wenn der Einspruch gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid erfolglos bleibt oder das Finanzamt untätig bleibt, ist der Weg zu den Finanzgerichten der nächste Schritt, um Ihr gutes Recht durchzusetzen. Als Anwalt für Steuerrecht begleite ich Sie durch das komplexe Klageverfahren – fundiert, strategisch und zielgerichtet.
Wann ist eine Klage beim Finanzgericht sinnvoll?
Häufig lehnt das Finanzamt Einsprüche ab, selbst wenn berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen. Auch eine unangemessene Verzögerung der Bearbeitung berechtigt zur sogenannten Untätigkeitsklage – schon nach Ablauf von sechs Monaten ohne Entscheidung.
Ein Klageverfahren ist insbesondere dann geboten, wenn
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der Steuerbescheid rechtswidrig, aber der Einspruch erfolglos geblieben ist,
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das Finanzamt nach dem Einspruch nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert,
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rechtliche oder verfassungsrechtliche Grundsatzfragen geklärt werden müssen,
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wirtschaftlich erhebliche Steuerbeträge im Raum stehen,
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durch das Verfahren Zeit gewonnen werden soll, etwa zur Vermeidung der Vollstreckung.
Ablauf des Klageverfahrens
Nach Einreichung der Klage prüft das Finanzgericht die gesamte Angelegenheit erneut – unabhängig vom Finanzamt. Über die Klage entscheidet entweder ein Senat aus drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, oder in einfacheren Fällen der Einzelrichter.
Der Klageweg bietet Ihnen den Vorteil einer objektiven, neutralen und rechtlich fundierten Entscheidung. Dabei stehen das materielle Steuerrecht und das Verfahrensrecht in einem engen Zusammenspiel: Wer hier erfolgreich sein will, braucht beides – inhaltliche Argumentation und prozessuale Präzision.
Ihr Vorteil mit anwaltlicher Unterstützung
Als spezialisierter Rechtsanwalt für Steuerrecht sichere ich Ihnen eine umfassende und präzise Vertretung im Klageverfahren – von der Klageschrift über die Begründung bis zur mündlichen Verhandlung. Ich analysiere Ihre Erfolgschancen realistisch, entwickle eine tragfähige Prozessstrategie und vertrete Ihre Interessen vor dem Finanzgericht mit Nachdruck.
FAQ: Häufige Fragen zum Klageverfahren
Frage: Wann kann ich gegen einen Steuerbescheid klagen?
Antwort: Eine Klage ist erst nach erfolglosem Einspruchsverfahren zulässig. Die Klagefrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung.
Frage: Was ist eine Untätigkeitsklage?
Antwort: Wenn das Finanzamt über Ihren Einspruch sechs Monate lang ohne sachlichen Grund nicht entschieden hat, können Sie direkt Klage erheben, ohne auf eine Einspruchsentscheidung zu warten.
Frage: Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Antwort: Über 20 % der Klagen sind ganz oder teilweise erfolgreich. Beim Bundesfinanzhof liegt die Erfolgsquote sogar bei 49 %. Viele Verfahren enden durch Einlenken des Finanzamts.
Frage: Was bedeutet Verböserungsverbot?
Antwort: Im Klageverfahren kann das Gericht die Steuer nicht erhöhen – anders als im Einspruchsverfahren. Sie riskieren durch die Klage nicht, am Ende mehr zahlen zu müssen.
Frage: Brauche ich einen Anwalt vor dem Finanzgericht?
Antwort: Vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang. Bei komplexen Steuersachen ist anwaltliche Vertretung jedoch empfehlenswert. Vor dem Bundesfinanzhof herrscht Vertretungszwang.
Frage: Wie lange dauert ein Klageverfahren?
Antwort: Im Durchschnitt 14 bis 20 Monate, in komplexen Fällen länger.
Frage: Was ist eine tatsächliche Verständigung?
Antwort: Eine bindende Einigung mit dem Finanzamt über strittige Sachverhaltsfragen. Sie kann langwierige Verfahren abkürzen, ist aber nur schwer wieder aufzulösen.
Frage: Bieten Sie türkischsprachige Vertretung im Klageverfahren?
Antwort: Ja, ich vertrete Sie gerne auf Türkisch vor dem Finanzgericht. Vergi mahkemesi davası ve itiraz konularında Türkçe danışmanlık sunuyoruz.

