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Kanzlei für

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Spezialisiert.

Professionell.

Effektiv.

MAINZ

Anwalt im Steuerrecht & Steuerstrafrecht

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RA Ibrahim Cakir

Steuerstrafverteidiger

Statue der Gerechtigkeit

Ich nehme mir stets Zeit für Ihre Anliegen und Bedürfnisse und erarbeite eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen

Rechtsanwalt & Steuerstrafverteidiger

LL.M. Steuerrecht 

LL.M. Wirtschaftsstrafrecht

10 Jahre Erfahrung

Expertenwissen im Steuerrecht

Voller Einsatz ohne Kompromisse!

Ihr kompetenter Partner im Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mainz

Die Kanzlei ist auf das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht ausgerichtet. Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung in Steuerordnungswidrigkeiten- und Steuerstrafverfahren sowie die Vertretung in steuerrechtlichen Verfahren vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten. Als Rechtsanwalt im Steuerrecht, zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht (DAA), zertifizierter Berater für Kryptwowerte und Steuern (WIRE) berät Rechtsanwalt Ibrahim Cakir mit hoher Fachkompetenz.

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung

Persönliche Termine sind nach Vereinbarung in Mainz möglich.

KSW – Anwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht in

Mainz (Hauptsitz)
Mombacher Str. 93 · 55122 Mainz
Tel.: 06131 464 88 70

Bewertungen

Referenzen

Steuerstrafrecht & Verteidigung in Mainz

Neben der steuerlichen Beratung verteidige ich Sie in Steuerstrafverfahren – mit dem Ziel, Ermittlungen frühzeitig zu beenden oder Verfahren bereits vor einer Hauptverhandlung einzustellen. Sollte es doch zur Verhandlung kommen, vertrete ich Sie engagiert vor Gericht. 

Konflikte mit dem Finanzamt können schnell strafrechtliche Dimensionen annehmen. Ich verteidige Sie bei:

  • Steuerhinterziehung & versuchter Steuerhinterziehung

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Verdacht auf Geldwäsche, Betrug oder Untreue im Steuerkontext
    Mein Ziel: Verfahrenseinstellung frühzeitig erreichen oder Ihre Interessen vor Gericht konsequent durchsetzen.

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Fachwissen, dem Institutionen vertrauen - Rechtsanwalt Cakir ist nicht nur in der Verteidigung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert, sondern vermittelt sein Wissen auch an angehende Meister, Fach- und Führungskräfte sowie Studierende. Als Dozent im Steuerrecht war er unter anderem für die Handwerkskammer Rheinhessen, die Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft sowie die iba University tätig.

Spezialisierte Beratung & Verteidigung

STEUERSTRAFRECHT

Vom Steuerfahndungsfall über steuerliche Korrekturen bis zu Verhandlungen vor Straf- und Finanzgerichten – Steuerstrafrecht ist unsere Kernkompetenz.

SELBSTANZEIGEN

Strafbefreiung durch Selbstanzeige erfordert Takt, Fachwissen und Sorgfalt – wir begleiten Sie diskret und rechtskonform durch jeden Verfahrensschritt.

STEUERSTREIT

Ob Einspruchsverfahren, AdV-Antrag oder Klage vor dem Finanzgericht – wir vertreten Ihre Interessen entschlossen gegenüber Finanzamt und Finanzgericht.

GASTRONOMIE

Betriebsprüfung, Kassennachschau oder Hinzuschätzung im Restaurant, Döner-Imbiss, Asia Restaurant oder Café – wir verteidigen Gastronomen gegen überzogene Steuerforderungen.

Echte Erfahrungen unserer Mandanten

Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!
Ich danke Herrn Çakır herzlich, da er mich in meinem Fall kompetent beraten und durch seine gezielte Unterstützung ein positives Ergebnis erzielt hat. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung

Schnelle, diskrete und kompetente Hilfe im Steuerrecht & Steuerstrafrecht. Nutzen Sie die Möglichkeit zu einem Erstgespräch und schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ruhe. Wir bieten Ihnen kurzfristige Termine – in der Regel innerhalb von 24 Stunden – und nehmen uns die Zeit, Ihre Situation klar zu analysieren und die nächsten Schritte zu besprechen.

Persönliche Termine sind in Mainz, Frankfurt und Mannheim möglich, auf Wunsch auch telefonisch oder per Videokonferenz. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind zuverlässig für Sie erreichbar und unterstützen Sie bei allen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Fragen.

Steuerstrafverteidigung - Mainz

Steuerstrafrechtliche Ermittlungen nach §§ 370 ff. AO nehmen stetig zu – nicht weil mehr Menschen Steuern hinterziehen, sondern weil die Finanzverwaltung schärfer prüft, besser vernetzt ist und schneller ermittelt. Wer am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, kann unversehens ins Visier der Steuerfahndung geraten.Der Schlüssel erfolgreicher Steuerstrafverteidigung liegt im Steuerrecht selbst: Die im Rahmen einer Betriebsprüfung oder Steuerfahndungsprüfung festgesetzten Mehrsteuern sind häufig angreifbar. Gelingt es, diese zu reduzieren, sinkt automatisch auch die Grundlage für die strafrechtliche Sanktion. Genau hier setzen wir an.Als Fachanwalt für Steuerrecht mit zusätzlicher Qualifikation im Wirtschaftsstrafrecht (LL.M.) verbinde ich beide Seiten: steuerliche Argumentation und strafprozessuale Verteidigung. Unser Ziel ist die Verfahrenseinstellung bereits im Ermittlungsverfahren – noch bevor es zur Anklage kommt.Dabei behalten wir auch mögliche Nebenfolgen im Blick: berufsrechtliche Konsequenzen, Gewerbeuntersagung, Waffenbesitzkarten oder aufenthaltsrechtliche Auswirkungen.Diskretion ist selbstverständlich. Schnelles Handeln entscheidend.

FAQ – Häufige Fragen an Ihren Steueranwalt in Mainz

1. Was kostet ein Anwalt für Steuerrecht in Mainz?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität des Mandats. In vielen Fällen arbeite ich auf Basis einer Honorarvereinbarung, die Ihnen vorab transparent erläutert wird.

2. Übernehmen Sie auch Fälle außerhalb von Mainz?

Ja – ich vertrete Mandanten bundesweit, mit Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Rhein-Main-Gebiet.

3. Lohnt sich eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?

Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig und rechtzeitig erfolgt. Ich prüfe Ihre Situation und übernehme die sichere Abwicklung.

4. Können Sie mich auch bei einer Betriebsprüfung vertreten?

Ja – ich begleite Betriebsprüfungen von Anfang an, prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und wehre unberechtigte Steuernachforderungen ab.

Verteidigung Steuerhinterziehung - Mainz

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht – oder steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt – und dadurch Steuern verkürzt. Der Vorwurf wiegt schwer: Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Entscheidend ist jedoch die Abgrenzung: Wurde vorsätzlich oder nur fahrlässig gehandelt? Bei leichtfertiger Steuerverkürzung (§ 378 AO) handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit – sanktioniert mit einem Bußgeld, aber ohne Eintrag ins Bundeszentralregister. Sie bleiben nicht vorbestraft. Diese Unterscheidung kann über Ihre berufliche und persönliche Zukunft entscheiden. Als Anwalt für Steuerrecht mit LL.M. im Wirtschaftsstrafrecht prüfe ich, ob die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung überhaupt erfüllt sind – und wo Verteidigungsansätze liegen. Häufig lassen sich bereits im Ermittlungsverfahren Weichen stellen: für eine Einstellung, eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit oder eine milde Sanktion.Vorwurf erhalten? Jetzt handeln.

Steuerstreit mit dem Finanzamt - Mainz

Fast jeder gerät irgendwann in Konflikt mit dem Finanzamt. Entscheidend ist dann, die richtigen Rechtsmittel zur richtigen Zeit einzusetzen.

Einspruchsverfahren
Zweifel am Steuerbescheid? Die Einspruchsfrist beträgt nur einen Monat. Das Verfahren ist kostenfrei und führt häufig bereits zur Aufhebung oder Änderung des Bescheids – wenn die Begründung stimmt. Bleibt der Einspruch erfolglos, ist der Weg zum Finanzgericht offen.
Aussetzung der Vollziehung (AdV)
Ein Einspruch hemmt nicht die Zahlungspflicht. Wer die Steuer bis zur Klärung nicht zahlen kann oder will, muss einen AdV-Antrag stellen – zunächst beim Finanzamt (§ 361 AO), bei Ablehnung beim Finanzgericht (§ 69 FGO). Voraussetzung: ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids.
Vollstreckungsabwehr
Das Finanzamt kann sich seinen Vollstreckungstitel selbst verschaffen. Umso wichtiger ist es, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen – von der Zahlungsverjährung (§ 228 AO) bis zur Aufteilung der Steuerschuld bei Ehegatten (§ 268 AO).
Aufteilung bei Ehegatten
Zusammenveranlagt, aber nur einer hat Steuerschulden? Ein Aufteilungsantrag schützt den anderen Ehegatten vor der Vollstreckung – ohne die Vorteile des Splittingtarifs zu verlieren.
Steuerbescheid erhalten? Frist läuft.

FAQ – Einspruchsverfahren im Steuerrecht (Mainz)

1. Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen?
Sie haben einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids Zeit, um Einspruch einzulegen. Wird die Frist versäumt, ist der Bescheid in der Regel bestandskräftig.

2. Benötige ich für das Einspruchsverfahren einen Rechtsanwalt?

Ein Rechtsanwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben, erhöht aber Ihre Erfolgschancen deutlich – insbesondere bei komplexen oder strittigen Sachverhalten.

3. Übernimmt der Anwalt auch die Kommunikation mit dem Finanzamt?

Ja. Ich übernehme die vollständige Korrespondenz mit der Finanzbehörde und sorge dafür, dass Ihre rechtlichen Argumente präzise und fristgerecht vorgetragen werden.

4. Was passiert, wenn der Einspruch keinen Erfolg hat?

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Finanzgericht einzureichen. Auch dabei begleite und vertrete ich Sie.

Verteidigung Umsatzsteuerhinterziehung - Mainz

Die Umsatzsteuer ist die am häufigsten hinterzogene Steuerart – und steht entsprechend im Fokus der Steuerfahndung. Strafbar machen Sie sich, wenn Sie Umsätze nicht deklarieren, zu Unrecht Vorsteuer abziehen oder Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen, die Ihnen nicht zustehen. Weniger bekannt: Bereits die Nichtzahlung erklärter Umsatzsteuern kann sanktioniert werden. Bei einfacher Nichtzahlung droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro (§ 26b UStG). Wer gewerbsmäßig oder bandenmäßig handelt, riskiert Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (§ 26c UStG). Ein besonders schwerer Vorwurf betrifft Scheinrechnungen: Hier wird Vorsteuer aus Rechnungen gezogen, denen keine echte Leistung zugrunde liegt. Die Ermittlungsbehörden gehen in solchen Fällen regelmäßig von bandenmäßiger Begehung aus. Als Anwalt für Steuerrecht prüfe ich, ob der Tatvorwurf haltbar ist, welche Verteidigungsansätze bestehen und ob eine Selbstanzeige noch möglich ist. Umsatzsteuer-Nachschau oder Vorladung? Sofort handeln.

FAQ – Häufige Fragen zum Umsatzsteuerkarussell

1. Was ist ein Umsatzsteuerkarussell?
Ein Betrugsmodell, bei dem Warenlieferungen nur vorgetäuscht werden, um unrechtmäßig Vorsteuererstattungen zu erlangen.

2. Ist das immer eine Straftat?
Ja, es handelt sich in der Regel um Steuerhinterziehung nach § 370 AO und oft auch um weitere Delikte wie Geldwäsche.

3. Kann ich belangt werden, wenn ich nichts davon wusste?
Ja – auch unwissentliche Beteiligung kann zu Ermittlungen führen. Der Vorsatz muss aber nachgewiesen werden.

4. Welche Strafen drohen?
Je nach Rolle und Schadenshöhe können Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden.

5. Warum einen Anwalt aus Mainz beauftragen?
Ein spezialisierter Anwalt vor Ort kennt die Vorgehensweisen der regionalen Steuerfahndung und kann schnell eingreifen, um Beschlagnahmen oder Kontosperren zu verhindern.

Strafbefreiende Selbstanzeige - Mainz

Die Selbstanzeige ist der einzige Weg zurück in die Steuerehrlichkeit – und zur Straffreiheit trotz Steuerhinterziehung. Doch sie ist kein Selbstläufer: Formfehler oder unvollständige Angaben können die Wirkung zunichtemachen.


Typische Auslöser:
Ermittlungen bei Geschäftspartnern, Betriebsprüfungen im Umfeld, Erbfälle mit unversteuertem Vermögen, Bankkontenabfragen, Datenübermittlungen (wie bei Airbnb oder Steuer-CDs) – oder die Drohung eines Ex-Partners, Sie anzuzeigen. Viele Betroffene glauben in diesen Situationen, die Entdeckung sei bereits eingetreten. Das stimmt oft nicht. Solange das Finanzamt die Tat noch nicht konkret kennt, bleibt die Selbstanzeige möglich. Aber: Schnelles Handeln ist entscheidend.


Der Ablauf:
Erstgespräch → Schätzung der Nachzahlung → Ermittlung der genauen Steuerschuld → Erstellung und Einreichung der Selbstanzeige → Zahlung → Prüfung der Änderungsbescheide.
Straffreiheit tritt nur bei vollständiger Zahlung ein. Deshalb klären wir vorab Ihre Liquidität und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – diskret und mit der nötigen Erfahrung im Steuerstrafrecht.


Entdeckung droht? Jetzt handeln – nicht abwarten.

FAQ – Selbstanzeige (Mainz)

1. Wann ist eine Selbstanzeige möglich?

Nur solange noch keine Prüfungs- oder Ermittlungsmaßnahme eingeleitet oder bekanntgegeben wurde.

2. Was muss in einer Selbstanzeige stehen?

Alle steuerlich relevanten Angaben der letzten zehn Jahre müssen vollständig und korrekt enthalten sein.

3. Ist die Selbstanzeige immer strafbefreiend?

Nein. Sie wirkt nur strafbefreiend, wenn sie vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß erfolgt.

4. Sollte ich die Selbstanzeige allein erstellen?

Nein. Schon kleine Formfehler oder Auslassungen können die Strafbefreiung zunichtemachen – eine anwaltliche Begleitung ist dringend zu empfehlen.

Ausländische Konten & Automatischer Informationsaustausch

Über 100 Staaten melden mittlerweile Kontodaten automatisch an die deutschen Finanzbehörden – darunter seit 2020 auch die Türkei. Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften übermitteln Informationen zu Kontoinhabern, Salden, Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen.


Türkische Konten im Visier
Wer als in Deutschland steuerpflichtige Person ein Konto in der Türkei unterhält und die Erträge nicht erklärt hat, muss mit Post vom Finanzamt rechnen. Die Behörden gehen dann regelmäßig von vorsätzlicher Steuerhinterziehung aus – es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren.


Auch Erbschaften und Schenkungen aus der Türkei können eine eigene Strafbarkeit der Erben oder Beschenkten begründen, wenn das Vermögen nicht deklariert wurde.


Was tun?
Solange das Finanzamt noch keine Kenntnis hat, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige Abhilfe schaffen. Wichtig: Handeln Sie, bevor die Daten übermittelt werden – nicht erst, wenn die Anfrage kommt.


Als türkischsprachiger Fachanwalt für Steuerrecht berate ich Sie in Ihrer Muttersprache, prüfe Ihre Steuerpflicht und erstelle bei Bedarf eine wirksame Selbstanzeige.


Türkisches Konto? Türkçe danışmanlık – jetzt handeln.

Türkiye'deki Banka Hesapları ve Miras

Türkiye, 2020 yılından bu yana hesap bilgilerini otomatik olarak Alman maliye makamlarına bildirmektedir. Gelirlerini beyan etmeyenler ceza davası riskiyle karşı karşıyadır. Türkiye'den gelen miraslar da Almanya'da vergiye tabi olabilir. Türkçe konuşan vergi hukuku uzman avukatı olarak size gizlilik içinde danışmanlık sunuyorum – Almanca veya Türkçe olarak.
Hemen arayın – Türkçe danışmanlık hizmeti sunuyoruz.

Steuerfahndung – Durchsuchung & Beschlagnahme - Mainz

Wenn morgens um 6 Uhr Beamte der Steuerfahndung vor der Tür stehen, ist das ein massiver Eingriff in Ihre Rechte. Durchsuchungen von Wohnung, Haus oder Büro sowie Beschlagnahme von Unterlagen und Datenträgern sind belastend – und Verhaltensfehler in den ersten Minuten können schwerwiegende Folgen haben. Auslöser sind häufig: Kontrollmitteilungen zwischen Finanzämtern, Kontenabfragen, Betriebsprüfungen, Geldwäscheverdachtsmeldungen der Bank oder Anzeigen Dritter. Bereits ein Anfangsverdacht genügt für eine Durchsuchung. Die wichtigste Regel: Ruhe bewahren. Sie haben das Recht, vor jeder Aussage einen Anwalt zu kontaktieren – nutzen Sie es. Steuerstrafverfahren werden selten in den ersten Minuten gewonnen, aber häufig verloren. Noch Zeit zu handeln? Auch nach einem Schreiben der Steuerfahndung zu Bareinzahlungen oder verdächtigen Überweisungen (§ 208 AO) bleibt eine Selbstanzeige oft noch möglich – aber nur bis zur förmlichen Einleitung des Strafverfahrens. Danach ist es zu spät.
Steuerfahndung angekündigt? Sofort anrufen – nicht antworten.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuerfahndung in Mainz

1. Was macht die Steuerfahndung in Rheinland-Pfalz?
Sie ermittelt bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder andere Steuerstraftaten, wenn diese unter die Zuständigkeit der Landesfinanzbehörden fallen.

2. Kann die Steuerfahndung einfach so vor meiner Tür stehen?
Ja – sofern ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt, darf die Durchsuchung ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

3. Muss ich mit den Fahndungsbeamten sprechen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, und sollten vor jeder Aussage mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz sprechen.

4. Was dürfen die Beamten durchsuchen?
Je nach Beschluss Wohnungen, Geschäftsräume, Fahrzeuge sowie elektronische Geräte wie Computer oder Smartphones.

5. Warum ist ein Fachanwalt aus Mainz so wichtig?
Ein ortskundiger Anwalt kennt die Arbeitsweise der regionalen Steuerfahndung, kann Verfahrensfehler prüfen und Ihre Verteidigungsstrategie sofort umsetzen.

Betriebsprüfung – Begleitung & Verteidigung - Mainz

Betriebsprüfungen sind für Überraschungen bekannt – selten angenehme. Fehlende Unterlagen, ungeklärte Einlagen, Kassenfehlbeträge oder gemischte Konten: Das Finanzamt nutzt jede Lücke für Hinzuschätzungen. Die Prüfungsmethoden werden dabei immer raffinierter: Richtsatzvergleich, Geldverkehrsrechnung, Vermögenszuwachsrechnung, Chi-Quadrat-Test, Nachkalkulation. Wer diese Methoden nicht kennt, kann ihnen wenig entgegensetzen. Unser Ansatz: Das vorrangige Ziel ist eine Verständigungslösung während der Prüfung – bevor Mehrsteuern festgesetzt werden. Scheitert das an der fehlenden Einsicht des Prüfers, vertreten wir Sie im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht. Auch bei bereits „festgefahrenen" Prüfungen lohnt sich der Einstieg: Neue Argumente, neue Strategie, neues Ergebnis.


Unsere Leistungen:

  • Begleitung vor, während und nach der Betriebsprüfung

  • Prüfung und Anfechtung von Schätzungsbescheiden

  • Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsklage

  • Abwehr von Haftungsbescheiden

Als Anwalt für Steuerrecht kenne ich die Prüfungsmethoden – und ihre Schwachstellen.


Prüfungsanordnung erhalten? Jetzt Strategie besprechen.

FAQ – Betriebsprüfung (Mainz)

1. Was ist eine Betriebsprüfung?
Eine durch das Finanzamt durchgeführte Außenprüfung, meist vor Ort im Betrieb, zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse.

2. Muss ich eine Betriebsprüfung akzeptieren?

Ja, eine ordnungsgemäß angeordnete Betriebsprüfung ist gesetzlich zulässig und verpflichtend.

3. Wie kann ein Anwalt bei einer Betriebsprüfung helfen?

Durch strategische Vorbereitung, rechtliche Begleitung während der Prüfung und Abwehr unberechtigter Feststellungen im Anschluss.

4. Kann eine Betriebsprüfung zu Steuernachforderungen führen?

Ja, insbesondere wenn das Finanzamt Unstimmigkeiten oder formale Mängel feststellt – umso wichtiger ist die anwaltliche Begleitung.

Finanzgerichtsprozess - Mainz

Das Einspruchsverfahren ist gescheitert, die Einspruchsentscheidung liegt vor – und das Finanzamt bleibt bei seiner Auffassung. Jetzt bleibt nur der Weg vor das Finanzgericht.

 

Das Problem: Massive Mehrsteuern drohen, die Zahlungspflicht läuft – auch während des Klageverfahrens.


Die Lösung: Klage gegen den Steuerbescheid und gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO). So verhindern wir, dass Sie zahlen müssen, bevor die Sache geklärt ist.


Als Anwalt für Steuerrecht bereite ich den Sachverhalt vollständig auf, entwickle eine vom Finanzamt abweichende rechtliche Argumentation und vertrete Sie vor dem Finanzgericht. Bei Bedarf arbeite ich eng mit Ihrer Steuerberatung zusammen.
 

Unsere Leistungen:

  • Einschätzung der Prozessrisiken und Erfolgsaussichten

  • Klage vor dem Finanzgericht

  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV)

 

Einspruch abgelehnt? Jetzt Klage prüfen.

FAQ – Führung von Finanzgerichtsprozessen (Mainz)

1. Wann ist eine Klage vor dem Finanzgericht sinnvoll?

Wenn ein Einspruch erfolglos geblieben ist und der Steuerbescheid weiterhin fehlerhaft ist, kann die Klage vor dem Finanzgericht die letzte Möglichkeit sein, unberechtigte

Steuerforderungen zu verhindern.

2. Kann während des Prozesses die Zahlung ausgesetzt werden?

Ja. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann erreicht werden, dass die festgesetzten Steuern bis zur Entscheidung des Gerichts nicht gezahlt werden müssen.

3. Benötige ich zwingend einen Anwalt vor dem Finanzgericht?

Ab einem Streitwert von über 5.000 EUR oder bei komplexen steuerlichen Sachverhalten ist anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen, um die Erfolgschancen zu maximieren.

Online-Handel – eBay, Amazon & Co.

Der Handel auf Plattformen boomt – und die Finanzverwaltung schaut genauer hin. Seit 2023 sind eBay, Amazon, Etsy und andere Plattformen durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, Verkäuferdaten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.


Wann wird es kritisch?
Privatverkäufe sind grundsätzlich steuerfrei. Doch wer regelmäßig verkauft, kann als gewerblich eingestuft werden:

  • Mehr als 30 Verkäufe oder über 2.000 Euro Umsatz pro Jahr (Meldepflicht der Plattform)

  • Verkauf von Neuwaren oder gezielten Warengruppen

  • Professionelle Präsentation mit Shopsystem

  • Verkauf im Auftrag Dritter

 

Auch „Spekulationsgeschäfte" sind steuerpflichtig: Wer Elektronik, Schmuck oder Sammlerstücke innerhalb eines Jahres mit Gewinn weiterverkauft, muss diesen versteuern – ab 600 Euro Gewinn pro Jahr.


Die Steuerfahndung nutzt Software
Mit Programmen wie „Xpider" werden Verkaufsaktivitäten, Bewertungen und Bankdaten automatisiert ausgewertet. Wer auffällt, erhält Post vom Finanzamt – oder Besuch von der Steuerfahndung.

 

Was tun?
Solange keine Entdeckung vorliegt, kann eine Selbstanzeige Straffreiheit bringen. Diese muss vollständig und korrekt sein – Fehler machen sie unwirksam.


Anfrage vom Finanzamt erhalten? Nicht antworten – zuerst anrufen.

Jetzt vertraulich beraten lassen – 06131 / 464 88 70 anrufen

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Wichtige Adressen - Ämter und Soziales in Mainz
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Finanzamt Mainz

Adresse: Finanzamt Mainz, Schillerstr. 13, 55116 Mainz

Telefon: 06131/552-0 

Telefax: 06131/552-25272

E-Mail: Poststelle@fa-mz.fin-rlp.de

Webseite: www.finanzamt-mainz.de

Finanzamt Bingen-Alzey

Adresse: Finanzamt Bingen-Alzey, Rochusallee 10, 55411 Bingen

Telefon: 06131/552-0 

Telefax: 06131/552-25272

E-Mail: Poststelle(at)fa-mz.fin-rlp.de

Webseite: www.finanzamt-bingen-alzey.de

Amtsgericht Mainz

Adresse: Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz

Telefon: 06131/141 0

Telefax: 06131/141-6666

E-Mail: agmz@ko-jm-rlp.de

Webseite:agmz.justiz.rlp.de

Landgericht Mainz

Adresse: Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz

Telefon: 06131/141-0

Telefax: 06131/141-4444

E-Mail: landgericht.mainz@ko.jm.rlp.de

Webseite: www.lgmz.justiz.rlp.de

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