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Betriebsprüfung durch das Finanzamt

Betriebsprüfungen führen bei vielen Unternehmern zu Nervosität. Es besteht häufig die Angst vor hohen Nachzahlungen und weiteren unangenehmen Folgen. Viele dieser Probleme können allerdings schon im Vorfeld durch eine adäquate Vorbereitung aus dem Weg geräumt werden. Es ist daher sinnvoll, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, was eine Betriebsprüfung ist, wie sie abläuft und worauf zu achten ist.

Das Wichtigste in Kürze

 

- Bei einer Betriebsprüfung kontrolliert das Finanzamt, ob ein Unternehmen seine Steuern ordnungsgemäß entrichtet hat

 

- Hierfür kommt ein Betriebsprüfer in das Unternehmen und sieht die relevanten Unterlagen durch

 

- Mittels verschiedener, oftmals statistischer Tests sucht der Prüfer nach Auffälligkeiten

 

- Wichtig ist daher, spätestens vor der Betriebsprüfung Ordnung in den Unterlagen zu schaffen

Was ist eine Betriebsprüfung?

Bei einer Betriebsprüfung untersucht das Finanzamt, ob ein Unternehmen seine Steuern in der Vergangenheit ordnungsgemäß gezahlt hat. Hierfür begibt sich das Finanzamt regelmäßig in die Geschäftsstelle des Unternehmens und überprüft die Buchhaltungsunterlagen. Zuvor wird die Betriebsprüfung mittels einer förmlichen Prüfungsanordnung etwa zwei bis vier Wochen im Voraus angekündigt. Stellt das Finanzamt im Rahmen der Betriebsprüfung Fehler oder Auffälligkeiten in der Buchhaltung fest, kann es gegebenenfalls eine Hinzuschätzung vornehmen; darüber hinaus können unter Umständen auch straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen drohen.

Wann wird eine Betriebsprüfung durchgeführt?

 

Die Betriebsprüfung kann vom Finanzamt anlasslos durchgeführt werden - daher muss auch immer mit ihr gerechnet werden. Allerdings wird eine Betriebsprüfung wahrscheinlicher, wenn der Verdacht besteht, dass ein Unternehmen nicht ordnungsgemäß Buch geführt hat – zum Beispiel im Falle einer fehlerhaften Steuererklärung oder eines fehlerhaften Jahresabschlusses. Um jeden Verdacht von Anfang an zu vermeiden ist daher zu einer äußerst ordentlichen und übersichtlichen Buchführung zu raten

Wer wird geprüft?

 

Geprüft werden kann jedes Unternehmen. Generell steigt mit der Größe eines Betriebs auch die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung. So werden Großbetriebe oftmals jährlich geprüft, während Kleinstbetriebe nur selten einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Bei letzteren werden vor allem Unternehmen geprüft, bei denen überwiegend mit Bargeld bezahlt wird – etwa Restaurants, Einzelhändler oder Friseure. Hier vermutet das Finanzamt, dass nicht alle Bargeldeingänge ordnungsgemäß verbucht werden und daher die Steuererklärungen falsch abgegeben wurden. Um solche Verstöße aufzuspüren, bedienen sich die Betriebsprüfer regelmäßig statistischer oder vergleichender Methoden, die im Einzelfall zu einem unbegründeten Verdacht der Steuerhinterziehung führen können.

Wie läuft die Prüfung ab?

 

Die wichtigsten Eckdaten der Prüfung können Sie schon zuvor der Prüfungsanordnung entnehmen: Dort werden der Name des Prüfers, die zu prüfenden Steuerarten und der relevante Steuerzeitraum sowie der Beginn der Steuerprüfung genannt. Geprüft wird normalerweise in den Geschäftsräumen des Unternehmens. Nur wenn dort eine Prüfung nicht möglich ist – etwa aus Platzmangel – kann auf einen anderen Prüfungsort, wie zum Beispiel auf das Finanzamt oder auf die Räumlichkeiten des Steuerberaters, zurückgegriffen werden. Der zu prüfende Steuerzeitraum umfasst dabei regelmäßig die letzten drei Jahre.

Ablauf der Prüfung

 

Wenn der Prüfer am genannten Datum erscheint, muss er sich zunächst ausweisen. Die eigentliche Prüfung beginnt oftmals mit einer Begehung der Betriebsräumlichkeiten, um sich einen ersten Überblick über die Situation im Unternehmen zu verschaffen. Daraufhin wird der Prüfer mit der Sichtung der prüfungsrelevanten Unterlagen beginnen. Sie sind hierbei zur Mitwirkung verpflichtet. Das heißt, dass Sie dem Prüfer auf Anfrage die entsprechenden Unterlagen in lesbarer Form aushändigen und ihm einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen müssen. Die Dauer einer solchen Prüfung variiert sehr stark und hängt vom Umfang der zu prüfenden Unterlagen ab. Bei Kleinbetrieben ist eine Dauer von mehr als zwei Tagen jedoch unwahrscheinlich

Abschlussgespräch und Prüfbericht

 

Nach Überprüfung der relevanten Unterlagen kommt es in der Regel zu einem Abschlussgespräch mit dem Betriebsprüfer. Hierbei werden die Prüfungsfeststellungen erörtert, was Ihnen die Gelegenheit gibt, zu den Prüfungsergebnissen Stellung zu nehmen. Möglich ist insbesondere eine sogenannte tatsächliche Verständigung. Hierbei einigen sich der Steuerpflichtige und das Finanzamt über die tatsächliche Bewertung eines Besteuerungssachverhalts. Hieran kann das Finanzamt ein Interesse haben, wenn die Klärung des Sachverhalts nur sehr schwer möglich ist und lange juristische Auseinandersetzungen drohen. Daher sollten Sie sich für diese Verhandlungen auf einen Experten verlassen und mit diesem gemeinsam das Abschlussgespräch führen. Schlussendlich erstellt der Prüfer einen Prüfbericht, auf dessen Grundlage in den meisten Fällen ein geänderter Steuerbescheid ergeht. Auch wenn sich nichts an der Besteuerung ändern sollte – was nur selten der Fall ist – erhalten Sie hierüber Mitteilung.

Welche Prüfungsmethoden werden angewendet?

 

Für die Finanzämter ist es oft schwierig, aus den großen Datenmengen Auffälligkeiten herauszufiltern und steuerliche Verstöße festzustellen. Daher bedienen sie sich verschiedener Verfahren, die im Folgenden überblicksmäßig dargestellt werden:

Äußerer Betriebsvergleich

 

Im Rahmen eines äußeren Betriebsvergleichs vergleicht der Betriebsprüfer die Ergebnisse eines geprüften Unternehmens mit Ergebnissen ähnlicher Unternehmen. Hierbei sucht er nach Auffälligkeiten, die auf steuerliche Verstöße hinweisen könnten.

Innerer Betriebsvergleich

 

Beim inneren Betriebsvergleich werden verschiedene steuerlich relevante Daten innerhalb des Betriebs miteinander verglichen. Hierfür kann der Prüfer auf verschiedene Methoden zurückgreifen:

Nachkalkulation:

 

Bei der Nachkalkulation errechnet der Prüfer anhand verschiedener Daten (wie etwa Material- und Fertigungskosten) den Reingewinn und überprüft daraufhin die Buchführung des Unternehmens auf relevante Abweichungen

Zeitreihenvergleich:

 

Beim Zeitreihenvergleich werden Rohgewinnaufschläge aus verschiedenen Zeiträumen einander gegenübergestellt. Ein ähnlicher Verlauf der Rohgewinnaufschläge spricht gegen eine Manipulation der Buchführung. Eine solche Gegenüberstellung verschiedener Zeiträume hat allerdings nur eine begrenzte Aussagekraft: Abweichungen von Rohgewinnaufschlägen vergangener Zeiträume können auf vielen Umständen und nicht bloß auf einer manipulierten Buchführung beruhen. Deshalb stellt die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Verwertbarkeit von Zeitreihenvergleichen für Hinzuschätzungen (BFH Urteil vom 25.03.2015 - X R 20/13)

Chi-Quadrat-Test:

 

Der Chi-Quadrat-Test ist eine Methode, um mittels Wahrscheinlichkeitsrechnung Auffälligkeiten in der Buchführung zu finden. Dabei wird die Verteilung bestimmter Ziffern in der Buchführung untersucht. Hintergrund dieses Tests ist, dass bei hinreichend großen Zahlenreihen die Ziffern 0 bis 9 mit gleicher Häufigkeit vor und hinter dem Komma auftreten; demgegenüber besteht bei vielen Menschen eine Vorliebe für bestimmte Ziffern. Abweichungen von der wahrscheinlichen Verteilung sprechen somit dafür, dass die Buchhaltung durch Eingabe fingierter Zahlen manipuliert wurde.

Benfordsches Gesetz:

 

Auch die Arbeit mit dem Benfordschen Gesetz ist eine Methode der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Hierbei beruht die Berechnung auf der mathematischen Erkenntnis, dass bei einer hinreichend großen Anzahl mehrstelliger Zahlen bestimmte Ziffern mit unterschiedlicher Häufigkeit vertreten sind. Auch hier spricht eine Abweichung der der wahrscheinlichen Verteilung für die Manipulation der Buchhaltung durch die Eingabe fingierter Zahlen.

Worauf muss bei einer Betriebsprüfung geachtet werden?

 

Achten Sie im Voraus bereits darauf, ordentlich Buch zu führen, Schreiben des Finanzamts fristgerecht zu beantworten und Ihre Unterlagen übersichtlich zu halten. Ein guter Gesamteindruck vom Unternehmen kann die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung von Anfang an reduzieren.

Ein Indiz dafür, dass eine Betriebsprüfung bevorsteht, ist der Erlass des Steuerbescheids unter dem „Vorbehalt der Nachprüfung“. Für den Fall, dass Sie eine Prüfungsanordnung erhalten haben, sollten Sie sich auf die Prüfung gut vorbereiten. Schon jetzt ist es hilfreich, einen Spezialisten einzuschalten. Nur in Ausnahmen ist es sinnvoll, gegen die Prüfungsanordnung Einspruch einzulegen. Dies kann das Verhältnis zum Prüfer schon vor Beginn der Prüfung belasten. Die meisten Probleme – etwa eine zeitliche Verlegung der Betriebsprüfung – lassen sich besser durch ein Gespräch mit dem Prüfer als durch Einlegung von Rechtsmitteln lösen.

Vor Beginn der Prüfung sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Unterlagen in der Betriebsprüfung vollständig und übersichtlich sind und dass Sie dem Prüfer auf seine Anfrage hin alle Unterlagen rasch zu Verfügung stellen können. Für die Betriebsprüfung ist es außerdem ratsam, dem Finanzamt Ansprechpartner aus Ihrem Unternehmen zu benennen. Nur diese sollten mit dem Finanzamt kommunizieren. Als solche Ansprechpartner kommen insbesondere Ihr Steuerberater und fachkundige Mitarbeiter der Buchhaltung in Betracht. Untersagen Sie Ihren übrigen Mitarbeitern den Kontakt zum Betriebsprüfer.

 

Aufgrund der vielen Fallstricke und rechtlichen Besonderheiten ist sinnvoll, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Betriebsprüfung durch andere Stellen

 

Neben der Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann es auch zu Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungen und andere Stellen kommen. Hierzu ist die Rentenversicherung mindestens alle vier Jahre verpflichtet. Im Gegensatz zum Finanzamt prüft die Rentenversicherung die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungs-, Unfall-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenbeiträgen. Daneben kann eine Betriebsprüfung auch durch die Bundeszollverwaltung erfolgen. Dies ist vor allem bei Unternehmen, die am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen, der Fall.

Die Betriebsprüfung im Überblick

 

Das Finanzamt überprüft im Rahmen einer Betriebsprüfung, ob ein Unternehmen seine Steuern ordnungsgemäß entrichtet hat. Hierfür werden die steuerlich relevanten Unterlagen des Unternehmens von einem Betriebsprüfer analysiert und etwaige Verstöße oder Auffälligkeiten aufgedeckt. In diesen Fällen kann es zu Nachzahlungen kommen. Wichtig ist es, sich gut auf die Betriebsprüfung vorzubereiten, indem Sie schon im Vorfeld der Prüfung auf Ordnung in den betreffenden Unterlagen achten und aus dem Unternehmen Ansprechpartner für den Prüfer benennen

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