Kanzlei für
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Spezialisiert.
Professionell.
Effektiv.
Ihr Verteidiger im Steuerrecht & Steuerstrafrecht

RA Ibrahim Cakir
Steuerstrafverteidiger

Ich nehme mir stets Zeit für Ihre Anliegen und Bedürfnisse und erarbeite eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen
Rechtsanwalt & Steuerstrafverteidiger
LL.M. Steuerrecht
LL.M. Wirtschaftsstrafrecht
10 Jahre Erfahrung
Expertenwissen im Steuerrecht
Voller Einsatz ohne Kompromisse!
Referenzen
Fachwissen, dem Institutionen vertrauen - Rechtsanwalt Cakir ist nicht nur in der Verteidigung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert, sondern vermittelt sein Wissen auch an angehende Meister, Fach- und Führungskräfte sowie Studierende. Als Dozent im Steuerrecht war er unter anderem für die Handwerkskammer Rheinhessen, die Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft sowie die iba University tätig.
Spezialisierte Beratung & Verteidigung
KSW Rechtsanwaltskanzlei – Ihre spezialisierte Kanzlei für Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Selbstanzeigen
Schnelle, diskrete und spezialisierte Unterstützung bei allen steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Problemen: Die KSW Rechtsanwaltskanzlei ist auf Steuerstrafrecht, Selbstanzeigen, Verteidigung bei Schwarzarbeit sowie komplexe steuerrechtliche Fragestellungen spezialisiert. Wir vertreten Mandanten bundesweit gegenüber Finanzamt, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und vor Gericht. Mit hoher fachlicher Spezialisierung, klarer Strategie und langjähriger Erfahrung sorgen wir dafür, dass Sie rechtlich und wirtschaftlich bestmöglich geschützt sind. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir setzen uns sofort und engagiert für Ihre Interessen ein.
Im Steuerrecht vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt, begleiten Sie bei Betriebsprüfungen, Schätzungen, Einsprüchen oder im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen. Besonders im Unternehmensbereich kommt es dabei auf taktisches Denken und belastbare Kommunikation mit den Finanzbehörden an.
Im Steuerstrafrecht verteidigen wir Sie gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung, der leicht auch unabsichtlich durch unvollständige Angaben oder verspätete Erklärungen entstehen kann. Bereits der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar – und selbst die Grenze zur straflosen Vorbereitungshandlung ist fließend. Umso wichtiger ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung, noch bevor Sie mit dem Finanzamt oder der Steuerfahndung konfrontiert werden. Wir beraten Sie bei Selbstanzeigen, verteidigen Sie im Steuerstrafverfahren – und sichern Ihre Position mit Augenmaß und Entschlossenheit.
Im Wirtschaftsstrafrecht vertreten wir Einzelpersonen und Unternehmen, wenn der Vorwurf im Raum steht: Subventionsbetrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Vorenthalten von Sozialabgaben, Schwarzarbeit oder sonstige wirtschaftsbezogene Delikte. Diese Verfahren sind oft komplex, aktenreich und mit massiven Risiken für Freiheit, Vermögen und Reputation verbunden. Wir stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger mit klarem Kurs und strategischer Tiefe zur Seite.
Unsere Stärke liegt in der Kombination aus Strafverteidigung und steuerrechtlicher Expertise. Wir denken wirtschaftlich – und handeln juristisch präzise. Dabei arbeiten wir auf Wunsch eng mit Ihrer Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung zusammen und stellen auf Bedarf ein spezialisiertes Verteidigerteam auf.
Ob strafrechtlicher Flankenschutz in zivil- oder steuerrechtlichen Verfahren oder Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren: Wir stehen Ihnen zur Seite. Verlässlich. Klar. Mit Nachdruck.
Warum Mandanten Rechtsanwalt Cakir vertrauen
Mandanten berichten übereinstimmend, dass sie sich bei Rechtsanwalt Cakir fachlich auf höchstem Niveau und menschlich bestens aufgehoben fühlen. Immer wieder hervorgehoben werden seine hohe Spezialisierung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht, die verständliche Erklärung auch komplexer Sachverhalte sowie seine Fähigkeit, schnell Ordnung in scheinbar aussichtslose Situationen zu bringen – oft mit sehr positiven Ergebnissen bis hin zu gewonnenen Verfahren oder Rückzahlungen vom Finanzamt statt Nachzahlungen.
Viele Mandanten schätzen besonders, dass er sich Zeit für das persönliche Anliegen nimmt, aktiv zuhört und eine klare Strategie bzw. Planung für das weitere Vorgehen entwickelt. Dabei erleben sie ihn als ehrlich, transparent und nicht auf kurzfristigen Gewinn ausgerichtet, sondern auf eine Lösung, die für den Mandanten wirklich sinnvoll ist.
Die zahlreichen 5-Sterne-Bewertungen zeigen:
Wer sich in steuerrechtlich oder steuerstrafrechtlich schwieriger Lage an Rechtsanwalt Cakir wendet, erhält engagierte, verlässliche und vertrauenswürdige Unterstützung – mit vollem Einsatz, ohne Kompromisse.
Echte Erfahrungen unserer Mandanten
Vereinbaren Sie Ihre Erstberatung
Schnelle, diskrete und kompetente Hilfe im Steuerrecht & Steuerstrafrecht. Nutzen Sie die Möglichkeit zu einem Erstgespräch und schildern Sie uns Ihr Anliegen in Ruhe. Wir bieten Ihnen kurzfristige Termine – in der Regel innerhalb von 24 Stunden – und nehmen uns die Zeit, Ihre Situation klar zu analysieren und die nächsten Schritte zu besprechen.
Persönliche Termine sind in Mainz, Frankfurt und Mannheim möglich, auf Wunsch auch telefonisch oder per Videokonferenz. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir sind zuverlässig für Sie erreichbar und unterstützen Sie bei allen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Fragen.


