

Lohnsteuernachschau
Die Lohnsteuernachschau ist ein Instrument der Finanzverwaltung, das zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abführung der Lohnsteuer durch Arbeitgeber dient. Sie ermöglicht es den Finanzbehörden, kurzfristig und unangekündigt bei Unternehmen vor Ort zu überprüfen, ob die Lohnsteuer korrekt berechnet und abgeführt wird. Diese Maßnahme ist im § 42g des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.
Grundsätzliches
Die Lohnsteuernachschau dient der Sicherstellung, dass Arbeitgeber ihre Pflichten in Bezug auf die Lohnsteuer ordnungsgemäß erfüllen.
Während er üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten kann die Finanzbehörde unangekündigt Betriebsstätten betreten und Einsicht in die relevanten Lohnunterlagen nehmen. Dabei sind Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter verpflichtet, die Nachschau zu unterstützen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Ablauf
Die Lohnsteuernachschau erfolgt unangekündigt durch einen Prüfer der Finanzbehörde. Dieser fordert die relevanten Unterlagen wie Lohnkonten, Arbeitsverträge und Buchhaltungsdokumente an und befragt gegebenenfalls Mitarbeiter.
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen die Nachschau unterstützen und die erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellen. Dies umfasst auch die digitale Bereitstellung von Unterlagen, wenn diese elektronisch geführt werden.
Arbeitgeber haben das Recht, während der Nachschau einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sich rechtlich beraten zu lassen.
Arbeitgeber sollten stets sicherstellen, dass ihre Lohnunterlagen vollständig und korrekt geführt sind, um im Falle einer Nachschau keine Probleme zu haben.
Folgen von Verstößen
Werden bei der Lohnsteuernachschau Verstöße festgestellt, können erhebliche Konsequenzen drohen:
Nicht abgeführte Lohnsteuern müssen nachgezahlt werden.
Es können Bußgelder oder Strafen verhängt werden.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.
