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Kanzlei für

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Spezialisiert.

Professionell.

Effektiv.

ONLYFANS Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Sie haben Post von der Steuerfahndung bekommen? Ein Ermittlungsverfahren wegen Ihrer OnlyFans-Einnahmen läuft? Ich verstehe Ihre Situation – und ich verteidige Sie erfolgreich. Als Fachanwalt für Steuerrecht mit Spezialisierung auf Steuerstrafrecht weiß ich: Jetzt zählt jede Stunde. Rufen Sie mich an."
— Rechtsanwalt Ibrahim Cakir, LL.M. Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht

Statue der Gerechtigkeit

10 Jahre Erfahrung

Expertenwissen im Steuerrecht

Voller Einsatz ohne Kompromisse!

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RA Ibrahim Cakir

Steuerstrafverteidiger

Unsere Leistungen für OnlyFans Creator im Steuerstrafrecht

Verteidigung bei Steuerfahndung – Soforthilfe für Content Creator

 

Als Anwalt für Steuerrecht mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht vertrete ich OnlyFans Creator, die ins Visier der Finanzbehörden geraten sind. Meine Kanzlei bietet Ihnen:

 

Strafverteidigung bei Steuerhinterziehung

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren wegen § 370 AO

  • Begleitung bei Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung

  • Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie

  • Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Finanzamt

  • Vertretung vor dem Strafgericht

 

Selbstanzeige nach § 371 AO

  • Prüfung der Voraussetzungen für Straffreiheit

  • Vollständige Nacherklärung aller Steuerjahre

  • Berechnung der Nachzahlungsbeträge

  • Kommunikation mit dem Finanzamt

  • Vermeidung von Sperrwirkungen

 

Steuerfahndung – Soforthilfe

  • Sofortige telefonische Erreichbarkeit

  • Anwesenheit bei Durchsuchungsmaßnahmen

  • Sicherung Ihrer Rechte vor Ort

  • Verhinderung belastender Aussagen

  • Beschlagnahmeschutz für Ihre Geräte

 

Beratung zur steuerlichen Compliance

  • Prüfung Ihrer bisherigen Steuererklärungen

  • Korrektur fehlerhafter Angaben

  • Einrichtung ordnungsgemäßer Buchführung

  • Beratung zur Umsatzsteuer und Reverse-Charge

  • Gewerbeanmeldung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

FAQ - Häufige Fragen zu unseren Leistungen

Fragen und Antworten zu unserer Verteidigung für OnlyFans Creator
 

Frage: Vertreten Sie auch Creator außerhalb von Mainz?
Antwort: Ja. Als Fachanwalt für Steuerrecht vertrete ich OnlyFans Creator bundesweit. Steuerstrafverfahren werden an verschiedenen Gerichten in ganz Deutschland geführt. Ich übernehme Mandate in allen Bundesländern.

 

Frage: Was kostet die Erstberatung?
Antwort: Die telefonische Ersteinschätzung bei akuter Steuerfahndung ist kostenlos. Sie erhalten sofort eine Einschätzung Ihrer Situation und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

 

Frage: Wie schnell können Sie bei einer Durchsuchung vor Ort sein?
Antwort: Bei Durchsuchungen durch die Steuerfahndung im Rhein-Main-Gebiet bin ich innerhalb kurzer Zeit vor Ort. Für andere Regionen koordiniere ich mit Kollegen vor Ort oder berate Sie telefonisch während der Maßnahme.


Frage: Arbeiten Sie mit Steuerberatern zusammen?
Antwort: Ja. In Steuerstrafverfahren ist die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater entscheidend. Der Steuerberater berechnet die Nachzahlungen, ich übernehme die strafrechtliche Verteidigung.

Steuerhinterziehung bei OnlyFans – Wenn das Finanzamt ermittelt

OnlyFans und Steuerhinterziehung – Warum Creator ins Visier der Steuerfahndung geraten


Die Einnahmen aus OnlyFans, Fansly, MYM oder vergleichbaren Plattformen sind vollständig steuerpflichtig. Was viele Creator nicht wissen: Die Finanzämter haben längst Zugriff auf Ihre Umsatzdaten. Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) und der europäischen DAC7-Richtlinie melden alle großen Plattformen automatisch die Einnahmen ihrer Creator an die deutschen Finanzbehörden.


Wann liegt Steuerhinterziehung vor?


Nach § 370 Abgabenordnung macht sich strafbar, wer gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt. Für OnlyFans Creator bedeutet das konkret:

  • Keine Steuererklärung trotz Einnahmen abgegeben

  • Einnahmen aus OnlyFans nicht oder nicht vollständig erklärt

  • Trinkgelder, Pay-per-View-Erlöse oder Sachgeschenke verschwiegen

  • Gewerbeanmeldung unterlassen

  • Umsatzsteuer nicht korrekt behandelt

 

Die Steuerfahndung ermittelt systematisch
 

Die Steuerfahndungsstellen haben spezialisierte Einheiten aufgebaut, die gezielt gegen Influencer und Content Creator vorgehen. Die Behörden nutzen automatisierte Datenabgleiche zwischen den Plattformmeldungen und den eingereichten Steuererklärungen. Unstimmigkeiten werden sofort erkannt.


Das Entdeckungsrisiko ist heute höher als je zuvor. Kontrollmitteilungen aus dem Ausland, Datenabgleiche mit Zahlungsdienstleistern wie Paxum oder CosmoPayment und die systematische Auswertung öffentlicher Profile führen dazu, dass die Finanzämter einen nahezu vollständigen Überblick über die Einnahmen von Content Creatorn haben.


Strafen bei Steuerhinterziehung


Die Konsequenzen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sind erheblich:

  • Bei Hinterziehungsbeträgen bis 50.000 Euro: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • Bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 Euro: Regelmäßig Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wird

  • Bei besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO): Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren

  • Zusätzlich: Nachzahlung aller hinterzogenen Steuern plus Zinsen und Säumniszuschläge

Die strafbefreiende Selbstanzeige als Ausweg


Wer seine steuerlichen Fehler rechtzeitig korrigiert, kann straffrei bleiben. Die Selbstanzeige nach § 371 AO ermöglicht es, eine drohende Bestrafung vollständig zu vermeiden – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Zeitfenster schließt sich, sobald die Steuerfahndung vor der Tür steht oder eine Prüfungsanordnung zugestellt wird.

FAQ: Rechtliche Fragen zu Steuerhinterziehung bei OnlyFans-Einnahmen

Frage: Muss ich meine OnlyFans-Einnahmen versteuern, auch wenn die Plattform im Ausland sitzt?
Antwort: Ja. Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind Sie hier mit Ihrem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig. Der Sitz der Plattform in Großbritannien oder in Dubai ändert daran nichts.

 

Frage: Woher weiß das Finanzamt von meinen OnlyFans-Einnahmen?
Antwort: Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sind Plattformen wie OnlyFans verpflichtet, die Umsätze ihrer Creator automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Diese Daten werden an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet und mit Ihren Steuererklärungen abgeglichen.

 

Frage: Ich habe noch nie eine Steuererklärung für meine OnlyFans-Einnahmen abgegeben. Was passiert jetzt?
Antwort: Sie müssen damit rechnen, dass das Finanzamt bereits über Ihre Einnahmen informiert ist. Es ist dringend zu prüfen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist. Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Steuerrecht.

 

Frage: Kann ich wegen OnlyFans-Einnahmen ins Gefängnis kommen?
Antwort: Ja. Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen droht eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Rechtsprechung ist bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 Euro streng.

 

Frage: Reicht es, wenn ich die Steuern jetzt nachzahle?
Antwort: Nein. Eine bloße Nachzahlung ohne korrekte Selbstanzeige beseitigt die Strafbarkeit nicht. Die Selbstanzeige muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um strafbefreiend zu wirken.

Steuerfahndung bei OnlyFans Creator

Steuerfahndung wegen OnlyFans – Was tun, wenn die Ermittler kommen?


Der Moment, der alles verändert


Es ist früh am Morgen. Es klingelt. Vor Ihrer Tür stehen Beamte der Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss. Sie wollen Ihre Wohnung durchsuchen, Ihre Geräte beschlagnahmen, Ihre Kontoauszüge sichern. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Ihren Einnahmen als Content Creator auf OnlyFans.


Diese Situation erleben immer mehr Creator in Deutschland. Die Finanzbehörden haben die Plattformökonomie als Prüfungsfeld entdeckt und gehen systematisch gegen Personen vor, die ihre Einnahmen nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Die Steuerfahndung verfügt heute über umfangreiche Daten und technische Möglichkeiten, um nicht deklarierte Einnahmen aufzudecken.


Warum die Steuerfahndung gegen OnlyFans Creator ermittelt


Die Gründe für das verstärkte Interesse der Finanzbehörden an Content Creatorn sind vielfältig:


Erstens haben die Einnahmen auf Plattformen wie OnlyFans in den letzten Jahren exponentiell zugenommen. Viele Creator erzielen monatliche Einnahmen im fünfstelligen Bereich – manche deutlich darüber. Diese Summen wecken naturgemäß das Interesse der Finanzverwaltung.


Zweitens hat der Gesetzgeber mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ein Instrument geschaffen, das die automatische Meldung von Plattformumsätzen an die Finanzbehörden vorschreibt. Seit 2023 müssen Plattformen wie OnlyFans detaillierte Informationen über ihre Creator an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln: Namen, Adressen, Steueridentifikationsnummern und vor allem die erzielten Einnahmen.


Drittens sind viele Creator steuerlich unerfahren. Sie haben ihr Business auf OnlyFans gestartet, ohne sich über die steuerlichen Konsequenzen im Klaren zu sein. Fehlende Gewerbeanmeldungen, nicht abgegebene Steuererklärungen und unvollständige Einnahmenerfassungen sind an der Tagesordnung.


Der Ablauf einer Steuerfahndungsdurchsuchung


Eine Durchsuchung durch die Steuerfahndung folgt einem typischen Muster. Die Beamten erscheinen in den frühen Morgenstunden, meist zwischen 6 und 7 Uhr. Sie klingeln und weisen sich aus. In der Regel haben sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss dabei, der genau bezeichnet, was gesucht werden darf.


Die Steuerfahnder durchsuchen die Wohnung nach steuerlich relevanten Unterlagen: Kontoauszüge, Verträge, Korrespondenz mit der Plattform, Buchhaltungsunterlagen. Besonderes Augenmerk liegt auf elektronischen Geräten. Computer, Laptops, Tablets und Smartphones werden häufig beschlagnahmt, um die darauf gespeicherten Daten auszuwerten.


Während der Durchsuchung werden Sie aufgefordert, bestimmte Fragen zu beantworten. Die Beamten wollen wissen, seit wann Sie auf OnlyFans aktiv sind, wie hoch Ihre Einnahmen waren, auf welche Konten das Geld geflossen ist. Diese Befragung ist ein kritischer Moment.


Ihre Rechte bei der Steuerfahndung


Als Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren haben Sie fundamentale Rechte, die Sie unbedingt kennen und nutzen sollten:


Das Schweigerecht: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen. Dieses Recht ist Ihr wichtigstes Schutzschild. Jede unbedachte Aussage kann Sie belasten, auch wenn Sie glauben, sich dadurch zu entlasten.


Das Recht auf anwaltlichen Beistand: Sie dürfen sofort einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die Durchsuchung muss zwar nicht unterbrochen werden, aber Sie haben das Recht, alle Fragen mit dem Hinweis auf Ihren Anwalt unbeantwortet zu lassen.


Das Recht auf Dokumentation: Sie dürfen verlangen, dass ein Verzeichnis aller beschlagnahmten Gegenstände erstellt wird. Dieses Verzeichnis ist wichtig für die spätere Verteidigung.


Was Sie bei einer Durchsuchung tun sollten


Rufen Sie sofort einen Fachanwalt für Steuerrecht an. Auch wenn es früh am Morgen ist – bei Steuerfahndungsmaßnahmen zählt jede Minute. Der Anwalt kann telefonisch erste Anweisungen geben und gegebenenfalls vor Ort erscheinen.


Machen Sie keine Aussagen zur Sache. Beantworten Sie keine Fragen zu Ihren OnlyFans-Einnahmen, Ihrer Steuersituation oder Ihrer Buchhaltung. Verweisen Sie auf Ihr Schweigerecht und Ihren Anwalt.


Bleiben Sie ruhig und kooperativ. Widerstand gegen die Durchsuchung ist sinnlos und kann zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Lassen Sie die Beamten ihre Arbeit machen, aber geben Sie keine belastenden Informationen preis.


Dokumentieren Sie den Ablauf. Notieren Sie, welche Beamten anwesend waren, was durchsucht wurde und welche Gegenstände beschlagnahmt wurden. Diese Informationen sind für Ihren Anwalt wichtig.


Die Verteidigungsstrategie nach der Durchsuchung


Nach einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung beginnt die eigentliche Verteidigungsarbeit. Der erste Schritt ist die Akteneinsicht. Ihr Anwalt fordert die Ermittlungsakte an und analysiert, welche Vorwürfe genau erhoben werden und welche Beweise die Behörde hat.


Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie. Die Möglichkeiten sind vielfältig:


Eine Einstellung des Verfahrens kann erreicht werden, wenn die Vorwürfe nicht hinreichend belegt sind oder wenn verfahrensrechtliche Fehler vorliegen.


Eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO kommt in Betracht, wenn die Schuld gering ist und eine Verurteilung unverhältnismäßig wäre.


In schwerwiegenden Fällen verhandeln wir mit der Staatsanwaltschaft über eine Verständigung im Strafverfahren, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.


Prävention: Bevor die Steuerfahndung kommt


Die beste Verteidigung ist Prävention. Wenn Sie Ihre OnlyFans-Einnahmen bisher nicht oder nicht vollständig versteuert haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln – bevor die Steuerfahndung vor Ihrer Tür steht.


Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann Sie vor strafrechtlichen Konsequenzen bewahren. Die Voraussetzungen sind streng, aber wenn sie erfüllt sind, bleiben Sie straffrei. Allerdings schließt sich dieses Zeitfenster, sobald die Behörden erste Ermittlungsschritte eingeleitet haben.

 FAQ: Rechtliche Fragen zur Steuerfahndung gegen Content Creator

Frage: Darf die Steuerfahndung ohne Vorwarnung bei mir erscheinen?
Antwort: Ja. Durchsuchungen werden in der Regel überraschend durchgeführt, um die Vernichtung von Beweismitteln zu verhindern. Sie erhalten keine vorherige Ankündigung.

 

Frage: Muss ich die Beamten in meine Wohnung lassen?
Antwort: Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt, ja. Ohne Beschluss können Sie den Zutritt verweigern, allerdings kann die Staatsanwaltschaft in dringenden Fällen auch ohne richterliche Anordnung durchsuchen lassen.

 

Frage: Kann ich verhindern, dass mein Computer beschlagnahmt wird?
Antwort: In der Regel nicht. Die Beschlagnahme von elektronischen Geräten ist bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung üblich. Sie können allerdings später über Ihren Anwalt die Herausgabe beantragen.

 

Frage: Werden meine Kontodaten automatisch überprüft?
Antwort: Ja. Die Steuerfahndung hat Zugriff auf das Kontenabrufverfahren und kann feststellen, bei welchen Banken Sie Konten führen. Die konkreten Kontobewegungen müssen dann bei den Banken angefordert werden.

 

Frage: Erfahren andere von dem Verfahren gegen mich?
Antwort: Das Steuergeheimnis schützt grundsätzlich vor einer Weitergabe von Informationen. Allerdings können in bestimmten Konstellationen – etwa bei einer öffentlichen Hauptverhandlung – Details bekannt werden.

 

Frage: Wie lange dauert ein Steuerfahndungsverfahren?
Antwort: Das variiert stark. Einfache Fälle können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, komplexe Verfahren mit umfangreicher Datenauswertung dauern oft ein bis zwei Jahre oder länger.

Selbstanzeige bei OnlyFans-Einnahmen

 Selbstanzeige wegen OnlyFans – Der Weg zur Straffreiheit


Die strafbefreiende Selbstanzeige als Chance


Die Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung ist ein einzigartiges Rechtsinstitut des deutschen Steuerrechts. Sie ermöglicht es Steuerpflichtigen, die ihre steuerlichen Pflichten verletzt haben, straffrei zu bleiben – vorausgesetzt, sie korrigieren ihre Fehler rechtzeitig und vollständig.


Für OnlyFans Creator, die ihre Einnahmen bisher nicht oder nicht vollständig versteuert haben, ist die Selbstanzeige häufig der einzige Weg, einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Die Voraussetzungen sind allerdings streng, und Fehler bei der Erstellung können fatale Folgen haben.


Warum jetzt handeln?


Das Zeitfenster für eine wirksame Selbstanzeige schließt sich immer schneller. Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz verfügen die Finanzbehörden heute über umfassende Daten zu den Einnahmen von Content Creatorn. Die automatischen Meldungen der Plattformen werden systematisch mit den eingereichten Steuererklärungen abgeglichen.


Sobald das Finanzamt aufgrund dieser Abgleiche einen Anfangsverdacht entwickelt und erste Ermittlungsschritte einleitet, ist die Selbstanzeige gesperrt. Auch die Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung oder das Erscheinen eines Prüfers führt zur Sperrwirkung.


Die Erfahrung zeigt: Die Behörden werden in den kommenden Monaten verstärkt gegen Creator vorgehen, die ihre Einnahmen nicht erklärt haben. Wer jetzt nicht handelt, riskiert, das Zeitfenster zu verpassen.


Die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige


Eine Selbstanzeige entfaltet nur dann strafbefreiende Wirkung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:


Vollständigkeit: Alle unverjährten Steuerstraftaten müssen offengelegt werden. Eine teilweise Korrektur reicht nicht aus. Wer nur einen Teil seiner Einnahmen nacherklärt, macht sich wegen der weiterhin verschwiegenen Beträge strafbar – und verliert möglicherweise auch die Straffreiheit für die offengelegten Beträge.


Rechtzeitigkeit: Die Selbstanzeige muss erfolgen, bevor bestimmte Sperrgründe eintreten. Ist die Tat bereits entdeckt, eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben oder ein Strafverfahren eingeleitet, kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr in Betracht.


Nachzahlung: Die hinterzogenen Steuern samt Zinsen müssen innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist nachgezahlt werden. Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro pro Tat ist zusätzlich ein Zuschlag nach § 398a AO zu zahlen.


Der Ablauf einer Selbstanzeige


Die Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige ist komplex und sollte niemals ohne fachkundige Unterstützung erfolgen. Der Ablauf gestaltet sich typischerweise wie folgt:


Zunächst erfolgt eine umfassende Analyse Ihrer steuerlichen Situation. Wir ermitteln, welche Einnahmen Sie in welchen Jahren erzielt haben, welche Steuererklärungen abgegeben wurden und welche Fehler korrigiert werden müssen.


Auf dieser Grundlage erstellen wir die Selbstanzeige. Diese muss alle relevanten Angaben enthalten, um die Voraussetzungen der Vollständigkeit zu erfüllen. Jeder Fehler kann dazu führen, dass die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung verliert.


Die Selbstanzeige wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Ab diesem Moment läuft eine Frist für die Nachzahlung. Die genaue Höhe der Nachzahlung wird vom Finanzamt festgesetzt.
Nach Eingang der Nachzahlung prüft die Behörde, ob die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige vorliegen. Ist dies der Fall, wird das Strafverfahren eingestellt.


Besonderheiten bei OnlyFans-Einnahmen


Bei der Selbstanzeige wegen OnlyFans-Einnahmen sind einige Besonderheiten zu beachten:


Die Einnahmenermittlung: OnlyFans zahlt Creator 80 Prozent der Fan-Zahlungen aus. Die Provision der Plattform von 20 Prozent ist kein Betriebsausgabe des Creators, sondern wird direkt einbehalten. Für die Steuererklärung relevant ist der tatsächlich ausgezahlte Betrag.


Die Umsatzsteuer: Nach der Fenix-Entscheidung des EuGH erbringen Creator eine Leistung an die Plattform, nicht an die Fans. Dies hat erhebliche umsatzsteuerliche Konsequenzen. Das Reverse-Charge-Verfahren kommt zur Anwendung, sodass Creator in vielen Fällen keine Umsatzsteuer abführen müssen – aber auch keinen Vorsteuerabzug für ihre Ausgaben geltend machen können.


Die Gewerblichkeit: Einnahmen aus OnlyFans sind in der Regel gewerbliche Einkünfte. Das bedeutet: Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuerpflicht (ab 24.500 Euro Gewinn) und gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei der Einkommensteuer.


Die Betriebsausgaben: Kosten für Kamera, Beleuchtung, Computer, Software und ähnliche Ausgaben können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei Kleidung, Make-up und ähnlichem ist die Anerkennung durch das Finanzamt oft strittig.


Die Risiken einer fehlerhaften Selbstanzeige


Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann schlimmer sein als gar keine Selbstanzeige. Die Risiken sind erheblich:


Unwirksamkeit: Wenn die Selbstanzeige nicht vollständig ist oder ein Sperrgrund vorliegt, entfaltet sie keine strafbefreiende Wirkung. Sie haben dann nicht nur die Steuern nachgezahlt, sondern auch ein Geständnis abgelegt, das gegen Sie verwendet werden kann.


Teilunwirksamkeit: Bei Fehlern kann die Selbstanzeige für manche Taten wirksam sein, für andere nicht. Die Abgrenzung ist komplex und erfordert juristische Expertise.


Nachträgliche Unwirksamkeit: Wenn die Nachzahlung nicht fristgerecht erfolgt, wird die zunächst wirksame Selbstanzeige nachträglich unwirksam. Die Fristenberechnung ist daher von entscheidender Bedeutung.


Warum ein Annwalt für Steuerrecht?


Die Selbstanzeige ist kein Formular, das man einfach ausfüllt. Sie ist ein komplexes rechtliches Instrument, das präzise angewendet werden muss. Ein Fachanwalt für Steuerrecht bringt die erforderliche Expertise mit:

 

  • Er kennt die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung an eine wirksame Selbstanzeige.

  • Er kann die steuerlichen Sachverhalte korrekt aufarbeiten und darstellen.

  • Er kommuniziert mit dem Finanzamt und der Staatsanwaltschaft auf Augenhöhe.

  • Er schützt Ihre Interessen und vermeidet Fehler, die Sie teuer zu stehen kommen können.

FAQ: Fragen und Antworten zur strafbefreienden Selbstanzeige bei OnlyFans

Frage: Kann ich die Selbstanzeige selbst erstellen?
Antwort: Davon ist dringend abzuraten. Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind hoch, und jeder Fehler kann dazu führen, dass Sie trotz Nachzahlung bestraft werden. Die Kosten für einen Fachanwalt sind gut investiert.

 

Frage: Wie viel Zeit habe ich für die Selbstanzeige?
Antwort: Das kann niemand genau sagen. Das Zeitfenster schließt sich, sobald die Behörden Ermittlungen einleiten. Angesichts der automatischen Datenmeldungen durch die Plattformen kann dies jederzeit geschehen. Handeln Sie daher so schnell wie möglich.

 

Frage: Muss ich alle Jahre offenlegen oder nur die letzten?
Antwort: Für die strafbefreiende Wirkung müssen alle unverjährten Steuerstraftaten vollständig offengelegt werden. Die strafrechtliche Verjährungsfrist beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre, bei besonders schweren Fällen zehn Jahre.

 

Frage: Was passiert, wenn ich die Nachzahlung nicht aufbringen kann?
Antwort: Die Nachzahlung ist Voraussetzung für die Straffreiheit. Kann sie nicht fristgerecht erbracht werden, wird die Selbstanzeige unwirksam. In manchen Fällen kann mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbart werden, aber dies ist nicht garantiert.

 

Frage: Erfährt mein Arbeitgeber von der Selbstanzeige?
Antwort: Grundsätzlich unterliegt die Selbstanzeige dem Steuergeheimnis. Ihr Arbeitgeber wird nicht automatisch informiert. In bestimmten Konstellationen – etwa bei öffentlichem Interesse – können allerdings Informationen nach außen dringen.

 

Frage: Kann ich auch nach einer Durchsuchung noch eine Selbstanzeige machen?
Antwort: Nein. Sobald die Steuerfahndung bei Ihnen durchsucht hat, ist ein Sperrgrund eingetreten. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich. Sie können aber weiterhin kooperieren, was sich strafmildernd auswirken kann.

Steuerpflicht bei OnlyFans – Grundlagen

 OnlyFans und Steuern – Was jeder Creator wissen muss


Die Grundregel: Alle Einnahmen sind steuerpflichtig


Einnahmen aus OnlyFans sind in Deutschland vollständig steuerpflichtig. Das gilt unabhängig davon, ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich als Creator tätig sind, ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben oder nicht, und ob die Plattform im Inland oder Ausland sitzt.


Wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt hier mit seinem gesamten Welteinkommen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. OnlyFans-Einnahmen machen da keine Ausnahme.


Welche Steuern fallen an?


Als OnlyFans Creator müssen Sie grundsätzlich mit folgenden Steuerarten rechnen:


Einkommensteuer: Ihre Gewinne aus der Creator-Tätigkeit unterliegen der Einkommensteuer. Der Steuersatz richtet sich nach Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen und liegt zwischen 14 und 45 Prozent (plus Solidaritätszuschlag).


Gewerbesteuer: Ab einem Gewinn von 24.500 Euro jährlich fällt zusätzlich Gewerbesteuer an. Die Höhe hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab. Die Gewerbesteuer wird allerdings auf die Einkommensteuer angerechnet.


Umsatzsteuer: Die umsatzsteuerliche Behandlung von OnlyFans-Einnahmen ist komplex. Nach der Fenix-Entscheidung des EuGH erbringen Creator eine Leistung an die Plattform (B2B), nicht an die Fans. Dies führt dazu, dass das Reverse-Charge-Verfahren greift und Creator in der Regel keine Umsatzsteuer abführen müssen.


Die Gewerbeanmeldung


Die Tätigkeit als OnlyFans Creator ist in der Regel gewerblich. Das bedeutet: Sie müssen ein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt und kostet zwischen 20 und 40 Euro.


Zusätzlich müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen. Darin machen Sie Angaben zu Ihrer Tätigkeit und schätzen Ihre voraussichtlichen Einnahmen.


Wer die Gewerbeanmeldung unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Schwerer wiegt allerdings die steuerrechtliche Konsequenz: Ohne korrekte Anmeldung beginnt oft eine Kette von Versäumnissen, die am Ende zur Steuerhinterziehung führt.


Die Einnahmenermittlung
OnlyFans behält von den Fan-Zahlungen 20 Prozent Provision ein und zahlt Ihnen 80 Prozent aus. Für Ihre Steuererklärung relevant sind die tatsächlich erhaltenen Zahlungen – also die 80 Prozent, die auf Ihrem Konto ankommen.


Beachten Sie: Es zählen alle Einnahmen, nicht nur die Abo-Zahlungen. Auch Trinkgelder, Pay-per-View-Erlöse, Zahlungen für private Nachrichten und sonstige Einnahmen über die Plattform sind steuerpflichtig.


Sachzuwendungen – etwa Geschenke von Fans über Amazon-Wunschlisten – müssen ebenfalls versteuert werden. Sie sind mit ihrem Marktwert als Einnahme anzusetzen.


Die Betriebsausgaben


Von Ihren Einnahmen können Sie Betriebsausgaben abziehen. Das mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Typische Betriebsausgaben für OnlyFans Creator sind:

 

  1. Technisches Equipment: Kamera, Beleuchtung, Mikrofone, Computer, Smartphone

  2. Software: Bildbearbeitungsprogramme, Schnitt-Software, Streaming-Tools

  3. Arbeitsräume: Anteilige Miete und Nebenkosten für ein häusliches Arbeitszimmer (strenge Voraussetzungen)

  4. Internetkosten: Anteilig für die berufliche Nutzung

  5. Plattformgebühren: Die 20 Prozent Provision, die OnlyFans einbehält, sind allerdings keine Betriebsausgabe in klassischen Sinne, da sie bereits vor der Auszahlung abgezogen werden

  6. Steuerberatung: Kosten für Ihren Steuerberater

  7. Rechtsberatung: Kosten für anwaltliche Beratung zu Ihrer Creator-Tätigkeit

  8. Bei bestimmten Ausgaben ist das Finanzamt kritisch:

  9. Kleidung: Nur absetzbar, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt wird und nicht auch privat getragen werden kann. Bei typischer Alltagskleidung (auch wenn sie nur für Content gekauft wurde) wird das Finanzamt die Anerkennung verweigern.

  10. Make-up und Kosmetik: Ähnlich problematisch wie Kleidung. Eine anteilige Anerkennung ist denkbar, aber oft streitig.

  11. Reisen: Nur absetzbar, soweit sie ausschließlich beruflich veranlasst sind. Bei gemischter Veranlassung ist eine Aufteilung vorzunehmen.

 

Die Kleinunternehmerregelung

 

Wenn Ihre Umsätze im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen werden, können Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen.


Das bedeutet: Sie müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.


Allerdings: Nach der Fenix-Entscheidung des EuGH ist die Frage der Umsatzsteuerpflicht bei OnlyFans-Einnahmen ohnehin komplex. Das Reverse-Charge-Verfahren führt in vielen Fällen dazu, dass keine deutsche Umsatzsteuer anfällt. Die Kleinunternehmerregelung kann aber bei anderen Einnahmen (etwa Merchandise-Verkäufen an deutsche Kunden) relevant bleiben.


Die Steuererklärung


Als OnlyFans Creator müssen Sie jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Relevant sind insbesondere:


Anlage G (Gewerbebetrieb): Hier erklären Sie Ihre Gewinne aus der Creator-Tätigkeit


Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung): Hier ermitteln Sie Ihren Gewinn als Differenz zwischen Einnahmen und Betriebsausgaben


Je nach Umsatzsteuer-Situation kann auch eine Umsatzsteuererklärung erforderlich sein.


Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres (bei Beratung durch einen Steuerberater verlängert sich die Frist).


Die Vorauszahlungen


Sobald das Finanzamt von Ihren Einkünften weiß, wird es Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen. Diese werden quartalsweise fällig (zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember).


Die Höhe der Vorauszahlungen orientiert sich an Ihren bisherigen Einkünften. Steigen Ihre Einnahmen stark an, sollten Sie freiwillig höhere Vorauszahlungen leisten, um Nachzahlungen zu vermeiden.


Die häufigsten Fehler


In meiner Praxis sehe ich immer wieder dieselben Fehler bei OnlyFans Creatorn:


Keine Gewerbeanmeldung: Viele Creator starten auf OnlyFans, ohne sich um die formalen Anforderungen zu kümmern.


Keine Steuererklärung: Die Einnahmen werden nicht erklärt, oft in der irrigen Annahme, das Finanzamt würde davon nichts erfahren.


Unvollständige Einnahmenerfassung: Trinkgelder, Pay-per-View-Erlöse oder Sachgeschenke werden "vergessen".


Fehlende Dokumentation: Keine ordnungsgemäße Buchführung, keine Aufbewahrung von Belegen.


Keine Rücklagen: Das gesamte Einkommen wird ausgegeben, ohne an die Steuernachzahlung zu denken.

Jeder dieser Fehler kann zur Steuerhinterziehung führen – mit den bekannten strafrechtlichen Konsequenzen.

 FAQ: Steuerliche Grundfragen für OnlyFans Creator

Frage: Ab welchem Betrag muss ich meine OnlyFans-Einnahmen versteuern?
Antwort: Ab dem ersten Euro. Es gibt keinen Freibetrag für gewerbliche Einkünfte. Allerdings zahlen Sie erst Einkommensteuer, wenn Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag (aktuell rund 11.600 Euro) übersteigt.

Frage: Muss ich mich selbst beim Finanzamt melden?
Antwort: Ja. Sie sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einzureichen.

 

Frage: Kann ich als Freiberufler gelten statt als Gewerbetreibender?
Antwort: In der Regel nicht. Die Tätigkeit als OnlyFans Creator wird vom Finanzamt als gewerblich eingestuft. Eine freiberufliche Einstufung (etwa als Künstler) ist nur in Ausnahmefällen denkbar.

 

Frage: Was passiert, wenn ich meine Einnahmen nicht erkläre?
Antwort: Sie begehen Steuerhinterziehung. Das ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Zusätzlich müssen Sie die hinterzogenen Steuern samt Zinsen nachzahlen.

 

Frage: Muss ich Umsatzsteuer zahlen?
Antwort: Nach der Fenix-Entscheidung des EuGH ist die Situation komplex. In vielen Fällen kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung, sodass Sie keine Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt abführen müssen. Die genaue Beurteilung hängt von Ihrem Einzelfall ab.

 

Frage: Wie viel Steuern muss ich zurücklegen?
Antwort: Als Faustregel sollten Sie etwa 30 Prozent Ihrer Einnahmen für Steuern zurücklegen. Bei sehr hohen Einkünften kann der Anteil höher sein.

Steuerstrafverfahren wegen OnlyFans – Die richtige Verteidigungsstrategie

Das Ermittlungsverfahren


Wenn die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Sie einleitet, beginnt ein Prozess, der Ihre berufliche und private Existenz gefährden kann. Eine professionelle Verteidigung ist daher von entscheidender Bedeutung.


Das Ermittlungsverfahren dient der Aufklärung des Sachverhalts. Die Behörden sammeln Beweise, werten Unterlagen aus, befragen Zeugen und versuchen, den Umfang der Steuerhinterziehung zu ermitteln. Am Ende steht entweder eine Einstellung des Verfahrens, ein Strafbefehl oder eine Anklage.


Die Einleitung des Verfahrens


Steuerstrafverfahren gegen OnlyFans Creator werden typischerweise auf folgende Weise eingeleitet:


Aufgrund der Plattformmeldungen: Das Finanzamt stellt bei einem Datenabgleich fest, dass die gemeldeten Einnahmen nicht mit der Steuererklärung übereinstimmen oder gar keine Steuererklärung abgegeben wurde.


Durch eine Betriebsprüfung: Im Rahmen einer Außenprüfung werden Unstimmigkeiten festgestellt, die den Verdacht einer Steuerstraftat begründen.


Durch Hinweise Dritter: Anzeigen von Mitbewerbern, Ex-Partnern oder anderen Personen können Ermittlungen auslösen.


Durch internationale Kontrollmitteilungen: Daten aus dem automatischen Informationsaustausch werden ausgewertet.


Durch Zufallsfunde: Bei Ermittlungen gegen andere Personen werden Verbindungen zu Ihnen entdeckt.


Die Rechte des Beschuldigten


Als Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren stehen Ihnen fundamentale Rechte zu:


Das Schweigerecht: Sie müssen keine Angaben zur Sache machen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt nutzen. Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden.


Das Recht auf Verteidigerbeistand: Sie dürfen jederzeit einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die Kosten tragen zunächst Sie selbst.


Das Recht auf Akteneinsicht: Ihr Verteidiger kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und so die Beweislage bewerten.


Das Recht auf rechtliches Gehör: Bevor ein Strafbefehl erlassen oder Anklage erhoben wird, haben Sie die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.


Die Verteidigungsstrategie


Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt mit einer gründlichen Analyse der Aktenlage. Ihr Verteidiger wertet die Ermittlungsakte aus, identifiziert Schwachstellen und entwickelt eine individuelle Strategie.


Die Verteidigungsmöglichkeiten sind vielfältig:


Bestreiten des Vorsatzes: Steuerhinterziehung erfordert vorsätzliches Handeln. Wenn Sie nicht wussten, dass Sie Ihre Einnahmen versteuern müssen, liegt möglicherweise nur eine leichtfertige Steuerverkürzung vor – eine Ordnungswidrigkeit statt einer Straftat.


Bestreiten der Tatbestandsverwirklichung: Möglicherweise haben Sie keine Steuern hinterzogen, weil die Berechnung der Behörden fehlerhaft ist oder rechtliche Ausnahmen greifen.


Verfahrensfehler: Wenn die Ermittlungsbehörden Ihre Rechte verletzt haben – etwa bei einer rechtswidrigen Durchsuchung – können Beweismittel unverwertbar sein.


Verständigung: In geeigneten Fällen kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft zu einem milderen Ergebnis führen.


Strafmilderung: Auch wenn eine Verurteilung unvermeidlich ist, kann durch geschickte Verteidigung die Strafe minimiert werden.


Der Ablauf des Verfahrens


Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen:


Einstellung des Verfahrens: Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt hat oder die Beweislage nicht ausreicht, wird das Verfahren eingestellt. Dies ist das bestmögliche Ergebnis.


Einstellung gegen Geldauflage (§ 153a StPO): Bei geringer Schuld kann das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis.


Strafbefehl: Bei Fällen mittlerer Schwere beantragt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beim Amtsgericht. Gegen den Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden, was zur Hauptverhandlung führt.


Anklage: Bei schweren Fällen wird Anklage erhoben. Es kommt zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor dem Straf- oder Schöffengericht.


Die Strafzumessung


Bei der Strafzumessung orientieren sich die Gerichte am Hinterziehungsbetrag:


Bis 50.000 Euro: In der Regel Geldstrafe, bei Geständnis und Schadenswiedergutmachung oft Einstellung gegen Auflage möglich.


50.000 bis 100.000 Euro: Regelmäßig Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.


Über 100.000 Euro: Freiheitsstrafe, bei der eine Bewährung nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht kommt.


Über 1 Million Euro: Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist die Regel.


Diese Werte sind Orientierungspunkte, keine starren Grenzen. Die konkrete Strafe hängt von vielen Faktoren ab: Vorleben, Geständnis, Schadenswiedergutmachung, Tatmotivation und andere Umstände.


Die Nebenfolgen


Neben der Strafe selbst können weitere Konsequenzen eintreten:


Berufsrechtliche Folgen: Bestimmte Berufe erfordern eine einwandfreie Führung. Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann zum Entzug von Lizenzen oder zur Untersagung der Berufsausübung führen.


Reputationsschäden: Insbesondere bei öffentlichen Personen kann ein Strafverfahren erhebliche Reputationsschäden verursachen.


Finanzielle Folgen: Neben der Strafe müssen die hinterzogenen Steuern samt Zinsen nachgezahlt werden. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens und der Verteidigung.

Eintragung im Führungszeugnis: Freiheitsstrafen über 90 Tagessätze oder drei Monate werden im Führungszeugnis eingetragen.

Fragen zum Steuerstrafverfahren gegen OnlyFans Creator

Frage: Wann erfahre ich, dass ein Verfahren gegen mich läuft?
Antwort: Spätestens bei einer Durchsuchung oder einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Manchmal beginnen Ermittlungen aber auch zunächst verdeckt, sodass Sie erst später davon erfahren.

 

Frage: Muss ich zur Polizei gehen, wenn ich eine Vorladung erhalte?
Antwort: Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Bei einer staatsanwaltschaftlichen Vorladung besteht grundsätzlich Erscheinungspflicht, aber keine Aussagepflicht. Kontaktieren Sie vor jedem Termin Ihren Anwalt.

 

Frage: Kann ich das Verfahren einfach aussitzen?
Antwort: Nein. Das Verfahren wird auch ohne Ihre Mitwirkung fortgeführt. Ohne aktive Verteidigung riskieren Sie ein schlechteres Ergebnis.

 

Frage: Wie lange dauert ein Steuerstrafverfahren?
Antwort: Das variiert stark. Einfache Fälle können in wenigen Monaten abgeschlossen sein, komplexe Verfahren dauern oft mehrere Jahre.

 

Frage: Was kostet die Verteidigung?
Antwort: Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Bei der ersten Beratung erhalten Sie eine Kosteneinschätzung.

 

Frage: Wird mein Name öffentlich bekannt?
Antwort: Bei einer Einstellung oder einem Strafbefehl in der Regel nicht. Bei einer öffentlichen Hauptverhandlung kann es zur Berichterstattung kommen, insbesondere wenn Sie eine gewisse Bekanntheit haben.

OnlyFans und Umsatzsteuer – Was die Fenix-Entscheidung für Creator bedeutet

Die revolutionäre Änderung durch den EuGH


Mit seinem Urteil vom 28. Februar 2023 in der Rechtssache Fenix International (C-695/20) hat der Europäische Gerichtshof die umsatzsteuerliche Behandlung von OnlyFans-Einnahmen grundlegend verändert. Diese Entscheidung betrifft alle Creator auf der Plattform und hat weitreichende praktische Konsequenzen.


Der Hintergrund der Entscheidung


Der EuGH hatte zu klären, wer bei OnlyFans-Transaktionen als Leistungserbringer gegenüber den Fans gilt: die Creator oder die Plattform selbst?


Die Frage mag technisch klingen, hat aber enorme praktische Bedeutung. Denn davon hängt ab, wer die Umsatzsteuer schuldet und in welchem Land diese anfällt.


Das Ergebnis: B2B statt B2C


Der EuGH entschied: OnlyFans Creator erbringen ihre Leistung nicht gegenüber den Fans, sondern gegenüber der Plattform Fenix International Ltd. Es handelt sich um ein B2B-Geschäft (Business-to-Business), nicht um ein B2C-Geschäft (Business-to-Consumer).


Das bedeutet: Die Leistungsbeziehung besteht zwischen dem Creator (in Deutschland) und der Plattform (im Vereinigten Königreich). Fenix wiederum erbringt eine eigenständige Leistung an die Fans.


Die praktischen Konsequenzen


Diese rechtliche Einordnung hat erhebliche praktische Folgen:


Reverse-Charge-Verfahren: Da Creator eine B2B-Leistung an ein Unternehmen im Ausland erbringen, greift das Reverse-Charge-Verfahren. Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger (Fenix) über. Der Creator muss keine deutsche Umsatzsteuer auf seine OnlyFans-Einnahmen abführen.


Kein Vorsteuerabzug für Betriebsausgaben: Die Kehrseite: Wenn der Creator keine Umsatzsteuer schuldet, kann er auch keine Vorsteuer für seine Betriebsausgaben geltend machen. Die Umsatzsteuer auf Kamera, Computer und andere Anschaffungen bleibt als Kostenfaktor bei ihm.


Kommunikation mit dem Finanzamt: Viele Finanzämter sind mit dieser Rechtslage noch nicht vertraut. Es ist wichtig, die umsatzsteuerliche Behandlung klar zu kommunizieren und sich die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bestätigen zu lassen.


Die Abgrenzung zu anderen Einnahmen


Nicht alle Einnahmen eines OnlyFans Creators fallen unter das Reverse-Charge-Verfahren. Zu unterscheiden ist:


Einnahmen über die Plattform: Abo-Zahlungen, Pay-per-View-Erlöse und Trinkgelder, die über OnlyFans abgewickelt werden, fallen unter die Fenix-Entscheidung. Hier greift das Reverse-Charge-Verfahren.


Direkte Einnahmen: Zahlungen, die Creator direkt von Fans erhalten (etwa über PayPal, außerhalb der Plattform), sind eigenständig zu beurteilen. Hier kann die reguläre Umsatzsteuerpflicht gelten.


Merchandise-Verkäufe: Wenn ein Creator eigene Produkte (T-Shirts, Poster etc.) an deutsche Kunden verkauft, liegt ein umsatzsteuerpflichtiger Umsatz vor. Die Kleinunternehmerregelung kann relevant sein.


Sponsoring und Werbeeinnahmen: Auch diese Einnahmen sind separat zu beurteilen.


Die Rechnungsstellung


Die korrekte Rechnungsstellung ist auch nach der Fenix-Entscheidung wichtig:


Creator müssen OnlyFans eine Rechnung über den vollen Betrag (also die 100% der Fan-Zahlungen) stellen, mit dem Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren ("Umkehrung der Steuerschuldnerschaft").


Die 20% Provision, die OnlyFans einbehält, ist als separate Position auszuweisen.


Praktisch stellt OnlyFans Abrechnungen zur Verfügung, die als Grundlage dienen können.


Die Vergangenheit


Die Fenix-Entscheidung wirft auch Fragen zur Vergangenheit auf. Viele Creator haben vor dem Urteil Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen abgeführt – möglicherweise zu Unrecht.


Eine Erstattung der zu viel gezahlten Umsatzsteuer ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls und fristgerechte Anträge beim Finanzamt.


Die praktische Umsetzung


Für OnlyFans Creator ergeben sich folgende praktische Empfehlungen:


Kommunikation mit dem Finanzamt: Informieren Sie Ihr Finanzamt über die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens und lassen Sie sich dies bestätigen.


Saubere Dokumentation: Halten Sie alle Abrechnungen von OnlyFans sorgfältig fest.


Trennung der Einnahmearten: Unterscheiden Sie zwischen Plattform-Einnahmen (Reverse-Charge) und anderen Einnahmen (möglicherweise umsatzsteuerpflichtig).


Prüfung der Vergangenheit: Wenn Sie in der Vergangenheit Umsatzsteuer abgeführt haben, prüfen Sie eine Erstattung.

Professionelle Beratung: Die umsatzsteuerliche Situation ist komplex. Ziehen Sie einen Steuerberater hinzu.

 FAQ: Umsatzsteuerliche Fragen für OnlyFans Creator

Frage: Muss ich auf meine OnlyFans-Einnahmen Umsatzsteuer zahlen?

Antwort: Nach der Fenix-Entscheidung des EuGH greift bei Einnahmen über die Plattform das Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet: Die Umsatzsteuerschuld geht auf OnlyFans über, Sie müssen keine deutsche Umsatzsteuer abführen.


Frage: Kann ich trotzdem die Vorsteuer auf meine Ausgaben geltend machen?

Antwort: Nein. Wenn Sie im Inland keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, können Sie auch keine Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuer auf Ihre Betriebsausgaben bleibt bei Ihnen.


Frage: Was ist, wenn ich auch außerhalb von OnlyFans Einnahmen habe?

Antwort: Andere Einnahmen – etwa aus Merchandise-Verkäufen oder Sponsoring – sind separat zu beurteilen. Hier kann die reguläre Umsatzsteuerpflicht gelten.


Frage: Muss ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben?

Antwort: Das hängt von Ihrer Gesamtsituation ab. Wenn Sie nur Einnahmen aus dem Reverse-Charge-Verfahren haben, ist möglicherweise keine Voranmeldung erforderlich. Klären Sie dies mit Ihrem Finanzamt.


Frage: Was passiert, wenn ich in der Vergangenheit Umsatzsteuer abgeführt habe?

Antwort: Eine Erstattung kann möglich sein. Prüfen Sie dies mit einem Steuerberater und achten Sie auf Fristen.


Frage: Ändert die Fenix-Entscheidung etwas an meiner Einkommensteuerpflicht?

Antwort: Nein. Die Entscheidung betrifft nur die Umsatzsteuer. Ihre OnlyFans-Einnahmen bleiben in jedem Fall einkommensteuerpflichtig.

Die 10 häufigsten Steuerfehler von OnlyFans Creatorn – und wie Sie sie vermeiden

Fehler, die teuer werden


In meiner Praxis als Fachanwalt für Steuerrecht habe ich zahlreiche Fälle von OnlyFans Creatorn bearbeitet. Dabei fallen immer wieder dieselben Fehler auf. Viele dieser Fehler führen nicht nur zu Nachzahlungen, sondern können strafrechtliche Konsequenzen haben.


Fehler 1: Keine Gewerbeanmeldung


Die Tätigkeit als OnlyFans Creator ist gewerblich. Sie erfordert eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Viele Creator versäumen dies – oft aus Unwissenheit, manchmal in der Hoffnung, unter dem Radar zu bleiben.


Die Konsequenzen: Ordnungswidrigkeit, fehlende steuerliche Erfassung, Beginn einer Kette von Versäumnissen.


Die Lösung: Melden Sie Ihr Gewerbe an, bevor Sie die ersten Einnahmen erzielen. Die Kosten sind gering (20-40 Euro), der Schutz vor rechtlichen Problemen erheblich.


Fehler 2: Keine Steuererklärung


Wer Einkünfte erzielt, muss eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch für Nebeneinkünfte aus OnlyFans. Viele Creator geben keine Erklärung ab – und hoffen, dass das Finanzamt nichts erfährt.


Die Konsequenzen: Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz erfährt das Finanzamt automatisch von Ihren Einnahmen. Wer keine Erklärung abgibt, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig.


Die Lösung: Geben Sie jedes Jahr eine vollständige Steuererklärung ab. Wenn Sie unsicher sind, beauftragen Sie einen Steuerberater.


Fehler 3: Unvollständige Einnahmenerfassung


Nicht nur die reinen Abo-Einnahmen sind steuerpflichtig. Auch Trinkgelder, Pay-per-View-Erlöse, Zahlungen für private Nachrichten und Sachgeschenke müssen erklärt werden. Viele Creator vergessen einzelne Einnahmearten.


Die Konsequenzen: Auch eine teilweise Nichterfassung ist Steuerhinterziehung. Das Finanzamt erhält von OnlyFans detaillierte Aufstellungen aller Einnahmearten.


Die Lösung: Erfassen Sie alle Einnahmen systematisch. Nutzen Sie die Abrechnungen von OnlyFans als Grundlage.


Fehler 4: Sachgeschenke nicht versteuern


Geschenke von Fans – etwa über Amazon-Wunschlisten – sind geldwerte Vorteile und damit steuerpflichtig. Sie müssen mit ihrem Marktwert als Einnahme angesetzt werden.


Die Konsequenzen: Nicht deklarierte Sachgeschenke können bei einer Prüfung auffallen und zu Nachforderungen und Strafverfahren führen.


Die Lösung: Dokumentieren Sie alle Sachgeschenke mit Datum, Gegenstand und geschätztem Wert.


Fehler 5: Keine Rücklagen für Steuern


Die Einnahmen aus OnlyFans werden brutto ausgezahlt – also ohne Steuerabzug. Viele Creator geben das gesamte Geld aus und stehen bei der Steuererklärung vor dem Problem, die Nachzahlung nicht leisten zu können.


Die Konsequenzen: Zahlungsschwierigkeiten, Säumniszuschläge, im schlimmsten Fall Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts.


Die Lösung: Legen Sie von jeder Auszahlung etwa 30 Prozent auf ein separates Konto zurück.


Fehler 6: Private und geschäftliche Ausgaben vermischen


Betriebsausgaben mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Aber nur tatsächliche Betriebsausgaben sind absetzbar. Viele Creator setzen private Ausgaben als Betriebsausgaben an.


Die Konsequenzen: Bei einer Prüfung werden private Ausgaben gestrichen. Es drohen Nachzahlungen und bei vorsätzlichem Handeln Strafverfahren.


Die Lösung: Trennen Sie private und geschäftliche Ausgaben strikt. Führen Sie separate Konten. Dokumentieren Sie jeden Geschäftsvorfall mit Beleg.


Fehler 7: Kleidung und Make-up als Betriebsausgabe


Viele Creator kaufen Kleidung und Kosmetik speziell für ihre Inhalte und setzen diese als Betriebsausgabe an. Das Finanzamt erkennt solche Ausgaben in der Regel nicht an.


Die Konsequenzen: Die Ausgaben werden gestrichen, der Gewinn erhöht sich, es kommt zu Nachzahlungen.


Die Lösung: Setzen Sie nur eindeutig geschäftliche Ausgaben an. Bei Zweifelsfällen konsultieren Sie einen Steuerberater.


Fehler 8: Falsche Behandlung der Umsatzsteuer


Die umsatzsteuerliche Situation bei OnlyFans ist komplex. Nach der Fenix-Entscheidung greift das Reverse-Charge-Verfahren. Viele Creator wissen davon nichts oder wenden es falsch an.


Die Konsequenzen: Entweder zu viel Umsatzsteuer gezahlt (Liquiditätsnachteil) oder zu wenig (Nachzahlung, Strafverfahren).


Die Lösung: Klären Sie Ihre umsatzsteuerliche Situation mit einem Steuerberater und kommunizieren Sie mit dem Finanzamt.


Fehler 9: Zu späte Reaktion auf Finanzamtsschreiben


Wenn das Finanzamt Fragen stellt oder um Aufklärung bittet, reagieren viele Creator gar nicht oder zu spät. Das verschärft die Situation erheblich.


Die Konsequenzen: Das Finanzamt schätzt die Einnahmen (meist zu hoch), leitet möglicherweise ein Strafverfahren ein.


Die Lösung: Reagieren Sie auf jedes Schreiben des Finanzamts fristgerecht. Ziehen Sie bei Unsicherheit sofort einen Anwalt hinzu.


Fehler 10: Selbst erstellte Selbstanzeige


Manche Creator erkennen, dass sie Fehler gemacht haben, und versuchen, eine Selbstanzeige selbst zu erstellen. Das geht fast immer schief.


Die Konsequenzen: Eine fehlerhafte Selbstanzeige entfaltet keine strafbefreiende Wirkung. Sie haben dann nicht nur nachgezahlt, sondern auch ein Geständnis abgelegt.

Die Lösung: Selbstanzeigen gehören in die Hände eines Fachanwalts für Steuerrecht. Die Kosten für professionelle Unterstützung sind gut investiert.

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