Kanzlei für
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
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Betriebsprüfung & Steuerhinterziehung
Eine Betriebsprüfung wir gefährlich, wenn der Prüfer plötzlich abbricht, den nächsten Termin absagt oder merkwürdig zurückhaltend wird. Dann könnte der Übergang zum Strafverfahren bereits vollzogen sein – ohne dass Sie es wissen. In diesem Moment brauchen Sie keinen Steuerberater mehr. Sie brauchen einen Steuerstrafverteidiger.
Ich erkenne die Warnsignale, sichere Ihre Rechte und verhindere, dass aus einer Prüfung eine Katastrophe wird. - RA Ibrahim Cakir, Anwalt für Steuerrecht & Steuerstrafrecht & Zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA)"
Meine Leistungen bei Betriebsprüfung und Strafverfahren
Als Anwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) begleite ich Sie durch kritische Betriebsprüfungen – und verteidige Sie, wenn die Prüfung ins Strafverfahren umschlägt. Kanzleisitz in Mainz | Zweigstellen in Frankfurt am Main und Mannheim | Bundesweite Vertretung
Mein Leistungsspektrum bei Betriebsprüfung und Strafverfahren:
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Begleitung der Betriebsprüfung – Anwesenheit bei Prüfungsterminen, Kommunikation mit dem Prüfer, Schutz vor Selbstbelastung.
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Erkennung der Warnsignale – Ich erkenne, wann die Prüfung zum Strafverfahren zu werden droht, und handle sofort.
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Verteidigung nach Einleitung des Strafverfahrens – Wenn der Übergang erfolgt ist, übernehme ich Ihre vollständige Strafverteidigung.
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Abwehr von Hinzuschätzungen – Prüfung der Schätzungsmethoden (Richtsatzsammlung, Zeitreihenvergleich, Nachkalkulation), Gegenkalkulation.
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Verteidigung bei Kassenmängeln – Fehlende Z-Bons, Excel-Kassenbuch, Kassenfehlbeträge, GoBD-Verstöße.
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Spezialisierung auf bargeldintensive Betriebe – Gastronomie, Dönerbetriebe, Imbiss, Kiosk, Taxiunternehmen.
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Akteneinsicht und Stellungnahmen – Frühzeitige Einsicht in die Prüfungsfeststellungen und Ermittlungsakten.
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Verhandlung mit Finanzamt und Staatsanwaltschaft – Ziel: Einstellung des Verfahrens oder bestmögliches Ergebnis.
Türkischsprachige Beratung:
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Türkçe danışmanlık
Vergi denetimi mı var? Türkçe konuşan bir avukat olarak yanınızdayım. Dosyaya erişim talep ediyorum ve savunma stratejinizi geliştiriyorum.
Betriebsprüfung & Steuerhinterziehung
Ein großer Teil der Steuerstrafverfahren nimmt seinen Anfang in einer Betriebsprüfung. Was als routinemäßige Außenprüfung beginnt, kann sich schnell in ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung verwandeln – oft ohne dass der Betroffene den Übergang bemerkt. Das Warnsignal: Wenn der Betriebsprüfer plötzlich abbricht, den nächsten Termin absagt oder keine weiteren Fragen mehr stellt, könnte das Strafverfahren bereits eingeleitet sein. Denn nach § 10 der Betriebsprüfungsordnung (BpO) muss die Prüfung unterbrochen werden, sobald sich ein Verdacht auf eine Steuerstraftat ergibt. Die weiteren Ermittlungen dürfen erst fortgesetzt werden, nachdem dem Steuerpflichtigen die Einleitung des Strafverfahrens mitgeteilt wurde und er über seine Rechte belehrt worden ist. Für Betroffene bedeutet das: Ab diesem Moment gilt das Strafverfahrensrecht – mit Schweigerecht, Selbstbelastungsfreiheit und allen Beschuldigtenrechten. Und ab diesem Moment brauchen Sie einen Steuerstrafverteidiger, nicht nur einen Steuerberater. Besonders gefährdet sind bargeldintensive Betriebe: Gastronomie, Dönerbetriebe, Imbisse, Kioske, Taxiunternehmen. Hier prüft das Finanzamt die Kassenführung besonders kritisch. Formelle Mängel – fehlende Z-Bons, Excel-Kassenbücher ohne Unveränderbarkeit, ungeklärte Kassenfehlbeträge – führen schnell zur Verwerfung der Buchführung und zu Hinzuschätzungen. Und Hinzuschätzungen im fünf- oder sechsstelligen Bereich begründen den Verdacht der Steuerhinterziehung.
Achtung Betriebsprüfung!
Wenn die Betriebsprüfung zum Strafverfahren wird
Die Außenprüfung – auch Betriebsprüfung genannt – ist ein zentrales Instrument der Finanzverwaltung zur Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse von Unternehmen und Selbständigen. Für die meisten Unternehmer ist sie unangenehm, aber beherrschbar. Gefährlich wird es, wenn der Prüfer auf Sachverhalte stößt, die den Verdacht einer Steuerstraftat begründen.
Der kritische Übergang: Von der Prüfung zum Strafverfahren
Ergibt sich während einer Außenprüfung ein hinreichender Verdacht für eine Steuerstraftat (§ 152 Abs. 2 StPO), ist unverzüglich die zuständige Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) zu unterrichten. Richtet sich der Verdacht gegen den Steuerpflichtigen selbst, dürfen die weiteren Ermittlungen zu diesem Sachverhalt erst fortgesetzt werden, nachdem ihm die Einleitung des Strafverfahrens mitgeteilt wurde und er über seine Rechte belehrt worden ist. Diese Regelung des § 10 der Betriebsprüfungsordnung (BpO) soll den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare) wahren. Im Besteuerungsverfahren ist der Steuerpflichtige zur Mitwirkung verpflichtet – er muss Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen. Im Strafverfahren hingegen hat er das Recht zu schweigen.
Die Warnsignale erkennen:
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Der Betriebsprüfer bricht die Prüfung abrupt ab
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Der nächste Termin wird ohne Begründung abgesagt
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Der Prüfer stellt keine Fragen mehr, obwohl offensichtliche Punkte ungeklärt sind
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Sie erhalten Post von der „Bußgeld- und Strafsachenstelle" oder der „Steuerfahndung"
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Der Prüfer erwähnt beiläufig, dass er „Rücksprache halten" müsse
Wenn eines dieser Signale auftritt, sollten Sie sofort einen Steuerstrafverteidiger einschalten – nicht erst, wenn die offizielle Mitteilung kommt.
Bargeldintensive Betriebe im Fokus
Besonders gefährdet sind Unternehmen mit hohem Bargeldanteil. Die Finanzverwaltung weiß, dass hier die Manipulationsmöglichkeiten größer sind – und prüft entsprechend intensiv.
Typische Branchen unter verschärfter Beobachtung:
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Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars)
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Dönerbetriebe und Imbisse
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Kioske und Trinkhallen
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Bäckereien und Metzgereien
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Taxiunternehmen
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Friseursalons
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Spielhallen
In diesen Branchen konzentriert sich die Prüfung auf die Kassenführung. Und hier liegen die häufigsten Fallstricke.
Kassenführung: Die typischen Mängel
Die ordnungsgemäße Kassenführung richtet sich nach § 146 Abs. 1 AO und den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Verstöße führen schnell zur Verwerfung der Buchführung – und damit zur Schätzungsbefugnis des Finanzamts.
Die häufigsten Mängel:
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Fehlende oder unvollständige Z-Bons
Der Z-Bon (Tagesendsummenbon) ist das zentrale Dokument der Kassenführung. Er muss täglich erstellt und aufbewahrt werden. Fehlende Z-Bons begründen einen schwerwiegenden formellen Mangel.
Rechtsprechung: Der BFH hat entschieden, dass bei einer elektronischen Registrierkasse die Tagesendsummenbons vollständig aufzubewahren sind. Fehlen sie, ist die Buchführung formell nicht ordnungsgemäß (BFH, Beschluss v. 14.08.2018 – XI B 2/18).
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Excel-Kassenbuch
Ein in Excel geführtes Kassenbuch erfüllt nicht die Anforderungen des § 146 Abs. 4 AO, da es jederzeit spurlos verändert werden kann. Es fehlt die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen.
Das Finanzgericht Münster (Urteil v. 29.03.2017 – 4 K 541/16) hat klargestellt: Ein Excel-Kassenbuch ist ein schwerwiegender formeller Mangel, der zur Verwerfung der Buchführung berechtigt.
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Kassenfehlbeträge
Negative Kassenbestände – also rechnerisch mehr Geld ausgegeben als vorhanden – sind ein klassisches Indiz für nicht erfasste Einnahmen. Sie führen regelmäßig zu Hinzuschätzungen.
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Fehlende Programmierprotokolle
Bei elektronischen Registrierkassen müssen die Programmierprotokolle aufbewahrt werden. Sie dokumentieren, welche Änderungen am System vorgenommen wurden (z.B. Preisänderungen, Stornofunktionen). Fehlen sie, kann das Finanzamt Manipulationen unterstellen.
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Keine Kassensturzfähigkeit
Die Kasse muss jederzeit „sturzfähig" sein – der Bargeldbestand muss mit dem Soll-Bestand laut Kassenaufzeichnungen übereinstimmen. Differenzen begründen den Verdacht auf nicht erfasste Einnahmen.
Hinzuschätzung & Steuerhinterziehung
Wird die Buchführung wegen formeller oder materieller Mängel verworfen, ist das Finanzamt zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt (§ 162 AO). Die Schätzung soll die Besteuerungsgrundlagen ermitteln, die der Wirklichkeit am nächsten kommen. In der Praxis führen Schätzungen häufig zu erheblichen Mehrergebnissen – und damit zum Verdacht der Steuerhinterziehung.
Die gängigen Schätzungsmethoden:
1. Richtsatzsammlung
Die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums enthält branchenspezifische Richtsätze für Rohgewinnaufschläge, Reingewinne und andere Kennzahlen. Liegt ein Betrieb unter diesen Werten, kann das Finanzamt auf Basis der Richtsätze schätzen. Aber: Der BFH hat erhebliche Zweifel an der Anwendbarkeit der Richtsatzsammlung geäußert (BFH, Urteil v. 18.06.2025 – X R 19/21). Ein innerer Betriebsvergleich ist grundsätzlich vorrangig.
2. Zeitreihenvergleich
Beim Zeitreihenvergleich werden die wöchentlichen Rohgewinnaufschlagsätze eines Betriebs miteinander verglichen. Wochen mit niedrigeren Aufschlägen werden auf das Niveau der höheren Wochen angehoben. Kritik: Der Zeitreihenvergleich ist fehleranfällig bei Saisonalität, Lagerbestandsveränderungen, Sonderaktionen oder Strukturbrüchen. Er setzt außerdem voraus, dass die materielle Unrichtigkeit der Buchführung bereits feststeht.
3. Nachkalkulation
Bei der Nachkalkulation wird der zu erwartende Umsatz anhand des Wareneinsatzes und branchenüblicher Aufschlagsätze berechnet. Abweichungen führen zu Hinzuschätzungen. Bei Dönerbetrieben ist die Nachkalkulation besonders umstritten: Die Finanzverwaltung arbeitet oft mit standardisierten Kalkulationen, die die individuellen Gegebenheiten des Betriebs (Portionsgrößen, Beilagen, Abfall) nicht berücksichtigen.
Steuerstrafverfahren: Was droht bei Hinzuschätzung?
Hinzuschätzungen im fünf- oder sechsstelligen Bereich begründen regelmäßig den Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung. Dann wird aus der Betriebsprüfung ein Strafverfahren.
Die Konsequenzen:
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Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
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Mögliche Durchsuchung von Geschäfts- und Privaträumen
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Beschlagnahme von Unterlagen, Computern, Bargeld
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Vermögensarrest und Kontenpfändung
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Nachzahlung der geschätzten Steuern plus 6 % Hinterziehungszinsen pro Jahr
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Geldstrafe oder Freiheitsstrafe je nach Hinterziehungsbetrag
Wichtig: Im Steuerstrafverfahren gilt der Grundsatz „in dubio pro reo" – im Zweifel für den Angeklagten. Sicherheitszuschläge, die im Besteuerungsverfahren zulässig sind, haben im Strafverfahren nichts zu suchen. Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.
Meine Verteidigungsstrategie
Als Anwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger verfolge ich einen zweigleisigen Ansatz:
1. Angriff auf die Schätzung
Ich prüfe die Schätzungsmethode des Finanzamts kritisch:
War die Verwerfung der Buchführung überhaupt berechtigt?
Ist die gewählte Schätzungsmethode sachgerecht?
Wurden individuelle Betriebsverhältnisse berücksichtigt?
Gibt es Fehler in der Kalkulation?
Bei Dönerbetrieben beispielsweise arbeite ich regelmäßig mit eigenen Gegenkalkulationen, die die tatsächlichen Portionsgrößen, Beilagen und Verluste berücksichtigen.
2. Verteidigung im Strafverfahren
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Parallel verteidige ich Sie im Strafverfahren:
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Akteneinsicht und Analyse der Vorwürfe
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Stellungnahmen gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht
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Reduzierung des Hinterziehungsbetrags
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Ziel: Einstellung des Verfahrens oder bestmögliches Ergebnis
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Jede Reduzierung des Hinterziehungsbetrags wirkt sich doppelt aus: auf das Strafmaß und auf die Steuernachzahlung.
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Prävention: Betriebsprüfung ohne Strafverfahren überstehen
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Die beste Verteidigung beginnt vor der Prüfung. Wenn Sie einen bargeldintensiven Betrieb führen, sollten Sie Ihre Kassenführung regelmäßig prüfen lassen – bevor das Finanzamt es tut.
Meine Empfehlungen:
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GoBD-konforme Kassensysteme verwenden
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Tägliche Z-Bons erstellen und aufbewahren
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Programmierprotokolle sichern
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Tägliche Kassenabstimmung durchführen
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Kein Excel-Kassenbuch führen
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Bei Umstellung auf neue Systeme: Alte Daten sichern
Besondere Expertise: Döner, Gastronomie, Kiosk
Als türkischsprachiger Anwalt verstehe ich nicht nur die Sprache, sondern auch die Betriebe meiner Mandanten. Ich weiß, wie ein Dönerbetrieb kalkuliert, wie ein Kiosk funktioniert, wie viel Umsatz realistisch ist – und wie das Finanzamt versucht, mehr daraus zu machen. Diese Branchenkenntnis ist entscheidend für eine erfolgreiche Verteidigung. Ich kann die Kalkulationen des Finanzamts nicht nur juristisch, sondern auch betriebswirtschaftlich angreifen.
Wann Sie mich anrufen sollten
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Eine Betriebsprüfung wurde angekündigt oder läuft bereits
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Der Prüfer hat die Prüfung abrupt abgebrochen oder den nächsten Termin abgesagt
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Sie haben einen Brief von der Bußgeld- und Strafsachenstelle erhalten
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Ihnen wurde die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens mitgeteilt
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Das Finanzamt droht mit Hinzuschätzungen
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Ihre Buchführung wurde verworfen
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Sie betreiben ein Restaurant, Dönerladen, Imbiss, Kiosk oder Taxiunternehmen
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Sie möchten Ihre Kassenführung vorsorglich prüfen lassen
Je früher Sie anrufen, desto mehr Handlungsspielraum haben wir.
Fragen zur Betriebsprüfung und Strafverfahren
Frage: Wann wird aus einer Betriebsprüfung ein Strafverfahren?
Antwort: Sobald der Betriebsprüfer auf Sachverhalte stößt, die den Verdacht einer Steuerstraftat begründen, muss er die Prüfung unterbrechen. Nach § 10 der Betriebsprüfungsordnung (BpO) ist unverzüglich die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) zu informieren. Die weiteren Ermittlungen dürfen erst fortgesetzt werden, nachdem Ihnen die Einleitung des Strafverfahrens mitgeteilt wurde und Sie über Ihre Rechte belehrt worden sind.
Warnsignale erkennen: Wenn der Prüfer abrupt abbricht, den nächsten Termin absagt oder keine Fragen mehr stellt – dann könnte der Übergang zum Strafverfahren bereits vollzogen sein.
Frage: Was passiert bei Kassenmängeln in der Gastronomie?
Antwort: Formelle Mängel in der Kassenführung – fehlende Z-Bons, Excel-Kassenbücher, ungeklärte Kassenfehlbeträge, fehlende Programmierprotokolle – berechtigen das Finanzamt zur Verwerfung der Buchführung und zur Schätzung nach § 162 AO. Bei bargeldintensiven Betrieben (Döner, Restaurant, Imbiss, Kiosk) führen Hinzuschätzungen im fünf- oder sechsstelligen Bereich regelmäßig zum Verdacht der Steuerhinterziehung – und damit zum Strafverfahren.
Frage: Wie kann ich mich gegen Hinzuschätzungen wehren?
Antwort: Als Fachanwalt für Steuerrecht prüfe ich die Schätzungsmethode des Finanzamts kritisch: War die Verwerfung der Buchführung berechtigt? Ist die Richtsatzsammlung anwendbar? Wurde der Zeitreihenvergleich korrekt durchgeführt? Wurden individuelle Betriebsverhältnisse berücksichtigt? Bei Dönerbetrieben erstelle ich regelmäßig Gegenkalkulationen, die die tatsächlichen Portionsgrößen, Beilagen und Verluste berücksichtigen – und damit die pauschalen Ansätze des Finanzamts widerlegen.
Frage: Was bedeutet das Schweigerecht im Strafverfahren?
Antwort: Im Besteuerungsverfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet – Sie müssen Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen. Sobald jedoch das Strafverfahren eingeleitet ist, haben Sie das Recht zu schweigen. Niemand muss sich selbst belasten (nemo tenetur se ipsum accusare). Deshalb ist der Zeitpunkt des Übergangs so wichtig: Ab der Einleitung des Strafverfahrens gelten andere Regeln – und Sie brauchen einen Steuerstrafverteidiger.
Frage: Welche Branchen sind besonders gefährdet?
Antwort: Bargeldintensive Betriebe stehen unter besonderer Beobachtung der Finanzverwaltung: Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars), Dönerbetriebe und Imbisse, Kioske und Trinkhallen, Bäckereien und Metzgereien, Taxiunternehmen, Friseursalons, Spielhallen. In diesen Branchen konzentriert sich die Prüfung auf die Kassenführung – und hier liegen die häufigsten Fallstricke.
Frage: Kann ich vorbeugen, damit die Prüfung nicht zum Strafverfahren wird?
Antwort: Ja. Die beste Verteidigung beginnt vor der Prüfung:
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GoBD-konforme Kassensysteme verwenden
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Tägliche Z-Bons erstellen und aufbewahren
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Programmierprotokolle sichern
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Tägliche Kassenabstimmung durchführen
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Kein Excel-Kassenbuch führen
Ich prüfe Ihre Kassenführung auf Wunsch vorsorglich – bevor das Finanzamt es tut.
Frage: Bieten Sie türkischsprachige Beratung für Gastronomen?
Antwort: Evet, döner, restoran, büfe veya kiosk işletiyorsanız Türkçe danışmanlık sunuyorum. Sektörünüzü anlıyorum – bir döner lokantasının nasıl hesap yaptığını, ne kadar cironun gerçekçi olduğunu biliyorum. Vergi denetimi veya tahmini hesaplamaya karşı savunma için hemen arayın: +49 6131 4648870

