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Anwaltskanzlei Steuerstrafrecht

Spezialisiert.

Professionell.

Effektiv.

Steuerrecht

Steuerstrafrecht

Schwarzarbeit

MAINZ

Bekannt aus:

Rechtsanwalt/Anwalt Steuerrecht und Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Mainz, Türkischer, Türkei, Türkisch, Informationsaustausch
Rechtsanwalt/Anwalt Steuerrecht und Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Mainz, Türkischer, Türke, Türkei, Informationsaustausch, Bilgi paylasimi
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Mandantenmeinungen

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Die Kanzlei

Unsere Kanzlei in Mainz – Persönlich. Erfahren. Durchsetzungsstark.


Steuerrechtliche Auseinandersetzungen sind Vertrauenssache. In unserer Kanzlei in Mainz setzen wir auf klare Kommunikation, juristische Präzision und ein Team, das sich mit voller Energie für Ihre Interessen einsetzt. Lernen Sie uns kennen – vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Lösung Ihres Falles.

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RA Ibrahim Cakir

Steuerstrafverteidiger

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir


Gründer und Inhaber der Kanzlei KSW Recht, spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Seit vielen Jahren vertrete ich Privatpersonen, Unternehmer und Freiberufler in steuerlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren – bundesweit und mit besonderem Bezug zu Mainz und der Rhein-Main-Region. Mein Anspruch: Lösungen, die rechtlich überzeugen und wirtschaftlich Bestand haben.

Auf das Steuerstrafrecht spezialisiert

Fachwissen im Steuerrecht

Bundesweite Strafverteidigung

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RA Wolfgang Bohnen

Freier Mitarbeiter

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Ines Schmidt

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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Lisa-Marie Valceschini

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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Gülten Yildirim

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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Steuerstrafrecht & Verteidigung in Mainz

Neben der steuerlichen Beratung verteidige ich Sie in Steuerstrafverfahren – mit dem Ziel, Ermittlungen frühzeitig zu beenden oder Verfahren bereits vor einer Hauptverhandlung einzustellen. Sollte es doch zur Verhandlung kommen, vertrete ich Sie engagiert vor Gericht. 

Konflikte mit dem Finanzamt können schnell strafrechtliche Dimensionen annehmen. Ich verteidige Sie bei:

  • Steuerhinterziehung & versuchter Steuerhinterziehung

  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

  • Verdacht auf Geldwäsche, Betrug oder Untreue im Steuerkontext
    Mein Ziel: Verfahrenseinstellung frühzeitig erreichen oder Ihre Interessen vor Gericht konsequent durchsetzen.

Beratung zu allen Einkunftsarten

Ich unterstütze Mandanten aus Mainz und Umgebung bei allen sieben Einkunftsarten – von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit über selbstständige Tätigkeiten bis hin zu Vermietung, Kapitalgesellschaftsbeteiligungen oder Spekulationsgeschäften (inkl. Kryptowährungen). Dabei lege ich besonderen Wert auf die Vermeidung steuerlicher Risiken wie verdeckter Gewinnausschüttungen, Scheinselbstständigkeit oder Liebhaberei.

Steuerliche Beratung für Privatpersonen in Mainz

Als in Mainz ansässiger Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht berate ich Privatpersonen zu sämtlichen ertragsteuerlichen Fragestellungen – von der Prüfung der Steuerpflicht (unbeschränkt oder beschränkt) bis zur Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Ob bei Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren oder zur steuerlichen Optimierung: Mein Ziel ist es, Ihre individuellen steuerlichen Verhältnisse rechtssicher und wirtschaftlich optimal zu gestalten.

Schwerpunkte:

  • Arbeitnehmerbesteuerung (Bonuszahlungen, Auslandsentsendung, Scheinselbstständigkeit)

  • Immobilienbesteuerung (Spekulationssteuer, gewerblicher Grundstückshandel)

  • Kapitalanlagen & Kryptowährungen

  • Vermietung & Verpachtung (Liebhaberei, Verlustverrechnung)

  • Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Dividenden, Gesellschafterdarlehen, verdeckte Gewinnausschüttungen)

Spezialisierte Unterstützung für Unternehmer & Freiberufler

Als Mainzer Anwalt begleite ich Einzelunternehmer, Freiberufler und Gesellschafter in allen Phasen – von der Gründung über Umstrukturierungen bis zur Unternehmensnachfolge. Durch meine Erfahrung im Steuerstreit kann ich sowohl präventiv als auch in Konfliktsituationen passgenaue Lösungen entwickeln.

Ich begleite:

  • Einzelunternehmer und Freiberufler von der Gründung bis zur Nachfolge

  • Gesellschafter bei Umstrukturierungen, Anteilskäufen und -verkäufen

  • Unternehmen bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und steuerlichen Optimierungen

FAQ – Häufige Fragen an Ihren Steueranwalt in Mainz

1. Was kostet ein Anwalt für Steuerrecht in Mainz?

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität des Mandats. In vielen Fällen arbeite ich auf Basis einer Honorarvereinbarung, die Ihnen vorab transparent erläutert wird.

2. Übernehmen Sie auch Fälle außerhalb von Mainz?

Ja – ich vertrete Mandanten bundesweit, mit Schwerpunkt in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Rhein-Main-Gebiet.

3. Lohnt sich eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?

Eine Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig und rechtzeitig erfolgt. Ich prüfe Ihre Situation und übernehme die sichere Abwicklung.

4. Können Sie mich auch bei einer Betriebsprüfung vertreten?

Ja – ich begleite Betriebsprüfungen von Anfang an, prüfe die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und wehre unberechtigte Steuernachforderungen ab.

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Steuerrecht – Ihr Rechtsanwalt in Mainz

Steuerhinterziehung, Betriebsprüfung, Selbstanzeige – wir helfen.


Unvollständige oder fehlerhafte Angaben in der Steuererklärung können schwerwiegende Folgen haben. Was für viele zunächst wie ein kleiner Formfehler wirkt, kann schnell ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren auslösen – mit existenzbedrohenden Konsequenzen. Ob als Privatperson oder Unternehmer: Der Vorwurf der Steuerhinterziehung ist ein ernstes rechtliches Problem, das im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe enden kann.
Als auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisierte Kanzlei in Mainz biete ich Ihnen eine fundierte, praxisnahe und zielorientierte Beratung, um Ihre Interessen zu schützen und die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Rechtsanwalt Mainz - Steuerhinterziehung: Die häufigste Steuerstraftat

Die Steuerhinterziehung ist die wohl bekannteste Steuerstraftat. Sie ist nicht – wie viele annehmen – im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, sondern in § 370 der Abgabenordnung (AO). Ein Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, in dem die Behörden prüfen, ob Anklage vor Gericht erhoben werden muss.

Wird Ihnen eine Steuerstraftat vorgeworfen, sollten Sie sofort handeln und einen erfahrenen Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mainz einschalten. Gerade im Steuerstrafrecht ist frühes Eingreifen entscheidend, um den Ausgang des Verfahrens positiv zu beeinflussen.

Da das Steuerrecht ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet ist, benötigen Sie einen juristischen Beistand mit spezieller steuerrechtlicher Qualifikation. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann diese Spezialisierung allein nicht ersetzen. In meiner Kanzlei in Mainz biete ich Mandanten eine umfassende Beratung und engagierte Vertretung in allen steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten – vom ersten Verdacht bis zur abschließenden Klärung des Verfahrens.

Ihr Anwalt für Steuerrecht in Mainz: Steuerstrafrecht

Unsere Kanzlei für Steuerrecht in Mainz verfügt über umfassende Erfahrung in steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren. Wir wissen genau, wie wir Ihre Interessen gegenüber Finanzämtern, Ermittlungsbehörden und Gerichten effektiv wahren – eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung.

Wir begleiten Sie sowohl im steuerstrafrechtlichen Verfahren als auch bei der steuerlichen Abwicklung Ihres Falls. Dieser ganzheitliche Ansatz ist entscheidend: Häufig gelingt es zwar, vor dem Strafgericht ein günstiges Ergebnis zu erzielen – dennoch drohen im Anschluss erhebliche Steuerforderungen. Mit unserer kombinierten Expertise sorgen wir dafür, dass Sie strafrechtlich und steuerlich optimal abgesichert sind.

Durch jahrelange Erfahrung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht unterstützen wir Mandanten in Mainz in allen Bereichen – von der präventiven Beratung bis zur Verteidigung in komplexen Verfahren.

Wenden Sie sich sofort an unsere Kanzlei, wenn es um Verhaftung, Hausdurchsuchung, Haftprüfung, unangekündigte Steuerprüfung oder die Verkündung eines Haftbefehls in Steuerangelegenheiten geht.


Ob Selbstanzeige oder akute Strafverfolgung – wir stehen Ihnen entschlossen zur Seite.

Unsere Schwerpunkte im Steuerrecht & Steuerstrafrecht – Kanzlei Mainz

  • Einspruchsverfahren und Vertretung vor dem Finanzamt

  • Führung von Finanzgerichtsprozessen bis hin zum Bundesfinanzhof

  • Geldwäsche und steuerstrafrechtliche Nebendelikte

  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen

  • Nachzahlung von Steuern und Vermeidung von Säumniszuschlägen

  • Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH

  • Schwarzgeld und nicht deklarierte Auslandskonten

  • Selbstanzeige nach § 371 AO

  • Selbstständiges Einziehungsverfahren

  • Sozialversicherungsbetrug im Steuerkontext

  • Steuerberaterhaftung bei Beratungsfehlern

  • Steuerbetrug und Steuerhinterziehung

  • Steuerprüfung und Verteidigung gegen Schätzungen

  • Steuerreduzierungen durch gezielte Gestaltung

  • Steuerstrafrecht und Steuerstrafverteidigung

  • Steuerverkürzung (§ 370 AO)

  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB)

  • Umsatzsteuerkarussell und Umsatzsteuerbetrug

  • Wirtschaftsstrafrecht mit Steuerbezug

  • Zollprüfung und Zollstrafrecht

Einspruchsverfahren – Ihr Rechtsanwalt in Mainz

Das Einspruchsverfahren ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf im Steuerrecht und der erste Schritt, um gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid vorzugehen. Der Ablauf ist klar geregelt: Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids muss der Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden. Erst wenn dieser Einspruch nicht zum gewünschten Ergebnis führt, folgt der Gang vor das Finanzgericht.

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Steuerrecht in Mainz vertrete ich Sie von Anfang an im Einspruchsverfahren – auch dann, wenn Ihr Steuerberater bereits tätig war und sich der Fall als komplex oder streitträchtig erweist. Ich prüfe die Erfolgsaussichten, formuliere den Einspruch rechtssicher und übernehme die gesamte Kommunikation mit der Finanzverwaltung.

In vielen Fällen lässt sich ein Verfahren bereits außergerichtlich erfolgreich abschließen, ohne die Kosten und Dauer eines Gerichtsprozesses. Ich vertrete Sie nicht nur bei klassischen Steuerbescheiden, sondern auch bei Haftungsbescheiden oder in Einspruchsverfahren mit steuerstrafrechtlichem Bezug.

FAQ – Einspruchsverfahren im Steuerrecht (Mainz)

1. Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen?
Sie haben einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids Zeit, um Einspruch einzulegen. Wird die Frist versäumt, ist der Bescheid in der Regel bestandskräftig.

2. Benötige ich für das Einspruchsverfahren einen Rechtsanwalt?

Ein Rechtsanwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben, erhöht aber Ihre Erfolgschancen deutlich – insbesondere bei komplexen oder strittigen Sachverhalten.

3. Übernimmt der Anwalt auch die Kommunikation mit dem Finanzamt?

Ja. Ich übernehme die vollständige Korrespondenz mit der Finanzbehörde und sorge dafür, dass Ihre rechtlichen Argumente präzise und fristgerecht vorgetragen werden.

4. Was passiert, wenn der Einspruch keinen Erfolg hat?

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Finanzgericht einzureichen. Auch dabei begleite und vertrete ich Sie.

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Führung von Finanzgerichtsprozessen – Ihr Anwalt in Mainz

Wenn das Einspruchsverfahren keinen Erfolg bringt und massive Steuernachzahlungen drohen, bleibt oft nur der Gang vor das Finanzgericht. In diesem Stadium ist es entscheidend, den Steuerbescheid anzufechten und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, um eine sofortige Vollstreckung zu verhindern.

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Steuerrecht in Mainz vertrete ich Sie vom Klageentwurf bis zur mündlichen Verhandlung. Gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung bereite ich den steuerlichen und tatsächlichen Sachverhalt vollständig auf und erarbeite eine rechtliche Bewertung, die den Standpunkt des Finanzamts fundiert angreift.

Unsere Leistungen im finanzgerichtlichen Verfahren:

  • Beratung zu Chancen und Risiken einer Klage vor dem Finanzgericht

  • Vertretung im finanzgerichtlichen Prozess

  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung angefochtener Steuerbescheide

  • Koordination mit Ihrer Steuerberatung für eine einheitliche Strategie

 

Mit Erfahrung aus zahlreichen Finanzgerichtsprozessen setze ich mich dafür ein, Ihre steuerliche Belastung zu reduzieren und unrechtmäßige Steuerforderungen abzuwehren.

FAQ – Führung von Finanzgerichtsprozessen (Mainz)

1. Wann ist eine Klage vor dem Finanzgericht sinnvoll?

Wenn ein Einspruch erfolglos geblieben ist und der Steuerbescheid weiterhin fehlerhaft ist, kann die Klage vor dem Finanzgericht die letzte Möglichkeit sein, unberechtigte

Steuerforderungen zu verhindern.

2. Kann während des Prozesses die Zahlung ausgesetzt werden?

Ja. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann erreicht werden, dass die festgesetzten Steuern bis zur Entscheidung des Gerichts nicht gezahlt werden müssen.

3. Benötige ich zwingend einen Anwalt vor dem Finanzgericht?

Ab einem Streitwert von über 5.000 EUR oder bei komplexen steuerlichen Sachverhalten ist anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen, um die Erfolgschancen zu maximieren.

Geldwäsche – Ihr Anwalt in Mainz

Oft wird Geldwäsche mit organisierter Kriminalität und großen Geldsummen in Verbindung gebracht. Tatsächlich kann jedoch jede Privatperson in den Verdacht geraten, Geldwäsche zu betreiben – häufig auch ohne es zu ahnen.

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dies ist in § 261 StGB strafbar. Ziel ist es, zu verhindern, dass unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte den Anschein der Legalität erhalten.
Die Strafen sind erheblich: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sechs Monate bis zu zehn Jahren.

Typische Auslöser eines Ermittlungsverfahrens sind:

  • Geldwäscheverdachtsanzeige der Bank aufgrund verdächtiger Kontobewegungen

  • Hausdurchsuchung durch die Ermittlungsbehörden

  • Zollverfahren mit Verdacht auf Verschleierung illegaler Vermögenswerte

 

Gerade im Steuerstrafrecht kann der Vorwurf der Geldwäsche schwerwiegende Konsequenzen haben – auch finanziell. Als Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mainz vertrete ich Sie vom ersten Ermittlungsansatz an, prüfe die Beweislage und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Dabei arbeite ich eng mit Ihnen zusammen, um Fehlinterpretationen und voreilige Maßnahmen der Behörden abzuwehren.

Tipp: Sprechen Sie nicht ohne anwaltliche Vertretung mit Polizei, Zoll oder Staatsanwaltschaft.

FAQ – Geldwäsche (Mainz)

1. Was gilt rechtlich als Geldwäsche?

Das Einschleusen von Vermögenswerten aus einer rechtswidrigen Tat in den legalen Finanzkreislauf, um deren Herkunft zu verschleiern.

2. Welche Strafe droht bei Geldwäsche?

Je nach Schwere: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sechs Monate bis zu zehn Jahren.

3. Kann eine Bank einfach so Geldwäsche melden?

Ja. Banken sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, bei verdächtigen Transaktionen eine Meldung an die zuständigen Behörden zu erstatten.

4. Sollte ich ohne Anwalt mit den Ermittlungsbehörden sprechen?

Nein. Ohne anwaltliche Beratung riskieren Sie, unbedacht belastende Aussagen zu machen.

Mitwirkung bei Betriebsprüfungen – Ihr Anwalt in Mainz

Eine Betriebsprüfung – offiziell „Außenprüfung“ genannt – sorgt oft für Nervosität, selbst wenn Sie Ihre Steuererklärungen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben haben. Meist findet sie während der regulären Geschäftszeiten in den Räumen des Steuerpflichtigen statt. Das bedeutet: Der Prüfer sitzt buchstäblich bei Ihnen im Betrieb.

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht in Mainz begleite ich Sie vor, während und zum Abschluss der Betriebsprüfung. Meine Unterstützung sorgt nicht nur für Entlastung im Ablauf, sondern kann auch hohe Steuernachforderungen verhindern.

Warum anwaltliche Begleitung entscheidend ist:

  • Vorbereitung: Prüfung der Unterlagen, strategische Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.

  • Begleitung vor Ort: Klärung rechtlicher Fragen direkt mit dem Prüfer.

  • Nachbereitung: Prüfung des Prüfungsberichts, Abwehr unberechtigter Feststellungen.

 

Die frühzeitige Mitwirkung eines spezialisierten Anwalts kann verhindern, dass es zu einem zeit- und kostenintensiven Einspruchs- oder Klageverfahren kommt. Selbst wenn die Prüfung bereits festgefahren ist, entwickeln wir gemeinsam neue Strategien, um einen gütlichen Ausgang zu erreichen.

FAQ – Betriebsprüfung (Mainz)

1. Was ist eine Betriebsprüfung?
Eine durch das Finanzamt durchgeführte Außenprüfung, meist vor Ort im Betrieb, zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse.

2. Muss ich eine Betriebsprüfung akzeptieren?

Ja, eine ordnungsgemäß angeordnete Betriebsprüfung ist gesetzlich zulässig und verpflichtend.

3. Wie kann ein Anwalt bei einer Betriebsprüfung helfen?

Durch strategische Vorbereitung, rechtliche Begleitung während der Prüfung und Abwehr unberechtigter Feststellungen im Anschluss.

4. Kann eine Betriebsprüfung zu Steuernachforderungen führen?

Ja, insbesondere wenn das Finanzamt Unstimmigkeiten oder formale Mängel feststellt – umso wichtiger ist die anwaltliche Begleitung.

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Mitwirkung bei Betriebsprüfungen – Ihr Anwalt in Mainz

Eine Betriebsprüfung – offiziell „Außenprüfung“ genannt – sorgt bei den meisten Unternehmern für Unruhe, selbst wenn die Steuererklärungen korrekt abgegeben wurden. Sie findet in der Regel während der Geschäftszeiten vor Ort beim Steuerpflichtigen statt. Das bedeutet: Der Prüfer arbeitet direkt in Ihren Räumen.

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Steuerrecht in Mainz begleite ich Sie vor, während und zum Abschluss der Betriebsprüfung. Meine Unterstützung sorgt nicht nur für einen reibungslosen Ablauf, sondern kann auch verhindern, dass es zu hohen Steuernachforderungen kommt.

So unterstütze ich Sie:

  • Vorbereitung: Prüfung Ihrer Unterlagen, Abstimmung mit der Steuerberatung, strategische Planung.

  • Begleitung während der Prüfung: Klärung rechtlicher Fragen, direkte Kommunikation mit dem Prüfer.

  • Nachbereitung: Prüfung des Prüfungsberichts, Abwehr unberechtigter Feststellungen, Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.

Die frühzeitige Mitwirkung eines spezialisierten Anwalts kann verhindern, dass sich die Betriebsprüfung zu einem langwierigen und teuren Rechtsbehelfs- oder Gerichtsverfahren entwickelt. Auch wenn die Prüfung bereits festgefahren ist, entwickle ich mit Ihnen gemeinsam Lösungen, um einen gütlichen und wirtschaftlich sinnvollen Ausgang zu erreichen.

FAQ – Mitwirkung bei Betriebsprüfungen (Mainz)

1. Was ist eine Betriebsprüfung?
Eine Betriebsprüfung – auch „Außenprüfung“ genannt – ist die Prüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch das Finanzamt, meist vor Ort im Betrieb.

2. Muss ich eine Betriebsprüfung zulassen?

Ja. Wenn sie ordnungsgemäß angeordnet wurde, sind Sie verpflichtet, die Betriebsprüfung zu dulden und die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.

3. Wie kann ein Anwalt bei einer Betriebsprüfung helfen?

Ein spezialisierter Anwalt kann Sie bei der Vorbereitung unterstützen, während der Prüfung rechtliche Fragen klären und im Anschluss unberechtigte Feststellungen anfechten.

4. Kann eine Betriebsprüfung zu Steuernachforderungen führen?

Ja. Wenn das Finanzamt Unstimmigkeiten feststellt, können erhebliche Steuernachforderungen entstehen. Frühzeitige anwaltliche Begleitung kann dies oft verhindern.

Nachzahlung von Steuern – Ihr Anwalt in Mainz

Viele fragen sich: Warum sollte man bei der Nachzahlung von Steuern einen Fachanwalt für Steuerrecht einschalten?


Die Antwort ist klar: Wer zu wenig Steuern gezahlt oder Einkünfte nicht vollständig offengelegt hat, bewegt sich schnell im Grenzbereich zu einem steuerstrafrechtlichen Vorwurf. In solchen Fällen ist schnelles und strategisches Handeln entscheidend.

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Steuerrecht in Mainz unterstütze ich Sie in allen Phasen der Steuer­nachzahlung – von der ersten Prüfung bis zur vollständigen Klärung mit dem Finanzamt.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Beratung zu rechtlichen Risiken und Handlungsoptionen

  • Prüfung der Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige

  • Verhandlungen mit dem Finanzamt über Fristen oder Reduzierungen

  • Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern

  • Begleitung bei schwierigen oder „aussichtslos“ erscheinenden Fällen

 

Mit Erfahrung im Steuerstrafrecht und im Umgang mit Finanzbehörden setze ich mich dafür ein, dass die steuerliche Nachzahlung rechtlich sauber, finanziell tragbar und ohne unnötige Folgerisiken abgewickelt wird.

FAQ – Nachzahlung von Steuern (Mainz)

1. Wann muss ich Steuern nachzahlen?

Immer dann, wenn das Finanzamt feststellt, dass zu wenig Steuern gezahlt wurden oder Einkünfte nicht vollständig angegeben wurden.

2. Kann eine Nachzahlung strafrechtliche Folgen haben?

Ja. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschangabe droht ein Steuerstrafverfahren. Hier kann eine rechtzeitig abgegebene Selbstanzeige helfen.

3. Kann ein Anwalt die Steuernachzahlung reduzieren?

In manchen Fällen kann durch Verhandlung mit dem Finanzamt eine Reduzierung von Zinsen oder Säumniszuschlägen erreicht werden.

4. Ist eine Selbstanzeige immer möglich?

Nein. Sie muss vollständig, rechtzeitig und vor allem vor Bekanntgabe einer Prüfungsmaßnahme erfolgen, um strafbefreiend zu wirken.

Nichtzulassungsbeschwerde – Ihr Anwalt in Mainz

Der Rechtsweg gegen fehlerhafte Steuerbescheide kann lang und komplex sein. Häufig verweigert das Finanzgericht in seinem Urteil die Zulassung der Revision. In diesem Fall bleibt nur noch ein Weg: die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH).

Diese Beschwerde muss zwingend von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater eingereicht werden – und die Frist ist knapp: ein Monat ab Zustellung des Finanzgerichtsurteils.

Wichtig: Die Nichtzulassungsbeschwerde ist keine inhaltliche Beschwerde. Der BFH prüft nicht den gesamten Sachverhalt, sondern ausschließlich die formalen Voraussetzungen für die Zulassung der Revision. Zulassungsgründe sind insbesondere:

  • grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • Fortbildung des Rechts

  • Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Liegt hier ein Fehler des Finanzgerichts vor, bestehen gute Chancen auf Erfolg.

 

Als erfahrener Rechtsanwalt für Steuerrecht in Mainz prüfe ich frühzeitig Ihre Erfolgsaussichten, erläutere Ihnen transparent die Strategie und übernehme fristgerecht die Einreichung der Beschwerde beim Bundesfinanzhof.

FAQ – Nichtzulassungsbeschwerde (Mainz)

1. Was ist eine Nichtzulassungsbeschwerde?

Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Finanzgerichts, keine Revision zuzulassen. Es ermöglicht, die Entscheidung vom Bundesfinanzhof überprüfen zu lassen.

2. Wer darf eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen?

Nur ein Rechtsanwalt oder Steuerberater ist befugt, die Beschwerde einzulegen.

3. Wie lange habe ich Zeit, um Beschwerde einzulegen?

Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils des Finanzgerichts.

4. Prüft der BFH meinen Fall inhaltlich?

Nein. Es wird nur geprüft, ob die formalen Voraussetzungen für eine Revision vorliegen.

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Schwarzgeld – Ihr Anwalt in Mainz

Unter Schwarzgeld versteht man Einnahmen, die nicht beim Finanzamt angegeben werden und damit der Steuerpflicht entzogen sind. Diese Gelder können aus unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeit stammen, aber auch aus illegalen Handlungen.

In den letzten Jahren rücken Schwarzgeldeinnahmen immer stärker in den Fokus von Finanzämtern und Steuerfahndung. Typische Beispiele sind:

  • Einkünfte aus Schwarzarbeit

  • Bestechungsgelder

  • Bareinnahmen, z. B. aus der Gastronomie

  • Einkünfte aus Kapitalanlagen

  • Erbschaften oder Schenkungen ohne Meldung

  • Verkauf von Anlagevermögen an Privatpersonen ohne Rechnung

Wird eine Steuerhinterziehung durch Schwarzgeldeinnahmen aufgedeckt, müssen die Beträge nachversteuert werden – zusätzlich drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mainz berate ich Sie zu den Möglichkeiten der Legalisierung von Schwarzgeld – zum Beispiel durch eine strafbefreiende Selbstanzeige – und vertrete Sie engagiert in allen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Mit langjähriger Erfahrung im Umgang mit Steuerfahndung und Finanzbehörden entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie, um strafrechtliche und finanzielle Folgen zu minimieren.

FAQ – Schwarzgeld (Mainz)

1. Was gilt als Schwarzgeld?

Einnahmen, die dem Finanzamt nicht gemeldet und damit der Steuerpflicht entzogen werden.

2. Welche Strafen drohen bei Schwarzgeldeinnahmen?

Neben der Nachzahlung der Steuern drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen – abhängig von Höhe und Schwere des Verstoßes.

3. Kann Schwarzgeld nachträglich legalisiert werden?

Ja. In vielen Fällen ist eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich, wenn sie vollständig, rechtzeitig und vor Bekanntgabe einer Prüfungsmaßnahme erfolgt.

4. Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Sofort, wenn Sie erfahren, dass Ermittlungen laufen oder eine Steuerprüfung bevorsteht – frühes Handeln erhöht die Chancen auf ein günstiges Ergebnis.

Selbstanzeige – Ihr Anwalt in Mainz

Die Selbstanzeige im Steuerrecht funktioniert ähnlich wie die Kronzeugenregelung im Strafrecht: Sie soll ermöglichen, einer Strafe wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Damit sie strafbefreiend wirkt, sind jedoch drei Dinge entscheidend:

  1. Rechtzeitige Einreichung – vor Bekanntgabe einer Prüfungsmaßnahme

  2. Vollständigkeit – alle steuerlich relevanten Sachverhalte müssen offengelegt werden

  3. Korrekte Angaben – jede Unrichtigkeit kann die Strafbefreiung gefährden

 

Häufigster Auslöser für eine Selbstanzeige ist die konkrete Gefahr der Entdeckung, etwa durch eine angekündigte Betriebsprüfung im eigenen Betrieb oder beim Geschäftspartner.

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mainz berate ich Sie umfassend zur straf- und bußgeldbefreienden Selbstanzeige. Dazu gehören:

  • Einschätzung von Chancen und Risiken

  • Prüfung der Verfolgbarkeit und Rechtzeitigkeit

  • Rechtssichere Formulierung der Anzeige

  • Koordination aller notwendigen Unterlagen

  • Maßnahmen zur künftigen Strafprophylaxe

 

Je früher Sie handeln, desto größer ist die Chance, eine Strafe zu vermeiden. Warten Sie nicht, bis das Finanzamt tätig wird – Kontaktieren Sie uns sofort.

FAQ – Selbstanzeige (Mainz)

1. Wann ist eine Selbstanzeige möglich?

Nur solange noch keine Prüfungs- oder Ermittlungsmaßnahme eingeleitet oder bekanntgegeben wurde.

2. Was muss in einer Selbstanzeige stehen?

Alle steuerlich relevanten Angaben der letzten zehn Jahre müssen vollständig und korrekt enthalten sein.

3. Ist die Selbstanzeige immer strafbefreiend?

Nein. Sie wirkt nur strafbefreiend, wenn sie vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß erfolgt.

4. Sollte ich die Selbstanzeige allein erstellen?

Nein. Schon kleine Formfehler oder Auslassungen können die Strafbefreiung zunichtemachen – eine anwaltliche Begleitung ist dringend zu empfehlen.

Selbstständiges Einziehungsverfahren – Ihr Anwalt in Mainz

Das selbstständige Einziehungsverfahren ist ein strafprozessuales Instrument, mit dem Vermögenswerte eingezogen werden können, die aus bestimmten Straftaten stammen – unabhängig davon, ob eine konkrete strafrechtliche Verurteilung erfolgt. Rechtsgrundlage ist § 76a Abs. 4 StGB, der eine Liste sogenannter Katalogtaten enthält.

 

Dazu gehören unter anderem:

  • Schmuggel

  • Terrorismusfinanzierung

  • Geldwäsche

  • Verstöße gegen das Waffengesetz

 

Das bedeutet: Vermögen, das aus einer solchen Straftat stammt, kann auch dann eingezogen werden, wenn Sie nicht verurteilt werden – etwa bei Verfahrenseinstellung, Krankheit oder Flucht.

Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist:
Nicht jedes angesetzte Einziehungsverfahren ist rechtmäßig. Ermittlungsfehler, fehlende Beweise oder Verfahrensverstöße können dazu führen, dass eine Einziehung aufgehoben wird.

 

Als Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mainz prüfe ich sorgfältig:

  • Rechtmäßigkeit des Einziehungsverfahrens

  • Vorliegen einer Katalogtat

  • Beweislage und Verfahrensfehler

  • Verteidigungsstrategien zur Abwehr der Einziehung

 

Dazu beantrage ich Akteneinsicht, analysiere die Ermittlungsunterlagen und entwickle eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihr Vermögen zu sichern. Gerade wenn ein Verfahren ohne klare Beweise eingeleitet wurde, bestehen oft gute Chancen auf Erfolg.

Sozialversicherungsbetrug – Ihr Anwalt in Mainz

Der Vorwurf des Sozialversicherungsbetrugs ist kein Kavaliersdelikt. Immer mehr Unternehmen und Privatpersonen geraten ins Visier der Ermittlungsbehörden – besonders bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen oder „Schwarzgeldzahlungen“.

Was droht?
Als Arbeitgeber haften Sie nicht nur für nachzuzahlende Lohnsteuer, sondern auch für Sozialversicherungsbeiträge. Diese Forderungen können schnell existenzbedrohend werden. Zudem gehört das Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen zu den am häufigsten verfolgten Wirtschaftsstraftaten in Deutschland.

Das Problem mit den Schätzungen:
In vielen Fällen werden die Schadenssummen pauschal geschätzt, da die betroffenen Jahre zurückliegen oder Unterlagen fehlen. Auf dieser Grundlage bemisst sich dann die Strafe – oft zu Ihrem Nachteil. Genau hier setzen wir an: Durch substantiierten Sachvortrag können wir die Höhe der Forderungen häufig reduzieren.

Unsere Unterstützung in Mainz umfasst:

  • Prüfung der Berechnungsgrundlagen

  • Angriff gegen fehlerhafte Schätzungen

  • Verteidigung im Strafverfahren

  • Koordination mit allen beteiligten Behörden (Zoll, Staatsanwaltschaft, Finanzamt, Steuerfahndung, DRV, Krankenkassen, Arbeitsagenturen)

 

Wir handeln sofort – ob bei eingeleitetem Ermittlungsverfahren, Durchsuchung durch die Zollfahndung oder Vorladung. Ziel ist es, Strafbarkeit zu vermeiden, Schadenssummen zu senken und Ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern.

FAQ – Sozialversicherungsbetrug (Mainz)

1. Was ist Sozialversicherungsbetrug?
Das Vorenthalten oder Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, meist durch Schwarzarbeit oder Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen.

2. Welche Strafen drohen?
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, abhängig von der Schadenshöhe – bei hohen Beträgen oft mehrere Jahre Freiheitsstrafe.

3. Wie wird der Schaden berechnet?
Häufig auf Basis von Schätzungen, wenn Belege fehlen. Diese können rechtlich angegriffen werden.

4. Welche Behörden ermitteln?
Zollbehörde, Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt, Steuerfahndung, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen und Arbeitsagenturen.

5. Kann ein Anwalt die Strafe abmildern?
Ja – durch Anfechtung der Schadenshöhe, strategische Verfahrensführung und frühzeitige Kommunikation mit den Behörden.

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Steuerberaterhaftung – Ihr Anwalt in Mainz

Steuerberater tragen eine enorme Verantwortung – und ein ebenso großes Haftungsrisiko. Neben fachlicher Kompetenz und aktueller Rechtskenntnis ist eine exzellente Kanzleiorganisation entscheidend. Doch seit der BGH-Entscheidung vom 26.01.2017 (Az. IX ZR 285/14) hat sich die persönliche Haftung nochmals verschärft:

Das Risiko: Haftung bei Insolvenz des Mandanten


Früher mussten Steuerberater ihre Mandanten nicht auf eine mögliche Insolvenzreife hinweisen. Heute besteht eine ausdrückliche Hinweispflicht, selbst wenn der Auftrag nur die Erstellung eines Jahresabschlusses betrifft. Wird diese Pflicht verletzt, drohen Schadensersatzforderungen in existenzbedrohendem Umfang.

Gefahr strafrechtlicher Konsequenzen
Kommt ein Geschäftsführer seiner Insolvenzantragspflicht nicht nach und begeht dadurch Insolvenzverschleppung, kann der Steuerberater schnell ins Visier der Ermittler geraten – etwa wegen Beihilfe. Allein die Kenntnis von der Insolvenzreife kann problematisch werden.

 

Unsere Leistungen in Mainz

  • Prüfung der Vorwürfe gegen Steuerberater

  • Verteidigung in Haftungs- und Strafverfahren

  • Strategische Beratung zur Risikominimierung

  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen

 

Die Steuerberaterhaftung kann sowohl den Mandanten als auch den Berater existenziell treffen. Handeln Sie frühzeitig – wir verteidigen Ihre Interessen entschlossen vor Zivil- und Strafgerichten.

FAQ – Steuerberaterhaftung (Mainz)

1. Wann haften Steuerberater?
Bei Verstößen gegen Sorgfalts- und Hinweispflichten – insbesondere bei unterlassener Information über Insolvenzreife.

2. Gilt die Haftung auch ohne Vollmandat?
Ja, selbst bei reiner Jahresabschlusserstellung kann eine Hinweispflicht bestehen.

3. Drohen strafrechtliche Folgen?
Ja – bei Beihilfe zur Insolvenzverschleppung oder anderen Delikten.

4. Welche Urteile sind relevant?
Vor allem das BGH-Urteil vom 26.01.2017 (Az. IX ZR 285/14) zur Hinweispflicht bei Insolvenzgründen.

5. Kann ein Anwalt helfen, die Haftung zu vermeiden?
Ja – durch präventive Beratung, rechtssichere Kommunikation und Verteidigung im Haftungsfall.

FAQ – Steuerberaterhaftung (Mainz)

1. Wann haften Steuerberater?
Bei Verstößen gegen Sorgfalts- und Hinweispflichten – insbesondere bei unterlassener Information über Insolvenzreife.

2. Gilt die Haftung auch ohne Vollmandat?
Ja, selbst bei reiner Jahresabschlusserstellung kann eine Hinweispflicht bestehen.

3. Drohen strafrechtliche Folgen?
Ja – bei Beihilfe zur Insolvenzverschleppung oder anderen Delikten.

4. Welche Urteile sind relevant?
Vor allem das BGH-Urteil vom 26.01.2017 (Az. IX ZR 285/14) zur Hinweispflicht bei Insolvenzgründen.

5. Kann ein Anwalt helfen, die Haftung zu vermeiden?
Ja – durch präventive Beratung, rechtssichere Kommunikation und Verteidigung im Haftungsfall.

Steuerbetrug – Ihr Anwalt in Mainz

Ein Vorwurf wegen Steuerbetrugs ist ernst – er bedeutet, dass Ihnen ein vorsätzlicher Verstoß gegen Steuergesetze unterstellt wird. In dieser Situation gilt: Schweigen Sie und kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz. Jede unüberlegte Aussage kann Ihre Verteidigung erheblich erschweren.

Was zählt als Steuerbetrug?
Der Begriff „Steuerbetrug“ umfasst verschiedene Straftaten aus dem Steuerstrafrecht, u. a.:

  • Vorsätzliche Steuerhinterziehung

  • Leichtfertige Steuerverkürzung

  • Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • Schmuggel und Steuerhehlerei

  • Bannbruch

  • Fälschung von Steuerzeichen

  • Begünstigung eines Steuerstraftäters

 

Unsere Verteidigungsstrategie


Als Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Mainz prüfen wir zunächst die Beweislage und mögliche Verfahrensfehler. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie – von der frühen Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden bis hin zur Vertretung vor allen Gerichten und Instanzen.

Unser Ziel: Das Verfahren beenden oder die Strafe so gering wie möglich halten.
Unser Vorteil: Langjährige Erfahrung im Umgang mit Steuerfahndung, Zollbehörden und Staatsanwaltschaften.

Steuerfahndung in Mainz – richtig reagieren bei Durchsuchung

Eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung kommt fast immer überraschend – und oft zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens erscheinen die Beamten ohne Vorankündigung an Ihrer Wohnung, in Ihrem Haus oder in Ihren Geschäftsräumen. In dieser Stresssituation können unüberlegte Handlungen schnell schwerwiegende rechtliche Folgen haben.

Die Steuerfahndung (kurz: Steufa) ist Teil der Landesfinanzbehörden und ermittelt bei Verdacht auf Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten. Sie ist ausschließlich für von den Bundesländern verwaltete Steuern zuständig. Für bundesverwaltete Steuern, Zölle oder Abgaben ist hingegen die Zollfahndung verantwortlich.

Kommt es in Mainz oder Umgebung zu einer Durchsuchung, gilt: Bewahren Sie Ruhe und reden Sie nicht unüberlegt. Sie haben das Recht, den Durchsuchungsbeschluss zu sehen und sofort einen Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz zu kontaktieren. Die Beamten müssen Ihnen die Möglichkeit zur Rücksprache geben.

Merksatz: Steuerstrafverfahren werden selten in den ersten Minuten gewonnen – aber häufig genau in diesen verloren. Holen Sie sich daher sofort anwaltliche Unterstützung, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu wahren.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuerfahndung in Mainz

1. Was macht die Steuerfahndung in Rheinland-Pfalz?
Sie ermittelt bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder andere Steuerstraftaten, wenn diese unter die Zuständigkeit der Landesfinanzbehörden fallen.

2. Kann die Steuerfahndung einfach so vor meiner Tür stehen?
Ja – sofern ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt, darf die Durchsuchung ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

3. Muss ich mit den Fahndungsbeamten sprechen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, und sollten vor jeder Aussage mit einem Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz sprechen.

4. Was dürfen die Beamten durchsuchen?
Je nach Beschluss Wohnungen, Geschäftsräume, Fahrzeuge sowie elektronische Geräte wie Computer oder Smartphones.

5. Warum ist ein Fachanwalt aus Mainz so wichtig?
Ein ortskundiger Anwalt kennt die Arbeitsweise der regionalen Steuerfahndung, kann Verfahrensfehler prüfen und Ihre Verteidigungsstrategie sofort umsetzen.

Jetzt vertraulich beraten lassen – 06131 / 464 88 70 anrufen

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Steuerhinterziehung in Mainz – Verteidigung im Steuerstrafverfahren

Unsere Kanzlei für Steuerrecht in Mainz ist auf Steuerstrafrecht spezialisiert – insbesondere auf die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO).

Nach dem Gesetz macht sich strafbar, wer:

  • den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben zu steuerlich erheblichen Tatsachen macht,

  • die Finanzbehörden pflichtwidrig über solche Tatsachen in Unkenntnis lässt, oder

  • die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln pflichtwidrig unterlässt,

 

und dadurch Steuern verkürzt oder sich bzw. einem Dritten nicht gerechtfertigte Steuervorteile verschafft.

Wird Ihnen eine solche Tat vorgeworfen, kommt es entscheidend darauf an, ob ein vorsätzlicher Steuerverstoß vorliegt – dieser kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden – oder ob lediglich Fahrlässigkeit im Raum steht, die „nur“ mit einer Geldbuße sanktioniert wird.

Ob durch aktives Tun („falsche Angaben machen“) oder durch Unterlassen („pflichtwidrig in Unkenntnis lassen“) – handeln Sie sofort. Je früher Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Steuerrecht in Mainz einschalten, desto größer sind die Chancen, ein Ermittlungsverfahren zu beeinflussen oder gar eine Einstellung zu erreichen.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuerhinterziehung in Mainz

1. Was ist der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und fahrlässiger Steuerverkürzung?
Steuerhinterziehung erfordert Vorsatz – also das bewusste Inkaufnehmen einer falschen Steuererklärung. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die Sorgfaltspflicht verletzen, ohne bewusst Steuern zu hinterziehen.

2. Ab wann droht eine Freiheitsstrafe?
Bereits bei hohen Verkürzungsbeträgen oder wiederholter Tatbegehung. Ab einer verkürzten Steuer von 50.000 € wird häufig eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) verhängt.

3. Kann eine Selbstanzeige helfen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige zur Straffreiheit führen. Diese muss jedoch sorgfältig vorbereitet werden.

4. Wie läuft ein Steuerstrafverfahren in Mainz ab?
In der Regel beginnt es mit Ermittlungen der Steuerfahndung oder des Finanzamts. Danach folgen Anhörung, ggf. Durchsuchung und Auswertung der Unterlagen.

5. Warum ist ein Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz so wichtig?
Ein ortsansässiger Spezialist kennt die Arbeitsweise der regionalen Finanzämter und der Steuerfahndung in Rheinland-Pfalz und kann sofort eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuerhinterziehung in Mainz

1. Was ist der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und fahrlässiger Steuerverkürzung?
Steuerhinterziehung erfordert Vorsatz – also das bewusste Inkaufnehmen einer falschen Steuererklärung. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die Sorgfaltspflicht verletzen, ohne bewusst Steuern zu hinterziehen.

2. Ab wann droht eine Freiheitsstrafe?
Bereits bei hohen Verkürzungsbeträgen oder wiederholter Tatbegehung. Ab einer verkürzten Steuer von 50.000 € wird häufig eine Freiheitsstrafe (ggf. auf Bewährung) verhängt.

3. Kann eine Selbstanzeige helfen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige zur Straffreiheit führen. Diese muss jedoch sorgfältig vorbereitet werden.

4. Wie läuft ein Steuerstrafverfahren in Mainz ab?
In der Regel beginnt es mit Ermittlungen der Steuerfahndung oder des Finanzamts. Danach folgen Anhörung, ggf. Durchsuchung und Auswertung der Unterlagen.

5. Warum ist ein Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz so wichtig?
Ein ortsansässiger Spezialist kennt die Arbeitsweise der regionalen Finanzämter und der Steuerfahndung in Rheinland-Pfalz und kann sofort eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln.

Steuerprüfung & Betriebsprüfung in Mainz – Ihre Rechte und Pflichten

Nach § 194 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) dient eine Außenprüfung – umgangssprachlich Betriebsprüfung oder Steuerprüfung genannt – der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen.


Sie ist zulässig bei allen, die gewerblich, landwirtschaftlich oder freiberuflich tätig sind. Das bedeutet: Fast jeder Selbstständige kann jederzeit steuerlich geprüft werden.

Eine Betriebsprüfung verläuft nach einem festen Ablauf:

  1. Ankündigung der Betriebsprüfung

  2. Durchführung vor Ort in Ihren Geschäftsräumen

  3. Schlussbesprechung und Mitteilung der Ergebnisse

Gerade in Mainz erleben wir, dass schon kleine Formfehler oder fehlende Unterlagen zu erheblichen Steuernachforderungen führen können. Deshalb sollten Sie sich bereits vor Beginn der Prüfung von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Mainz beraten lassen. So lassen sich Risiken minimieren und unnötige Belastungen vermeiden.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuerprüfung in Mainz

1. Kann ich eine Betriebsprüfung verhindern?
Nein – ist die Prüfung einmal angeordnet, muss sie durchgeführt werden. Sie können aber Einfluss auf den Ablauf nehmen.

2. Wie früh wird eine Betriebsprüfung angekündigt?
Meist erfolgt die Ankündigung einige Wochen vorher – so bleibt Zeit zur Vorbereitung.

3. Was prüft das Finanzamt genau?
Typischerweise Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer – aber auch alle anderen steuerlich relevanten Bereiche Ihres Unternehmens.

4. Muss ich den Prüfer in meine Geschäftsräume lassen?
Ja – die Außenprüfung findet in der Regel vor Ort statt. Sie können aber rechtliche Rahmenbedingungen festlegen (z. B. Zeitfenster, Raum).

5. Warum einen Anwalt für Steuerrecht in Mainz einschalten?
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt die Prüfungsstrategien des zuständigen Finanzamts und kann frühzeitig Steuernachforderungen abwehren oder reduzieren.

Steuerreduzierung in Mainz – Legale Strategien zur Senkung Ihrer Steuerlast

Unter Steuerreduzierung versteht man die Nutzung aller gesetzlich zulässigen Möglichkeiten, um die steuerliche Belastung zu minimieren. Ein allgemeines „Patentrezept“ gibt es dabei nicht – jede Lösung muss individuell auf Ihre persönliche und betriebliche Situation zugeschnitten werden.

Unsere Kanzlei für Steuerrecht in Mainz unterstützt Sie dabei umfassend:

  • Individuelle Analyse Ihrer steuerlichen Ausgangslage

  • Verhandlungen mit den zuständigen Finanzbehörden zur Senkung von Steuerforderungen

  • Entwicklung neuer Strategien auch in schwierigen oder laufenden Verfahren

  • Begleitung bei Steueroptimierungen, selbst wenn bereits ein Ermittlungsverfahren oder eine Anzeige im Raum steht

 

Dank unserer regionalen Vernetzung und der Erfahrung im Umgang mit den Mainzer Finanzbehörden schaffen wir Spielräume, die Ihnen allein oft verborgen bleiben.
Selbst wenn Ihre Lage ausweglos erscheint, finden wir oft noch Wege, Ihre Steuerlast zu senken.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuerreduzierung in Mainz

1. Ist Steuerreduzierung dasselbe wie Steuerhinterziehung?
Nein. Wir nutzen ausschließlich legale Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der geltenden Steuergesetze.

2. Geht Steuerreduzierung auch bei laufendem Steuerverfahren?
Ja. Auch während eines Einspruchs- oder Ermittlungsverfahrens können oft noch legale Reduzierungen erreicht werden.

3. Welche Methoden kommen infrage?
Zum Beispiel Wahl der günstigsten Gewinnermittlungsart, Ausnutzung von Freibeträgen, Verlustverrechnung oder Investitionsabzugsbeträge.

4. Lohnt sich das auch für Privatpersonen?
Ja – auch bei Einkommensteuer, Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer gibt es legale Reduktionsmöglichkeiten.

5. Warum speziell ein Anwalt für Steuerrecht in Mainz?
Wir kennen nicht nur das Steuerrecht, sondern auch die Arbeitsweise der regionalen Finanzbehörden – das kann im Ergebnis den entscheidenden Unterschied machen.

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Steuerstrafrecht in Mainz – Schnelle Hilfe bei Ermittlungen und Anklagen

Mit dem Steuerstrafrecht geraten nicht nur Prominente in die Schlagzeilen – auch völlig normale Steuerpflichtige können plötzlich im Fokus von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft stehen. Oft geschieht das unerwartet, etwa nach einer Betriebsprüfung oder einer anonymen Anzeige.

Ein Steuerstrafverfahren kann existenzbedrohende Konsequenzen haben. Deshalb ist es entscheidend, sofort die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Steuerstrafrecht in Anspruch zu nehmen, der Sie von Beginn an strategisch berät und vertritt.

Was umfasst das Steuerstrafrecht?
Das Steuerstrafrecht regelt die Ahndung von Verstößen gegen Steuergesetze.

  • Steuerordnungswidrigkeiten (z. B. leichtfertige Steuerverkürzung) → Geldbuße

  • Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung nach § 370 AO) → Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

 

Es verbindet strafrechtliche Normen mit steuerrechtlichen Vorschriften – eine hochkomplexe Materie, bei der Fachwissen aus beiden Bereichen erforderlich ist.

 

Unsere Rechtsanwälte für Steuerrecht in Mainz sind Berufsgeheimnisträger: Sie sind nicht nur zur Verschwiegenheit berechtigt, sondern gesetzlich zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

FAQ – Häufige Fragen zum Steuerstrafrecht in Mainz

1. Was soll ich tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?
Ruhe bewahren, keine spontanen Aussagen machen und sofort einen Anwalt kontaktieren.

2. Ab wann liegt eine Steuerstraftat vor?
Sobald Sie vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben machen oder steuerlich relevante Tatsachen verschweigen und dadurch Steuern verkürzen.

3. Kann ich eine Strafe noch vermeiden?
In bestimmten Fällen ist eine Selbstanzeige möglich – diese muss jedoch vollständig und rechtzeitig erfolgen.

4. Was droht im schlimmsten Fall?
Je nach Höhe des Steuerschadens Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, in schweren Fällen auch ohne Bewährung.

5. Warum sollte ich einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht in Mainz wählen?
Weil wir sowohl die steuerrechtliche als auch die strafrechtliche Seite kennen – und mit den regionalen Ermittlungs- und Finanzbehörden vertraut sind.

Steuerstrafverteidigung in Mainz – Doppelkompetenz in Steuer- und Strafrecht

Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen schnell in steuerstrafrechtliche Ermittlungen nach §§ 370 ff. Abgabenordnung (AO) geraten. Wird gegen Sie oder Ihr Unternehmen ermittelt, sollten Sie unverzüglich einen erfahrenen Steueranwalt einschalten – jedes falsche Wort kann Ihre Lage verschlechtern.

Warum die Verteidigung beim Steuerrecht beginnen muss:


Die im Rahmen einer Betriebsprüfung oder durch die Steuerfahndung festgesetzten Steuern sind in der Praxis oft hoch umstritten. Diese Beträge haben doppelte Bedeutung:

  1. Sie müssen zunächst bezahlt werden.

  2. Sie bilden die Grundlage für das Strafmaß im Steuerstrafverfahren.

Eine erfolgreiche Steuerstrafverteidigung beginnt deshalb immer mit der Anfechtung oder Minderung der festgesetzten Steuern. Nur wenn es gelingt, die steuerliche Grundlage zu senken oder aufzuheben, kann auch die Strafe erheblich reduziert werden – im besten Fall auf Null.

Chancen im Verfahren nutzen


Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung bestehen oft Möglichkeiten zur Verständigung mit den Behörden. Diese Optionen beruhen auf einer Kombination aus steuerrechtlichen und verfahrensrechtlichen Argumenten.

Unsere Fachanwälte für Steuerstrafrecht in Mainz vereinen Expertise in materiellem Steuerrecht, steuerlichem Verfahrensrecht und Strafrecht – die entscheidende Doppelqualifikation für eine erfolgreiche Verteidigung.

FAQ – Häufige Fragen zur Steuerstrafverteidigung in Mainz

1. Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
Sofort, sobald Sie von Ermittlungen erfahren oder eine Vorladung, Durchsuchung oder Anfrage der Steuerfahndung erhalten.

2. Was ist das Hauptziel einer Steuerstrafverteidigung?
Die Vermeidung einer Strafe oder zumindest die deutliche Reduzierung des Strafmaßes – oft durch Senkung der zugrunde gelegten Steuerschuld.

3. Wer führt die Ermittlungen in Steuerstrafsachen?
In der Regel die Steuerfahndung, teilweise in Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft, Polizei und Zollbehörden.

4. Kann ich mich mit den Behörden „verstehen“?
Ja, häufig lassen sich durch geschickte Verhandlungsführung Verständigungen erzielen, die das Verfahren abkürzen oder mildern.

5. Warum ist ein Fachanwalt für Steuerrecht in Mainz besonders geeignet?
Weil er nicht nur die strafrechtliche Seite kennt, sondern auch tief im Steuerrecht verankert ist – und zusätzlich mit den regionalen Behörden vertraut ist.

Leichtfertige Steuerverkürzung – Beratung durch Ihre Kanzlei in Mainz

Die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 Abgabenordnung (AO) ist eine „mildere“ Form der Steuerhinterziehung. Sie wird nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet und in der Regel mit einem Bußgeld belegt.

Der Unterschied zur Steuerhinterziehung


Während bei der Steuerhinterziehung Vorsatz erforderlich ist, liegt bei der Steuerverkürzung nur Leichtfertigkeit vor. Das bedeutet: Der Steuerpflichtige hat die Sorgfaltspflichten, die er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen hätte einhalten müssen, außer Acht gelassen, obwohl er hätte erkennen müssen, dass dadurch ein Rechtsverstoß entsteht.

Vorteile gegenüber einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung


Wird Ihnen lediglich eine leichtfertige Steuerverkürzung vorgeworfen, erfolgt kein Eintrag in das Bundeszentralregister – Sie gelten also nicht als vorbestraft.

Ihre Verteidigung in Mainz


Gerade in Fällen, in denen die Finanzverwaltung vorschnell von einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung ausgeht, kann eine Herabstufung auf eine leichtfertige Steuerverkürzung erhebliche Folgen haben – vor allem in Hinblick auf Strafe und Reputation.
Unsere Kanzlei für Steuerrecht in Mainz prüft, ob sich dieser Ansatz in Ihrem Verfahren durchsetzen lässt und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

FAQ – Häufige Fragen zur leichtfertigen Steuerverkürzung

1. Welche Strafe droht bei leichtfertiger Steuerverkürzung?
In der Regel ein Bußgeld, dessen Höhe vom Einzelfall abhängt – keine Freiheitsstrafe.

2. Wird man dadurch vorbestraft?
Nein. Ordnungswidrigkeiten werden nicht ins Bundeszentralregister eingetragen.

3. Wer muss den Leichtfertigkeitsvorwurf beweisen?
Die Finanzbehörde muss nachweisen, dass Sie die erforderliche Sorgfalt grob missachtet haben.

4. Kann aus einer Steuerhinterziehung eine Steuerverkürzung werden?
Ja – durch geschickte Verteidigung kann der Vorwurf oft von Vorsatz auf Leichtfertigkeit reduziert werden.

5. Warum einen Anwalt aus Mainz einschalten?
Ein Anwalt vor Ort kennt die Arbeitsweise der regionalen Finanzämter und Bußgeldstellen und kann gezielt auf eine günstige Einordnung hinarbeiten.

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Subventionsbetrug – Strafverteidigung in Mainz

Subventionsbetrug ist kein Bagatelldelikt, sondern wird gemäß § 264 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Aufgrund der komplexen Rechtslage sollten Sie sich unbedingt an einen auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden – allgemeine Strafverteidigung reicht hier meist nicht aus.

Wann liegt Subventionsbetrug vor?


Ein Subventionsbetrug wird typischerweise angenommen, wenn im Rahmen eines Subventionsverfahrens

unrichtige oder unvollständige Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen gemacht werden oder

relevante Tatsachen verschwiegen werden, die für die Bewilligung oder Auszahlung der Subvention von Bedeutung sind.

Besondere juristische Schwierigkeit


§ 264 StGB ist eine komplexe Norm, die auch erfahrene Juristen vor Herausforderungen stellt. Neben der Beurteilung, ob eine Tatsache „subventionserheblich“ ist, spielt auch die Beweisführung eine zentrale Rolle. Fehler in der Verteidigungsstrategie können schwerwiegende Folgen haben.

Ihre Verteidigung in Mainz


Unsere Kanzlei für Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Mainz verfügt über fundierte Erfahrung in Verfahren wegen Subventionsbetrugs – auch im Zusammenhang mit Corona-Hilfen oder EU-Fördermitteln. Wir übernehmen Ihre Verteidigung vom ersten Ermittlungs­schritt bis zur Hauptverhandlung und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen zu schützen.

FAQ – Häufige Fragen zum Subventionsbetrug

1. Welche Strafe droht bei Subventionsbetrug?
Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe – in besonders schweren Fällen mehr.

2. Ist Subventionsbetrug immer eine Straftat?
Ja – im Gegensatz zu manchen Steuerverstößen gibt es hier keine Einstufung als Ordnungswidrigkeit.

3. Was sind „subventionserhebliche Tatsachen“?
Alle Angaben, die für die Bewilligung, Auszahlung oder Rückforderung der Subvention relevant sind.

4. Gilt das auch für Corona-Hilfen und staatliche Förderprogramme?
Ja – auch falsche oder unvollständige Angaben im Rahmen von Corona-Soforthilfen oder anderen Förderprogrammen können den Tatbestand erfüllen.

5. Warum einen Anwalt aus Mainz einschalten?
Ein spezialisierter Anwalt vor Ort kennt die Vorgehensweise der regionalen Ermittlungsbehörden und kann frühzeitig entlastende Beweise sichern.

Umsatzsteuerkarussell – Verteidigung in Mainz

Ein Umsatzsteuerkarussell ist eine besonders komplexe Form der Steuerhinterziehung, bei der internationale Warenströme nur auf dem Papier existieren. Die beteiligten Unternehmen simulieren Warenlieferungen zwischen verschiedenen Ländern, um unrechtmäßig Vorsteuererstattungen vom Finanzamt zu erhalten.

Wie funktioniert das Modell?

 

  • Scheinlieferungen zwischen Unternehmen in verschiedenen Ländern

  • Tatsächlich findet kein physischer Warenaustausch statt

  • Ziel: Vorsteuererstattung aus fingierten Rechnungen

  • Täter: Häufig gut organisierte, internationale Netzwerke

 

Risiko für Unbeteiligte


Nicht selten geraten nichtsahnende Unternehmen in den Verdacht, Teil eines solchen Systems zu sein – etwa als Zwischenhändler oder Lieferant, ohne Kenntnis der eigentlichen Betrugsstruktur. Die Folgen können Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Ermittlungsverfahren sein.

Unsere Verteidigung in Mainz


Unsere Kanzlei für Steuerrecht in Mainz ist auf Steuerstrafverfahren spezialisiert und kennt die typischen Ermittlungsstrategien der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft. Wir prüfen, ob Sie wissentlich gehandelt haben oder ob ein entlastender Nachweis möglich ist, dass Ihr Unternehmen ohne Vorsatz eingebunden wurde.

Handeln Sie sofort – je früher wir einsteigen, desto größer sind die Chancen, falsche Verdächtigungen zu entkräften.

FAQ – Häufige Fragen zum Umsatzsteuerkarussell

1. Was ist ein Umsatzsteuerkarussell?
Ein Betrugsmodell, bei dem Warenlieferungen nur vorgetäuscht werden, um unrechtmäßig Vorsteuererstattungen zu erlangen.

2. Ist das immer eine Straftat?
Ja, es handelt sich in der Regel um Steuerhinterziehung nach § 370 AO und oft auch um weitere Delikte wie Geldwäsche.

3. Kann ich belangt werden, wenn ich nichts davon wusste?
Ja – auch unwissentliche Beteiligung kann zu Ermittlungen führen. Der Vorsatz muss aber nachgewiesen werden.

4. Welche Strafen drohen?
Je nach Rolle und Schadenshöhe können Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden.

5. Warum einen Anwalt aus Mainz beauftragen?
Ein spezialisierter Anwalt vor Ort kennt die Vorgehensweisen der regionalen Steuerfahndung und kann schnell eingreifen, um Beschlagnahmen oder Kontosperren zu verhindern.

Wirtschaftsstrafrecht in Mainz – Ihre Verteidigung bei komplexen Verfahren

Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst sämtliche Strafvorschriften, die wirtschaftsbezogene Straftaten betreffen und in engem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit stehen. Typische Delikte sind unter anderem:

  • Betrug (§ 263 StGB)

  • Untreue (§ 266 StGB)

  • Insolvenzdelikte (§ 15a InsO)

  • Korruptionsdelikte (§§ 298 ff. StGB)

Ein Wirtschaftsstrafverfahren zeichnet sich oft durch komplexe Sachverhalte, langwierige Ermittlungen und den Einsatz spezialisierter Ermittlungsbehörden mit weitreichenden Befugnissen aus. Hinzu kommt, dass sich die Rechtslage fortlaufend an wirtschaftliche Entwicklungen anpasst.

Gerade deshalb ist es entscheidend, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht in Mainz einzuschalten. Wir entwickeln mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte effektiv zu wahren.

FAQ zum Wirtschaftsstrafrecht

1. Was fällt unter Wirtschaftsstrafrecht?
Alle Straftaten, die im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen, wie Betrug, Untreue, Insolvenz- und Korruptionsdelikte.

2. Warum ist ein Wirtschaftsstrafverfahren besonders komplex?
Weil oft große Datenmengen, komplexe Unternehmensstrukturen und langjährige Ermittlungen eine Rolle spielen.

3. Welche Behörden ermitteln?
Je nach Fall die Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Zollfahndung, Polizei oder spezielle Wirtschaftsstrafabteilungen.

4. Welche Strafen drohen?
Das hängt vom Delikt ab – von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

5. Warum einen Anwalt aus Mainz beauftragen?
Ein regional erfahrener Verteidiger kennt die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden vor Ort und kann schnell reagieren.

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Zollprüfung in Mainz – Rechtsbeistand bei Nachforderungen und Beschlagnahmen

Eine Zollprüfung kann schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen – sei es durch Nachzahlungen, zusätzliche Gebühren oder sogar Bußgelder. Viele Unternehmer beschäftigen sich erst dann mit einer rechtssicheren Zollabwicklung, wenn die Zollbehörde bereits Nachforderungen angekündigt hat. Dabei lassen sich Risiken oft vermeiden, wenn frühzeitig ein erfahrener Anwalt hinzugezogen wird.

Unsere Kanzlei für Zollrecht in Mainz unterstützt Sie umfassend – von der Vorbereitung auf eine Zollprüfung über die Begleitung vor Ort bis hin zu Einsprüchen gegen Zollbescheide. Wir beraten zudem zu Themen wie Zollwertrecht, Ausfuhrerstattung und Verfahren nach dem Unionszollkodex. Selbst bei Beschlagnahmen von Waren im Ausland stehen wir Ihnen zur Seite.

 

Auch für Privatpersonen, insbesondere Geschäftsreisende, können zollrechtliche Probleme entstehen – etwa bei Ein- und Ausreisebestimmungen. In vielen Fällen lässt sich durch fachgerechte Beratung eine finanzielle oder strafrechtliche Belastung deutlich reduzieren.

FAQ zur Zollprüfung in Mainz

1. Was ist eine Zollprüfung?
Eine behördliche Kontrolle zur Überprüfung, ob zollrechtliche Vorschriften eingehalten wurden.

2. Wer kann von einer Zollprüfung betroffen sein?
Unternehmen jeder Größe sowie Privatpersonen, insbesondere Geschäftsreisende.

3. Was passiert bei Verstößen?
Es drohen Nachzahlungen, Bußgelder oder die Beschlagnahme von Waren.

4. Kann ich gegen Zollbescheide vorgehen?
Ja, innerhalb der Einspruchsfrist können wir rechtlich gegen unberechtigte Forderungen vorgehen.

5. Warum einen Anwalt in Mainz beauftragen?
Ein ortskundiger Anwalt kennt die regionalen Zoll- und Finanzbehörden und kann schnell sowie gezielt handeln.

Zollstrafrecht in Mainz – Ihr Schutz bei Ermittlungen und Nachforderungen

Ein Ermittlungsverfahren im Zollstrafrecht kann für Unternehmen und Privatpersonen gravierende Folgen haben – von hohen Geldstrafen über Warenbeschlagnahmen bis hin zu Freiheitsstrafen. Häufig steht der Vorwurf im Raum, gegen Vorschriften des Zollkodex oder anderer zollrechtlicher Bestimmungen verstoßen zu haben.

Unsere Kanzlei für Zoll- und Steuerrecht in Mainz begleitet Sie von Beginn an – ob bei einer laufenden Zollprüfung, im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht. Wir unterstützen bei Themen wie Zollwertrecht, Ausfuhrerstattungen, Einsprüchen gegen Zollbescheide und der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe. Selbst bei internationalen Beschlagnahmen können wir über unsere Netzwerke schnell reagieren.

Nicht nur Unternehmen geraten ins Visier der Zollfahndung. Auch Privatpersonen – insbesondere Viel- und Geschäftsreisende – sehen sich oft mit dem Vorwurf konfrontiert, Einfuhrbestimmungen nicht beachtet zu haben. In vielen Fällen lässt sich durch frühzeitige anwaltliche Beratung eine Eskalation vermeiden oder eine Strafe deutlich reduzieren.

FAQ zum Zollstrafrecht in Mainz

1. Was ist Zollstrafrecht?
Das Zollstrafrecht umfasst alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Zollvorschriften, etwa Schmuggel oder falsche Zollanmeldungen.

2. Was droht bei einem Verstoß?
Je nach Schwere: Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, Einziehung von Waren oder Bußgeld.

3. Wer ermittelt im Zollstrafrecht?
In der Regel die Zollfahndung, oft in Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden.

4. Kann ich mich gegen Vorwürfe wehren?
Ja, mit einem spezialisierten Anwalt können Ermittlungen angegriffen, Beweise geprüft und Strafen reduziert werden.

5. Warum einen Anwalt in Mainz beauftragen?
Ein lokaler Anwalt kennt die Arbeitsweise der regionalen Zoll- und Strafverfolgungsbehörden und kann schnell vor Ort eingreifen.

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 Ibrahim Cakir, LL.M., LL.M.

Rechtsanwalt & Steuerstrafverteidiger

Statue der Gerechtigkeit

Ich nehme mir stets Zeit für Ihre Anliegen und Bedürfnisse und erarbeite eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen

10 Jahre Erfahrung

Expertenwissen im Steuerrecht

Voller Einsatz ohne Kompromisse!

Steuerstrafverteidigung am Standort Mainz

Der Mainzer Hauptsitz der Kanzlei KSW für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht befindet sich in der Nähe des Hauptbahnhofes in Mainz.

 

Die Kanzlei hat sich auf das Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert und bietet umfassende Beratung und Vertretung in diesen Bereichen an. Für eine erfolgreiche Strafverteidigung im Steuerstrafrecht sind umfassende Kenntnisse im Steuerrecht unerlässlich.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. hat eine besonders umfassende Ausbildung im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie viel Erfahrung aus zahlreichen Verfahren. So erhalten Sie die bestmögliche Strafverteidigung im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht in allen Instanzen.

Wir garantieren schnelle und effektive Terminvereinbarungen und sind jederzeit gerne per E-Mail, Telefon oder Video-Telefonie erreichbar.

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Ihr Strafverteidiger in Mainz: 

  • Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung

  • Erfahrung und Fachkompetenz

  • Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger  

  • Langjähriger Dozent für Steuerrecht

  • Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe

  • Sprachen: Englisch, Türkisch

Rechtsanwalt für Steuerrecht in Mainz

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Mainz

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist ein Experte mit langjähriger Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

 

Im Steuerrecht ist es besonders wichtig, dass der Anwalt nicht nur juristische Kenntnisse hat, sondern auch die Zahlen und wirtschaftlichen Zusammenhänge versteht, um seinen Mandanten auf höchstem fachlichen Niveau beraten zu können. Mandanten aus dem Raum Mainz profitieren von der jahrelangen Expertise und Erfahrung von Herrn Cakir im Steuerrecht.

Als Mandant profitieren Sie von seiner Spezialisierung auf steuerrechtliche Themen und werden bestmöglich vertreten, insbesondere im Umgang mit dem Finanzamt.

Wenn Sie wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt sind, sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht auf Stillschweigen Gebrauch machen und sofort einen Beratungstermin vereinbaren.

 

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird sich umgehend um Ihren Fall kümmern, Akteneinsicht beantragen und mit der Arbeit beginnen. Seine bewährte Verteidigungsstrategie ist darauf ausgerichtet, das Verfahren mit einer Einstellung ohne öffentliche Verhandlung zu beenden.

Mandanten aus dem Raum Mainz profitieren von der langjährigen Erfahrung und Kompetenz von Herrn Cakir.

 

Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige Verteidigung in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und setzen uns dafür ein, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Strategische Steuerstrafverteidigung am Standort Mainz

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist ein kompetenter Strafverteidiger im Bereich Steuerstrafrecht am Standort Mainz. Seine Erfahrung in der strategischen Steuerstrafverteidigung hilft seinen Mandanten dabei, ihre Interessen und Rechte zu wahren. Herr Cakir berät seine Mandanten in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens und setzt sich mit Engagement und Professionalität für ihre Belange ein.

 

Er ist entschlossen, für die Rechte seiner Mandanten zu kämpfen. Um eine umfassende Verteidigung zu gewährleisten, muss ein guter Strafverteidiger nicht nur ein breites Wissen im Strafrecht und Strafprozessrecht haben, sondern auch die Fähigkeit besitzen, eine Ermittlungsakte gründlich zu analysieren. Auf diese Weise können alle möglichen Verteidigungsstrategien genutzt werden, um das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden und eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

In seiner Funktion als Steuerstrafverteidiger am Standort Mainz legt Herr Cakir großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinen Mandanten. Er informiert sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten und erläutert alle Details des Vorwurfs. Auf dieser Basis entwickelt er gemeinsam mit seinen Mandanten eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

Nach Einsicht in die Akten informiert Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. seine Mandanten ausführlich über ihre Verteidigungsmöglichkeiten und gibt eine realistische Einschätzung der Lage. Gemeinsam wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt, um im Falle einer Hauptverhandlung einen Freispruch zu erreichen. Dabei bleibt die Verteidigung flexibel und verhandelt gegebenenfalls auch eine mildere Strafe wie eine Geldstrafe oder Bewährungsauflagen aus.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. setzt hierbei seine Verhandlungskompetenz und Professionalität ein, um das beste Ergebnis für seine Mandanten zu erzielen.

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

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Strafrecht und Strafverteidigung in Mainz und Umgebung

Strafverfahren in Mainz: Ermittlungsverfahren

Steuerstrafverfahren in Mainz: Strafbefehl Einspruch

Wenn ein Anfangsverdacht auf eine Steuerstraftat besteht, wird das Ermittlungsverfahren eingeleitet, in dem die Ermittlungsbehörden in Mainz versuchen, Beweise für das Vorliegen der Straftat zu finden. Diese Einleitung des Verfahrens ist jedoch nicht nur nachteilhaft für den Beschuldigten, denn ab diesem Zeitpunkt hat er das Recht zu Schweigen, auch wenn er zuvor im steuerrechtlichen Verfahren zur Mitwirkung verpflichtet war.

 

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt fachliche Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Als Mandant werden Sie von der Kombination aus Fachwissen und Erfahrung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Mainz profitieren.

Die Staatsanwaltschaft nutzt häufig das Strafbefehlsverfahren anstelle einer Anklage, insbesondere bei weniger schwerwiegenden Taten. Der Strafbefehl ermöglicht es, eine Geld- oder Bewährungsstrafe von bis zu einem Jahr festzusetzen. Ein Vorteil des Strafbefehlsverfahrens ist, dass es vergleichsweise schnell abgeschlossen werden kann und keine öffentliche Hauptverhandlung stattfindet, was Mandanten eine Beschädigung ihres Rufes erspart. Allerdings kann die festgelegte Strafe im Strafbefehl auch ungerecht sein, wodurch der Mandant innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen muss. In diesem Fall wird der Strafbefehl wie eine Anklage behandelt und es kommt zu einem regulären Gerichtsverfahren.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Mainz. 

Strafverfahren in Mainz: Zwischenverfahren

Steuerstrafverfahren in Mainz: Hauptverfahren

Wenn die Staatsanwaltschaft in Mainz der Meinung ist, dass genügend Beweise vorliegen, um die Straftat zu beweisen, wird Anklage erhoben und zur Überprüfung an das Gericht geschickt. Dann wird das Zwischenverfahren eingeleitet, um neu zu bewerten, ob es einen ausreichenden Grund für die Annahme gibt, dass die Straftat begangen wurde.

Wenn Sie durch die Staatsanwaltschaft Mainz einer Straftat angeklagt werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung von den Strafverfolgungsbehörden in Mainz.

 

Wenden Sie sich an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht und Strafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., um die Eröffnung der Hauptverhandlung zu vermeiden. So kann ein Antrag auf Nichteröffnung (§ 204 StPO) gestellt werden. Außerdem ist es nach der Anklageerhebung möglich, das Verfahren mit Zustimmung des Mandanten, des Staatsanwalts und des Gerichts einzustellen. Die Verteidigung kann auch nach der Verkündung der Anklageschrift Beweisanträge stellen, sofern dies sinnvoll ist. Wenn ein Antrag auf Nichteröffnung voraussichtlich nicht erfolgreich sein wird, muss die Hauptverhandlung vorbereitet werden.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt fachliche Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Wenn das Landgericht Mainz die Anklage annimmt und damit das Hauptverfahren einleitet, setzt es einen oder mehrere Termine fest. Die Dauer der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mainz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der beteiligten Angeklagten oder ob es sich um ein Schwurgerichtsverfahren handelt. Die Verhandlung kann an einem einzigen Tag mit einem kurzen Termin von 30 Minuten abgeschlossen werden oder in manchen Fällen sogar bis zu einem Jahr dauern.

Die Verteidigungsstrategie spielt auch eine wichtige Rolle in Bezug auf die Dauer der Hauptverhandlung am Landgericht Mainz. Wenn ein Freispruch angestrebt wird, muss die Hauptverhandlung sorgfältig vorbereitet werden. In enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten werden Beweisanträge und mögliche Fragen an Zeugen besprochen, um das Ziel der Verteidigung zu erreichen. Jeder Verhandlungstag am Landgericht Mainz ist einzigartig und erfordert eine individuelle Vorbereitung.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt Expertise und hat langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Frankfurt am Main. 

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Bewertungen von Mandanten

Herr Cakir erlebe ich als ausgesprochen kompetenten und zuverlässigen Rechtsanwalt. Er hört einem ganz genau zu, um den Sachverhalt exakt verstehen und eine adäquate Strategie ausarbeiten zu können. Ein Erstgespräch war innerhalb kürzester Zeit möglich. Herr Cakir ist sehr gut zu erreichen und meldet sich sehr zeitnah zurück, sollte man ihn doch nicht gleich ans Telefon bekommen haben. Komplexe Vorgänge und juristische Sprache übersetzt er in verständliches Deutsch, sodass man genau versteht, um was es geht. Es wird sehr fair abgerechnet, was ich sehr lobenswert finde. Herr Cakir ist mit Herzblut bei der Sache. Ich kann eine Mandatierung Herrn Cakirs mit gutem Gewissen empfehlen!

Herr Cakir ist total super in sein Arbeit Er hat mich innerhalb nicht mal ein Monat von Schwierigkeiten geretet sage ich mal. Ich bin sehr froh ihn als Anwalt zu haben egal was es ist kann man ihn fragen und er ist sofort bereit zu helfen.

Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!

Praxis Steuerstrafverteidigung: Ablauf des Steuerstrafverfahrens Mainz

Beginn des Steuerstrafverfahrens: Ein Steuerstrafverfahren wird eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass jemand eine Steuerstraftat begangen hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Steuern nicht ordnungsgemäß oder gar nicht gezahlt wurden. Wenn ein solcher Verdacht besteht, werden die Ermittlungsbehörden in Mainz tätig und leiten ein Ermittlungsverfahren ein.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sammeln die Behörden Beweise, um den Verdacht zu bestätigen oder auszuschließen. Dazu können Durchsuchungen, Beschlagnahmungen von Unterlagen und Befragungen von Zeugen gehören.

Wenn die Ermittlungsbehörden der Meinung sind, genügend Beweise gesammelt zu haben, um eine Straftat zu beweisen, wird Anklage erhoben und das Verfahren geht in die nächste Phase über. In diesem Fall müssen sich die Beschuldigten einem Strafverfahren vor Gericht stellen.

Um in einem Steuerstrafverfahren bestmöglich verteidigt zu werden, ist es wichtig, frühzeitig einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger zu kontaktieren. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist auf die Verteidigung in Steuerstrafverfahren spezialisiert und steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Verfahren zur Seite.

Welche Fragen stellen sich? Sind Sie als Verdächtiger von den Strafverfolgungsbehörden in Mainz kontaktiert worden? Die richtige Reaktion in einer solchen Situation ist entscheidend. Es spielt keine Rolle, ob Sie tatsächlich schuldig sind oder nicht, Sie können trotzdem als Beschuldigter vorgeladen werden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte in dieser Situation kennen. Eine häufig gestellte Frage ist: Muss ich erscheinen, wenn ich eine Vorladung als Beschuldigter erhalte? Sind Sie verpflichtet, zu erscheinen? Ist es möglich, den Termin abzusagen? Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns, um rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten und mögliche Konsequenzen zu minimieren.

Welche  Schritte sind notwendig? Wenn Sie als Beschuldigter von der Steuerfahndung Mainz vorgeladen werden, sollten Sie wissen, dass Sie nicht verpflichtet sind, der Vorladung zu folgen. Auch wenn die Steuerfahndung den Eindruck erweckt, dass Sie zum angegebenen Termin im Finanzamt Frankfurt erscheinen müssen, ist das nicht der Fall. Sie müssen auch keinen besonderen Grund angeben, warum Sie nicht zu dieser Vorladung erscheinen werden. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Abwesenheit im Strafverfahren zu erklären.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. empfiehlt, dass Sie als Beschuldigter nicht mit der Steuerfahndung kommunizieren, bevor keine Akteneinsicht genommen wurde. Die Akteneinsicht bildet die Grundlage einer Verteidigung auf Augenhöhe. Um die Akteneinsicht zu erhalten, benötigen Sie jedoch einen Anwalt. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kümmert sich um alle Gespräche mit der Steuerfahndung und trifft alle Vorkehrungen, um die Vorladung aufzuheben und Akteneinsicht zu erhalten.

Welche Schritte sollten Sie unternehmen, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Steuerfahndungerhalten? Was bedeutet es, dass Sie nicht verpflichtet sind, der Vorladung zu folgen? Wie kann Ihnen Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. bei der Akteneinsicht helfen? Diese und weitere Fragen beantworten wir gerne und unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Verteidigung zu erhalten.

Welchen Rat sollten Sie unbedingt befolgen? Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht und Strafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. empfiehlt, nicht blind der Vorladung der Steuerfahndung Mainz zu folgen und zu den Vorwürfen zu schweigen. Wenn Sie von den Strafverfolgungsbehörden als Verdächtiger kontaktiert werden, sollten Sie sich umgehend an uns wenden. Wir werden Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen und den Sachverhalt intensiv mit Ihnen besprechen. Anschließend werden wir professionell Stellung gegenüber der Ermittlungsbehörde Mainz beziehen, um das Steuerstrafverfahren mit dem bestmöglichen Ergebnis für Sie zu beenden.  

Hat das Fernbleiben von der Vorladung oder das Schweigen einen Nachteil? Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. betont, dass es Sie nicht schuldiger aussehen lässt, wenn Sie nicht auf die Vorladung der Steuerfahndung Mainz reagieren und Ihr Schweigen bewahren. Das Finanzamt Mainz und die Steuerfahndung Mainz streben bei Ermittlungen in der Regel eine schnelle Lösung an und können versuchen, Sie zu einer Aussage zu bewegen, wenn Sie als Verdächtiger in einem Steuerstrafverfahren vorgeladen sind. Doch Sie sollten nicht blind dem Rat der Ermittler folgen und ohne anwaltliche Hilfe kooperieren. Die Entscheidung, ob ein Steuerstrafverfahren mit einer Anklage oder einer Einstellung endet, trifft allein die Staatsanwaltschaft Mainz. Es ist wichtig zu wissen, dass die Staatsanwaltschaft Mainz bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigt, ob Sie der Vorladung gefolgt sind oder nicht. Das gilt auch für eine eventuell später stattfindende Hauptverhandlung vor dem Landgericht Mainz. Wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht durch unbedachte Aussagen in eine unvorteilhafte Situation geraten. Als Beschuldigter ist es von Nachteil, wenn nur der Ermittler alle Informationen wie frühere Zeugenaussagen hat. Es ist daher ratsam, die Vorladung von einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen und im Anschluss gegebenenfalls schriftlich zu antworten. So können Sie ein gleiches Spielfeld zwischen dem Ermittler und dem Beschuldigten schaffen und Manipulation von Akten vermeiden, die in einem Steuerstrafverfahren Deutschland keine Seltenheit sind.

Ich bin aber unschuldig, sollte ich trotzdem die Vorladung ablehnen? Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht und Steuerstrafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. weist darauf hin, dass die Steuerfahndung Mainz und die Staatsanwaltschaft Mainz unabhängig und unparteiisch ermitteln müssen. Doch leider zeigt die Erfahrung immer wieder, dass Beschuldigte aufgrund ihres ersten Auftretens vorschnell für schuldig gehalten werden. Selbst ein falsch formulierter Satz während einer Vorladung kann gegen den Beschuldigten verwendet werden. Wenn Sie als Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren Ihren Namen reinwaschen wollen, sollten Sie dies nicht allein versuchen. In vielen Fällen reichen die gesammelten Beweise nicht einmal aus, um einen Verdacht zu begründen. Welche Optionen stehen Ihnen als Beschuldigter zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie unparteiisch behandelt werden und eine faire Verteidigung haben? Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Aussage nicht gegen Sie verwendet wird? Was sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten, um Ihre Unschuld zu beweisen? Dies sind wichtige Fragen, auf die Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. Antworten geben kann.

Was mache ich, wenn ich als Zeuge geladen werde?  Wenn Sie von der Steuerfahndung Mainz als Zeuge vorgeladen werden, gibt es einige wichtige Unterschiede im Vergleich zu einer Vorladung als Beschuldigter. Anders als bei einer Vorladung als Beschuldigter ist es nicht automatisch möglich, einer Zeugenverladung einfach fernzubleiben. Es müssen konkrete Gründe vorliegen, um eine Aussage oder Auskunft zu verweigern. So haben zum Beispiel bestimmte Familienangehörige des Beschuldigten oder Personen, die sich selbst oder einen Verwandten durch ihre Aussage belasten würden, das Recht auf Aussageverweigerung. In diesen Fällen dürfen Sie nicht gezwungen werden, der Vorladung durch die Steuerfahndung Mainz zu folgen. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass die Begründung der Absage sehr genau formuliert wird, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine sorgfältige Formulierung sollte daher von einem erfahrenen Steuerstrafverteidiger wie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. vorgenommen werden. Es kommt leider oft vor, dass Zeugen oder Beschuldigte unter Druck gesetzt oder sogar bedroht werden, wenn sie sich weigern, den Ermittlern zu helfen. Auch ist es nicht selten, dass Zeugen nach ihrer Aussage selbst in das Visier der Steuerfahndung geraten. Sollten Sie eine Anordnung von der Steuerfahndung Mainz erhalten, als Verdächtiger zu erscheinen, ist es empfehlenswert, sich unverzüglich an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu wenden.

Was sollte ich jetzt tun? Für die Beschuldigten ist es oft eine überwältigende Erfahrung, einer Straftat angeklagt zu werden und das Ermittlungsverfahren zu durchlaufen. Für Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist es alltägliche Situation. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht und Strafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts und kennt sich bestens mit den Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in Mainz aus. Er nimmt sich die Zeit, die Akten des Falls sorgfältig zu prüfen und mit Ihnen den Sachverhalt zu besprechen. Gemeinsam erarbeitet er eine effektive Verteidigungsstrategie und setzt sich entschlossen für Ihre Rechte ein. Dabei bleibt er stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und nutzt auch kleine rechtliche Vorteile, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. Während der Beratung wird Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Situation gegeben und es wird gemeinsam entschieden, wie am besten vorgegangen werden soll. Ob es sinnvoll ist, ein Geständnis abzulegen oder eine aggressive Verteidigung zu führen, hängt von der individuellen Situation ab und wird gemeinsam besprochen.

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Praxis Steuerstrafverteidigung: Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden Mainz

Welche Schritte sollte Sie bei einer Wohnungsdurchsuchung unternehmen?: Eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung Mainz kann für den Betroffenen eine überwältigende Erfahrung sein, da er oft überrascht und überrumpelt wird. Die Fahndungsbehörden setzen bewusst auf diesen Überraschungseffekt, um an wichtige Informationen zu gelangen, die den Betroffenen belasten können. Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass die Steuerfahndung auch auf kleine Fehler des Betroffenen abzielt, die dann zu dessen Nachteil ausgenutzt werden können. Es ist daher dringend empfohlen, in einem solchen Fall sofort einen erfahrenen Steuerstrafverteidiger wie Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. hinzuzuziehen, der die Rechte seines Mandanten schützt und ihn während des gesamten Verfahrens begleitet.

Der wichtigste Schritt: Rufen Sie einen Steuerstrafverteidiger an! Im Falle einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung Mainz haben Sie das Recht, sich so schnell wie möglich an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu wenden. Seine Anwesenheit während der Durchsuchung kann dazu beitragen, ein geordnetes Verfahren zu gewährleisten. Sollte ein sofortiges Erscheinen vor Ort nicht möglich sein, können Sie auf telefonischen Rechtsrat vertrauen, um mit der Situation umzugehen. Es ist ratsam, zu Beginn der Durchsuchung eine Kopie des Durchsuchungsbefehls zu verlangen und eine Fotografie davon an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu senden. Er kann den Durchsuchungsbefehl prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um die Durchsuchung Ihrer Wohnung zu verhindern. Oftmals sind Betroffene von einer Durchsuchung überrascht und überfordert, aber es ist wichtig zu wissen, dass man Rechte hat und dass ein erfahrener Anwalt helfen kann, diese durchzusetzen.

Ablauf der Durchsuchung: Um sicherzugehen, dass bei einer Wohnungsdurchsuchung alles korrekt abläuft, sollten Sie als Betroffener einige Schritte unternehmen. Zunächst sollten Sie die Beamten bitten, Ihnen den Durchsuchungsbeschluss vorzulegen und eine Kopie davon anzufertigen. Dadurch erfahren Sie den Grund der Durchsuchung und wonach gesucht wird. Es ist auch wichtig, dass Sie sich die Ausweise der Beamten zeigen lassen und nach ihrer konkreten Aufgabe fragen. Wenn Unbeteiligte vor Ort sind, sollten Sie darauf hinweisen, dass sie von der Durchsuchung ausgeschlossen werden müssen, um unnötige Störungen zu vermeiden. Es ist in der Regel nicht zu Ihrem Vorteil, wenn jemand anwesend ist, der nicht unbedingt dabei sein muss. Wenn eine Person Ihres Vertrauens vor Ort ist, können Sie darauf bestehen, dass sie während der Durchsuchung anwesend bleibt. Wenn Sie unsicher sind oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich am besten sofort an Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.

Verhalten gegenüber den Beamten: Während einer Wohnungsdurchsuchung sollten Sie keinerlei Aussagen machen, außer den notwendigen Angaben zu Ihrer Person. Die Beamten sind auf die Durchsuchung vorbereitet und wollen Sie überrumpeln. Deshalb sollten Sie auf scheinbar harmlose Fragen nicht antworten und den Beamten klar machen, dass Sie nicht mit ihnen sprechen möchten. Alle Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Geben Sie auch Ihren Mitbewohnern oder Mitarbeitern klare Anweisungen, sich zurückzuhalten. Antworten Sie auf keine Fragen zu Ihrem Aufenthaltsort oder anderen Orten, die Sie besuchen. Wenn die Beamten nach Schlüsseln oder Zugangscodes fragen, geben Sie diese heraus, um Schäden an Schränken oder Türen zu vermeiden. Eine Einlassung nach der Durchsuchung kann erst nach Akteneinsicht durch einen erfahrenen Strafverteidiger empfohlen werden, da der Durchsuchungsbeschluss in der Regel nicht genügend Informationen enthält. Lassen Sie sich nicht täuschen, wenn die Beamten behaupten, dass eine Aussage Ihnen Vorteile bringen würde.

Fertigen Sie eigene Aufzeichnungen an und Widersprechen Sie der Sicherstellung: Es ist ratsam, unmittelbar nach einer Wohnungsdurchsuchung den Steuerstrafverteidiger Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu kontaktieren. Dokumentieren Sie dabei unbedingt den Ablauf der Durchsuchung, insbesondere Anweisungen, die Sie erhalten haben, und Bereiche, die von den Beamten durchsucht wurden. Wenn Beweismittel beschlagnahmt wurden, sollten Sie sich diese vorlegen lassen und Ihre Ablehnung der Beschlagnahme ausdrücken. Während der Durchsuchung können Sie nichts dagegen tun, aber Sie haben später die Möglichkeit, mit einem Anwalt die Beschlagnahmung anzufechten.

Durchsuchungsbeschluss und Entbindung von der Schweigepflicht: Es ist äußerst wichtig, dass Sie niemals Ihre Schweigepflicht gegenüber Ihrem Steuerberater, Arzt oder Anwalt aufheben. Sobald dies geschieht, können diese Personen gezwungen werden, Aussagen zu machen und dürfen sich nicht mehr weigern. Bewahren Sie eine Kopie des Durchsuchungsbefehls auf und machen Sie Kopien aller Dokumente, die die Steuerfahndung Mainz mitnehmen möchte. So können Sie weiterarbeiten und Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kann sofort feststellen, ob bei den Ermittlungen strafrechtlich relevantes Material gefunden wurde. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Steuerfahndung das Passwort für Ihre Festplatte oder Ihr Mobiltelefon verlangt. Sie haben das Recht, die Herausgabe der Daten zu verweigern. Beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass alle Ihre elektronischen Geräte abgenommen und beschlagnahmt werden. Die Beamten der Steuerfahndung müssen Kopien der Daten erhalten, um zu verhindern, dass Ihr Geschäft zum Stillstand kommt. Kontaktieren Sie unverzüglich Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. um eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren in Mainz sicherzustellen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:  

Eine Durchsuchung der Steuerfahndung Mainz kann den Betroffenen überraschen und überrumpeln. Die Fahndungsbehörden erhoffen sich dadurch, wichtige Informationen zu sammeln und Fehler des Betroffenen auszunutzen. Es ist wichtig, in einer solchen Situation besonnen zu handeln und einige Schritte zu beachten:

  1. Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie Fehler.

  2. Bestehen Sie darauf, den Durchsuchungsbeschluss zu sehen und halten Sie die Gründe schriftlich fest, falls keiner vorliegt.

  3. Erfassen Sie die Namen der Fahnder.

  4. Rufen Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzu.

  5. Vermeiden Sie Aufsehen und bitten Sie die Fahnder in einen separaten Raum.

  6. Schweigen Sie und äußern Sie sich nicht zur Sache.

  7. Lassen Sie die Fahnder nicht allein und beobachten Sie sie über den ganzen Vorgang.

  8. Geben Sie Unterlagen nicht freiwillig heraus und bestehen Sie auf eine Beschlagnahme.

  9. Fordern Sie ein detailliertes Beschlagnahmeverzeichnis und machen Sie Kopien der beschlagnahmten Unterlagen.

  10. Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll und bitten Sie Ihre Mitarbeiter dasselbe zu tun, um eine spätere Verteidigung zu erleichtern.

Außerdem ist es von größter Bedeutung, dass Sie Ihren Steuerberater nicht von seiner Schweigepflicht entbinden! Sonst ist er den Fragen der Ermittlungsbehörden schutzlos ausgeliefert und muss alle Ihre Unterlagen an die Fahnder herausgeben, auch solche die dem Vertrauensverhältnis unterliegen.

Falls Sie sich mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert sehen kontaktieren Sie unverzüglich Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. um eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren in Mainz sicherzustellen.

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

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Praxis Steuerstrafverteidigung: Untersuchungshaft Mainz

Untersuchungshaft: 

Die Untersuchungshaft ist eine Form der Freiheitsentziehung, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen eine Person angeordnet werden kann. Sie dient der Sicherung des Strafverfahrens und der Durchsetzung von Strafen. In der Regel wird die Untersuchungshaft nur dann angeordnet, wenn Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr besteht.

Die Untersuchungshaft ist eine schwere Belastung für den Betroffenen, da er während der Haftzeit von der Außenwelt isoliert ist und seine Freiheit massiv eingeschränkt wird. Die Haftbedingungen sind oft sehr ungünstig und die Unsicherheit über den weiteren Verlauf des Verfahrens und das mögliche Strafmaß kann psychisch belastend sein.

Im Strafverfahren kann eine Untersuchungshaft verhängt werden, wenn ein dringender Tatverdacht und eine ausreichende Rechtfertigung dafür vorliegen. Die Schwere der Anklage und die Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte flieht, Beweise manipuliert oder eine erneute Straftat begeht, können Gründe für eine Inhaftierung sein. Allerdings muss die gerichtliche Anordnung der Untersuchungshaft verhältnismäßig sein und darf nur in Ausnahmefällen angeordnet werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei von besonderer Bedeutung und stellt sicher, dass die Freiheit von jemandem, der noch nicht schuldig gesprochen wurde, nicht unnötig eingeschränkt wird. Es ist wichtig, dass auch in schweren Strafsachen eine Begründung für die Inhaftierung vorliegt und dass nur strengste Anforderungen an die Begründung gestellt werden sollten. Sollte jemand in Untersuchungshaft genommen werden, ist es wichtig, sich umgehend an einen erfahrenen Strafverteidiger wie Rechtsanwalt im Strafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu wenden, um die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.

Verteidigung im Fall der Untersuchungshaft: Ein erfahrener Strafverteidiger ist von entscheidender Bedeutung, um eine schnellstmögliche Beendigung der Untersuchungshaft zu erreichen. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. hat umfangreiche Erfahrung in Verhandlungen mit Haftrichtern in Mainz und kann Ihnen dabei helfen, Ihre Freiheit wiederzuerlangen. Wenn Sie keinen Anwalt auswählen können, wird das Gericht einen für Sie bestimmen. In der Regel wählen Gerichte Anwälte aus, die keine Schwierigkeiten bereiten. Es ist möglich, eine Haftprüfung anzufechten, bei der argumentiert werden kann, dass die Gründe für die Inhaftierung nicht ausreichend sind. Das Verfahren findet normalerweise innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung statt. Eine weitere Möglichkeit ist, die Festnahme bei einem höheren Gericht anzufechten und zu prüfen, ob bei der Ausstellung des Haftbefehls rechtliche Fehler gemacht wurden. In einigen Fällen ist es auch möglich, mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zu verhandeln und sie dazu zu bewegen, einen Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls zu stellen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Ihnen bei jedem Schritt des Verfahrens helfen und Ihre Rechte verteidigen.

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

in Mainz

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Ihr Strafverteidiger in Mainz: 

  • Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung

  • Erfahrung und Fachkompetenz

  • Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger  

  • Langjähriger Dozent für Steuerrecht

  • Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe

  • Sprachen: Englisch, Türkisch

Praxis Steuerstrafverteidigung: Steuerhinterziehung § 371 AO 

Hintergrund: Verstöße gegen § 370 (1) AO, die eine Steuerhinterziehung darstellen, können zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen. In besonders schweren Fällen nach § 370 (3) AO kann die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Bewährung bei Strafen von mehr als zwei Jahren nicht möglich ist. Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Parameter festgelegt, um das genaue Strafmaß zu bestimmen: In der Regel wird bei Steuerhinterziehung von weniger als 50.000 Euro eine Geldstrafe verhängt; bei einem Betrag von über 50.000 Euro wird wahrscheinlich eine Freiheitsstrafe verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wenn mehr als 1 Million Euro hinterzogen wurden, ist mit einer härteren Strafe zu rechnen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, für Personen zu erwarten ist, die Steuern in Höhe von mehr als einem Euro hinterzogen haben. Die Strafen sind jedoch nicht festgelegt, da sie je nach Einzelfall variieren können. Regeln zur Strafverschärfung und -milderung gelten weiterhin, so dass ein Gericht von diesen Richtwerten sowohl nach oben als auch nach unten abweichen kann. Bei der Festlegung einer angemessenen Strafe für den Straftäter werden nach § 46 Faktoren wie die Auswirkungen der Straftat, das frühere Leben und das Verhalten nach der Tat berücksichtigt.

Tatbestand der Steuerhinterziehung: Der Tatbestand der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO ist erfüllt, wenn eine Steuerpflichtige oder ein Steuerpflichtiger vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber der Finanzbehörde macht, um Steuern zu hinterziehen. Eine solche Handlung kann auch dann vorliegen, wenn die Steuererklärung nicht abgegeben wird oder wenn Auskunftspflichten nicht erfüllt werden. Die Hinterziehung von Steuern stellt einen Straftatbestand dar und kann je nach Schwere des Falls mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Die Absicht, Steuern zu hinterziehen, ist eine zentrale Voraussetzung für die Strafbarkeit. Dabei muss die Person nicht zwangsläufig die genaue Höhe der Steuerhinterziehung kennen, sondern es reicht aus, wenn sie vorsätzlich unrichtige Angaben macht, um den tatsächlichen Steuerbetrag zu reduzieren. Auch das Verschweigen von Einkünften oder Vermögen kann eine Form der Steuerhinterziehung darstellen.

Im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann dies auch negative Konsequenzen für das berufliche und private Leben der betroffenen Person haben. Es kann beispielsweise zur Kündigung des Arbeitsvertrags kommen oder zu einem Imageschaden für das Unternehmen, für das die Person arbeitet. Daher ist es wichtig, bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt wie Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. für Steuerstrafrecht in Mainz hinzuzuziehen, um sich gegen die Vorwürfe verteidigen zu können.

Wege aus der Steuerhinterziehung - Die Selbstanzeige: Wenn gegen Sie wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird, kann das ein sehr belastender und stressiger Prozess sein. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es eine Möglichkeit gibt, der Strafverfolgung zuvorzukommen und sich strafbefreiend zu stellen. Dafür kann eine Selbstanzeige nach § 371 AO eine Option sein. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass eine Selbstanzeige nur dann wirksam ist, wenn alle Bedingungen erfüllt werden. Es ist deshalb ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht wie Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu kontaktieren, um eine wirksame Selbstanzeige vorzubereiten.

Eine wirksame Selbstanzeige erfordert sowohl straf- als auch steuerrechtliche Expertise. Es müssen alle Steuervergehen der letzten zehn Jahre in die Berichtigungsmeldung aufgenommen werden, unabhängig davon, ob sie verjährt sind oder nicht. Es müssen auch mögliche Aussetzungen oder Unterbrechungen der Verjährung berücksichtigt werden. Um das Erfordernis der sachlichen Vollständigkeit zu erfüllen, müssen alle Fakten und Details so angegeben werden, dass sie genau und umfassend sind. Das kann insbesondere schwierig sein, wenn es um Belege für Transaktionen geht, die über einen langen Zeitraum hinweg stattgefunden haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, schnell einen erfahrenen Rechtsanwalt wie Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu kontaktieren, um eine wirksame Selbstanzeige vorzubereiten.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht immer eine Option ist, insbesondere bei schweren Fällen von Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 2-5 Abgabenordnung (AO), bei denen mehr als 25.000 Euro pro Tat hinterzogen wurden. In solchen Fällen kann jedoch eine Zahlung eines "Strafzuschlags" nach § 398 a AO dazu führen, dass man von einer Strafe verschont bleibt. Es ist jedoch immer ratsam, sich vor einer Entscheidung für oder gegen eine Selbstanzeige rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. in Mainz kann Ihnen bei diesem Prozess helfen und verfügt über das nötige Know-how sowohl im Straf- als auch im Steuerrecht.

Wege aus der Steuerhinterziehung - Verteidigungsstrategien: Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird im Rahmen der Verteidigung Ihres Falles Akteneinsicht beantragen, die Akten studieren und eine geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten. Welche Optionen für Ihre Verteidigung bestehen, hängt von den Details Ihres Falles und von Ihren Prioritäten ab. Eine Möglichkeit besteht darin, die Ermittlungsbehörde Mainz oder das Landgericht Mainz davon zu überzeugen, dass es nicht genug Beweise für eine Verurteilung gibt oder dass das Verfahren mangels Verdachts eingestellt werden sollte. Hierbei können neue Fakten oder eine Bewertung von Beweisen dazu beitragen, Ihre Unschuld zu beweisen oder eine möglichst milde Strafe zu erwirken. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass die Steuerbehörden Ihre Situation aufgrund eines Missverständnisses der Steuervorschriften falsch einschätzen, was bedeuten würde, dass es nicht genügend Beweise für eine Straftat gibt. In diesem Fall handelt es sich möglicherweise nicht um einen Fall von illegaler Steuerhinterziehung, sondern um eine legale wirtschaftliche Strukturierung. Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. verfügt über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung, um komplexe Fälle wie diesen genau zu beurteilen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Wege aus der Steuerhinterziehung - Korrektur von Lohnsteuererklärungen: Es ist die Pflicht der Arbeitgeber, die Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter vom Gehalt abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen. Trotzdem kommt es in der Praxis oft zu Fehlern bei der Lohnsteueranmeldung, weshalb eine nachträgliche Korrektur notwendig sein kann. Wenn Sie einen Fehler in einer bereits abgegebenen Lohnsteueranmeldung bemerken, sind Sie gemäß § 153 AO verpflichtet, diesen zu korrigieren. Dabei sollten Sie darauf achten, dass eine vorsätzliche oder leichtfertige Falschangabe zu einer straf- oder bußgeldrechtlichen Verfolgung führen kann. Um das zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die Korrektur so zu formulieren, dass sie auch den Anforderungen an eine Selbstanzeige genügt. Eine wirksame Selbstanzeige kann eine strafbefreiende Wirkung haben, jedoch gibt es auch hier einige Fallstricke zu beachten. Im Gegensatz zu anderen Steuerstraftaten gilt bei der Lohnsteueranmeldung keine vollständige Berichtigungspflicht, sondern es ist auch eine Teilselbstanzeige möglich. Wenn eine Korrektur erforderlich ist, sollte darauf geachtet werden, wer die Selbstanzeige vornimmt, insbesondere bei juristischen Personen. Zudem müssen die Ausschlussgründe des § 371 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 AO beachtet werden, wie beispielsweise eine Prüfungsanordnung oder die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens. Allerdings gibt es Erleichterungen bei der Lohnsteueranmeldung, wie zum Beispiel der Ausschlussgrund einer hinterzogenen Steuer von über 25.000,00 € oder der Tatentdeckung, die auf einer Korrektur der Lohnsteueranmeldung beruht.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. verfügt über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung, um komplexe Fälle wie eine Korrektur der Lohnsteueranmeldung genau zu beurteilen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Als Experte im Steuerstrafrecht kann er die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken einer Selbstanzeige im Rahmen einer Korrektur der Lohnsteueranmeldung präzise einschätzen und beraten. Er steht seinen Mandanten zur Seite und setzt sich für eine bestmögliche Verteidigung ein, um etwaige straf- oder bußgeldrechtliche Verfolgungen zu vermeiden.

Wege aus der Steuerhinterziehung - Korrektur von Umsatzsteuererklärungen: Eine nachträgliche Berichtigung von Umsatzsteuerjahreserklärungen oder Umsatzsteuervoranmeldungen birgt nicht nur das finanzielle Zinsrisiko, sondern auch erhebliche strafrechtliche Risiken. Ein Unternehmer, der seine Umsatzsteuererklärungen korrigieren muss, sollte sich daher unbedingt von einem erfahrenen Steueranwalt beraten lassen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Eine wirksame Selbstanzeige bei einer nachträglichen Berichtigung ist komplex und erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis. Oftmals unterschätzen Unternehmer die Bedeutung einer wirksamen Selbstanzeige und machen gravierende Fehler bei der Umsetzung. Dabei können sich diese Fehler auf die Höhe der Steuernachzahlung, die Höhe des Bußgeldes oder sogar auf die Freiheit des Unternehmers auswirken.

Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts und verfügt über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung, um komplexe Fälle wie diesen genau zu beurteilen und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Er kann Ihnen bei der Korrektur Ihrer Umsatzsteuererklärungen helfen und sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, um eine wirksame Selbstanzeige zu erstatten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Neben der Beratung und Unterstützung bei der Erstellung einer Selbstanzeige bietet Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. seinen Mandanten eine umfassende Verteidigung im Falle einer steuerstrafrechtlichen Verfolgung. Dabei setzt er seine langjährige Erfahrung und sein fundiertes Fachwissen ein, um eine optimale Lösung für seine Mandanten zu erzielen.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung bei der Korrektur Ihrer Umsatzsteuererklärungen benötigen, zögern Sie nicht, sich an Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. zu wenden.

Strafverteidigung Mainz: Urteile des AG/LG Mainz

LG Mainz, Beschluss vom 2. November 2015 – 8 T 182/15

Insolvenzverwaltervergütung: Festschreibung der Vergütungshöhe durch Bedingung im Insolvenzplan


1. Eine Vergütungsbedingung für den Insolvenzverwalter fällt nicht unter § 249 InsO, da die Bestimmung der Vergütung den Planbeteiligten nicht zur Disposition steht und die Gewährung einer entsprechenden Befugnis einen Eingriff in die Festsetzungskompetenz und den Amtsermittlungsgrundsatz des Insolvenzgerichts darstellt.(Rn.66)

2. Die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die des Insolvenzverwalters ist keine zivilrechtliche Leistung des Amtsgerichts. Sie ergeht durch einen Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts, der nach § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO Vollstreckungstitel ist.(Rn.67)

Wichtige Adressen - Ämter und Soziales in Mainz
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Mainz ist die Hauptstadt des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und eine wichtige Stadt in der Region. Die Stadt bietet viele Ämter und Behörden, die den Einwohnern bei ihren täglichen Anliegen behilflich sind.

Zu den in Mainz ansässigen Behörden gehören das Finanzamt Mainz, das Amtsgericht Mainz und das Ordnungsamt der Stadt Mainz.

Als Kanzlei im Steuerrecht und Steuerstrafrecht mit Zweigstelle in Mainz bietet Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M LL.M Steuerstrafverteidiger beste Beratung und Verteidigung in Rechtsfragen. Da es dabei auch um Arbeiten mit Behörden und Ämtern geht, finden Sie im Folgenden einige der wichtigsten Behörden, Ämter und Soziale Anlaufstellen in Mainz mit Adressen und Kontaktdaten aufgelistet.

Finanzamt Mainz

Adresse: Finanzamt Mainz, Schillerstr. 13, 55116 Mainz

Telefon: 06131/552-0 

Telefax: 06131/552-25272

E-Mail: Poststelle@fa-mz.fin-rlp.de

Webseite: www.finanzamt-mainz.de

Amtsgericht Mainz

Adresse: Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz

Telefon: 06131/141 0

Telefax: 06131/141-6666

E-Mail: agmz@ko-jm-rlp.de

Webseite:agmz.justiz.rlp.de

Finanzamt Bingen-Alzey

Adresse: Finanzamt Bingen-Alzey, Rochusallee 10, 55411 Bingen

Telefon: 06131/552-0 

Telefax: 06131/552-25272

E-Mail: Poststelle(at)fa-mz.fin-rlp.de

Webseite: www.finanzamt-bingen-alzey.de

Landgericht Mainz

Adresse: Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz

Telefon: 06131/141-0

Telefax: 06131/141-4444

E-Mail: landgericht.mainz@ko.jm.rlp.de

Webseite: www.lgmz.justiz.rlp.de

Handwerkskammer Rheinhessen Mainz

Adresse: Dagobertstraße 2, 55116 Mainz

Telefon: 06131 9992-0

Telefax: 06131 9992-63

E-Mail: info@hwk.de

Webseite: www.handwerkskammer.de

IHK Rheinhessen Mainz

Adresse: Schillerplatz 7, 55116 Mainz

Telefon: 06131 262-0

E-Mail: service@rheinhessen.ihk24.de

Webseite: www.ihk.de/rheinhessen

Amt für soziale Leistungen
Adresse: Kaiserstraße 3-5, 55116 Mainz
Telefon: +49613112-3620
Telefax:
+49 6131 12-2962
Webseite: www.amt-fuer-soziale-leistungen.de

Bürgeramt

Adresse: Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Telefon: 115
Telefax: +49 6131 12-3084

E-Mail: buergeramt@stadt.mainz.de
Webseite: www.buergeramt-mainz.de

Ihr Strafverfahren in Mainz: Unterkunft und Organisation
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Wenn gegen Sie ein Steuerstrafverfahren in Mainz durchgeführt wird, ist es wichtig, dass Sie Ihren Aufenthalt in Mainz gut vorbereiten. Dabei spielt die Organisation der Unterkunft eine große Rolle. Wenn Sie zu einer Besprechung beim Finanzamt Mainz oder zu einer Hauptverhandlung am Landgericht Mainz erscheinen müssen und bereits am Tag davor anreisen, finden Sie hier eine beispielhafte Auflistung von Hotels. Diese Hotels befinden sich im Umkreis der Zweigstelle der Kanzlei für Steuerstrafrecht des Rechtsanwalts und Steuerstrafverteidigers Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. oder im Umkreis des Landgerichts Mainz.

Novotel Mainz
Adresse: Augustusstraße 6, 55131 Mainz
Telefon:  061319540

Webseite: www.all-accor.com

IntercityHotel Mainz

Adresse: Binger Str. 21, 55131 Mainz
Telefon: 06131588510

Webseite: www.hrewards.com

Hotel Römerstein
Adresse: Draiser Str. 136 f, 55128 Mainz
Telefon: 06131936660

Webseite: www.hotel-roemerstein.de

Novotel Mainz

Adresse: Augustusstraße 6, 55131 Mainz
Telefon: 061319540

Webseite: www.all-accor.com

Hotel am Römerwall

Adresse: Römerwall 51-55, 55131 Mainz
Telefon: 061312577

Webseite: www.roemerwallhotel.de

ibis Hotel Mainz

Adresse: Holzhofstraße 2, 55116 Mainz

Telefon: 061312470

Webseite: www.all-accor.com

the niu Mood
Adresse:
Mombacher Str. 6, 55122 Mainz

Telefon: 061314980500
Webseite: www.the-niu.de

Select Hotel Mainz
Adresse:
Haifa-Allee 8, 55128 Mainz

Telefon: 0613172080
Webseite: www.select-hotels.com

Hyatt Regency Mainz
Adresse:
Templerstraße 6, 55116 Mainz

Telefon: 06131731234
Webseite: www.hyatt.com

B&B Hotel Mainz-Hbf
Adresse:
Mombacher Str. 2b, 55122 Mainz

Telefon: 061315707880
Webseite: www.hotel-bb.com

AC Hotel by Marriott Mainz

Adresse: Bahnhofpl. 8, 55116 Mainz
Telefon: 0613126790

Webseite: www.mariott.de

me and all hotel mainz

Adresse: Binger Str. 23, 55131 Mainz
Telefon: 06131894460

Webseite: www.meandallhotels.com

Hotel Hof Ehrenfels

Adresse: Grebenstraße 5-7, 55116 Mainz
Telefon: 061319712340

Webseite: www.hof-ehrenfels.de

HOTEL HAVANA

Adresse: Rheinstraße 47- 49, 55116 Mainz
Telefon: 061312500884

Webseite: www.hotel-havana.org

Mercure Hotel Mainz City Center

Adresse: Kaiserstraße 7, 55116 Mainz
Telefon: 06131971070

Webseite: www.all-accor.com

gpe Mainz Hotel INNdependence
Adresse:
Gleiwitzer Str. 4, 55131 Mainz

Telefon: 061312505380
Webseite: www.inndependance.de

Hilton Mainz

Adresse: Rheinstraße 68, 55116 Mainz

Telefon: 061312450
Webseite: www.hilton.com

Hotel Schottenhof
Adresse: Schottstraße 6, 55116 Mainz

Telefon: 06131232968
Webseite: www.hotelschotterhof.de

Osteiner Hof The Apartment Suite
Adresse: Schillerpl. 1, 55116 Mainz

Telefon: 061312149296
Webseite: www.the-aratment.info

Hotel Moguntia
Adresse: Nackstraße 48, 55118 Mainz

Telefon: 061314878719
Webseite: www.moguntia-hotel-mainz.com

Ihre Bank in Mainz
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Wenn Sie sich in Mainz aufhalten und Ihren Aufenthalt für weitere geschäftliche oder private Tätigkeiten nutzen möchten, haben wir einige nützliche Adressen für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie wichtige Anlaufstellen und Adressen, die Ihnen bei der Organisation und Planung Ihrer weiteren Aktivitäten helfen können.

Sparda-Bank Südwest eG

Adresse: Rhabanusstraße 1, 55118 Mainz
Telefon: 06131636363

Webseite: www.sparda-sw.de

Rheinhessen Sparkasse - Geschäftsstelle

Adresse: Bahnstraße 8-12, 55128 Mainz
Telefon: 062418510

Webseite: www.rheinhessen-sparkasse.de

HypoVereinsbank Mainz

Adresse: Gutenbergpl. 18, 55116 Mainz
Telefon: 08937848000

Webseite: www.hypovereinsbank.de

Mainzer Volksbank eG, Regionalcenter Bretzenheim

Adresse: Wilhelmsstraße 7, 55128 Mainz
Telefon: 061311485200

Webseite: www.mvb.de

TARGOBANK

Adresse: Ludwigsstraße 6, 55116 Mainz
Telefon: 061312505370

Webseite: www.targobank.de

Mainzer Volksbank eG, Filiale Neustadt

Adresse: Leibnizstraße 56, 55118 Mainz
Telefon: 061311486100

Webseite: www.mvb.de

Deutsche Bank Filiale

Adresse: Ludwigsstraße 8-10, 55116 Mainz
Telefon: 061312030

Webseite: www.deutsche-bank.de

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Kanzlei

Mainz:

Mombacher Str. 93

55122 Mainz

06131 464 88 70

Zweigstelle

Frankfurt:

Opernplatz 14

60313 Frankfurt am Main

069 153 294 512

Zweigstelle Mannheim:

Dynamostraße 13

68165 Mannheim

0621 438 55 336

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