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Rechtsanwaltskanzlei für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Mainz

Bekannt aus:

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Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.

Anwalt für Steuerrecht 

Anwalt für Steuerstrafrecht

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

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Was ich für Sie tun kann
Ich vertrete meine Mandanten in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit. Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Spezialisierung. Engagement. Professionalität

Ich biete Fachkompetenz und eine individuelle, persönliche und den Besonderheiten Ihres Anliegens angemessene Beratung und Unterstützung. 

Was Sie von mir erwarten können:

Klartext und Ehrlichkeit sowie höchste Qualität, Präzision und Effektivität, in komplexen genauso wie in kleineren Verfahren.

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

in Mainz

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir  

LL.M. Steuerrecht

LL.M. Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafverteidiger

Wirtschaftstrafverteidiger

Anni-Eisler-Lehmann Str. 3
55122 Mainz
Telefon: 06131 4648870
Telefax: 06131 4648879
info@ksw-recht.de

Auf das Steuerstrafrecht spezialisiert

Fachwissen im Steuerrecht

Bundesweite Strafverteidigung

Sie erhalten eine auf ihren individuellen Fall passgenau zugeschnittene, professionelle Verteidigung in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir vertritt Sie bundesweit in allen Instanzen. Das besondere und hervorstechende Merkmal der Kanzlei KSW ist eine durch Kompetenz und Leidenschaft gekennzeichnete Arbeitsweise. 

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Mainz zur Erstberatung. 

Bewertungen

Strafverteidigung in der Landeshauptstadt Mainz

Der Mainzer Hauptsitz der Kanzlei KSW für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht befindet sich in der Nähe des Hauptbahnhofes in Mainz.

 

Die Kanzlei hat sich auf das Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und bietet umfassende Beratung und Vertretung in diesen Bereichen an. Für eine erfolgreiche Strafverteidigung im Steuerstrafrecht sind umfassende Kenntnisse im Steuerrecht unerlässlich.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. hat eine besonders umfassende Ausbildung im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie viel Erfahrung aus zahlreichen Verfahren. So erhalten Sie die bestmögliche Strafverteidigung im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht in allen Instanzen.

Wir garantieren schnelle und effektive Terminvereinbarungen und sind jederzeit gerne per E-Mail, Telefon oder Video-Telefonie erreichbar.

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Ihr Strafverteidiger in Mainz: 

  • Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung

  • Erfahrung und Fachkompetenz

  • Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger  

  • Langjähriger Dozent für Steuerrecht

  • Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe

  • Sprachen: Englisch, Türkisch

Rechtsanwalt für Steuerrecht in Mainz

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Mainz

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist ein Experte mit langjähriger Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

 

Im Steuerrecht ist es besonders wichtig, dass der Anwalt nicht nur juristische Kenntnisse hat, sondern auch die Zahlen und wirtschaftlichen Zusammenhänge versteht, um seinen Mandanten auf höchstem fachlichen Niveau beraten zu können. Mandanten aus dem Raum Mainz profitieren von der jahrelangen Expertise und Erfahrung von Herrn Cakir im Steuerrecht.

Als Mandant profitieren Sie von seiner Spezialisierung auf steuerrechtliche Themen und werden bestmöglich vertreten, insbesondere im Umgang mit dem Finanzamt.

Wenn Sie wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt sind, sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht auf Stillschweigen Gebrauch machen und sofort einen Beratungstermin vereinbaren.

 

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird sich umgehend um Ihren Fall kümmern, Akteneinsicht beantragen und mit der Arbeit beginnen. Seine bewährte Verteidigungsstrategie ist darauf ausgerichtet, das Verfahren mit einer Einstellung ohne öffentliche Verhandlung zu beenden.

Mandanten aus dem Raum Mainz profitieren von der langjährigen Erfahrung und Kompetenz von Herrn Cakir.

 

Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige Verteidigung in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und setzen uns dafür ein, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Strategische Steuerstrafverteidigung am Standort Mainz

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist ein kompetenter Strafverteidiger im Bereich Steuerstrafrecht am Standort Mainz. Seine Erfahrung in der strategischen Steuerstrafverteidigung hilft seinen Mandanten dabei, ihre Interessen und Rechte zu wahren. Herr Cakir berät seine Mandanten in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens und setzt sich mit Engagement und Professionalität für ihre Belange ein.

 

Er ist entschlossen, für die Rechte seiner Mandanten zu kämpfen. Um eine umfassende Verteidigung zu gewährleisten, muss ein guter Strafverteidiger nicht nur ein breites Wissen im Strafrecht und Strafprozessrecht haben, sondern auch die Fähigkeit besitzen, eine Ermittlungsakte gründlich zu analysieren. Auf diese Weise können alle möglichen Verteidigungsstrategien genutzt werden, um das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden und eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

In seiner Funktion als Steuerstrafverteidiger am Standort Mainz legt Herr Cakir großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinen Mandanten. Er informiert sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten und erläutert alle Details des Vorwurfs. Auf dieser Basis entwickelt er gemeinsam mit seinen Mandanten eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

Nach Einsicht in die Akten informiert Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. seine Mandanten ausführlich über ihre Verteidigungsmöglichkeiten und gibt eine realistische Einschätzung der Lage. Gemeinsam wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt, um im Falle einer Hauptverhandlung einen Freispruch zu erreichen. Dabei bleibt die Verteidigung flexibel und verhandelt gegebenenfalls auch eine mildere Strafe wie eine Geldstrafe oder Bewährungsauflagen aus.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. setzt hierbei seine Verhandlungskompetenz und Professionalität ein, um das beste Ergebnis für seine Mandanten zu erzielen.

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Mainz zur Erstberatung. 

Strafrecht und Strafverteidigung in Mainz und Umgebung

Strafverfahren in Mainz: Ermittlungsverfahren

Steuerstrafverfahren in Mainz: Strafbefehl Einspruch

Wenn ein Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat besteht, wird das Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem die Ermittlungsbehörden in Mainz versuchen, Beweise für das Vorliegen der Straftat zu finden. Diese Einleitung des Verfahrens ist jedoch nicht nur nachteilhaft für den Beschuldigten, denn ab diesem Zeitpunkt hat er das Recht zu Schweigen, auch wenn er zuvor im steuerrechtlichen Verfahren zur Mitwirkung verpflichtet war.

 

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt fachliche Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Als Mandant werden Sie von der Kombination aus Fachwissen und Erfahrung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Mainz profitieren.

Die Staatsanwaltschaft nutzt häufig das Strafbefehlsverfahren anstelle einer Anklage, insbesondere bei weniger schwerwiegenden Taten. Der Strafbefehl ermöglicht es, eine Geld- oder Bewährungsstrafe von bis zu einem Jahr festzusetzen. Ein Vorteil des Strafbefehlsverfahrens ist, dass es vergleichsweise schnell abgeschlossen werden kann und keine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet, was Mandanten eine Beschädigung ihres Rufes erspart. Allerdings kann die festgelegte Strafe im Strafbefehl auch ungerecht sein, wodurch der Mandant innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen muss. In diesem Fall wird der Strafbefehl wie eine Anklage behandelt und es kommt zu einem regulären Gerichtsverfahren.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Mainz. 

Strafverfahren in Mainz: Zwischenverfahren

Steuerstrafverfahren in Mainz: Hauptverfahren

Wenn die Staatsanwaltschaft in Mainz der Meinung ist, dass genügend Beweise vorliegen, um die Straftat zu beweisen, wird Anklage erhoben und zur Überprüfung an das Gericht geschickt. Dann wird das Zwischenverfahren eingeleitet, um neu zu bewerten, ob es einen ausreichenden Grund für die Annahme gibt, dass die Straftat begangen wurde.

Wenn Sie durch die Staatsanwaltschaft Mainz einer Straftat angeklagt werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung von den Strafverfolgungsbehörden in Mainz.

 

Wenden Sie sich an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht und Strafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., um die Eröffnung der Hauptverhandlung zu vermeiden. So kann ein Antrag auf Nichteröffnung (§ 204 StPO) gestellt werden. Außerdem ist es nach der Anklageerhebung möglich, das Verfahren mit Zustimmung des Mandanten, des Staatsanwalts und des Gerichts einzustellen. Die Verteidigung kann auch nach der Verkündung der Anklageschrift Beweisanträge stellen, sofern dies sinnvoll ist. Wenn ein Antrag auf Nichteröffnung voraussichtlich nicht erfolgreich sein wird, muss die Hauptverhandlung vorbereitet werden.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt fachliche Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Wenn das Landgericht Mainz die Anklage annimmt und damit das Hauptverfahren einleitet, setzt es einen oder mehrere Termine fest. Die Dauer der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mainz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der beteiligten Angeklagten oder ob es sich um ein Schwurgerichtsverfahren handelt. Die Verhandlung kann an einem einzigen Tag mit einem kurzen Termin von 30 Minuten abgeschlossen werden oder in manchen Fällen sogar bis zu einem Jahr dauern.

Die Verteidigungsstrategie spielt auch eine wichtige Rolle in Bezug auf die Dauer der Hauptverhandlung am Landgericht Mainz. Wenn ein Freispruch angestrebt wird, muss die Hauptverhandlung sorgfältig vorbereitet werden. In enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten werden Beweisanträge und mögliche Fragen an Zeugen besprochen, um das Ziel der Verteidigung zu erreichen. Jeder Verhandlungstag am Landgericht Mainz ist einzigartig und erfordert eine individuelle Vorbereitung.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Frankfurt am Main. 

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Frankfurt am Main zur Erstberatung. 

Bewertungen von Mandanten

Herr Cakir erlebe ich als ausgesprochen kompetenten und zuverlässigen Rechtsanwalt. Er hört einem ganz genau zu, um den Sachverhalt exakt verstehen und eine adäquate Strategie ausarbeiten zu können. Ein Erstgespräch war innerhalb kürzester Zeit möglich. Herr Cakir ist sehr gut zu erreichen und meldet sich sehr zeitnah zurück, sollte man ihn doch nicht gleich ans Telefon bekommen haben. Komplexe Vorgänge und juristische Sprache übersetzt er in verständliches Deutsch, sodass man genau versteht, um was es geht. Es wird sehr fair abgerechnet, was ich sehr lobenswert finde. Herr Cakir ist mit Herzblut bei der Sache. Ich kann eine Mandatierung Herrn Cakirs mit gutem Gewissen empfehlen!

Herr Cakir ist total super in sein Arbeit Er hat mich innerhalb nicht mal ein Monat von Schwierigkeiten geretet sage ich mal. Ich bin sehr froh ihn als Anwalt zu haben egal was es ist kann man ihn fragen und er ist sofort bereit zu helfen.

Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!

Praxis Steuerstrafverteidigung: Ablauf des Steuerstrafverfahrens Mainz

Beginn des Steuerstrafverfahrens: Ein Steuerstrafverfahren wird eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass jemand eine Steuerstraftat begangen hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Steuern nicht ordnungsgemäß oder gar nicht gezahlt wurden. Wenn ein solcher Verdacht besteht, werden die Ermittlungsbehörden in Mainz tätig und leiten ein Ermittlungsverfahren ein.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sammeln die Behörden Beweise, um den Verdacht zu bestätigen oder auszuschließen. Dazu können Durchsuchungen, Beschlagnahmungen von Unterlagen und Befragungen von Zeugen gehören.

Wenn die Ermittlungsbehörden der Meinung sind, genügend Beweise gesammelt zu haben, um eine Straftat zu beweisen, wird Anklage erhoben und das Verfahren geht in die nächste Phase über. In diesem Fall müssen sich die Beschuldigten einem Strafverfahren vor Gericht stellen.

Um in einem Steuerstrafverfahren bestmöglich verteidigt zu werden, ist es wichtig, frühzeitig einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger zu kontaktieren. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist auf die Verteidigung in Steuerstrafverfahren spezialisiert und steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Verfahren zur Seite.

Welche Fragen stellen sich? Sind Sie als Verdächtiger von den Strafverfolgungsbehörden in Mainz kontaktiert worden? Die richtige Reaktion in einer solchen Situation ist entscheidend. Es spielt keine Rolle, ob Sie tatsächlich schuldig sind oder nicht, Sie können trotzdem als Beschuldigter vorgeladen werden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte in dieser Situation kennen. Eine häufig gestellte Frage ist: Muss ich erscheinen, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter erhalte? Sind Sie verpflichtet, zu erscheinen? Ist es möglich, den Termin abzusagen? Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns, um rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten und mögliche Konsequenzen zu minimieren.

Welche  Schritte sind notwendig? Wenn Sie als Beschuldigter von der Steuerfahndung Mainz vorgeladen werden, sollten Sie wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, der Vorladung zu folgen. Auch wenn die Steuerfahndung den Eindruck erweckt, dass Sie zum angegebenen Termin im Finanzamt Frankfurt erscheinen müssen, ist das nicht der Fall. Sie müssen auch keinen besonderen Grund angeben, warum Sie nicht zu dieser Vorladung erscheinen werden. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Abwesenheit im Strafverfahren zu erklären.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. empfiehlt, dass Sie als Beschuldigter nicht mit der Steuerfahndung kommunizieren, bevor keine Akteneinsicht genommen wurde. Die Akteneinsicht bildet die Grundlage einer Verteidigung auf Augenhöhe. Um die Akteneinsicht zu erhalten, benötigen Sie jedoch einen Anwalt. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kümmert sich um alle Gespräche mit der Steuerfahndung und trifft alle Vorkehrungen, um die Vorladung aufzuheben und Akteneinsicht zu erhalten.

Welche Schritte sollten Sie unternehmen, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Steuerfahndungerhalten? Was bedeutet es, dass Sie nicht verpflichtet sind, der Vorladung zu folgen? Wie kann Ihnen Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. bei der Akteneinsicht helfen? Diese und weitere Fragen beantworten wir gerne und unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Verteidigung zu erhalten.

Welchen Rat sollten Sie unbedingt befolgen? Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht und Strafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. empfiehlt, nicht blind der Vorladung der Steuerfahndung Mainz zu folgen und zu den Vorwürfen zu schweigen. Wenn Sie von den Strafverfolgungsbehörden als Verdächtiger kontaktiert werden, sollten Sie sich umgehend an uns wenden. Wir werden Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen und den Sachverhalt intensiv mit Ihnen besprechen. Anschließend werden wir professionell Stellung gegenüber der Ermittlungsbehörde Mainz beziehen, um das Steuerstrafverfahren mit dem bestmöglichen Ergebnis für Sie zu beenden.  

Hat das Fernbleiben von der Vorladung oder das Schweigen einen Nachteil? Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. betont, dass es Sie nicht schuldiger aussehen lässt, wenn Sie nicht auf die Vorladung der Steuerfahndung Mainz reagieren und Ihr Schweigen bewahren. Das Finanzamt Mainz und die Steuerfahndung Mainz streben bei Ermittlungen in der Regel eine schnelle Lösung an und können versuchen, Sie zu einer Aussage zu bewegen, wenn Sie als Verdächtiger in einem Steuerstrafverfahren vorgeladen sind. Doch Sie sollten nicht blind dem Rat der Ermittler folgen und ohne anwaltliche Hilfe kooperieren. Die Entscheidung, ob ein Steuerstrafverfahren mit einer Anklage oder einer Einstellung endet, trifft allein die Staatsanwaltschaft Mainz. Es ist wichtig zu wissen, dass die Staatsanwaltschaft Mainz bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt, ob Sie der Vorladung gefolgt sind oder nicht. Das gilt auch für eine eventuell später stattfindende Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mainz. Wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht durch unbedachte Aussagen in eine unvorteilhafte Situation geraten. Als Beschuldigter ist es von Nachteil, wenn nur der Ermittler alle Informationen wie frühere Zeugenaussagen hat. Es ist daher ratsam, die Vorladung von einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen und im Anschluss gegebenenfalls schriftlich zu antworten. So können Sie ein gleiches Spielfeld zwischen dem Ermittler und dem Beschuldigten schaffen und Manipulation von Akten vermeiden, die in einem Steuerstrafverfahren Deutschland keine Seltenheit sind.

Ich bin aber unschuldig, sollte ich trotzdem die Vorladung ablehnen? Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht und Steuerstrafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. weist darauf hin, dass die Steuerfahndung Mainz und die Staatsanwaltschaft Mainz unabhängig und unparteiisch ermitteln müssen. Doch leider zeigt die Erfahrung immer wieder, dass Beschuldigte aufgrund ihres ersten Auftretens vorschnell für schuldig gehalten werden. Selbst ein falsch formulierter Satz während einer Vorladung kann gegen den Beschuldigten verwendet werden. Wenn Sie als Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren Ihren Namen reinwaschen wollen, sollten Sie dies nicht allein versuchen. In vielen Fällen reichen die gesammelten Beweise nicht einmal aus, um einen Verdacht zu begründen. Welche Optionen stehen Ihnen als Beschuldigter zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie unparteiisch behandelt werden und eine faire Verteidigung haben? Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Aussage nicht gegen Sie verwendet wird? Was sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten, um Ihre Unschuld zu beweisen? Dies sind wichtige Fragen, auf die Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. Antworten geben kann.

Was mache ich, wenn ich als Zeuge geladen werde?  Wenn Sie von der Steuerfahndung Mainz als Zeuge vorgeladen werden, gibt es einige wichtige Unterschiede im Vergleich zu einer Vorladung als Beschuldigter. Anders als bei einer Vorladung als Beschuldigter ist es nicht automatisch möglich, einer Zeugenverladung einfach fernzubleiben. Es müssen konkrete Gründe vorliegen, um eine Aussage oder Auskunft zu verweigern. So haben zum Beispiel bestimmte Familienangehörige des Beschuldigten oder Personen, die sich selbst oder einen Verwandten durch ihre Aussage belasten würden, das Recht auf Aussageverweigerung. In diesen Fällen dürfen Sie nicht gezwungen werden, der Vorladung durch die Steuerfahndung Mainz zu folgen. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass die Begründung der Absage sehr genau formuliert wird, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine sorgfältige Formulierung sollte daher von einem erfahrenen Steuerstrafverteidiger wie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. vorgenommen werden. Es kommt leider oft vor, dass Zeugen oder Beschuldigte unter Druck gesetzt oder sogar bedroht werden, wenn sie sich weigern, den Ermittlern zu helfen. Auch ist es nicht selten, dass Zeugen nach ihrer Aussage selbst in das Visier der Steuerfahndung geraten. Sollten Sie eine Anordnung von der Steuerfahndung Mainz erhalten, als Verdächtiger zu erscheinen, ist es empfehlenswert, sich unverzüglich an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu wenden.

Was sollte ich jetzt tun? Für die Beschuldigten ist es oft eine überwältigende Erfahrung, einer Straftat angeklagt zu werden und das Ermittlungsverfahren zu durchlaufen. Für Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist es alltägliche Situation. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht und Strafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts und kennt sich bestens mit den Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in Mainz aus. Er nimmt sich die Zeit, die Akten des Falls sorgfältig zu prüfen und mit Ihnen den Sachverhalt zu besprechen. Gemeinsam erarbeitet er eine effektive Verteidigungsstrategie und setzt sich entschlossen für Ihre Rechte ein. Dabei bleibt er stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und nutzt auch kleine rechtliche Vorteile, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Während der Beratung wird Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Situation gegeben und es wird gemeinsam entschieden, wie am besten vorgegangen werden soll. Ob es sinnvoll ist, ein Geständnis abzulegen oder eine aggressive Verteidigung zu führen, hängt von der individuellen Situation ab und wird gemeinsam besprochen.

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Praxis Steuerstrafverteidigung: Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden Mainz

Welche Schritte sollte Sie bei einer Wohnungsdurchsuchung unternehmen?: Eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung Mainz kann für den Betroffenen eine überwältigende Erfahrung sein, da er oft überrascht und überrumpelt wird. Die Fahndungsbehörden setzen bewusst auf diesen Überraschungseffekt, um an wichtige Informationen zu gelangen, die den Betroffenen belasten können. Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass die Steuerfahndung auch auf kleine Fehler des Betroffenen abzielt, die dann zu dessen Nachteil ausgenutzt werden können. Es ist daher dringend empfohlen, in einem solchen Fall sofort einen erfahrenen Steuerstrafverteidiger wie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. hinzuzuziehen, der die Rechte seines Mandanten schützt und ihn während des gesamten Verfahrens begleitet.

Der wichtigste Schritt: Rufen Sie einen Steuerstrafverteidiger an! Im Falle einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung Mainz haben Sie das Recht, sich so schnell wie möglich an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu wenden. Seine Anwesenheit während der Durchsuchung kann dazu beitragen, ein geordnetes Verfahren zu gewährleisten. Sollte ein sofortiges Erscheinen vor Ort nicht möglich sein, können Sie auf telefonischen Rechtsrat vertrauen, um mit der Situation umzugehen. Es ist ratsam, zu Beginn der Durchsuchung eine Kopie des Durchsuchungsbefehls zu verlangen und eine Fotografie davon an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu senden. Er kann den Durchsuchungsbefehl prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Durchsuchung Ihrer Wohnung zu verhindern. Oftmals sind Betroffene von einer Durchsuchung überrascht und überfordert, aber es ist wichtig zu wissen, dass man Rechte hat und dass ein erfahrener Anwalt helfen kann, diese durchzusetzen.

Ablauf der Durchsuchung: Um sicherzugehen, dass bei einer Wohnungsdurchsuchung alles korrekt abläuft, sollten Sie als Betroffener einige Schritte unternehmen. Zunächst sollten Sie die Beamten bitten, Ihnen den Durchsuchungsbeschluss vorzulegen und eine Kopie davon anzufertigen. Dadurch erfahren Sie den Grund der Durchsuchung und wonach gesucht wird. Es ist auch wichtig, dass Sie sich die Ausweise der Beamten zeigen lassen und nach ihrer konkreten Aufgabe fragen. Wenn Unbeteiligte vor Ort sind, sollten Sie darauf hinweisen, dass sie von der Durchsuchung ausgeschlossen werden müssen, um unnötige Störungen zu vermeiden. Es ist in der Regel nicht zu Ihrem Vorteil, wenn jemand anwesend ist, der nicht unbedingt dabei sein muss. Wenn eine Person Ihres Vertrauens vor Ort ist, können Sie darauf bestehen, dass sie während der Durchsuchung anwesend bleibt. Wenn Sie unsicher sind oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich am besten sofort an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.

Verhalten gegenüber den Beamten: Während einer Wohnungsdurchsuchung sollten Sie keinerlei Aussagen machen, außer den notwendigen Angaben zu Ihrer Person. Die Beamten sind auf die Durchsuchung vorbereitet und wollen Sie überrumpeln. Deshalb sollten Sie auf scheinbar harmlose Fragen nicht antworten und den Beamten klar machen, dass Sie nicht mit ihnen sprechen möchten. Alle Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Geben Sie auch Ihren Mitbewohnern oder Mitarbeitern klare Anweisungen, sich zurückzuhalten. Antworten Sie auf keine Fragen zu Ihrem Aufenthaltsort oder anderen Orten, die Sie besuchen. Wenn die Beamten nach Schlüsseln oder Zugangscodes fragen, geben Sie diese heraus, um Schäden an Schränken oder Türen zu vermeiden. Eine Einlassung nach der Durchsuchung kann erst nach Akteneinsicht durch einen erfahrenen Strafverteidiger empfohlen werden, da der Durchsuchungsbeschluss in der Regel nicht genügend Informationen enthält. Lassen Sie sich nicht täuschen, wenn die Beamten behaupten, dass eine Aussage Ihnen Vorteile bringen würde.

Fertigen Sie eigene Aufzeichnungen an und Widersprechen Sie der Sicherstellung: Es ist ratsam, unmittelbar nach einer Wohnungsdurchsuchung den Steuerstrafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu kontaktieren. Dokumentieren Sie dabei unbedingt den Ablauf der Durchsuchung, insbesondere Anweisungen, die Sie erhalten haben, und Bereiche, die von den Beamten durchsucht wurden. Wenn Beweismittel beschlagnahmt wurden, sollten Sie sich diese vorlegen lassen und Ihre Ablehnung der Beschlagnahme ausdrücken. Während der Durchsuchung können Sie nichts dagegen tun, aber Sie haben später die Möglichkeit, mit einem Anwalt die Beschlagnahmung anzufechten.

Durchsuchungsbeschluss und Entbindung von der Schweigepflicht: Es ist äußerst wichtig, dass Sie niemals Ihre Schweigepflicht gegenüber Ihrem Steuerberater, Arzt oder Anwalt aufheben. Sobald dies geschieht, können diese Personen gezwungen werden, Aussagen zu machen und dürfen sich nicht mehr weigern. Bewahren Sie eine Kopie des Durchsuchungsbefehls auf und machen Sie Kopien aller Dokumente, die die Steuerfahndung Mainz mitnehmen möchte. So können Sie weiterarbeiten und Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kann sofort feststellen, ob bei den Ermittlungen strafrechtlich relevantes Material gefunden wurde. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Steuerfahndung das Passwort für Ihre Festplatte oder Ihr Mobiltelefon verlangt. Sie haben das Recht, die Herausgabe der Daten zu verweigern. Beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass alle Ihre elektronischen Geräte abgenommen und beschlagnahmt werden. Die Beamten der Steuerfahndung müssen Kopien der Daten erhalten, um zu verhindern, dass Ihr Geschäft zum Stillstand kommt. Kontaktieren Sie unverzüglich Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. um eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren in Mainz sicherzustellen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:  

Eine Durchsuchung der Steuerfahndung Mainz kann den Betroffenen überraschen und überrumpeln. Die Fahndungsbehörden erhoffen sich dadurch, wichtige Informationen zu sammeln und Fehler des Betroffenen auszunutzen. Es ist wichtig, in einer solchen Situation besonnen zu handeln und einige Schritte zu beachten:

  1. Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie Fehler.

  2. Bestehen Sie darauf, den Durchsuchungsbeschluss zu sehen und halten Sie die Gründe schriftlich fest, falls keiner vorliegt.

  3. Erfassen Sie die Namen der Fahnder.

  4. Rufen Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzu.

  5. Vermeiden Sie Aufsehen und bitten Sie die Fahnder in einen separaten Raum.

  6. Schweigen Sie und äußern Sie sich nicht zur Sache.

  7. Lassen Sie die Fahnder nicht allein und beobachten Sie sie über den ganzen Vorgang.

  8. Geben Sie Unterlagen nicht freiwillig heraus und bestehen Sie auf eine Beschlagnahme.

  9. Fordern Sie ein detailliertes Beschlagnahmeverzeichnis und machen Sie Kopien der beschlagnahmten Unterlagen.

  10. Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll und bitten Sie Ihre Mitarbeiter dasselbe zu tun, um eine spätere Verteidigung zu erleichtern.

Außerdem ist es von größter Bedeutung, dass Sie Ihren Steuerberater nicht von seiner Schweigepflicht entbinden! Sonst ist er den Fragen der Ermittlungsbehörden schutzlos ausgeliefert und muss alle Ihre Unterlagen an die Fahnder herausgeben, auch solche die dem Vertrauensverhältnis unterliegen.

Falls Sie sich mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert sehen kontaktieren Sie unverzüglich Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. um eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren in Mainz sicherzustellen.

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

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Praxis Steuerstrafverteidigung: Untersuchungshaft Mainz

Untersuchungshaft: 

Die Untersuchungshaft ist eine Form der Freiheitsentziehung, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen eine Person angeordnet werden kann. Sie dient der Sicherung des Strafverfahrens und der Durchsetzung von Strafen. In der Regel wird die Untersuchungshaft nur dann angeordnet, wenn Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr besteht.

Die Untersuchungshaft ist eine schwere Belastung für den Betroffenen, da er während der Haftzeit von der Außenwelt isoliert ist und seine Freiheit massiv eingeschränkt wird. Die Haftbedingungen sind oft sehr ungünstig und die Unsicherheit über den weiteren Verlauf des Verfahrens und das mögliche Strafmaß kann psychisch belastend sein.

Im Strafverfahren kann eine Untersuchungshaft verhängt werden, wenn ein dringender Tatverdacht und eine ausreichende Rechtfertigung dafür vorliegen. Die Schwere der Anklage und die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte flieht, Beweise manipuliert oder eine erneute Straftat begeht, können Gründe für eine Inhaftierung sein. Allerdings muss die gerichtliche Anordnung der Untersuchungshaft verhältnismäßig sein und darf nur in Ausnahmefällen angeordnet werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei von besonderer Bedeutung und stellt sicher, dass die Freiheit von jemandem, der noch nicht schuldig gesprochen wurde, nicht unnötig eingeschränkt wird. Es ist wichtig, dass auch in schweren Strafsachen eine Begründung für die Inhaftierung vorliegt und dass nur strengste Anforderungen an die Begründung gestellt werden sollten. Sollte jemand in Untersuchungshaft genommen werden, ist es wichtig, sich umgehend an einen erfahrenen Strafverteidiger wie Rechtsanwalt im Strafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu wenden, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

Verteidigung im Fall der Untersuchungshaft: Ein erfahrener Strafverteidiger ist von entscheidender Bedeutung, um eine schnellstmögliche Beendigung der Untersuchungshaft zu erreichen. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. hat umfangreiche Erfahrung in Verhandlungen mit Haftrichtern in Mainz und kann Ihnen dabei helfen, Ihre Freiheit wiederzuerlangen. Wenn Sie keinen Anwalt auswählen können, wird das Gericht einen für Sie bestimmen. In der Regel wählen Gerichte Anwälte aus, die keine Schwierigkeiten bereiten. Es ist möglich, eine Haftprüfung anzufechten, bei der argumentiert werden kann, dass die Gründe für die Inhaftierung nicht ausreichend sind. Das Verfahren findet normalerweise innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung statt. Eine weitere Möglichkeit ist, die Festnahme bei einem höheren Gericht anzufechten und zu prüfen, ob bei der Ausstellung des Haftbefehls rechtliche Fehler gemacht wurden. In einigen Fällen ist es auch möglich, mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zu verhandeln und sie dazu zu bewegen, einen Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls zu stellen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen bei jedem Schritt des Verfahrens helfen und Ihre Rechte verteidigen.

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

in Mainz

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Ihr Strafverteidiger in Mainz: 

  • Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung

  • Erfahrung und Fachkompetenz

  • Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger  

  • Langjähriger Dozent für Steuerrecht

  • Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe

  • Sprachen: Englisch, Türkisch

Praxis Steuerstrafverteidigung: Steuerhinterziehung § 371 AO 

Hintergrund: Verstöße gegen § 370 (1) AO, die eine Steuerhinterziehung darstellen, können zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen. In besonders schweren Fällen nach § 370 (3) AO kann die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Bewährung bei Strafen von mehr als zwei Jahren nicht möglich ist. Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Parameter festgelegt, um das genaue Strafmaß zu bestimmen: In der Regel wird bei Steuerhinterziehung von weniger als 50.000 Euro eine Geldstrafe verhängt; bei einem Betrag von über 50.000 Euro wird wahrscheinlich eine Freiheitsstrafe verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wenn mehr als 1 Million Euro hinterzogen wurden, ist mit einer härteren Strafe zu rechnen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, für Personen zu erwarten ist, die Steuern in Höhe von mehr als einem Euro hinterzogen haben. Die Strafen sind jedoch nicht festgelegt, da sie je nach Einzelfall variieren können. Regeln zur Strafverschärfung und -milderung gelten weiterhin, so dass ein Gericht von diesen Richtwerten sowohl nach oben als auch nach unten abweichen kann. Bei der Festlegung einer angemessenen Strafe für den Straftäter werden nach § 46 Faktoren wie die Auswirkungen der Straftat, das frühere Leben und das Verhalten nach der Tat berücksichtigt.

Tatbestand der Steuerhinterziehung: Der Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO ist erfüllt, wenn eine Steuerpflichtige oder ein Steuerpflichtiger vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der Finanzbehörde macht, um Steuern zu hinterziehen. Eine solche Handlung kann auch dann vorliegen, wenn die Steuererklärung nicht abgegeben wird oder wenn Auskunftspflichten nicht erfüllt werden. Die Hinterziehung von Steuern stellt einen Straftatbestand dar und kann je nach Schwere des Falls mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die Absicht, Steuern zu hinterziehen, ist eine zentrale Voraussetzung für die Strafbarkeit. Dabei muss die Person nicht zwangsläufig die genaue Höhe der Steuerhinterziehung kennen, sondern es reicht aus, wenn sie vorsätzlich unrichtige Angaben macht, um den tatsächlichen Steuerbetrag zu reduzieren. Auch das Verschweigen von Einkünften oder Vermögen kann eine Form der Steuerhinterziehung darstellen.

Im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann dies auch negative Konsequenzen für das berufliche und private Leben der betroffenen Person haben. Es kann beispielsweise zur Kündigung des Arbeitsvertrags kommen oder zu einem Imageschaden für das Unternehmen, für das die Person arbeitet. Daher ist es wichtig, bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt wie Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. für Steuerstrafrecht in Mainz hinzuzuziehen, um sich gegen die Vorwürfe verteidigen zu können.

Wege aus der Steuerhinterziehung - Die Selbstanzeige: Wenn gegen Sie wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird, kann das ein sehr belastender und stressiger Prozess sein. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es eine Möglichkeit gibt, der Strafverfolgung zuvorzukommen und sich strafbefreiend zu stellen. Dafür kann eine Selbstanzeige nach § 371 AO eine Option sein. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass eine Selbstanzeige nur dann wirksam ist, wenn alle Bedingungen erfüllt werden. Es ist deshalb ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht wie Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu kontaktieren, um eine wirksame Selbstanzeige vorzubereiten.

Eine wirksame Selbstanzeige erfordert sowohl straf- als auch steuerrechtliche Expertise. Es müssen alle Steuervergehen der letzten zehn Jahre in die Berichtigungsmeldung aufgenommen werden, unabhängig davon, ob sie verjährt sind oder nicht. Es müssen auch mögliche Aussetzungen oder Unterbrechungen der Verjährung berücksichtigt werden. Um das Erfordernis der sachlichen Vollständigkeit zu erfüllen, müssen alle Fakten und Details so angegeben werden, dass sie genau und umfassend sind. Das kann insbesondere schwierig sein, wenn es um Belege für Transaktionen geht, die über einen langen Zeitraum hinweg stattgefunden haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, schnell einen erfahrenen Rechtsanwalt wie Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu kontaktieren, um eine wirksame Selbstanzeige vorzubereiten.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht immer eine Option ist, insbesondere bei schweren Fällen von Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 2-5 Abgabenordnung (AO), bei denen mehr als 25.000 Euro pro Tat hinterzogen wurden. In solchen Fällen kann jedoch eine Zahlung eines "Strafzuschlags" nach § 398 a AO dazu führen, dass man von einer Strafe verschont bleibt. Es ist jedoch immer ratsam, sich vor einer Entscheidung für oder gegen eine Selbstanzeige rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. in Mainz kann Ihnen bei diesem Prozess helfen und verfügt über das nötige Know-how sowohl im Straf- als auch im Steuerrecht.

Wege aus der Steuerhinterziehung - Verteidigungsstrategien: Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird im Rahmen der Verteidigung Ihres Falles Akteneinsicht beantragen, die Akten studieren und eine geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten. Welche Optionen für Ihre Verteidigung bestehen, hängt von den Details Ihres Falles und von Ihren Prioritäten ab. Eine Möglichkeit besteht darin, die Ermittlungsbehörde Mainz oder das Landgericht Mainz davon zu überzeugen, dass es nicht genug Beweise für eine Verurteilung gibt oder dass das Verfahren mangels Verdachts eingestellt werden sollte. Hierbei können neue Fakten oder eine Bewertung von Beweisen dazu beitragen, Ihre Unschuld zu beweisen oder eine möglichst milde Strafe zu erwirken. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Steuerbehörden Ihre Situation aufgrund eines Missverständnisses der Steuervorschriften falsch einschätzen, was bedeuten würde, dass es nicht genügend Beweise für eine Straftat gibt. In diesem Fall handelt es sich möglicherweise nicht um einen Fall von illegaler Steuerhinterziehung, sondern um eine legale wirtschaftliche Strukturierung. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. verfügt über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung, um komplexe Fälle wie diesen genau zu beurteilen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Wege aus der Steuerhinterziehung - Korrektur von Lohnsteuererklärungen: Es ist die Pflicht der Arbeitgeber, die Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter vom Gehalt abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen. Trotzdem kommt es in der Praxis oft zu Fehlern bei der Lohnsteueranmeldung, weshalb eine nachträgliche Korrektur notwendig sein kann. Wenn Sie einen Fehler in einer bereits abgegebenen Lohnsteueranmeldung bemerken, sind Sie gemäß § 153 AO verpflichtet, diesen zu korrigieren. Dabei sollten Sie darauf achten, dass eine vorsätzliche oder leichtfertige Falschangabe zu einer straf- oder bußgeldrechtlichen Verfolgung führen kann. Um das zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Korrektur so zu formulieren, dass sie auch den Anforderungen an eine Selbstanzeige genügt. Eine wirksame Selbstanzeige kann eine strafbefreiende Wirkung haben, jedoch gibt es auch hier einige Fallstricke zu beachten. Im Gegensatz zu anderen Steuerstraftaten gilt bei der Lohnsteueranmeldung keine vollständige Berichtigungspflicht, sondern es ist auch eine Teilselbstanzeige möglich. Wenn eine Korrektur erforderlich ist, sollte darauf geachtet werden, wer die Selbstanzeige vornimmt, insbesondere bei juristischen Personen. Zudem müssen die Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 AO beachtet werden, wie beispielsweise eine Prüfungsanordnung oder die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens. Allerdings gibt es Erleichterungen bei der Lohnsteueranmeldung, wie zum Beispiel der Ausschlussgrund einer hinterzogenen Steuer von über 25.000,00 € oder der Tatentdeckung, die auf einer Korrektur der Lohnsteueranmeldung beruht.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. verfügt über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung, um komplexe Fälle wie eine Korrektur der Lohnsteueranmeldung genau zu beurteilen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Als Experte im Steuerstrafrecht kann er die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken einer Selbstanzeige im Rahmen einer Korrektur der Lohnsteueranmeldung präzise einschätzen und beraten. Er steht seinen Mandanten zur Seite und setzt sich für eine bestmögliche Verteidigung ein, um etwaige straf- oder bußgeldrechtliche Verfolgungen zu vermeiden.

Wege aus der Steuerhinterziehung - Korrektur von Umsatzsteuererklärungen: Eine nachträgliche Berichtigung von Umsatzsteuerjahreserklärungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen birgt nicht nur das finanzielle Zinsrisiko, sondern auch erhebliche strafrechtliche Risiken. Ein Unternehmer, der seine Umsatzsteuererklärungen korrigieren muss, sollte sich daher unbedingt von einem erfahrenen Steueranwalt beraten lassen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Eine wirksame Selbstanzeige bei einer nachträglichen Berichtigung ist komplex und erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis. Oftmals unterschätzen Unternehmer die Bedeutung einer wirksamen Selbstanzeige und machen gravierende Fehler bei der Umsetzung. Dabei können sich diese Fehler auf die Höhe der Steuernachzahlung, die Höhe des Bußgeldes oder sogar auf die Freiheit des Unternehmers auswirken.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts und verfügt über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung, um komplexe Fälle wie diesen genau zu beurteilen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Er kann Ihnen bei der Korrektur Ihrer Umsatzsteuererklärungen helfen und sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, um eine wirksame Selbstanzeige zu erstatten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Neben der Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer Selbstanzeige bietet Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. seinen Mandanten eine umfassende Verteidigung im Falle einer steuerstrafrechtlichen Verfolgung. Dabei setzt er seine langjährige Erfahrung und sein fundiertes Fachwissen ein, um eine optimale Lösung für seine Mandanten zu erzielen.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung bei der Korrektur Ihrer Umsatzsteuererklärungen benötigen, zögern Sie nicht, sich an Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu wenden.

Strafverteidigung Mainz: Urteile des AG/LG Mainz

LG Mainz, Beschluss vom 2. November 2015 – 8 T 182/15

Insolvenzverwaltervergütung: Festschreibung der Vergütungshöhe durch Bedingung im Insolvenzplan


1. Eine Vergütungsbedingung für den Insolvenzverwalter fällt nicht unter § 249 InsO, da die Bestimmung der Vergütung den Planbeteiligten nicht zur Disposition steht und die Gewährung einer entsprechenden Befugnis einen Eingriff in die Festsetzungskompetenz und den Amtsermittlungsgrundsatz des Insolvenzgerichts darstellt.(Rn.66)

2. Die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die des Insolvenzverwalters ist keine zivilrechtliche Leistung des Amtsgerichts. Sie ergeht durch einen Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts, der nach § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO Vollstreckungstitel ist.(Rn.67)

Wichtige Adressen - Ämter und Soziales in Mainz
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Mainz ist die Hauptstadt des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und eine wichtige Stadt in der Region. Die Stadt bietet viele Ämter und Behörden, die den Einwohnern bei ihren täglichen Anliegen behilflich sind.

Zu den in Mainz ansässigen Behörden gehören das Finanzamt Mainz, das Amtsgericht Mainz und das Ordnungsamt der Stadt Mainz.

Als Kanzlei im Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Zweigstelle in Mainz bietet Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M LL.M Steuerstrafverteidiger beste Beratung und Verteidigung in Rechtsfragen. Da es dabei auch um Arbeiten mit Behörden und Ämtern geht, finden Sie im Folgenden einige der wichtigsten Behörden, Ämter und Soziale Anlaufstellen in Mainz mit Adressen und Kontaktdaten aufgelistet.

Finanzamt Mainz

Adresse: Finanzamt Mainz, Schillerstr. 13, 55116 Mainz

Telefon: 06131/552-0 

Telefax: 06131/552-25272

E-Mail: Poststelle@fa-mz.fin-rlp.de

Webseite: www.finanzamt-mainz.de

Amtsgericht Mainz

Adresse: Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz

Telefon: 06131/141 0

Telefax: 06131/141-6666

E-Mail: agmz@ko-jm-rlp.de

Webseite:agmz.justiz.rlp.de

Finanzamt Bingen-Alzey

Adresse: Finanzamt Bingen-Alzey, Rochusallee 10, 55411 Bingen

Telefon: 06131/552-0 

Telefax: 06131/552-25272

E-Mail: Poststelle(at)fa-mz.fin-rlp.de

Webseite: www.finanzamt-bingen-alzey.de

Landgericht Mainz

Adresse: Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz

Telefon: 06131/141-0

Telefax: 06131/141-4444

E-Mail: landgericht.mainz@ko.jm.rlp.de

Webseite: www.lgmz.justiz.rlp.de

Handwerkskammer Rheinhessen Mainz

Adresse: Dagobertstraße 2, 55116 Mainz

Telefon: 06131 9992-0

Telefax: 06131 9992-63

E-Mail: info@hwk.de

Webseite: www.handwerkskammer.de

IHK Rheinhessen Mainz

Adresse: Schillerplatz 7, 55116 Mainz

Telefon: 06131 262-0

E-Mail: service@rheinhessen.ihk24.de

Webseite: www.ihk.de/rheinhessen

Amt für soziale Leistungen
Adresse: Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz
Telefon: +49613112-3620
Telefax:
+49 6131 12-2962
Webseite: www.amt-fuer-soziale-leistungen.de

Bürgeramt

Adresse: Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Telefon: 115
Telefax: +49 6131 12-3084

E-Mail: buergeramt@stadt.mainz.de
Webseite: www.buergeramt-mainz.de

Ihr Strafverfahren in Mainz: Unterkunft und Organisation
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Wenn gegen Sie ein Steuerstrafverfahren in Mainz durchgeführt wird, ist es wichtig, dass Sie Ihren Aufenthalt in Mainz gut vorbereiten. Dabei spielt die Organisation der Unterkunft eine große Rolle. Wenn Sie zu einer Besprechung beim Finanzamt Mainz oder zu einer Hauptverhandlung am Landgericht Mainz erscheinen müssen und bereits am Tag davor anreisen, finden Sie hier eine beispielhafte Auflistung von Hotels. Diese Hotels befinden sich im Umkreis der Zweigstelle der Kanzlei für Steuerstrafrecht des Rechtsanwalts und Steuerstrafverteidigers Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. oder im Umkreis des Landgerichts Mainz.

Novotel Mainz
Adresse: Augustusstraße 6, 55131 Mainz
Telefon:  061319540

Webseite: www.all-accor.com

IntercityHotel Mainz

Adresse: Binger Str. 21, 55131 Mainz
Telefon: 06131588510

Webseite: www.hrewards.com

Hotel Römerstein
Adresse: Draiser Str. 136 f, 55128 Mainz
Telefon: 06131936660

Webseite: www.hotel-roemerstein.de

ibis Hotel Mainz

Adresse: Holzhofstraße 2, 55116 Mainz

Telefon: 061312470

Webseite: www.all-accor.com

the niu Mood
Adresse:
Mombacher Str. 6, 55122 Mainz

Telefon: 061314980500
Webseite: www.the-niu.de

Select Hotel Mainz
Adresse:
Haifa-Allee 8, 55128 Mainz

Telefon: 0613172080
Webseite: www.select-hotels.com

Novotel Mainz

Adresse: Augustusstraße 6, 55131 Mainz
Telefon: 061319540

Webseite: www.all-accor.com

Hyatt Regency Mainz
Adresse:
Templerstraße 6, 55116 Mainz

Telefon: 06131731234
Webseite: www.hyatt.com

Hotel am Römerwall

Adresse: Römerwall 51-55, 55131 Mainz
Telefon: 061312577

Webseite: www.roemerwallhotel.de

B&B Hotel Mainz-Hbf
Adresse:
Mombacher Str. 2b, 55122 Mainz

Telefon: 061315707880
Webseite: www.hotel-bb.com

AC Hotel by Marriott Mainz

Adresse: Bahnhofpl. 8, 55116 Mainz
Telefon: 0613126790

Webseite: www.mariott.de

gpe Mainz Hotel INNdependence
Adresse:
Gleiwitzer Str. 4, 55131 Mainz

Telefon: 061312505380
Webseite: www.inndependance.de

me and all hotel mainz

Adresse: Binger Str. 23, 55131 Mainz
Telefon: 06131894460

Webseite: www.meandallhotels.com

Hilton Mainz

Adresse: Rheinstraße 68, 55116 Mainz

Telefon: 061312450
Webseite: www.hilton.com

Hotel Hof Ehrenfels

Adresse: Grebenstraße 5-7, 55116 Mainz
Telefon: 061319712340

Webseite: www.hof-ehrenfels.de

Hotel Schottenhof
Adresse: Schottstraße 6, 55116 Mainz

Telefon: 06131232968
Webseite: www.hotelschotterhof.de

HOTEL HAVANA

Adresse: Rheinstraße 47- 49, 55116 Mainz
Telefon: 061312500884

Webseite: www.hotel-havana.org

Mercure Hotel Mainz City Center

Adresse: Kaiserstraße 7, 55116 Mainz
Telefon: 06131971070

Webseite: www.all-accor.com

ibis Hotel Mainz

Adresse: Holzhofstraße 2, 55116 Mainz
Telefon: 061312470

Webseite: www.all-accor.com

Osteiner Hof The Apartment Suite
Adresse: Schillerpl. 1, 55116 Mainz

Telefon: 061312149296
Webseite: www.the-aratment.info

Hotel Moguntia
Adresse: Nackstraße 48, 55118 Mainz

Telefon: 061314878719
Webseite: www.moguntia-hotel-mainz.com

GuestHouse Mainz
Adresse: Kaiserstraße 20, 55116 Mainz

Telefon: 06131270270
Webseite: www.guesthouse-mz.de

Ihr Aufenthalt in Mainz
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Wenn Sie sich in Mainz aufhalten und Ihren Aufenthalt für weitere geschäftliche oder private Tätigkeiten nutzen möchten, haben wir einige nützliche Adressen für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie wichtige Anlaufstellen und Adressen, die Ihnen bei der Organisation und Planung Ihrer weiteren Aktivitäten helfen können.

Sparda-Bank Südwest eG

Adresse: Rhabanusstraße 1, 55118 Mainz
Telefon: 06131636363

Webseite: www.sparda-sw.de

Rheinhessen Sparkasse - Geschäftsstelle

Adresse: Bahnstraße 8-12, 55128 Mainz
Telefon: 062418510

Webseite: www.rheinhessen-sparkasse.de

HypoVereinsbank Mainz

Adresse: Gutenbergpl. 18, 55116 Mainz
Telefon: 08937848000

Webseite: www.hypovereinsbank.de

Mainzer Volksbank eG, Regionalcenter Bretzenheim

Adresse: Wilhelmsstraße 7, 55128 Mainz
Telefon: 061311485200

Webseite: www.mvb.de

TARGOBANK

Adresse: Ludwigsstraße 6, 55116 Mainz
Telefon: 061312505370

Webseite: www.targobank.de

Mainzer Volksbank eG, Filiale Neustadt

Adresse: Leibnizstraße 56, 55118 Mainz
Telefon: 061311486100

Webseite: www.mvb.de

Deutsche Bank Filiale

Adresse: Ludwigsstraße 8-10, 55116 Mainz
Telefon: 061312030

Webseite: www.deutsche-bank.de

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