Steuer-Lexikon
Dieses Lexikon bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Begriffe des Steuerrechts. Wenn Sie zu einem der Begriffe eine detaillierte Erklärung erhalten möchten, klicken Sie bitte auf "Mehr erfahren".
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) ist in § 361 Abs 2 S. 1 der Abga-benordnung geregelt und im Steuerrecht von großer Bedeutung. Er dient dazu, die Vollziehbarkeit eines steuerrechtlichen Verwaltungsakts bis zur Entscheidung über dagegen eingelegte Rechtsmittel auszusetzen.
Betriebsauflösung
Unter einer Betriebsauflösung versteht man die endgültige Beendigung der Geschäftsfähigkeit eines Unternehmens, z.B. wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten, strategischer Entscheidungen oder aus persönlichen Gründen. Abzugrenzen ist die Betriebsauflösung von einer Betriebsschließung, bei der die Geschäftstätigkeit vorübergehend eingestellt wird. Rechtliche Grundlagen finden sich im HGB, der AO und in der InsO.
Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
Der Foreign Account Tax Compliance Act (Abkürzung: FATCA) ist ein Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland, das den Austausch steuerrelevanter Informationen in Finanzangelegenheit und die Vermeidung von Steuerhinterziehung bezweckt.
Gesonderte Feststellung
Die sogenannte gesonderte Feststellung nach § 157 Abs. 2 der Abgabenordnung ist notwendig, wenn der Wohnsitz einer Einzelperson und der Sitz ihres Unternehmens (sowohl Gewerbebetrieb als auch land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb oder freiberufliche Tätigkeit) an unterschiedlichen Orten liegen und dadurch zwei verschiedene Finanzämter zuständig sind.
Lohnsteueranmeldung
Das Lohnsteueranmeldeverfahren ist geregelt in §41a EstG. Bei der Lohnsteueranmeldung handelt es sich um eine Form der Steuererklärung, bei der der Steuerpflichtige (Arbeitgeber) die Steuer selbst ausrechnen und diese monatliche Vorauszahlung der zu erwartenden Lohn- bzw. Einkommenssteuer beim zuständigen Finanzamt melden muss. (§150 I 2 AO)
Lohnsteueranmeldung
Das Lohnsteueranmeldeverfahren ist geregelt in §41a EstG. Bei der Lohnsteueranmeldung handelt es sich um eine Form der Steuererklärung, bei der der Steuerpflichtige (Arbeitgeber) die Steuer selbst ausrechnen und diese monatliche Vorauszahlung der zu erwartenden Lohn- bzw. Einkommenssteuer beim zuständigen Finanzamt melden muss. (§150 I 2 AO)
Lohnsteueraußenprüfung
Eine Lohnsteueraußenprüfung ist eine Überprüfung durch das Finanzamt, bei der die korrekte Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber kontrolliert wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Staat erfüllt werden und kein Lohnsteuerbetrug vorliegt. Hier erfahren Sie alles Wichtige über den Ablauf, die gesetzlichen Grundlagen und wie Sie sich optimal vorbereiten können. Gesetzlich geregelt ist die Lohnsteueraußenprüfung in den §§ 193 ff. der AO, sowie in § 42f des EStG.
Lohnsteuerbefreiung
Eine Lohnsteuerbefreiung bedeutet, dass bestimmte Einkünfte oder Vergünstigungen, die ein Arbeitnehmer erhält, von der Lohnsteuer befreit sind. Diese Befreiungen sind gesetzlich geregelt und sollen bestimmte Ausgaben oder wirtschaftliche Situationen steuerlich entlasten. Die rechtlichen Regelungen finden sich insbesondere in den §§ 3, 3b,c des EStG.
Lohnsteuernachschau
Die Lohnsteuernachschau ist ein Instrument der Finanzverwaltung, das zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abführung der Lohnsteuer durch Arbeitgeber dient. Sie ermöglicht es den Finanzbehörden, kurzfristig und unangekündigt bei Unternehmen vor Ort zu überprüfen, ob die Lohnsteuer korrekt berechnet und abgeführt wird. Diese Maßnahme ist im § 42g des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.
Mehrwertsteuer
Bei der Mehrwertsteuer (MwSt.), auch Umsatzsteuer genannt, handelt es sich um eine Steuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die in der EU gekauft und verkauft werden. Der aktuelle reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 19%. Solche Produkte, die zur Abdeckung der Grundbedürfnisse nötig sind, werden mit 7% besteuert. Etwa Nahrungsmittel (mit Ausnahmen), verschiedene medizinische Produkt, Kulturgüter oder auch Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird und bestätigt, dass der Inhaber voraussichtlich keine Einkommenssteuer zahlen muss. Dieses Dokument wird häufig von Personen genutzt, deren Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, wie zB bei Rentnern, Studierenden oder Geringverdienern. Abgegeben werden kann die Bescheinigung direkt bei Banken und Finanzinstituten, um sicherzustellen, dass keine Steuern auf Kapitalerträge einbehalten werden.
Nichtzulassungsbeschwerde
Bei der Nichtzulassungsbeschwerde handelt es sich um ein rechtliches Mittel, dass genutzt wird, um gegen die Entscheidung einer Finanzgerichts vorzugehen, das eine Revision zum Bundesfinanzhof nicht zugelassen hat. Ziel dieser Beschwerde ist es, eine Überprüfung des Urteils durch den BFH zu erreichen. Sie bietet die Möglichkeit, Fehler in der Rechtsanwendung zu korrigieren und eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten. Einzureichen ist sie beim BFH binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils.
Niederschlag von Steuern
Der Niederschlag von Steuern ist ein Verfahren, bei dem die Finanzbehörden auf die Eintreibung einer Steuerforderung vorübergehend verzichten. Dies geschieht, wenn die Aussicht auf eine erfolgreiche Beitreibung der Steuern gering ist, jedoch noch die Möglichkeit besteht, dass sich die finanziellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zukünftig verbessern. Gesetzliche Regelungen finden sich insbesondere in § 261 AO.
Notwendiges Betriebsvermögen
Notwendiges Betriebsvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die überwiegend und unmittelbar für die Zwecke des Unternehmens genutzt werden. Dabei handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die für den Betrieb selbst unabdingbar sind. Diese müssen zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden, um als notwendiges Betriebsvermögen anerkannt zu werden.
Private KFZ Nutzung
Wenn ein Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzen darf, so stellt dies einen sogenannten geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden muss. Ein geldwerter Vorteil ist ein Vorteil, den ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Gehalt erhält und der wie Einkommen versteuert werden muss. Die private Nutzung eines Firmenwagens zählt zu diesen Vorteilen, da der Arbeitnehmer durch die private Nutzung des Fahrzeugs Kosten spart, die er sonst selbst tragen müsste. Geregelt ist die steuerliche Behandlung insbesondere in § 8 Abs.2 EstG.
Rechtskraft
Rechtskraft bedeutet, dass ein Urteil oder ein Beschluss eines Gerichts endgültig und verbindlich geworden ist. Das bedeutet, dass gegen diese Entscheidung keine ordentlichen Rechtsmittel wie Berufung oder Revision mehr eingelegt werden können. Eine Rechtskräfte Entscheidung muss von allen Beteiligten akzeptiert und umgesetzt werden.
Reisekosten
Reisekosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit beruflich bedingten Reisen anfallen. Dazu zählen Kosten für Fahrten, Verpflegung, Übernachtung und weitere notwendige Ausgaben. Die steuerliche Behandlung dieser Kosten ist für Arbeitnehmer und Selbstständige von großer Bedeutung, die sie die Steuerlast mindern kann.
Revision
Die Revision ist ein Rechtmittel, das es ermöglicht, gerichtliche Entscheidungen überprüfen zu lassen. Dies geschieht durch eine höhere Instanz. Anders als bei der Berufung, die auch Tatsachenfragen erneut prüft, konzentriert sich die Revision ausschließlich auf die rechtliche Würdigung des Urteils. Ziel ist es festzustellen, ob das Urteil auf einer fehlerhaften Anwendung oder Auslegung des Rechts basiert.
Rücklagen
Rücklagen dienen dazu, finanzielle Reserven zu bilden, die das Unternehmen in schwierigen Zeiten oder für bestimmte Investitionen nutzen kann. Sie bieten einen Sicherheitspuffer gegen unerwartete Ausgaben und ermöglichen es dem Unternehmen, Investitionen zu tätigen, ohne auf Fremdfinanzierung zurückgreifen zu müssen.
Rückstellung
Rückstellungen dienen dazu, zukünftige Verpflichtungen finanziell vorzubereiten, die zum Bilanzstichtag wahrscheinlich oder sicher sind, deren Höhe und/oder Fälligkeit jedoch ungewiss sind. Es handelt sich um finanzielle Vorsorgen, die ein Unternehmen bildet, um für zukünftige Kosten oder Verbindlichkeiten gerüstet zu sein. Gesetzliche Regelungen finden sich insbesondere in § 249 HGB und § 5 Abs.1 EstG.
Scheinbestandteil
Bei Scheinbestandteilen handelt es sich um Elemente im Steuer- und Immobilienrecht, die in vielen Miet- und Pachtverhältnissen vorkommen. Sie sind dadurch gekennzeichnet dass sie nur zu einem vorübergehenden Zweck mit einem Gebäude oder einem Grundstück verbunden werden. Sie ermöglichen es Mietern, ihre gemieteten Räume flexibel und den betrieblichen Anforderungen entsprechend zu gestalten, ohne dass diese Einbauten nach Ende des Mietverhältnisses im Eigentum des Vermieters verbleiben.
Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person nach außen hin als selbstständig auftritt, aber die Tätigkeit und Arbeitsweise stark denen eines Angestellten ähnelt. Dies bedeutet, dass die Person weisungsgebunden ist, feste Arbeitszeiten hat und organisatorisch in das Unternehmen des Arbeitgebers eingebunden ist.
Schenkungssteuer
Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Schenkungen erhoben wird, also auf Vermögensübertragungen von einer Person auf eine andere ohne Gegenleistung. Diese Steuer soll verhindern, dass durch Schenkungen steuerliche Vorteile entstehen, die bei einer Erbschaft nicht möglich wären. Die Schenkungssteuer ist im ErbStG geregelt.
Schmuggel
Schmuggel bezeichnet das heimliche Ein- oder Ausführen von Waren, um Zölle, Einfuhrabgaben oder sonstige Steuern zu vermeiden. Der Schmuggel kann sowohl gewerblich als auch privat erfolgen und umfasst eine Vielzahl von Waren, von alltäglichen Konsumgütern bis hin zu gefährlichen Substanzen wie Drogen oder Waffen.
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit bezeichnet Tätigkeiten, die ohne die erforderliche Anmeldung bei den zuständigen Behörden und ohne ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialabgaben ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich meist um Arbeitsleistungen, die unter Umgebung gesetzlicher Vorschriften erbracht werden. Schwarzarbeit ist in Deutschland illegal und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für alle Beteiligten haben.
Schwarze Kassen
Schwarze Kassen sind geheime oder nicht offiziell dokumentierte Finanzmittel, die außerhalb der regulären Buchhaltung eine Unternehmens geführt werden. Diese Gelder werden typischerweise verwendet, um Einnahmen und Ausgaben zu verbergen, wodurch sie oft in Verbindung mit illegalen Aktivitäten wie Steuerhinterziehung oder Korruption stehen.
Schwarzgeld
Bei Schwarzgeld handelt es sich um Gelder, die durch steuerpflichte Tätigkeiten erworben, aber nicht an die Finanzbehörden gemeldet werden, um Steuerzahlungen zu ermöglichen. Dies kann durch verschiedene Methoden erfolgen, wie etwa das Verstecken von Einkünften, das Nichtausstellen von Rechnungen oder die Verschleierung von Vermögenswerten. Schwarzgeld entsteht typischerweise aus unternehmerischer oder freiberuflicher Tätigkeit, kann aber auch aus illegalen Aktivitäten stammen.
Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige ist eine freiwillige Mitteilung an das Finanzamt, in der bisher nicht deklarierte Einkünfte oder unrichtige Angaben in Steuererklärungen berichtigt werden. Durch die Selbstanzeige können Steuerpflichtige die Hinterziehung von Steuern offenlegen und nachträglich korrekt versteuern, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 371 AO.
Selbstständigkeit
Selbstständigkeit im Steuerrecht bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen eigenständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die darauf abzielt, Einnahmen zu erzielen. Diese Tätigkeit wird auf eigene Rechnung und eigenes Risiko betrieben. Selbstständigkeit unterscheidet sich wesentlich von nichtselbstständiger Arbeit, bei der ein Arbeitnehmer weisungsgebunden für einen Arbeitgeber tätig ist. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 15, 18 EstG, sowie in § 2 UstG.
Sofortabschreibung
Sofortabschreibungen erlauben es Unternehmen, geringwertige Wirtschaftsgüter sofort und vollständig im Jahr der Anschaffung abzuschreiben. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten dieser Güter sofort als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, anstatt sie über mehrere Jahre abzuschreiben. Gesetzlich geregelt ist dies insbesondere in § 6 Abs. 2, 2a EstG.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag, auch “Soli” genannt, ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommens- und Körperschaftssteuer in Deutschland und in § 3 des SolZG geregelt. Er wurde eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu bewältigen und soll helfen, die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern auszugleichen und den Aufbau Ost zu finanzieren.
Sozialversicherungsbetrug
Der Sozialversicherungsbetrug umfasst Handlungen, durch die Sozialversicherungsbeiträge oder -leistungen auf illegale Weise erschlichen oder vermieden werden. Dies kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben und ist im Strafgesetzbuch (StGB) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.
Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der es Anlegern ermöglicht, einen bestimmten Betrag ihrer Kapitalerträge steuerfrei zu erhalten. Dieser Freibetrag ist besonders für Privatanleger wichtig, die in Deutschland Zinsen, Dividenden oder andere Kapitalerträge erzielen. Durch den Sparerfreibetrag wird sichergestellt, dass kleinere Kapitalerträge nicht durch die Abgeltungssteuer belastet werden.
Sprungrevision
Die Sprungrevision ist ein spezielles Rechtsmittel im deutschen Steuerrecht und Strafprozessrecht. Sie ermöglicht es, eine gerichtliche Entscheidung direkt beim Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten, ohne vorherige Instanzen durchlaufen zu müssen. Diese Verfahrensweise ist besonders in Fällen von Bedeutung, in denen schnelle und grundlegende Rechtsfragen geklärt werden müssen. Die rechtliche Grundlage bildet § 335 StPO.
Steuerbescheid
Ein Steuerbescheid ist ein offizielles Dokument, das von der Finanzbehörde ausgestellt wird und die Steuerpflicht einer Person oder eines Unternehmens festlegt. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen über die Berechnung der Steuerschuld oder des Steuererstattungsanspruchs. Gegen den Bescheid kann der Steuerpflichtige Einspruch einlegen (§335 AO).
Steuerfahndung
Die Steuerfahndung ist eine spezialisierte Abteilung innerhalb der Finanzverwaltung, die sich mit der Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten beschäftigt. Sie spielt eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Steuerhinterziehung und sorgt dafür, dass Steuergesetze eingehalten werden.
Steuerfestsetzung
Die Steuerfestsetzung ist ein amtlicher Vorgang, bei dem das Finanzamt die Höhe der zu zahlenden Steuern für einen bestimmten Zeitraum festlegt. Dies geschieht auf Grundlage der vom Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärungen und den geltenden Steuergesetzen. Gesetzlich geregelt ist dies insbesondere in § 155 AO bis § 165 AO.
Steuergeheimnis
Das Steuergeheimnis dient dem Schutz der Vertraulichkeit der steuerlichen Verhältnisse von Bürgern und Unternehmen. Es verpflichtet die Finanzbehörden und ihrer Mitarbeiter, alle ihnen anvertrauten steuerlichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Bedingungen weiterzugeben. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 30 AO.
Steuerhehlerei
Steuerhehlerei
Steuerhehlerei liegt vor, wenn jemand wissentlich Steuerhinterziehungsprodukte ankauft, verkauft, absetzt, sich oder einem Dritten verschafft oder in sonstiger Weise verwertet. Es handelt sich dabei um eine Form der Hehlerei, bei der die zugrundeliegenden Gegenstände aus einer Steuerstraftat stammen, etwa aus einer Steuerhinterziehung. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 374 AO.
Steuerhinterziehung
Die Steuerhinterziehung ist § 370 AO geregelt. Laut § 370 AO begeht eine Person Steuerhinterziehung, wenn sie:
1. Den Finanzbehörden oder anderen zuständigen Stellen unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen macht.
2. Die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.
3. Die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln pflichtwidrig unterlässt oder falsche Steuerzeichen verwendet
Steuernummer
Die Steuernummer ist eine eindeutige Kennzeichnung, die von den Finanzbehörden in Deutschland vergeben wird. Sie dient der Identifikation von Steuerpflichtigen, sei es Einzelpersonen oder Unternehmen, und ist ein zentrales Element im deutschen Steuersystem. Diese Nummer ermöglicht es den Finanzämtern, Steuerfälle effizient zu verwalten und sicherzustellen, dass Steuerpflichten korrekt erfüllt werden.
Steuervoranmeldung
Eine Steuervoranmeldung ist ein Instrument der Finanzbehörden, um die Steuern, die von Unternehmen und Selbstständigen zu zahlen sind, regelmäßig im Voraus zu erfassen und abzurechnen. Diese Voranmeldungen betreffen in der Regel die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer. Sie dienen der Liquiditätssicherung des Staates und der besseren Planbarkeit für Unternehmen.
Steuerzeichenfälschung
Steuerzeichenfälschung liegt vor, wenn jemand absichtlich gefälschte Steuerzeichen oder Steuerstempel herstellt, verwendet oder in Umlauf bringt. Steuerzeichen sind offizielle Markierungen oder Stempel, die die Entrichtung bestimmter Steuern oder Gebühren belegen, wie z.B. Tabaksteuerbanderolen oder Zollstempel. Gesetzliche Bestimmungen finden sich insbesondere in § 148 StGB, welche die Herstellung, Nachahmung und den Gebrauch gefälschter Steuerzeichen unter Strafe stellt.
Stille Rücklagen
Stille Rücklagen, auch als stille Reserven bezeichnet, sind Vermögenswerte eines Unternehmens, die in der Bilanz nicht vollständig ausgewiesen werden. Diese Rücklagen entstehen durch eine bewusste oder unbewusste Unterbewertung von Vermögenswerten oder durch die Überbewertung von Verbindlichkeiten. Im Steuerrecht spielen stille Rücklagen eine wichtige Rolle, da sie das tatsächliche wirtschaftliche Potenzial eines Unternehmens beeinflussen können. Die wesentlichen Normen sind § 253 HGB und § 6 EstG.
Strafbefehl
Ein Strafbefehl ist ein schriftliches Urteil im Strafverfahren, das ohne mündliche Verhandlung erlassen wird. Er stellt ein vereinfachtes Verfahren dar, mit dem kleinere Straftaten schnell und effizient geahndet werden können. Im deutschen Steuerstrafrecht spielt der Strafbefehl eine bedeutende Rolle, insbesondere bei Delikten wie Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 407 ff. StPO.
Stundung der Steuerschuld
Die Stundung einer Steuerschuld ist ein Verfahren, bei dem die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen erlaubt, die fälligen Steuerzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten. Dies kann hilfreich sein, wenn der Steuerpflichtige vorübergehende Liquiditätsschwierigkeiten hat. Gesetzlich geregelt ist dies insb. in § 222 AO. Nach diesem Paragraphen kann eine Stundung gewährt werden, wenn die sofortige Zahlung der Steuerschuld eine erhebliche Härte für den Steuerpflichtigen darstellen würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
Säumniszuschlag
Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Gebühr, die von den Finanzbehörden erhoben wird, wenn Steuerzahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden. Er dient als Anreiz, Steuerzahlungen pünktlich zu leisten und soll sicherstellen, dass der Staat die ihm zustehenden Einnahmen termingerecht erhält.
Tantiemen
Tantiemen sind regelmäßige Zahlungen, die an den Inhaber von Urheberrechten, Patenten oder anderen immateriellen Rechten geleistet werden. Diese basieren in der Regel auf der Nutzung oder de Umsatz, der mit diesen Rechten erzielt wird. Sie können beispielsweise an Autoren, Musiker, Erfinder oder Softwareentwickler gezahlt werden. Gesetzlich geregelt ist dies insbesondere in § 18 und § 49 EStG.
Teilbetrieb
Ein Teilbetrieb ist ein rechtlich und wirtschaftlich eigenständiger Teil eines Unternehmens, der für sich allein betrachtet einen operativen Geschäftsbetrieb darstellt. Im Steuerrecht spielt der Begriff des Teilbetriebs insbesondere bei der steuerlichen Behandlung von Unternehmensumstrukturierungen, Betriebsverkäufen und -aufspaltungen eine bedeutende Rolle. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 16 Abs.1 Nr.1 EstG und § 15 UmwStG.
Teileinkünfteverfahren
Das Teileinkünfteverfahren ist eine spezielle Methode zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen, die vor allem für Unternehmen und Selbstständige relevant ist. Es wird angewendet, um eine steuerliche Doppelbelastung zu vermeiden und bietet gleichzeitig steuerliche Vorteile. Geregelt ist es in § 3 Nr.40 EStG. Es betrifft Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wie z.B. Dividenden oder Veräußerungsgewinne, die im Rahmen eines Betriebs erwirtschaftet werden. Im Gegensatz zur Abgeltungssteuer, die pauschal 25% beträgt, wird beim Teileinkünfteverfahren nur 60% der Einkünfte steuerpflichtig. Das bedeutet, 40% der Einkünfte bleiben steuerfrei.
Teilwertabschreibung
Die Teilwertabschreibung erlaubt es Unternehmen, den Wertverlust von Vermögensgegenständen anzusetzen, wenn deren aktueller Wert (Teilwert) am Bilanzstichtag dauerhaft unter den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Dies kann insbesondere bei Wirtschaftsgütern wie Maschinen, Gebäuden oder Finanzanlagen relevant sein, die an Wert verlieren. Die Teilwertabschreibung mindert den steuerlichen Gewinn des Unternehmens im Jahr der Abschreibung und damit die Steuerlast. Dies kann insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein Vorteil sein, da die geringere Steuerbelastung die Liquidität des Unternehmens verbessert. Gesetzlich geregelt ist dies insbesondere in § 6 Abs.1 Nr.1 EStG.
Verbrauchssteuer
Verbrauchssteuern sind spezielle Abgaben, die den Verbrauch oder den Gebrauch bestimmter Waren und Dienstleistungen erhoben werden. Diese Steuern sind eine wichtige Einnahmequelle für den Staat und beeinflussen den Preis vieler alltäglicher Güter. Die dienen nicht nur der Finanzierung öffentlicher Ausgaben, sondern auch der Steuerung des Verbraucherverhaltens.
Verdeckte Gewinnausschüttung
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter Vorteile gewährt, die ein fremder Dritter unter gleichen Bedingungen nicht erhalten hätte. Diese Vorteile werden nicht offiziell als Dividende oder Gewinnausschüttung ausgewiesen, sondern fließen dem Gesellschafter auf andere Weise zu. Das Ziel solcher verdeckten Ausschüttungen ist oft die Steuerersparnis. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 8 Abs.3 KStG. Danach sind verdeckte Gewinnausschüttungen steuerlich nicht abzugsfähig und erhöhen das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft.
Vereinfachte Gewinnermittlung
Die vereinfachte Gewinnermittlung, auch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genannt, ist eine Methode zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung, die eine umfassende Bilanzierung erfordert, reicht bei der EÜR eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 4 Abs.3 EStG. Danach können bestimmte Steuerpflichtige ihren Gewinn durch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Wertermittlung von Immobilien, die sowohl im Steuerrecht als auch im Immobilienbereich Anwendung findet. Es basiert auf dem Vergleich ähnlicher Objekte und deren Verkaufspreise, um den Marktwert einer Immobilie zu bestimmen. Gesetzliche geregelt wird dies in § 183 BauGB und § 13 ImmoWertV.
Verlustausgleich
Verlustausgleich bedeutet, dass Verluste aus einer Einkunftsart mit Gewinnen aus derselben oder einer anderen Einkunftsart verrechnet werden können. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, was zu einer geringeren Steuerbelastung führt. Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 2, 10d und 20 des EStG.
Vorsteuer
Die Vorsteuer bezeichnet die Steuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an den Lieferanten oder Dienstleiser zahlt. Diese Steuer wird in der Regel auf Rechnungen ausgewiesen, die das Unternehmen erhält. Im Gegensatz zu privaten Endverbrauchern, die die Umsatzsteuer letztendliche tragen, können Unternehmern die gezahlte Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen und erhalten diese zurück.
Zwangsgeld
Ein Zwangsgeld ist eine finanzielle Sanktion, die von einer Behörde festgesetzt wird, um eine bestimmte Handlung oder Unterlassung durchzusetzen. Es wird verhängt, wenn jemand eine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche Anordnung nicht befolgt. Ziel des Zwangsgeldes ist es, den Adressaten zur Erfüllung seiner Pflichten zu bewegen, ohne sofort drastische Maßnahmen wie Zwangsvollstreckungen ergreifen zu müssen. Gesetzlich geregelt ist dies in § 11 VwVG und § 328 AO.