top of page

Termin:

Sie sind Erbe und stehen vor der Frage, wie Sie steuerrechtlich korrekt mit dem Erbe umgehen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Optionen durchgehen und einen klaren, rechtskonformen Weg vorwärts bestimmen. Nehmen Sie Kontakt auf, um eine Beratung zu vereinbaren. Rufen Sie an!

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin zur Erstberatung

Beratung - Erbschaftsteuer

Wegweiser durch das Erbschaftssteuerrecht: Effektive Planung und Strategien

Das Thema Erbschaftssteuer betrifft jeden, der Vermögen erbt. Doch die Komplexität der Regelungen rund um Steuerklassen, Freibeträge und Bewertungsmethoden bietet auch Chancen, die Steuerlast zu minimieren. Mit gezielten Strategien sowohl vor als auch nach einem Erbfall kann die Erbschaftssteuer deutlich reduziert werden. In diesem Leitfaden stellen wir Ihnen grundlegende Informationen und effektive Ansätze zur Erbschaftssteueroptimierung vor, unterstützt durch unser Team aus versierten Steuerexperten und Rechtsspezialisten.

Wichtige Aspekte der Erbschaftssteuer:

  • Wann wird Erbschaftssteuer fällig? Ein Verständnis der steuerpflichtigen Vorgänge ist entscheidend.

  • Berechnung der Steuerlast: Kenntnisse über Freibeträge, Steuerklassen und Tarife ermöglichen eine präzise Ermittlung.

  • Immobilien in der Erbschaft: Spezifische steuerliche Regelungen beeinflussen die Bewertung ererbter Immobilien.

  • Betriebsvermögen: Erben von Unternehmen können von signifikanten Steuerbefreiungen profitieren.

  • Deklarationspflichten: Die rechtzeitige Anzeige der Erbschaft und Abgabe der Erbschaftssteuererklärung sind essentiell.

  • Maßnahmen nach dem Erbfall: Frühzeitige Planung kann zur erheblichen Steuerersparnis führen.

  • Internationale Erbschaften: Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Erbschaften.

 

Unsere Beratungsleistungen:

Unsere Spezialisten bieten umfassende Beratung in allen Fragen der Erbschaftssteuer.

 

Wir unterstützen bei:

  • Nachlassplanung und Testamentgestaltung: Maßgeschneiderte Lösungen zur Vermeidung von Erbschaftssteuer.

  • Langfristige Vermögensnachfolgeplanung: Sichern Sie das familiäre Vermögen durch strategische Übertragungen.

  • Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen: Fachkundige Anfertigung und Einreichung zur Wahrung aller Fristen.

  • Vertretung vor Finanzbehörden: Wir stehen Ihnen in Auseinandersetzungen mit den Behörden zur Seite.

  • Bewertung von Immobilien und Unternehmen: Präzise Bewertungen für eine korrekte Steuerbemessung.

 

Für detaillierte Informationen und eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Unser Team aus Steuerberatern und Fachanwälten freut sich, Sie in allen Belangen der Erbschaftssteuer zu unterstützen.

 Erbschaftssteuer: Berechnung

Verständnis der Erbschaftssteuer: Schlüsselelemente und Berechnung

Wann fällt Erbschaftssteuer an?


Die Erbschaftssteuer erfasst eine breite Palette von Vermögensübertragungen, zu denen zählen:

  • Direkte Erbschaften

  • Hinterlassene Vermächtnisse

  • Ausgezahlte Pflichtteilansprüche

  • Schenkungen, die erst mit dem Todesfall wirksam werden

 

Es existieren zahlreiche weitere Situationen, die nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (§ 3 ErbStG) steuerpflichtig sind, was die Notwendigkeit eines genauen Verständnisses der gesetzlichen Bestimmungen unterstreicht.

Kernpunkte bei der Erbschaftssteuerberechnung


Die Höhe der Erbschaftssteuer wird maßgeblich durch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben bestimmt. Hier eine Erläuterung der relevanten Aspekte nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, insbesondere die Bedeutung von Steuerklassen (§ 15 ErbStG) und Freibeträgen (§ 16 ErbStG).

Ein Berechnungsbeispiel:


Angenommen, eine Tochter erbt von ihrem verstorbenen Vater Vermögen im Wert von 1,5 Millionen Euro, wobei sie zur Hälfte am Nachlass beteiligt ist. Ihr Anteil beläuft sich daher auf 750.000 Euro. Nach Abzug ihres persönlichen Freibetrags von 400.000 Euro bleiben 350.000 Euro, die der Erbschaftssteuer unterliegen. In ihrer Steuerklasse (I) wird ein Satz von 15% angewendet, was zu einer Steuerschuld von 52.500 Euro führt.

Versorgungsfreibeträge: Ein zusätzlicher Vorteil


Besondere Versorgungsfreibeträge stehen Ehepartnern und Kindern im Rahmen von Erbschaften, jedoch nicht bei Schenkungen, zur Verfügung (gemäß § 17 ErbStG). Diese Freibeträge sind allerdings um den Kapitalwert derjenigen Versorgungsbezüge zu mindern, die nicht der Erbschaftssteuer unterliegen, wie etwa gesetzliche Renten oder Betriebsrenten. Dies schränkt die praktische Relevanz des Versorgungsfreibetrags ein.

Die Durchdringung dieser Regelungen ist essentiell für die optimale steuerliche Gestaltung und Planung von Erbschaften. Ein detailliertes Verständnis hilft, potenzielle Steuerbelastungen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

 Erbschaftssteuer: Immobilien

Besonderheiten für Immobilien in der Erbschaft

Immobilien stellen oft einen wertvollen Teil des Nachlasses dar, und bei der Vererbung von Grundeigentum kommen spezielle steuerliche Regelungen zur Anwendung.

Im Zuge der Nachlassplanung und der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung ist es entscheidend, die steuerlichen Erleichterungen für Immobilien im Auge zu behalten. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Möglichkeit der Steuerbefreiung für selbstgenutzte Familienheime gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Für Ehepartner und Kinder des Erblassers entfällt die Erbschaftssteuer, wenn sie das vom Erblasser bewohnte Haus oder die Eigentumswohnung über einen Zeitraum von zehn Jahren weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzen.

Für Erbimmobilien, die vom Erblasser als Wohnraum vermietet wurden, bietet das Gesetz ebenfalls eine Steuererleichterung. Hier können die Erben einen Bewertungsabschlag von 10 Prozent für vermietete Wohnimmobilien in Anspruch nehmen (§ 13c Abs. 1 ErbStG).

Im Falle eines Nachlasses, der eine signifikante Anzahl von Immobilien umfasst, die einer strukturierten Verwaltung bedürfen, könnte zudem eine Steuerbefreiung für Wohnungsunternehmen relevant sein. Dies betrifft Gesellschaften, deren primärer Zweck in der Vermietung von Wohnraum besteht und die einen entsprechenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.

Die sorgfältige Bewertung der Immobilien für die Erbschaftssteuer ist von großer Bedeutung, um alle steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen. Hierbei spielen Steuerberater eine Schlüsselrolle, indem sie wertmindernde Faktoren identifizieren und bei der Steuererklärung geltend machen.

 Immobilien in der Erbschaft

Optimierungsstrategien und steuerliche Aspekte bei Immobilienschenkungen

Umfassende Beratung bei Immobilienschenkungen


Das Verschenken von Immobilieneigentum, sei es Wohnraum, unbebautes Land oder Gewerbeimmobilien, stellt eine bedeutende finanzielle Entscheidung dar, die mit steuerlichen Vor- und Nachteilen verbunden ist. In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Ibrahim Cakir, wie Sie durch sorgfältige Planung Schenkungssteuern minimieren, den Wert von Immobilien für steuerliche Zwecke korrekt ermitteln, sich mögliche Vergünstigungen sichern und weitere relevante Aspekte bei der Schenkung von Immobilien beachten können.

Schenkung von Immobilien: Ein strategischer Überblick


Die Schenkung von Grundbesitz ist ein aktuelles Thema, das sowohl bei der Vermögensübertragung als auch im Hinblick auf die Schenkungssteuer besondere Beachtung findet. Dabei ist es entscheidend, den wahren Marktwert der Immobilie zu erfassen und durch strategische Planung steuerliche Befreiungen und Erleichterungen zu nutzen.

Bewertung und Steuererklärung von Immobilienschenkungen


Eine exakte Bewertung des Grundbesitzes ist für die Bestimmung der Schenkungssteuer maßgeblich. Hierbei kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren zum Einsatz, um den tatsächlichen Verkehrswert möglichst genau zu bestimmen. Spezielle Befreiungen, wie die Übertragung des Familienheims zwischen Ehepartnern, bieten bedeutende Möglichkeiten zur Steueroptimierung.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen


Das Familienheim steuerfrei an den Partner zu übertragen oder ein Nießbrauchrecht zu vereinbaren, sind nur zwei der vielen Optionen, um bei der Schenkung von Immobilien Steuern zu sparen. Auch die Übertragung von Immobilienvermögen in Wohnungsunternehmen kann unter bestimmten Bedingungen steuerlich vorteilhaft sein.

Umfassende Dienstleistungen


Rechtsanwalt Ibrahim Cakir und sein Team beraten Sie nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich bei der lebzeitigen Übertragung von Immobilien. Dies umfasst die steueroptimierte Gestaltung von Schenkungen, die Nutzung steuerlicher Vergünstigungen sowie die Gründung und Optimierung von Immobiliengesellschaften zur Erlangung von Steuerbefreiung

Ihr Ansprechpartner für Immobilienschenkungen


Rechtsanwalt Ibrahim Cakir steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Schenkung von Immobilien zur Seite. Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Beratung, um Ihre Immobilientransaktionen rechtssicher und steueroptimiert zu gestalten. Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns gerne direkt.

Unsere Expertise und unser Engagement sind Ihre Garantie für eine erfolgreiche und steuereffiziente Gestaltung Ihrer Immobilienschenkungen.

Immobilien - Bewertung

Umfassende Beratung im Erbrecht: Sicherheit und Optimierung für Ihr Vermächtnis

Erbrechtliche Angelegenheiten können nicht nur emotional belastend sein, sondern berühren auch vielschichtige wirtschaftliche und persönliche Interessen. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die steuerlichen Aspekte des Erbrechts, um für Sie eine rechtssichere sowie steueroptimierte Lösung zu gewährleisten. Unser Team unterstützt Sie umfassend bei allen Fragen und Herausforderungen, die das Erbrecht mit sich bringt.

Wirtschaftliche Aspekte des Erbrechts


Im Zentrum unserer Beratung stehen wirtschaftliche Aspekte des Erbrechts, wie die Unternehmensnachfolge und die Übertragung von Immobilien. Eine frühzeitige Beratung ist entscheidend, um eine steueroptimierte Vererbung sicherzustellen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Testament und Testamentsvollstreckung


Die sorgfältige Planung und Gestaltung eines Testaments ist essentiell, um den letzten Willen des Erblassers effektiv umzusetzen und spätere Auseinandersetzungen zu verhindern. Besondere Formen des Testaments, wie das Behindertentestament, schützen zudem die Interessen von bedürftigen Erben und sichern deren Versorgung.

Nachlass, Erbschaft und Vermächtnis


Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen sowie die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu den Themen Nachlass, Erbschaft, Vermächtnis und den damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen.

Gesetzliche Erbfolge


Fehlt ein Testament oder Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zu klären und durchzusetzen.

Erbschaftsteuer


Die Erbschaftsteuer stellt einen wesentlichen Aspekt bei der Übertragung von Vermögen dar. Unsere Beratung zielt darauf ab, Ihre Steuerlast zu minimieren und den Übergang des Vermögens steueroptimiert zu gestalten.

Bewertung des Vermögens


Die Bewertung des Vermögens, insbesondere bei Immobilien und Unternehmensanteilen, ist oft komplex. Wir unterstützen Sie dabei, eine faire Bewertung zu erreichen und überhöhte Forderungen des Finanzamts zu vermeiden.

Pflichtteil


Das Pflichtteilsrecht gewährt nahestehenden Angehörigen auch ohne Erbeinsetzung einen Teil des Nachlasses. Wir beraten Sie zu Ihren Ansprüchen und Strategien, diese durchzusetzen oder im Rahmen der Testamentsgestaltung zu berücksichtigen.

Bedeutung des Erbrechts


Die Bedeutung des Erbrechts nimmt stetig zu. Eine umfassende rechtliche Beratung sichert Ihr Vermächtnis und hilft, Ihr Vermögen optimal an die nächste Generation zu übergeben.

Für eine individuelle Beratung im Erbrecht und zu allen Fragen rund um das Thema Erbschaftsteuer stehen wir Ihnen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und profitieren Sie von unserer Expertise.

Immobilien - Strategien

Strategien zur Minimierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Immobilientransaktionen

Effektive Bewertung und steuerliche Optimierung bei Immobilienübertragungen


Bei der Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaft oder Schenkung kommt der Ermittlung des Verkehrswerts eine entscheidende Bedeutung zu, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Marktsituation mit teils stark gestiegenen Immobilienpreisen. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir und sein Expertenteam aus Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht bieten wertvolle Einblicke in die Mechanismen der steuerlichen Immobilienbewertung und zeigen Wege auf, wie Sie bei der Bewertungsebene Erbschafts- oder Schenkungssteuer effektiv reduzieren können.

Zielorientierte Verkehrswertermittlung


Der Fokus liegt auf der Erzielung eines möglichst realitätsnahen Verkehrswerts der Immobilie, der sich nach den aktuellen Marktwerten richtet. Dies bedingt eine fundierte Kenntnis über die gängigen Bewertungsverfahren wie Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.

Anwendung zielgerichteter Bewertungsverfahren


Abhängig von der Art und Nutzung der Immobilie werden spezifische Bewertungsverfahren angewendet, um den steuerlichen Wert möglichst genau zu erfassen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, das optimale Verfahren für Ihre Immobilie zu wählen und so den Verkehrswert adäquat zu bestimmen.

Einsatz von Wertgutachten zur Wertoptimierung


Um gegenüber dem Finanzamt einen niedrigeren Verkehrswert zu begründen, empfiehlt sich der Einsatz von Wertgutachten durch zertifizierte Sachverständige. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir berät Sie zur Vorteilhaftigkeit und zum Prozess der Einholung eines solchen Gutachtens.

Nutzung von Abschlägen und Wertminderungen


Besondere Beachtung verdienen Regelungen wie der 10%-Abschlag für vermietete Wohnimmobilien oder die Berücksichtigung von Wertminderungen aufgrund von Nießbrauch- oder Wohnrechten. Diese Aspekte bieten zusätzliches Potential zur Steueroptimierung.

Kompetente Unterstützung bei der Immobilienbewertung


Unser Team begleitet Mandanten bundesweit in allen Belangen der Immobilienbewertung für Schenkungs- und Erbschaftssteuerzwecke. Dazu zählen die fundierte Bewertung, die Erstellung von Steuererklärungen sowie die Überprüfung und Anfechtung von Bescheiden über den Grundbesitzwert.

Effektive Strategien zur Minimierung der Steuerlast


Rechtsanwalt Ibrahim Cakir setzt sich für die Realisierung der steuerlich günstigsten Bewertung Ihrer Immobilie ein und nutzt dabei alle verfügbaren Vergünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Ziel ist es, Ihre Steuerlast im Rahmen von Erbschaften und Schenkungen von Immobilienvermögen zu minimieren.

Ihr Ansprechpartner für Immobilienbewertung


Mit Rechtsanwalt Ibrahim Cakir an Ihrer Seite profitieren Sie von einer umfassenden Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten rund um die Bewertung von Immobilien für Erbschafts- und Schenkungssteuerzwecke. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie Sie Ihr Immobilienvermögen steueroptimiert übertragen können.

Unsere Expertise und unser Engagement stehen im Dienst Ihrer steuerlichen Interessen und Ziele.

Optimierung - Immobilien

Steueroptimierung für Wohnungsunternehmen im Kontext von Erbschaft- und Schenkungsteuer

Innovative Ansätze zur steuerlichen Entlastung bei der Übertragung von Immobilienvermögen


Wohnungsunternehmen stehen im Zentrum einer speziellen Steuerbegünstigung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), wobei die Kriterien für eine Steuerbefreiung sowohl komplex als auch dynamisch sind, beeinflusst durch Verwaltungspraktiken und Rechtsprechung, insbesondere des Bundesfinanzhofs (BFH).

Umfassende Beratung für Immobilienvermögen


Das Team um Rechtsanwalt Ibrahim Cakir, bestehend aus erfahrenen Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht sowie Erbrecht, bietet tiefgreifende Beratungsleistungen für Immobiliengesellschaften und Privateigentümer. Dies umfasst die strategische Planung von Unternehmensnachfolgen, die Gründung von vermögensverwaltenden Gesellschaften, die Implementierung von Nießbrauchstrukturen sowie die Immobilienbewertung im Kontext von Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Die Grundlage: Übertragung von Betriebsvermögen


Traditionell wird die Übertragung von Immobilienvermögen außerhalb des Betriebsvermögens bei Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht begünstigt, da vermietete Immobilien üblicherweise als nicht-begünstigtes Verwaltungsvermögen eingestuft werden. Durch die Strukturierung als Wohnungsunternehmen kann jedoch eine steuerliche Begünstigung erzielt werden, sofern die Vermietung den Hauptgeschäftszweck darstellt und einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bildet.

Rechtsprechung und Verwaltungspraxis


Der BFH hat in einem richtungsweisenden Urteil festgestellt, dass die Anzahl der vermieteten Einheiten allein nicht entscheidend für die Einstufung als Wohnungsunternehmen und damit für die Steuerbegünstigung ist. Vielmehr sind zusätzliche Dienstleistungen erforderlich, die über die gewöhnliche Vermietungstätigkeit hinausgehen, um als gewerblicher Betrieb anerkannt zu werden.

Beratungsfokus und Strategieentwicklung


Angesichts dieser komplexen Rechtslage unterstützt Rechtsanwalt Ibrahim Cakir Immobiliengesellschaften und Eigentümer bei der optimalen steuerlichen Gestaltung ihrer Übertragungsvorgänge. Dies beinhaltet die Analyse der Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen zu integrieren, um die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung zu erfüllen, oder alternativ, die Strukturierung des Immobilienvermögens in einer Weise, die den aktuellen Richtlinien und der Verwaltungspraxis entspricht.

Dienstleistungen für die steuerliche Optimierung


Unsere Kanzlei bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen, von der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung von Wohnungsunternehmen bis hin zur Erstellung und Prüfung von Steuererklärungen. Dabei nutzen wir alle verfügbaren steuerlichen Vergünstigungen und arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um individuelle und effektive Lösungen zu entwickeln.

Kontakt und individuelle Beratung


Für eine umfassende Beratung zu den Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung Ihres Wohnungsunternehmens und zur strategischen Planung der Unternehmensnachfolge stehen Ihnen Rechtsanwalt Ibrahim Cakir und sein Team gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und erfahren Sie, wie Sie Ihr Immobilienvermögen steuereffizient übertragen können.

In einem sich stetig wandelnden steuerrechtlichen Umfeld ist es entscheidend, auf kompetente Beratung zu setzen, um die steuerlichen Belastungen bei der Übertragung von Immobilienvermögen zu minimieren und die Nachfolgeplanung optimal zu gestalten.

Optimierung - Immobilien

Optimierte Steuerstrategien für Immobilienbesitz

Fachkundige Beratung rund um Vermietung, Veräußerung und Übertragung von Immobilienvermögen


Rechtsanwalt Ibrahim Cakir und sein versiertes Team aus Immobiliensteuerberatern sowie Fachanwälten für Steuerrecht bieten umfassende Beratungsleistungen zur steuerlichen Optimierung im Zusammenhang mit Immobilien. Mit Büros in zentralen deutschen Städten und bundesweiter Präsenz sind wir Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen rund um Grundbesitz.

Steuerliche Herausforderungen im Immobilienbereich


Immobilien stellen oft einen signifikanten Anteil des privaten oder unternehmerischen Vermögens dar. Eine maßgeschneiderte steuerliche Strategie ist essentiell, um die steuerlichen Lasten bei der Verwaltung, Vermietung oder Übertragung von Immobilien zu minimieren. Das Spektrum reicht von der Einkommensteuer über die Grunderwerbsteuer bis hin zur Erbschafts- und Schenkungsteuer.

Kompetenzen und Leistungsangebot


Unsere Expertise umfasst die Beratung vermögender Privatpersonen und Unternehmer in allen steuerlichen Belangen des Grundbesitzes. Die Kollaboration unserer Immobiliensteuerberater mit Fachanwälten für Erbrecht und Gesellschaftsrecht ermöglicht eine ganzheitliche Beratung.

 

Zu unseren Kernkompetenzen gehören:

 

  • Transaktionen von Immobilien: Beratung zu Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer.

  • Abschreibungsmöglichkeiten (AfA) für Immobilien und deren steuerliche Effekte.

  • Bewertung von Immobilien für die Erbschafts- und Schenkungsteuer.

  • Steuerstrategien unter Einbeziehung von Familienpools, Immobilien-GmbHs und Stiftungen.

 

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Innovative Steuermodelle wie der Familienpool, die vermögensverwaltende Immobilien-GmbH oder die Familienstiftung bieten erhebliches Potenzial zur Steueroptimierung. Ob zur Finanzierung, laufenden Besteuerung oder Übertragung an die nächste Generation – wir identifizieren die optimale Strategie für Ihren Einzelfall.

Spezialthema: Wohnungsunternehmen bei Erbschaft und Schenkung


Besondere Beachtung findet die Übertragung von Wohnungsunternehmen, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt erfolgen kann. Unsere Fachexperten navigieren Sie durch die komplexe Rechtslage und helfen, die Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung zu erfüllen.

Ihr Ansprechpartner für Steuerberatung im Immobilienbereich


Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir und sein Team entwickeln effektive Steuerstrategien für Ihr Immobilienvermögen und unterstützen Sie bei der rechtlichen Gestaltung und steuerlichen Optimierung Ihrer Immobilientransaktionen und -investitionen.

Mit der richtigen Beratung und strategischer Planung können Sie Ihr Immobilienvermögen steuereffizient verwalten und übertragen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende Unterstützung zu bieten, um die steuerlichen Belastungen zu minimieren und Ihr Vermögen für zukünftige Generationen zu sichern.

Erbschaftssteuererklärung

Erbschaftssteuererklärung: Ein Leitfaden

Notwendige Schritte zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten bei Erbschaften


Als Erbe, Vermächtnisnehmer, pflichtteilsberechtigter Erbe oder Testamentsvollstrecker stehen Sie vor der Aufgabe, das Nachlassvermögen korrekt gegenüber dem Finanzamt zu deklarieren. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir und sein Team bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Anzeige und Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen.

Unser Dienstleistungen:


Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um die Erbschaftssteuererklärung, einschließlich:

  • Nachträgliche steuerliche Planung bei Erbschaften

  • Erstellung und Überprüfung von Erbschaftssteuererklärungen

  • Rechtsmittel gegen Erbschaftssteuerbescheide

  • Bewertungen von Immobilien und Unternehmen für die Erbschaftssteuer

  • Berechnung des güterrechtlichen Zugewinnausgleichs bei Ehegatten

  • Steuerrechtliche Vertretung bei vermuteter Steuerhinterziehung

  • Unterstützung bei der Aufteilung von Erbengemeinschaften

 

Anzeigepflicht und Informationsübermittlung

 

Gemäß § 30 ErbStG sind Sie verpflichtet, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt zu melden. Diese Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob das Erbe auf einem Testament beruht oder nicht. Wichtig ist, dass bei Erwerb von Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen stets eine Anzeigepflicht besteht.

Was die Anzeige beinhalten sollte


Die Anzeige sollte Folgendes umfassen:

  • Angaben zu Erblasser und Erwerber

  • Todestag und Sterbeort des Erblassers

  • Umfang und Wert des Erwerbs

  • Grundlage des Erwerbs (Testament, Erbfolge, Vermächtnis)

  • Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser

  • Informationen zu vorangegangenen Schenkungen des Erblassers

 

Erbschaftssteuererklärung


Das Finanzamt wird nach Kenntniserlangung von der Erbschaft zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung auffordern. Es ist ratsam, einen Experten zu konsultieren, besonders wenn komplexe Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmensanteile oder Beteiligungen an geschlossenen Fonds Teil des Erbes sind.

Warum professionelle Hilfe entscheidend ist


Die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung kann komplexe Fragen aufwerfen, insbesondere bei der Bewertung von Immobilien oder Unternehmensanteilen. Zudem gibt es zahlreiche Steuerbefreiungen und -vergünstigungen, die nur mit fundiertem Fachwissen voll ausgeschöpft werden können. Ein spezialisierter Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht kann nicht nur helfen, die Steuerlast zu minimieren, sondern auch sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Kontaktieren Sie uns


Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen Rechtsanwalt Ibrahim Cakir und sein Team zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um eine unverbindliche Anfrage zu stellen oder nutzen Sie unser Kontaktformular für weitere Informationen.

Beratung - Erbschaftsteuer

Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen Finanzamt

Unser erfahrenes Team begleitet Sie professionell bei der Abgabe Ihrer Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt. Wir verstehen, dass dieser Prozess komplex und herausfordernd sein kann. Deshalb setzen wir unser Fachwissen gezielt ein, um sicherzustellen, dass Ihre Erklärung korrekt, vollständig und termingerecht erfolgt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um den Prozess so effizient und stressfrei wie möglich zu gestalten.

 Expertise in Erbschaftssteuerhinterziehung

Unsere Kanzlei beherrscht die Feinheiten der Erbschaftssteuer, einschließlich der Prävention von Steuerhinterziehung. Mit Spezialkenntnissen in Steuerrecht und einem Fokus auf Erbschaftsfälle bieten wir maßgeschneiderte Beratung, um Ihre steuerlichen Pflichten optimal zu erfüllen.

Schnelles Handeln, Klare Abläufe

Handeln Sie frühzeitig, bevor es zu spät ist. Eine vorausschauende Gestaltung Ihrer Erbschaftsangelegenheiten kann das Risiko von Steuerstreitigkeiten minimieren und oft zu einer erheblich günstigeren steuerlichen Bewertung führen. Wir entwickeln für Sie die passende Strategie, um optimalen Schutz vor etwaigen steuerlichen Nachforderungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der bestmöglichen steuerrechtlichen Position zu gewährleisten.

Kontaktieren Sie uns noch heute

Ihr erster Schritt zu Sicherheit und Ruhe

Zögern Sie nicht, uns für eine erste Beratung zu kontaktieren. Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre steuerlichen Angelegenheiten mit Vertrauen und Kompetenz zu regeln. Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit stehen bei uns an erster Stelle.

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin zur Erstberatung

Bekannt & Bewährt:

Original on Transparent1.png

Bewährte Kompetenz im Steuerstrafrecht

Kombination von Fachwissen und Erfahrung

Limitierte Mandatsannahme

Schnelle Terminsvergabe

bottom of page