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Kanzlei für

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Spezialisiert.

Professionell.

Effektiv.

Anwalt Steuerhinterziehung - Verteidigung von Influencer & Content Creator

200 Strafverfahren, 300 Millionen Euro Steuerschaden – allein in NRW. 
Das LBF NRW hat Influencer im Visier. YouTube, Instagram, TikTok, Twitch: 
Sponsoring nicht versteuert? Barter-Deals vergessen? Die Plattformen melden Ihre Einnahmen automatisch ans Finanzamt. 
Ich verstehe Ihre Situation. Ich verteidige Influencer 
und Content Creator – von der Selbstanzeige bis zum Freispruch. Rufen Sie 
mich an. — Rechtsanwalt Ibrahim Cakir, LL.M. Steuerrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht

Statue der Gerechtigkeit

10 Jahre Erfahrung

Expertenwissen im Steuerrecht

Voller Einsatz ohne Kompromisse!

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RA Ibrahim Cakir

Steuerstrafverteidiger

Unsere Leistungen - Steuerhinterziehung Influencern & Content Creator

Unsere Leistungen für Influencer & Content Creator

Als Ihr Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht verteidigen wir Influencer und Content

 

Creator mit maßgeschneiderten Konzepten:

 

Strafverteidigung § 370 AO
- Verteidigung bei Vorwurf der Steuerhinterziehung
- Vertretung im Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung
- Verteidigung bei Strafbefehl und Hauptverhandlung
- Einstellung nach § 153a StPO, Strafmilderung, Freispruch

 

Plattform-Einnahmen & Sponsoring
- YouTube AdSense, Twitch Bits & Subs, TikTok Creator Fund
- Instagram Kooperationen, Affiliate-Provisionen
- Patreon, Substack, Podcast-Sponsoring
- Barter-Deals, PR-Samples, Sachzuwendungen

 

Selbstanzeige & Nacherklärung
- Strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO
- Rekonstruktion aller Plattform-Einnahmen (10 Jahre)
- Aufarbeitung PayPal, Stripe, Zahlungsabwickler
- Nacherklärung Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

 

Dubai & Auslandswegzug
- Verteidigung bei Scheinwohnsitz-Vorwurf
- Prüfung Wegzugsbesteuerung § 6 AStG
- Intervention bei internationalem Haftbefehl
- Korrektur fehlerhafter Wohnsitzverlagerung

 

Soforthilfe bei Durchsuchung
- 24/7 Erreichbarkeit bei Steuerfahndung

Anwalt für Steuerrecht: Ihre Verteidigung bei Steuerhinterziehung als Influencer & Content Creator

Willkommen bei Ihrer spezialisierten Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Als erfolgreicher Influencer, YouTuber, Instagrammer oder TikToker stehen Sie heute im direkten Fokus der Finanzbehörden. Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG / DAC7) und den Einsatz modernster KI-Software gleicht der Fiskus Ihre Einnahmen lückenlos ab. Allein die Sonderkommission des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) wertet aktuell über 6.000 Datensätze aus, um Steuerhinterziehung im Bereich Social Media aufzudecken.

Was wir machen: Wir vertreten Mainstream-Content-Creator (in Abgrenzung zu Adult-Content-Plattformen wie OnlyFans, für die teils abweichende steuerliche und gewerberechtliche Fokusbereiche gelten) bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO). Unsere Leistungen umfassen die präventive steuerliche Beratung, die rückwirkende Aufarbeitung von unvollständigen Buchhaltungen (inklusive Barter-Deals und PR-Samples) sowie die Ausarbeitung einer strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 AO. Wenn das Finanzamt bereits ermittelt oder gar eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, übernehmen wir als erfahrene Anwälte im Steuerrecht Ihre konsequente Strafverteidigung.

Vom Like zur Steuerakte: Warum das Finanzamt bei YouTubern und Instagrammern jetzt durchgreift

Die Professionalisierung der Social-Media-Branche hat dazu geführt, dass Finanzämter Influencer längst nicht mehr als Hobbyisten, sondern als vollwertige Unternehmer betrachten. Wer Reichweite monetarisiert, betreibt in der Regel ein Gewerbe und unterliegt der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

Das größte Risiko für Content Creator ist Unwissenheit. Viele unterschätzen, dass nicht nur reine Geldzahlungen durch YouTube-AdSense, Twitch-Abos oder Affiliate-Links (z.B. Amazon) steuerpflichtig sind. Auch Sachzuwendungen – also das kostenlos überlassene Smartphone für ein Review, das gesponserte Hotelzimmer in Dubai oder PR-Kleidungspakete – stellen geldwerte Vorteile und somit Betriebseinnahmen dar, die zum üblichen Endpreis am Abgabeort versteuert werden müssen. Wer diese Einnahmen in der Steuererklärung verschweigt, begeht – teils ohne es zu wissen – Steuerhinterziehung. Die Behörden arbeiten heute vernetzt: Auskunftsersuchen an Werbepartner und Agenturen decken verdeckte Zahlungsströme gnadenlos auf. Handeln Sie, bevor der Brief vom Finanzamt im Briefkasten liegt.

Steuerhinterziehung Instagram – Die unterschätzte Gefahr für Influencer

Steuerhinterziehung Instagram – Wenn Likes zur Steuerfalle werden Instagram ist längst keine Hobby-Plattform mehr, sondern ein milliardenschwerer Marktplatz. Für die Steuerfahndung ist Instagram Steuerfahndung heute ein Schwerpunktthema. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW (LBF NRW) und das Bayerische Landesamt für Steuern haben eigene Spezialeinheiten gebildet, die systematisch Instagram-Profile auswerten. Wer als Instagrammer Einnahmen erzielt und diese nicht vollständig deklariert, riskiert ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung Instagram. Die typischen Einnahmequellen auf Instagram Die Finanzbehörden kennen sämtliche Monetarisierungswege auf Instagram. Steuerpflichtig sind: bezahlte Kooperationen und Sponsored Posts, Affiliate-Links in der Bio oder in Stories, Instagram Shopping Provisionen, Brand Ambassador Verträge, Werbeeinnahmen durch Instagram Reels Bonus Programme sowie sämtliche Sachzuwendungen wie PR-Pakete, Gratisreisen oder Produktmuster.

 

Besonders riskant: Instagram Stories verschwinden nach 24 Stunden – aber die Zahlungen der Werbepartner nicht. Die Steuerfahndung rekonstruiert gelöschte Inhalte über Web-Archive und Auskunftsersuchen an Agenturen. Geotagging und IP-Adressen als Beweismittel Ein besonderes Risiko bei Instagram Steuerhinterziehung ist das Geotagging. Wer seinen Wohnsitz offiziell nach Dubai verlegt hat, aber regelmäßig Stories aus deutschen Cafés, Fitnessstudios oder der elterlichen Wohnung postet, liefert der Steuerfahndung den Beweis auf dem Silbertablett. Die Ermittler des LBF NRW werten systematisch Standortdaten, IP-Adressen und Posting-Zeiten aus, um den tatsächlichen Lebensmittelpunkt zu ermitteln. Bei Scheinwohnsitz-Fällen drohen internationale Haftbefehle.

 

Branded Content und die Meldepflicht Seit Einführung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG/DAC7) meldet Instagram – wie alle großen Plattformen – die Umsätze seiner Creator automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Zeiten, in denen Barzahlungen oder ausländische Überweisungen "unter dem Radar" blieben, sind endgültig vorbei.

 

Als Anwalt Influencer Steuerrecht rate ich dringend: Wer in der Vergangenheit Instagram-Einnahmen nicht vollständig erklärt hat, sollte vor einer Entdeckung durch die Behörden handeln. Eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist nur wirksam, solange die Tat noch nicht entdeckt ist. Unsere Verteidigung bei Instagram Steuerfahndung Als spezialisierte Kanzlei für Steuerstrafrecht verteidigen wir Instagrammer bei Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Wir rekonstruieren Ihre Einnahmen aus Kooperationen, Affiliate- Provisionen und Sachzuwendungen der letzten zehn Jahre, prüfen die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige und vertreten Sie gegenüber der Steuerfahndung und vor Gericht. Wenn das LBF NRW oder die Instagram Steuerfahndung bereits ermittelt, übernehmen wir Ihre Strafverteidigung – mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung oder des Freispruchs.

Steuerhinterziehung Twitch – Bits, Subs und Donations richtig versteuern

Steuerhinterziehung Twitch – Das unterschätzte Risiko für Streamer Twitch ist die führende Livestreaming-Plattform mit Millionen 


von Zuschauern täglich. Für erfolgreiche Streamer bedeutet das erhebliche Einnahmen – und erhebliche steuerliche Pflichten. Das Twitch Steuerstrafrecht ist ein Spezialgebiet, das viele 
Creator unterschätzen. Die Finanzbehörden haben Twitch längst als relevante Einnahmequelle identifiziert. Wer Bits, Subs oder Donations nicht korrekt versteuert, begeht Steuerhinterziehung Twitch nach § 370 AO.

Bits, Subs und Donations: Keine steuerfreien Geschenke

Der häufigste Irrtum im Twitch Steuerstrafrecht: Viele Streamer glauben, dass Donations – also freiwillige Zahlungen von Zuschauern während des Livestreams – steuerfreie 
"Trinkgelder" oder "Spenden" seien. Das ist falsch. Steuerrechtlich handelt es sich bei allen Twitch-Einnahmen um voll steuerpflichtiges Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit:

Twitch Subscriptions (Subs): Die monatlichen Abonnements 


Ihrer Zuschauer sind Einnahmen aus Gewerbebetrieb. Twitch behält zwar einen Anteil ein, aber Ihr Anteil ist einkommensteuerpflichtig.Bits und Cheers: Wenn Zuschauer Bits kaufen und in Ihrem Stream "cheeren", erhalten Sie einen Cent pro Bit. Diese Einnahmen sind ebenfalls steuerpflichtig. Donations über PayPal, Streamlabs oder StreamElements: Auch wenn Zuschauer diese Zahlungen als "Spende" oder "Trinkgeld" bezeichnen – steuerrechtlich sind es 
Betriebseinnahmen. Es handelt sich nicht um steuerfreie Spenden an gemeinnützige Organisationen.

Twitch Ad Revenue: Werbeeinnahmen durch eingeblendete Werbung sind klassische gewerbliche Einkünfte.

Sponsoring und Affiliate: Zahlungen von Gaming-Firmen, Hardware-Herstellern oder Energy-Drink-Marken sowie Affiliate-Provisionen (z.B. Amazon Associates) sind vollständig zu deklarieren.

Die Datenübermittlung durch Twitch

Twitch ist als US-amerikanische Plattform im Besitz von Amazon an die internationalen Steuerabkommen gebunden. Über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (DAC7/PStTG) 
werden Ihre Umsätze automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Zusätzlich stellen deutsche Finanzbehörden – insbesondere das Bayerische Landesamt für Steuern – internationale Gruppenauskunftsersuchen direkt an Twitch. Bayern hat auf diesem Weg bereits 
Daten zu 214 Millionen Euro Auszahlungen an bayerische Creator erhalten.

Gewerbesteuer für Twitch-Streamer

Wer als Twitch-Streamer mehr als 24.500 Euro Gewinn pro Jahr erzielt, ist gewerbesteuerpflichtig. Viele Streamer vergessen die Gewerbeanmeldung und die jährliche 
Gewerbesteuererklärung. Dies erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO). Das LBF NRW fokussiert sich gezielt auf solche "vergessenen" Steuerarten.

Anwalt Influencer Steuerrecht für Twitch-Streamer

Als Anwalt Influencer Steuerrecht mit Spezialisierung auf Twitch Steuerstrafrecht verteidige ich Streamer bei Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung Twitch. Meine Leistungen umfassen: die Rekonstruktion aller Twitch-Einnahmen (Subs, Bits, Donations, Sponsoring) der letzten zehn Jahre, die Prüfung und Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO, die Nacherklärung von Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer sowie die Strafverteidigung bei laufenden Ermittlungen der Steuerfahndung. Handeln Sie, bevor das Finanzamt Ihre Twitch-Daten auswertet – rufen Sie mich an.

Die wahre Dimension der Ermittlungen (LBF NRW & Bayern)

Instagram Steuerfahndung und DAC7: Wie das LBF NRW und Bayern Jagd auf Content Creator machen

 

Die Zeiten, in denen das Finanzamt die digitale Wirtschaft belächelte, sind endgültig vorbei. Das Content Creator Steuerrecht ist heute ein Hochrisikogebiet, denn die Behörden haben massiv aufgerüstet. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW Influencer-Team) hat eine eigene Sonderkommission gebildet. Die aktuellen Zahlen sind alarmierend: Derzeit wertet das LBF NRW ein Datenpaket mit rund 6.000 Datensätzen von professionellen Influencern aus, die hohe Einnahmen generieren. Aus dieser Auswertung sind bereits über 200 laufende Strafverfahren wegen Influencer Steuerhinterziehung hervorgegangen. Die Ermittler gehen allein in NRW von einem mutmaßlichen Steuerschaden in Höhe von rund 300 Millionen Euro aus. 

Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Ein weiteres Epizentrum der Instagram Steuerfahndung liegt im Süden der Republik. Eine Spezialeinheit des Bayerischen Landesamtes für Steuern (LfSt) nutzt seit 2024 sogenannte internationale Gruppenauskunftsersuchen an Internetplattformen. Auf diese Weise hat Bayern ein Datenpaket mit sogar 9.000 Einträgen erhalten, das Auszahlungen von 214 Millionen Euro an bayerische Social-Media-Akteure umfasst. Flankiert wird dies durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG / DAC7), das Plattformen gesetzlich verpflichtet, die Umsätze ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Wer jetzt noch glaubt, unter dem Radar zu fliegen, handelt oft mit bedingtem Vorsatz. Wenn die Steuerfahndung anklopft, ist der Weg zum Fachmann zwingend. Als Fachanwalt Steuerrecht Influencer verteidigen wir Sie gegen diese hochdigitalisierten Ermittlungsmethoden.

Plattform-Vielfalt, Twitch & Affiliate-Netzwerke

Von Twitch bis Amazon PartnerNet: Versteckte Einnahmen und die Gefahr der YouTuber Steuerhinterziehung


Im Content Creator Steuerrecht wird oft ein fataler Fehler gemacht: Die Reduzierung der Steuerpflicht auf klassische Werbedeals. Die Realität der Einkommensströme ist jedoch weitaus komplexer, was von vielen Akteuren unterschätzt wird und direkt in die YouTuber Steuerhinterziehung oder TikTok Steuerhinterziehung führen kann.
 

Neben den offensichtlichen Zahlungen müssen Influencer zwingend auch alternative Monetarisierungswege deklarieren. Im Bereich Twitch Steuerstrafrecht sind dies insbesondere Bits, Subs (Abonnements) und sogenannte Donations (Spenden). Auch wenn diese Zahlungen von Followern freiwillig oder als "Trinkgelder" deklariert über Livestreams fließen, handelt es sich steuerrechtlich nicht um steuerfreie Spenden an gemeinnützige Organisationen, sondern um voll steuerpflichtiges Einkommen aus einer gewerblichen Leistung. Gleiches gilt für Einnahmen über Plattformen wie Patreon, Substack oder den Verkauf von Werbung in eigenen Podcasts und Newslettern.
 

Ein weiteres massives Risikofeld sind Affiliate-Netzwerke. Einnahmen und Provisionen, die durch das Setzen von individualisierten Links generiert werden – sei es über das Amazon PartnerNet, Awin, Digistore24 oder ähnliche Partnernetzwerke –, stellen gewerbliche Einnahmen dar. Verschweigt ein Creator diese Provisionen in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), macht er sich nach § 370 AO strafbar. Auch das Sponsoring versteuern und das korrekte Buchen von Sachzuwendungen ist Pflicht. Bevor das Finanzamt diese verdeckten Ströme durch automatisierte Abgleiche aufdeckt, ist eine rechtzeitige Selbstanzeige Influencer durch einen spezialisierten Anwalt der sicherste Weg zurück in die Legalität.

Die Dubai-Wegzug-Problematik

Scheinwohnsitz in Dubai: Steuerhinterziehung, Briefkastenfirmen und das Risiko Haftbefehl


Der Traum vom steuerfreien Leben unter Palmen entwickelt sich für viele Content Creator zum juristischen Albtraum. Die angebliche Steuerflucht nach Dubai, Zypern oder Florida birgt immense Gefahren, wenn sie nicht rechtlich einwandfrei vollzogen wird. Ein formeller Umzug oder das Melden einer Adresse im Ausland beendet die Steuerpflicht in Deutschland nicht automatisch. Wer seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt – etwa durch eine stets verfügbare Wohnung in Deutschland, ständige familiäre Bindungen oder häufige Aufenthalte – weiterhin im Inland hat, bleibt hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gemäß § 1 EStG.
 

Die Gründung einer anonymen Dubai Freezone LLC oder einer Offshore-Gesellschaft, die ohne eigene Büroräume oder Angestellte lediglich als Briefkastenfirma fungiert, wird vom deutschen Finanzamt durch den sogenannten Durchgriffsbesteuerungs-Ansatz gnadenlos enttarnt. Die Steuerfahndung prüft IP-Adressen, Reise-Metadaten und nutzt Geotagging aus Instagram-Stories, um den wahren Ort der Geschäftsleitung und Leistungserbringung nachzuweisen.
 

Die strafrechtlichen Konsequenzen bei einem vorgetäuschten Wohnsitzwechsel sind verheerend: Es droht nicht nur eine massive Nachverzinsung und der Vorwurf der Influencer Steuerhinterziehung. Ermittlungsrichter bejahen in diesen Fällen, da der Beschuldigte im Ausland (z.B. Dubai) sitzt, fast immer eine Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr. Die Folge: Es wird ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Wer dann für einen Heimatbesuch nach Deutschland einreist oder unvorsichtig seinen Standort postet, riskiert die direkte Verhaftung. Hinzu kommt die oft ignorierte Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) und die Entstrickungsbesteuerung (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG) bei der Verlagerung von Marken- und Namensrechten ins Ausland. Ein erfahrener Anwalt Influencer Steuerrecht ist hier unerlässlich, um bei drohenden Haftbefehlen zu intervenieren oder über eine Selbstanzeige Influencer Schlimmeres zu verhindern.

Gewerbesteuer und die Einstufungsfalle für Content Creator

Gewerbesteuer bei Influencern: Abgrenzung, Freibeträge und die Gefahr der gewerblichen Steuerhinterziehung


Die steuerrechtliche Einordnung von Influencer-Tätigkeiten entscheidet maßgeblich über die Steuerlast und das Risiko einer Steuerhinterziehung. Die zentrale Frage lautet: Handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder um eine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG)? Die Finanzverwaltung hat hierzu mit dem BMF-Schreiben vom 30.07.2020 in den FAQ zur Besteuerung von Influencern sowie dem detaillierten Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 02.07.2024 (Aktenzeichen VI 3010 – S 2240 – 190) klare und bundeseinheitliche Leitlinien geschaffen.
 

Demnach ist das Testen oder Bewerben von Produkten auf Instagram oder TikTok fast ausnahmslos als gewerbliche Tätigkeit einzustufen. Eine freiberufliche, also rein schriftstellerische oder künstlerische Tätigkeit (wie etwa bei klassischen Journalisten), scheidet bei werbefinanzierten Social-Media-Accounts in der Regel aus. Dies hat massive Konsequenzen: Als Gewerbetreibender unterliegen Influencer der Gewerbesteuer. Zwar gilt für natürliche Personen ein gewerbesteuerlicher Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr (§ 11 GewStG). Wird dieser Betrag jedoch überschritten, fällt Gewerbesteuer an, die zwar in den meisten Fällen nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann, aber dennoch zwingend in einer eigenen Gewerbesteuererklärung deklariert werden muss.
 

Wer als erfolgreicher YouTuber jahrelang keine Gewerbeanmeldung vornimmt und keine Gewerbesteuererklärungen abgibt, verwirklicht den Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO. Die Ermittler des Landesamts für Finanzen (LBF NRW) fokussieren sich genau auf solche "vergessenen" Steuerarten, bei denen durch die Nichtdeklaration von Sponsoring-Deals erhebliche Steuern verkürzt wurden.

Sachzuwendungen und Betriebsausgaben – Wo die Steuerprüfung zuschlägt

PR-Samples als Einkommen und das Abzugsverbot von Kleidung: Rechtsprechung für Influencer
 

Einer der häufigsten Auslöser für Steuerstrafverfahren gegen Influencer ist die falsche Handhabung von Sachzuwendungen (Barter Deals) und Betriebsausgaben. Wenn ein Content Creator kostenlose Produkte erhält und diese nicht nach dem Testen zurückschickt, entsteht eine steuerpflichtige Betriebseinnahme, die zum Teilwert (Marktwert) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzusetzen ist.


Gleichzeitig versuchen viele Influencer, teure Designer-Kleidung oder Mode-Accessoires, die sie für ihre Fotos und Videos auf Social Media kaufen, als Betriebsausgaben steuermindernd geltend zu machen. Hier greift die Steuerfahndung hart durch, gestützt auf gefestigte Rechtsprechung. Wie das Niedersächsische Finanzgericht in seinem Urteil vom 13.11.2023 (Az.: 3 K 11195/21, EFG 2024, 759) und zuvor das Finanzgericht Köln in seinem rechtskräftigen Urteil vom 22.09.2021 (Az.: 12 K 1016/19, EFG 2024, 1014) klarstellten, wird der Betriebsausgabenabzug und der Vorsteuerabzug für Mode-Kleidung bei Influencern versagt. Die Gerichte stützen sich dabei auf das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG. Kleidung gehört, sofern es sich nicht um typische Berufskleidung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG handelt, zwingend zur privaten Lebensführung. Werden solche Ausgaben dennoch in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgesetzt, führt dies zu unrichtigen Angaben gegenüber dem Finanzamt. Geschieht dies vorsätzlich, steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum.

Analyse der Schlüssel-Rechtsprechung für Influencer 

Wegweisende Urteile im Influencer-Steuerrecht: Fehlervermeidung und Optimierungspotenziale
 

Um als Content Creator steuerstrafrechtliche Risiken zu umschiffen und gleichzeitig Steuern legal zu optimieren, ist die genaue Kenntnis der finanzgerichtlichen Rechtsprechung unerlässlich.

 

Wir analysieren für Sie die wichtigsten Urteile:


1. Abschreibung von Persönlichkeitsrechten (Steueroptimierung)


Die Rechtsprechung: Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 12.06.2019, Az. X R 20/17 (bestätigend Finanzgericht München, Urteil vom 25.10.2016, Az. 12 K 1697/14).


Was ist geschehen? Ein Steuerpflichtiger, der durch mediale Präsenz starke Bekanntheit erlangte, legte seine Persönlichkeitsrechte (Name, Bildrechte, Reichweite) als immaterielles Wirtschaftsgut in sein Unternehmen ein und schrieb diese steuermindernd ab.
 

Warum ist es geschehen? Der Kläger wollte den enormen, selbst geschaffenen Wert seiner medialen Reichweite und Namensbekanntheit steuerlich nutzbar machen, um seinen zu versteuernden Gewinn zu senken.
 

Was wurde falsch gemacht / Was war das Risiko? Das Finanzamt verweigerte zunächst die Anerkennung als einlagefähiges Wirtschaftsgut, da es von einem reinen, nicht bewertbaren Nutzungsrecht ausging.


Was hätte besser gemacht werden können / Die Lösung: Durch kluge rechtliche Strukturierung konnte der Kläger vor dem BFH beweisen, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts sehr wohl ein abnutzbares, immaterielles Wirtschaftsgut darstellt. Für Influencer, die beispielsweise in die Rechtsform einer GmbH wechseln, bietet dieses Urteil enormes Potenzial: Wer seine Social-Media-Accounts und Namensrechte an die eigene GmbH verkauft, kann diese Kosten auf Ebene der GmbH abschreiben und so die Steuerlast drastisch reduzieren. Eine exakte rechtliche Begleitung ist hier zwingend, um Fehler bei der Bewertung zu vermeiden.


2. Die Grenze zur Gefängnisstrafe ("Großes Ausmaß" der Steuerhinterziehung)
 

Die Rechtsprechung: Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 27.10.2015, Az. 1 StR 373/15.
 

Was ist geschehen? Der BGH hat in einer Grundsatzentscheidung die Wertgrenzen für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO neu und einheitlich definiert.


Warum ist es geschehen? Es herrschte Unklarheit darüber, ab welcher Summe an hinterzogenen Steuern zwingend mit harten Strafen, inklusive Gefängnis ohne Bewährung, zu rechnen ist.


Was wurde falsch gemacht? Täter im Bereich der Steuerhinterziehung verschleierten Einnahmen oft über Jahre (z.B. Influencer, die jahrelang Affiliate-Einnahmen und Sponsoring nicht meldeten), wodurch sich die hinterzogenen Beträge aufsummierten.


Was hätte besser gemacht werden können / Die Lösung: Wer als Influencer Einnahmen verschweigt, muss dieses Urteil kennen: Der BGH hat festgelegt, dass ab einem Hinterziehungsvolumen von 50.000 Euro ein "großes Ausmaß" vorliegt. Hier drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ab 100.000 Euro wird in der Regel keine Geldstrafe mehr verhängt, ab 1 Million Euro ist eine Bewährung faktisch ausgeschlossen. Influencer mit hohen Einnahmen, die ihre Buchhaltung vernachlässigt haben, müssen vor Entdeckung durch die Social-Media-Taskforce des Finanzamtes zwingend eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO erstatten, da sonst der direkte Weg in ein massives Strafverfahren führt.

3. Sachzuwendungen und das Konstrukt der "Geschenke" (Barter Deals)


Die Rechtsprechung / Behördenpraxis: Finanzämter stützen sich bei Sachzuwendungen strikt auf § 8 Abs. 2 EStG (in Verbindung mit BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG).


Was ist geschehen? Ein Influencer erhält unaufgefordert oder vertraglich vereinbart Luxus-Handtaschen, Elektronik (z.B. ein Smartphone für 1.000 Euro) oder Hotelübernachtungen und testet/präsentiert diese auf seinen Kanälen. Die Gegenstände verbleiben beim Influencer.


Warum ist es geschehen? Der Creator ging davon aus, dass Produkte ohne direkten Geldfluss oder schriftlichen Vertrag reine "Geschenke" seien und daher nicht versteuert werden müssen.
Was wurde falsch gemacht? Das Barter Deal Steuer-Prinzip wurde ignoriert. Wenn das Produkt als Gegenleistung für Content behalten wird, entsteht eine steuerpflichtige Betriebseinnahme in Höhe des üblichen Endpreises (Marktwert). Wer dies in der Steuererklärung verschweigt, begeht Influencer Steuerhinterziehung. Zudem wurde vergessen, dass hierauf auch 19 % Umsatzsteuer anfallen können.


Was hätte besser gemacht werden können (Die Lösung): Alle erhaltenen Produkte müssen sauber in einer Liste dokumentiert werden. Der Marktwert ist zu ermitteln und in der Buchhaltung als Einnahme zu erfassen. Sollen Produkte nicht versteuert werden, müssen sie nachweislich (z.B. per Einsendebeleg) an den Hersteller zurückgeschickt oder vom Auftraggeber pauschal nach § 37b EStG versteuert werden.


4. Die Grenzen der strafbefreienden Selbstanzeige bei Entdeckung
Die Rechtsprechung: Strenge Auslegung der Sperrgründe des § 371 Abs. 2 AO durch die Finanzgerichte und den Bundesgerichtshof (BGH).


Was ist geschehen? Ein Creator gerät durch automatisierte Plattform-Meldungen (DAC7) oder Auskunftsersuchen an Agenturen in den Fokus. Als er merkt, dass das Finanzamt prüft, reicht er hastig korrigierte Steuererklärungen ein.


Warum ist es geschehen? Der Influencer wollte einer Vorstrafe wegen TikTok Steuerhinterziehung entgehen und versuchte, in letzter Sekunde "reinen Tisch" zu machen.


Was wurde falsch gemacht? Die Selbstanzeige war unvollständig (z.B. wurden Krypto-Einnahmen oder Affiliate-Links vergessen) und erfolgte zu spät. Gemäß § 371 AO verliert die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung, wenn die Tat zum Zeitpunkt der Berichtigung bereits ganz oder zum Teil entdeckt war und der Täter dies wusste oder damit rechnen musste. Zudem müssen die Daten der letzten 10 Jahre lückenlos aufbereitet sein.


Was hätte besser gemacht werden können (Die Lösung): Sobald Einnahmen verschwiegen wurden, muss präventiv, bevor das Finanzamt überhaupt aktiv wird, ein Fachanwalt Steuerrecht Influencer konsultiert werden. Die Selbstanzeige Influencer erfordert zwingend die lückenlose Rekonstruktion aller Plattform-Einnahmen, Zahlungsabwickler (PayPal, Stripe) und Barter-Deals der letzten 10 Jahre, was ohne spezialisierte Software und anwaltliche Führung (z.B. Schutz vor vorschnellen Angaben) fast immer scheitert.


5. Beweislast bei Storys und vergänglichem Content
 

Behördenpraxis: Vorgehen der Online-Taskforces und der LBF NRW Influencer-Einheit bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO).


Was ist geschehen? Das Finanzamt führt eine Betriebsprüfung bei einem Influencer durch. Da keine Belege für Werbedeals vorliegen, schätzt der Prüfer die Einnahmen drastisch nach oben, gestützt auf Branchenvergleiche und Follower-Zahlen.


Warum ist es geschehen? Der Influencer hatte seine Instagram-Stories und TikTok-Videos, die nach 24 Stunden gelöscht werden, nicht archiviert und Verträge nur mündlich geschlossen.


Was wurde falsch gemacht? Der Creator glaubte, "was online verschwindet, ist auch für das Finanzamt weg". Die Finanzverwaltung und Ermittler nutzen jedoch Web-Archive und Social-Media-Scraping-Tools, um gelöschte Inhalte wiederherzustellen. Fehlen dem Influencer eigene Beweise, liegt die Beweislast für den tatsächlichen Umfang der erbrachten Leistungen beim Steuerpflichtigen.


Was hätte besser gemacht werden können (Die Lösung): Lückenlose Dokumentation ist Pflicht. Alle vergänglichen Inhalte (Stories, Snaps), Screenshots von Kooperationen, Mails und Rabattcodes müssen zwingend rechtssicher archiviert werden, um im Fall einer Schätzung durch das Finanzamt den tatsächlichen (niedrigeren) Wert der Einnahmen beweisen zu können. Wer seine Beweisvorsorge vernachlässigt, verliert im Einspruchsverfahren.

Rechtsprechungsübersicht für Influencer 

Niedersächsisches FG v. 13.11.2023, Az.: 3 K 11195/21, EFG 2024, 759 & FG Köln v. 22.09.2021, Az.: 12 K 1016/19, Kurzthema: Betriebsausgabenabzug für Kleidung. Um was geht es: Influencer dürfen modische Kleidung und Accessoires, auch wenn sie für Shootings gekauft wurden, wegen privater Mitnutzbarkeit (§ 12 Nr. 1 EStG) nicht als Betriebsausgaben absetzen.


BFH v. 12.06.2019, Az. X R 20/17 & FG München v. 25.10.2016, Az. 12 K 1697/14, Kurzthema: Abschreibung von Persönlichkeitsrechten. Um was geht es: Reichweite und der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts können als immaterielles Wirtschaftsgut in ein Unternehmen eingelegt/verkauft und steuermindernd abgeschrieben werden.


BGH v. 27.10.2015, Az. 1 StR 373/15, Kurzthema: Definition "Großes Ausmaß" bei Steuerhinterziehung. Um was geht es: Festlegung der Wertgrenze auf 50.000 Euro für einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 AO), ab der Freiheitsstrafen drohen.


FinMin Schleswig-Holstein, Erlass v. 02.07.2024, Az. VI 3010 – S 2240 – 190 (aufbauend auf BMF v. 30.07.2020), Kurzthema: Verwaltungsanweisung zur Influencer-Besteuerung. Um was geht es: Bundesweit beachtete Richtlinien der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Liebhaberei vs. Gewinnerzielungsabsicht, Bewertung von Gratisprodukten und Gewerblichkeit von Social-Media-Akteuren.

FAQ – Steuerhinterziehung als Influencer & Content Creator

Frage: Ab wann muss ich als Influencer Steuern zahlen?
Antwort: Sobald Sie mit Ihrer Reichweite Einnahmen erzielen – ob durch YouTube AdSense, Twitch-Subs, Affiliate-Links oder Sponsoring – sind Sie steuerpflichtig. Es gibt keinen Freibetrag für Einnahmen. Lediglich bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr.

 

Frage: Muss ich Gratisprodukte und PR-Samples versteuern?
Antwort: Ja. Wenn Sie Produkte als Gegenleistung für Content behalten, entsteht eine steuerpflichtige Betriebseinnahme in Höhe des Marktwertes (§ 8 Abs. 2 EStG). Ein iPhone für 1.200 Euro bedeutet 1.200 Euro zusätzliches Einkommen – plus 19% Umsatzsteuer.

 

Frage: Sind Twitch-Donations steuerfreie Spenden?
Antwort: Nein. Donations, Bits und Subs sind keine steuerfreien Spenden an gemeinnützige Organisationen, sondern voll steuerpflichtiges Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit. Das Finanzamt behandelt Livestream-Einnahmen wie reguläres Geschäftseinkommen.

 

Frage: Kann ich Mode und Kleidung als Betriebsausgabe absetzen?
Antwort: Nein. Das FG Niedersachsen (13.11.2023, 3 K 11195/21) und das FG Köln (22.09.2021, 12 K 1016/19) haben entschieden: Modische Kleidung ist wegen privater Mitnutzbarkeit (§ 12 Nr. 1 EStG) nicht absetzbar – auch nicht für Shootings.

Frage: Bin ich durch meinen Umzug nach Dubai steuerfrei?
Antwort: Nur wenn Sie Ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt nach Dubai verlagern. Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, familiäre Bindungen oder reisen häufig zurück, bleiben Sie unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 EStG). Die Steuerfahndung nutzt IP-Adressen und Instagram-Geotagging zum Nachweis. Bei Scheinwohnsitz droht Haftbefehl.

 

Frage: Woher weiß das Finanzamt von meinen Einnahmen?
Antwort: Seit 2023 meldet jede Plattform Ihre Umsätze automatisch ans Bundeszentralamt für Steuern (DAC7/PStTG). Das LBF NRW wertet aktuell 6.000 Datensätze aus, Bayern hat 9.000 Einträge erhalten. Zusätzlich stellt das Finanzamt Auskunftsersuchen an Agenturen und Werbepartner.

 

Frage: Ab welcher Summe droht mir Gefängnis?
Antwort: Der BGH (27.10.2015, 1 StR 373/15) hat klare Grenzen gesetzt: Ab 50.000 Euro hinterzogener Steuer liegt ein "großes Ausmaß" vor – es drohen 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Ab 100.000 Euro gibt es in der Regel keine Geldstrafe mehr, ab 1 Million Euro keine Bewährung.

 

Frage: Ist eine Selbstanzeige noch möglich, wenn das Finanzamt schon prüft?
Antwort: Die Selbstanzeige (§ 371 AO) ist nur wirksam, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Sobald das Finanzamt durch DAC7-Meldungen aktiv wird, kann es zu spät sein. Eine wirksame Selbstanzeige erfordert die lückenlose Aufarbeitung aller Einnahmen der letzten 10 Jahre – handeln Sie präventiv.

Warum Rechtsanwalt Ibrahim Cakir Ihr Anwalt bei Influencer-Steuerhinterziehung ist

Als Fachanwalt für Steuerrecht mit Doppel-LL.M. in Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich Influencer und Content Creator gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Meine Kanzlei vertritt YouTuber, Instagrammer, TikToker und Twitch-Streamer aus Mainz, Frankfurt, Mannheim und dem gesamten Bundesgebiet – von der präventiven Selbstanzeige bis zum Freispruch vor Gericht.

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