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Rechtsanwaltskanzlei für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Köln

Bekannt aus:

Rechtsanwalt/Anwalt Steuerrecht und Steuerstrafrecht und Selbstanzeige in Mainz, Türkischer, Türkei, Türkisch, Informationsaustausch
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Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M.

Anwalt für Steuerrecht 

Anwalt für Steuerstrafrecht

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

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Was ich für Sie tun kann
Ich vertrete meine Mandanten in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und gegen den Vorwurf der Schwarzarbeit. Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Spezialisierung. Engagement. Professionalität

Ich biete Fachkompetenz und eine individuelle, persönliche und den Besonderheiten Ihres Anliegens angemessene Beratung und Unterstützung. 

Was Sie von mir erwarten können:

Klartext und Ehrlichkeit sowie höchste Qualität, Präzision und Effektivität, in komplexen genauso wie in kleineren Verfahren.

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

in Köln

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir  

LL.M. Steuerrecht

LL.M. Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafverteidiger

Wirtschaftstrafverteidiger

Hohenzollernring 57

50672 Köln
Telefon: 06131 4648870
Telefax: 06131 4648879
info@ksw-recht.de

Auf das Steuerstrafrecht spezialisiert

Fachwissen im Steuerrecht

Bundesweite Strafverteidigung

Sie erhalten eine auf ihren individuellen Fall passgenau zugeschnittene, professionelle Verteidigung in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir vertritt Sie bundesweit in allen Instanzen. Das besondere und hervorstechende Merkmal der Kanzlei KSW ist eine durch Kompetenz und Leidenschaft gekennzeichnete Arbeitsweise. 

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Köln zur Erstberatung. 

Bewertungen

Strafverteidigung Köln

Die Kanzlei KSW für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht hat ihre Zweigstelle in Köln.

Köln ist eine Großstadt im westlichen Deutschland, gelegen in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt zeichnet sich durch ihre reiche Geschichte, kulturelle Vielfalt und lebendige Atmosphäre aus.

Spezialisiert auf das Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht bietet die Kanzlei umfassende Dienstleistungen an. Eine erfolgreiche Strafverteidigung im Steuerstrafrecht erfordert fundierte Kenntnisse im Steuerrecht. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist ein Experte im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in zahlreichen Verfahren. Dadurch können wir Ihnen die bestmögliche Strafverteidigung im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht in allen Instanzen gewährleisten.

Wir legen großen Wert auf eine schnelle und effektive Terminvergabe und sind jederzeit per E-Mail, Telefon oder Video-Telefonie für Sie erreichbar.

Kölner Dom

Ihr Strafverteidiger in Köln: 

  • Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung

  • Erfahrung und Fachkompetenz

  • Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger  

  • Langjähriger Dozent für Steuerrecht

  • Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe

  • Sprachen: Englisch, Türkisch

Rechtsanwalt für Steuerrecht in Köln

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Köln

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist ein erfahrener Experte im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Seine Expertise erstreckt sich über viele Jahre und umfasst ein fundiertes Verständnis für Zahlen und wirtschaftliche Zusammenhänge, wodurch er seine Mandanten auf höchstem fachlichen Niveau beraten kann. Insbesondere Mandanten aus dem Raum Köln profitieren von seiner langjährigen Arbeit im Steuerrecht.

Als Mandant werden Sie von seiner Konzentration auf Themen des Steuerrechts profitieren und von seiner herausragenden Vertretung gegenüber dem Finanzamt profitieren. Rechtsanwalt Cakir setzt sich engagiert und kompetent für Ihre Interessen ein, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Mit seinem umfassenden Wissen und seiner Erfahrung in zahlreichen Verfahren steht er Ihnen zur Seite und bietet Ihnen eine erstklassige Strafverteidigung im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Kontaktieren Sie uns für schnelle und zielführende persönliche Terminvergaben. Wir sind gerne für Sie per E-Mail, Telefon oder auch per Video-Telefonie erreichbar, um Ihnen umfassende Rechtsberatung und eine effektive Verteidigung anzubieten.

Sollten Sie mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung konfrontiert sein, ist es äußerst wichtig, Ihr Recht auf Stillschweigen zu wahren. Wir empfehlen Ihnen dringend, umgehend einen Beratungstermin zu vereinbaren. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., ein Experte im Steuerstrafrecht, wird sich umgehend um Ihren Fall kümmern, Akteneinsicht beantragen und mit der Arbeit beginnen. Unsere bewährte Verteidigungsstrategie zielt darauf ab, das Verfahren ohne öffentliche Verhandlung mit einer Einstellung des Verfahrens zu beenden.

Mandanten aus dem Raum Köln profitieren von unserer umfangreichen Erfahrung und Kompetenz in der Strafverteidigung. Wir haben bereits erfolgreich zahlreiche Mandanten vertreten und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite. Rechtsanwalt Cakir verfügt über tiefgreifende Kenntnisse im Steuerstrafrecht und hat sich einen Ruf für seine fachliche Exzellenz erworben. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alles daran setzen, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Kontaktieren Sie uns umgehend, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir sind darauf spezialisiert, unsere Mandanten umfassend zu unterstützen und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Verfügung. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam eine erfolgreiche Verteidigung aufbauen.

Strategische Strafverteidigung am Standort Köln

Ein qualifizierter Strafverteidiger verfügt über ein umfangreiches Wissen im Bereich des Strafrechts und des Prozessrechts sowie die Fähigkeit, eine Ermittlungsakte gründlich zu analysieren. Nur so können alle möglichen Verteidigungsmöglichkeiten vollständig genutzt werden.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., ein Experte im Steuerstrafrecht, hat sich dem Kampf für die Rechte seiner Mandanten verschrieben. Ein herausragender Strafverteidiger muss sowohl über tiefgreifende Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht verfügen als auch die Fähigkeit besitzen, eine Ermittlungsakte gründlich zu analysieren. Auf diese Weise werden alle verfügbaren Verteidigungsmöglichkeiten optimal genutzt.

Die Arbeit der Verteidigung zielt darauf ab, das Verfahren bereits in der Ermittlungsphase, noch vor der Anklage, zu beenden und eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

Nachdem Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. die Akten eingesehen hat, informiert er seine Mandanten ausführlich über mögliche Verteidigungschancen. Er bespricht den Vorwurf im Detail und gibt eine realistische Einschätzung der Situation. Basierend auf einer umfassenden Abwägung aller Umstände wird eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickelt.

Wenn sich ein Prozess nicht vermeiden lässt, wird Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. mit aller Kraft die Verteidigung in der Hauptverhandlung vorantreiben. Die Strafverteidigung zielt darauf ab, einen Freispruch zu erreichen, indem alle verfügbaren Methoden und Werkzeuge des Strafverfahrens professionell genutzt werden.

Dabei bleibt die Strafverteidigung flexibel, um gegebenenfalls eine mildere Strafe zu erzielen. Dazu gehört beispielsweise die Zahlung einer Geldstrafe anstelle einer Haftstrafe oder die Verhandlung von Bewährungsauflagen. Diese Art der Verteidigung erfordert ein hohes Verhandlungsgeschick seitens des Anwalts, der den Angeklagten vertritt.

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Köln zur Erstberatung. 

Strafrecht und Strafverteidigung in Köln und Umgebung

Strafverfahren in Köln: Ermittlungsverfahren

Steuerstrafverfahren in Köln: Strafbefehl Einspruch

Wenn die Ermittlungsbehörden in Köln Informationen erhalten, beispielsweise durch eine Anzeige, die auf das mögliche Begehen einer Straftat hinweisen, sind sie gesetzlich verpflichtet, gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Diese Vorermittlung bildet den Ausgangspunkt für alle weiteren Strafverfahren.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., ein Experte im Steuerstrafrecht, verfügt über fachliche Expertise und langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Als Mandant werden Sie von der Kombination seines Wissens und seiner Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Köln profitieren.

 

Rechtsanwalt Cakir kennt die spezifischen Herausforderungen und Anforderungen, denen Mandanten in solchen Fällen gegenüberstehen, und wird Ihnen bestmöglich zur Seite stehen.

Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, sollten Sie sich unbedingt sofort von Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., einem Experten im Steuerstrafrecht, beraten lassen.

 

Sie haben ab dem Datum des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, um ihn anzufechten. Andernfalls gilt er als offizielles Urteil und die darin verhängte Strafe wird vollstreckt.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. verfügt über umfangreiche Expertise und langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Köln. Als erfahrener Strafverteidiger wird er Ihnen bei der Analyse des Strafbefehls zur Seite stehen und die besten Verteidigungsstrategien entwickeln, um Ihre Interessen zu schützen.

Zögern Sie nicht, sich umgehend mit Rechtsanwalt Cakir in Verbindung zu setzen, um Ihre rechtlichen Optionen zu besprechen und eine effektive Verteidigung aufzubauen. Mit seiner Fachkenntnis und Erfahrung wird er sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie die bestmögliche Unterstützung in Ihrem Strafverfahren erhalten.

Strafverfahren in Köln: Zwischenverfahren

Steuerstrafverfahren in Köln: Hauptverfahren

Wenn die Staatsanwaltschaft in Köln der Ansicht ist, genügend Beweise zu haben, um die Straftat nachzuweisen, wird Anklage erhoben und zur Überprüfung an das Gericht weitergeleitet.

Anschließend wird das Zwischenverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob ausreichende Gründe für die Annahme der begangenen Straftat vorliegen.

Wenn Sie in Köln von der Staatsanwaltschaft wegen einer Straftat angeklagt werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung von den Strafverfolgungsbehörden in Köln.

Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., einen Experten im Steuerstrafrecht und erfahrenen Strafverteidiger, um die Eröffnung der Hauptverhandlung zu vermeiden. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Nichteröffnung (gemäß § 204 StPO) zu stellen. Zudem kann das Verfahren nach Anklageerhebung mit Zustimmung des Mandanten, des Staatsanwalts und des Gerichts eingestellt werden. Die Verteidigung kann auch nach Verkündung der Anklageschrift Beweisanträge stellen, sofern dies sinnvoll ist. Falls ein Antrag auf Nichteröffnung voraussichtlich nicht erfolgreich sein wird, muss die Hauptverhandlung vorbereitet werden.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. besitzt umfassende fachliche Expertise und langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Als erfahrener Strafverteidiger wird er Ihnen zur Seite stehen und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Wenn das Landgericht Köln die Anklage annimmt und damit das Hauptverfahren einleitet, werden ein oder mehrere Termine festgesetzt.

 

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Köln kann an einem einzigen "Hauptverhandlungstag" mit einem kurzen Termin von 30 Minuten abgeschlossen werden. In Fällen von Schwurgerichtsverfahren oder bei Beteiligung mehrerer Angeklagter kann die Hauptverhandlung jedoch mehrere Tage oder sogar bis zu einem Jahr dauern.

Die Dauer der Hauptverhandlung am Landgericht Köln hängt auch von der gewählten Verteidigungsstrategie und dem angestrebten Freispruch ab.

Jeder Verhandlungstag am Landgericht Köln ist einzigartig. Die Hauptverhandlung muss sorgfältig vorbereitet werden. In enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten werden Beweisanträge und mögliche Fragen an Zeugen besprochen, um das Verteidigungsziel zu erreichen.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., ein Experte im Steuerstrafrecht, verfügt über umfangreiche Expertise und langjährige Erfahrung im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie im Umgang mit den Ermittlungsbehörden in Köln. Als erfahrener Strafverteidiger wird er Ihnen bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung zur Seite stehen und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Köln zur Erstberatung. 

Bewertungen von Mandanten

Herr Cakir erlebe ich als ausgesprochen kompetenten und zuverlässigen Rechtsanwalt. Er hört einem ganz genau zu, um den Sachverhalt exakt verstehen und eine adäquate Strategie ausarbeiten zu können. Ein Erstgespräch war innerhalb kürzester Zeit möglich. Herr Cakir ist sehr gut zu erreichen und meldet sich sehr zeitnah zurück, sollte man ihn doch nicht gleich ans Telefon bekommen haben. Komplexe Vorgänge und juristische Sprache übersetzt er in verständliches Deutsch, sodass man genau versteht, um was es geht. Es wird sehr fair abgerechnet, was ich sehr lobenswert finde. Herr Cakir ist mit Herzblut bei der Sache. Ich kann eine Mandatierung Herrn Cakirs mit gutem Gewissen empfehlen!

Herr Cakir ist total super in sein Arbeit Er hat mich innerhalb nicht mal ein Monat von Schwierigkeiten geretet sage ich mal. Ich bin sehr froh ihn als Anwalt zu haben egal was es ist kann man ihn fragen und er ist sofort bereit zu helfen.

Herr Cakir hört wirklich gut zu, baut sofort ein profundes Verständnis für die Thematik auf und stellt sich auf die spezifische Situation des Mandanten individuell ein. Ich habe mich sehr gut betreut gefühlt und bedanke mich für die schnelle, unkomplizierte, kompetente und professionelle Unterstützung!

Praxis Steuerstrafverteidigung: Ablauf des Steuerstrafverfahrens Köln

Beginn des Steuerstrafverfahrens: Viele Menschen werden von der Steuerfahndung des Finanzamts Köln kontaktiert und aufgefordert, sich als Beschuldigte/r zu einem Verdacht auf Steuerhinterziehung zu äußern. An diesem Punkt wird eine der entscheidendsten Weichen für den gesamten Verlauf des Verfahrens gestellt. Unabhängig davon, ob sich möglicherweise Fehler in Ihrer Steuererklärung eingeschlichen haben könnten und unabhängig davon, ob Ihnen die Angelegenheit unangenehm ist und Sie sie schnell hinter sich bringen wollen: Erscheinen Sie nicht unvorbereitet, unverteidigt und allein! Nehmen Sie sofort Kontakt mit Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., einem Fachanwalt für Steuerstrafrecht, auf und gehen Sie mit Stärke und Zuversicht durch das Steuerstrafverfahren.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. wird Ihnen bei der Bewältigung des Steuerstrafverfahrens zur Seite stehen. Er verfügt über umfangreiche Expertise im Steuerstrafrecht und wird Ihre Interessen mit Professionalität und Erfahrung vertreten. Durch eine frühzeitige Zusammenarbeit können Sie sich optimal auf die Anforderungen des Verfahrens vorbereiten und eine solide Verteidigungsstrategie entwickeln. Vertrauen Sie auf die Unterstützung von Rechtsanwalt Cakir, um stark und zuversichtlich durch das Steuerstrafverfahren in Köln zu gehen.

Welche Fragen stellen sich? Wurden Sie von den Strafverfolgungsbehörden Köln als Verdächtiger kontaktiert? Wie sich die Situation danach entwickelt, hängt oft von der richtigen Reaktion ab. Es spielt keine Rolle, ob jemand tatsächlich schuldig ist oder nicht, er kann dennoch als Beschuldigter vorgeladen werden. In einem solchen Fall ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen. Muss ich erscheinen, wenn ich die Vorladung erhalte? Bin ich dazu verpflichtet? Ist es möglich, den Termin abzusagen? Diese Fragen stellen sich häufig Einzelpersonen, nachdem sie eine Vorladung als Beschuldigte/r in ihrem Briefkasten erhalten haben.

Es ist von großer Bedeutung, dass Sie in einer solchen Situation angemessen reagieren. Nehmen Sie Kontakt mit Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., einem erfahrenen Strafverteidiger im Steuerstrafrecht, auf. Er wird Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Mit seinem umfangreichen Fachwissen im Steuerstrafrecht und seiner Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden in Köln steht er Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Verlassen Sie sich auf die Unterstützung von Rechtsanwalt Cakir, um angemessen auf die Vorladung als Beschuldigte/r zu reagieren und Ihre Rechte zu wahren.

Welche  Schritte sind notwendig? Auch wenn Sie als Beschuldigter von der Steuerfahndung Köln vorgeladen werden, sind Sie nicht verpflichtet, dieser Vorladung Folge zu leisten! Dies gilt auch dann, wenn die Steuerfahndung Köln den Eindruck erwecken sollte, dass Sie zum angegebenen Termin im Finanzamt Köln erscheinen müssen. Sie sind nicht verpflichtet, einen besonderen Grund anzugeben, warum Sie der Vorladung nicht nachkommen werden. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Abwesenheit im Strafverfahren zu erklären.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., ein Fachanwalt für Steuerstrafrecht, empfiehlt, dass Sie als Beschuldigter nicht mit der Steuerfahndung kommunizieren, solange Sie keine Einsicht in die Akten genommen haben. Die Akteneinsicht bildet das Fundament einer Verteidigung auf Augenhöhe. Die Akteneinsicht kann jedoch nur über einen Anwalt erfolgen. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. kümmert sich um alle Gespräche mit der Steuerfahndung und trifft alle Vorkehrungen, um die Vorladung aufzuheben und die Akteneinsicht zu erhalten.

Welchen Rat sollten Sie unbedingt befolgen? Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., ein erfahrener Strafverteidiger und Experte im Steuerstrafrecht, empfiehlt, nicht blind der Vorladung der Steuerfahndung Köln zu folgen und zu den Vorwürfen zu schweigen. Stattdessen sollten Sie sofort Kontakt mit uns aufnehmen! Nachdem wir Akteneinsicht in die Ermittlungsakte genommen und den Sachverhalt intensiv mit Ihnen besprochen haben, werden wir professionell Stellung gegenüber den Ermittlungsbehörden in Köln nehmen, um das Steuerstrafverfahren mit dem bestmöglichen Ergebnis für Sie zu beenden.

Wir verstehen die Bedeutung einer umfassenden Analyse der Beweismittel und einer individuellen Verteidigungsstrategie. Durch unsere Expertise im Steuerstrafrecht und unsere langjährige Erfahrung können wir sicherstellen, dass Ihre Rechte geschützt werden und wir das Verfahren mit einem positiven Ergebnis für Sie abschließen.

Hat das Fernbleiben von der Vorladung oder das Schweigen einen Nachteil? Sollten Sie sich fragen, ob es Sie schuldiger aussehen lässt, wenn Sie der Vorladung nicht folgen, kann Ihnen Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., ein Experte im Steuerstrafrecht, eine klare Antwort geben. Die Antwort lautet - Nein! Ihr Schweigen darf und kann nicht gegen Sie verwendet werden. Seien Sie also vorsichtig und folgen Sie nicht blind dem vermeintlich gut gemeinten Rat der Steuerfahndung Köln, ohne anwaltliche Hilfe zu kooperieren.

Die Ermittler der Steuerfahndung Köln allein entscheiden nicht über den Ausgang eines Steuerstrafverfahrens, ob es zu einer Anklage oder einer Einstellung kommt. Diese Entscheidung liegt allein bei der Staatsanwaltschaft Köln. Die Staatsanwaltschaft darf bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigen, ob Sie der Vorladung gefolgt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine möglicherweise später stattfindende Hauptverhandlung vor dem Landgericht Köln.

Das Finanzamt Köln und die Steuerfahndung Köln streben in der Regel eine schnelle Lösung bei ihren Ermittlungen an und können versuchen, Sie zu einer Aussage zu bewegen, wenn Sie als Verdächtiger in einem Steuerstrafverfahren vorgeladen sind. Es ist ratsam, die Vorladung durch anwaltliche Unterstützung aufheben zu lassen, anstatt eigenständig darauf zu reagieren. Wichtig ist, dass Sie Ihr Schweigen bewahren, unabhängig davon, wie schwer es Ihnen fallen mag, insbesondere wenn Sie unschuldig sind.

Als Beschuldigter wäre es Ihnen bei einer Befragung nachteilig, wenn nur der Ermittler Zugang zu Informationen wie früheren Zeugenaussagen hat. Es kommt häufig vor, dass Beschuldigte vorgeladen werden und feststellen müssen, dass ihre Aussagen während einer Untersuchung verdreht wurden. Leider ist die Manipulation von Akten auch in einem Steuerstrafverfahren in Deutschland keine Seltenheit, und jeder erfahrene Strafverteidiger ist sich dessen bewusst.

Sollten Sie sich in der seltenen Situation befinden, nach Durchsicht der Unterlagen etwas zugeben zu müssen, ist es am besten, dies mithilfe eines auf Strafrecht spezialisierten Anwalts zu tun und es schriftlich einzureichen. Dadurch wird ein ausgeglichenes Kräfteverhältnis zwischen dem Ermittler und dem Beschuldigten ermöglicht, was sonst nicht möglich wäre.

Ich bin aber unschuldig, sollte ich trotzdem die Vorladung ablehnen? Die Steuerfahndung Köln und die Staatsanwaltschaft Köln sind dazu verpflichtet, unparteiisch zu ermitteln. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., ein Experte im Steuerstrafrecht und erfahrener Strafverteidiger, stellt jedoch immer wieder fest, dass eine Person allein aufgrund ihres ersten Auftretens vorschnell für schuldig gehalten wird. Schon ein falsch formulierter Satz während einer Aussage im Rahmen einer Vorladung kann gegen den Beschuldigten verwendet werden. Wenn Sie als Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren Ihren Namen reinwaschen möchten, ist es nicht ratsam, dies allein zu versuchen. In vielen Fällen reichen die gesammelten Beweise nicht einmal aus, um einen Verdacht zu begründen.

Eine effektive Verteidigung erfordert die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts, der Ihre Rechte schützt und Sie durch das Verfahren begleitet. Rechtsanwalt Cakir wird Ihnen helfen, eine angemessene Verteidigungsstrategie aufzubauen und auf mögliche Unregelmäßigkeiten in den gesammelten Beweisen hinzuweisen. Mit seiner Expertise im Steuerstrafrecht wird er sicherstellen, dass Sie eine faire Behandlung erhalten und Ihre Unschuld beweisen können.

Was mache ich, wenn ich als Zeuge geladen werde?  Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen einer Vorladung als Zeuge und einer Vorladung als Beschuldigter durch die Steuerfahndung in Köln. Während einer Zeugenvernehmung kann die Aussage oder Auskunft verweigert werden, unter bestimmten Bedingungen. Dies gilt insbesondere für bestimmte Familienangehörige des Beschuldigten oder Personen, deren Aussage sich selbst oder einen Verwandten belasten würde. In solchen Fällen kann die Einladung der Steuerfahndung Köln zur Zeugenvernehmung abgelehnt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine bloße Terminabsage ohne Begründung nicht ausreichend ist. Die Begründung für die Absage einer Zeugenvernehmung erfordert äußerste Sorgfalt und sollte von einem erfahrenen Steuerstrafverteidiger wie Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. im Steuerstrafrecht vorgenommen werden.

Es kommt häufig vor, dass Zeugen oder Beschuldigte starkem Druck ausgesetzt sind und sogar bedroht werden, wenn sie sich weigern, den Ermittlern zu helfen. Es ist bedauerlicherweise nicht selten, dass Zeugen nach ihrer Aussage in einem Steuerstrafverfahren selbst beschuldigt werden. Wenn Sie eine Anordnung von den Steuerstrafverfolgungsbehörden in Köln erhalten, um als Verdächtiger zu erscheinen, sollten Sie umgehend Kontakt mit Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. aufnehmen, der auf das Steuerstrafrecht spezialisiert ist. Er wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und Ihre Interessen schützen.

Was sollte ich jetzt tun? Die Konfrontation mit einer strafrechtlichen Anklage und die Durchführung eines Ermittlungsverfahrens können für die Beschuldigten eine äußerst belastende Erfahrung sein. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., der sich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert hat, ist mit solchen Situationen bestens vertraut und weiß genau, wie er schwierige Fälle angehen und die Rechte seiner Mandanten schützen kann. In seiner Beratungspraxis legt er großen Wert auf kontinuierliches Studium der neuesten Rechtsprechung im Steuerstrafrecht. Dadurch ist er in der Lage, selbst die geringsten rechtlichen Vorteile für eine erfolgreiche Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden in Köln zu identifizieren und zu nutzen.

Während der ersten Beratung wird Ihnen eine umfassende Einschätzung darüber gegeben, was Sie im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens erwartet. Dabei wird genau analysiert, ob es ratsam oder erforderlich ist, ein Geständnis abzulegen, oder ob eine offensivere Verteidigungsstrategie erfolgversprechend wäre. Rechtsanwalt Cakir LL.M., LL.M. stellt sicher, dass Sie umfassend informiert sind und unterstützt Sie dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen, die Ihren besten Interessen dienen.

Der Schutz der Rechte und Interessen seiner Mandanten steht für Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. stets an erster Stelle. Seine langjährige Erfahrung und sein fundiertes Fachwissen im Steuerstrafrecht ermöglichen es ihm, effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln und Sie während des gesamten Verfahrens kompetent zu vertreten. Wenn Sie mit einer strafrechtlichen Anklage oder einem Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung in Köln konfrontiert sind, sollten Sie umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. aufnehmen, um professionelle Unterstützung und eine effektive Verteidigung zu erhalten.

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

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Praxis Steuerstrafverteidigung: Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden Köln

Welche Schritte sollte Sie bei einer Wohnungsdurchsuchung unternehmen?: Die Staatsanwaltschaft Köln oder die Steuerfahndung Köln können im Rahmen eines laufenden Steuerstrafverfahrens eine Durchsuchung Ihrer Wohnung anordnen, mit dem Ziel, Beweismaterial zu finden. Hierfür ist in der Regel ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich, der von einem Gericht ausgestellt wird. Eine Wohnungsdurchsuchung kann eine äußerst belastende und einschneidende Erfahrung sein. Es ist wichtig, in einer solchen Situation ruhig zu bleiben und angemessen zu reagieren, falls Beamte der Steuerfahndung Köln mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür stehen.

Während einer Wohnungsdurchsuchung sollten Sie Ihre Rechte kennen und ausüben. Ein grundlegendes Recht besteht darin, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Sie während des gesamten Durchsuchungsprozesses begleiten, Ihre Interessen schützen und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Es ist ratsam, die Kontaktdaten eines erfahrenen Anwalts für Steuerstrafrecht wie Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. griffbereit zu haben, um im Ernstfall sofortige Unterstützung zu erhalten.

Der wichtigste Schritt: Rufen Sie einen Steuerstrafverteidiger an! Sie haben das Recht, sich so schnell wie möglich mit Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., der auf das Steuerstrafrecht spezialisiert ist und in Köln tätig ist, in Verbindung zu setzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, durch seine Anwesenheit während einer Durchsuchung für einen geordneten Ablauf zu sorgen. Falls Sie nicht sofort persönlich vor Ort sein können, können Sie auf telefonische Rechtsberatung vertrauen, um angemessen mit der Situation umzugehen. Fordern Sie zu Beginn der Durchsuchung eine Kopie des Durchsuchungsbefehls an und senden Sie sofort eine Fotografie davon an Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. Er kann den Durchsuchungsbefehl mit den Beamten besprechen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um eine Durchsuchung Ihrer Wohnung in Köln zu verhindern.

Ablauf der Durchsuchung: Für die Durchsuchung einer Wohnung in Köln ist ein Gerichtsbeschluss erforderlich. Um sicherzustellen, dass die Durchsuchung rechtmäßig ist, empfiehlt es sich, den Durchsuchungsbefehl vorzeigen zu lassen und wenn möglich eine Kopie anzufertigen. Der Durchsuchungsbefehl enthält Informationen darüber, warum die Wohnung durchsucht wird und wonach gesucht wird. Es ist ratsam, die Ausweise der beteiligten Beamten zu überprüfen und ihre Rolle in dem Verfahren zu erfragen.

Wenn bei einer Wohnungsdurchsuchung Unbeteiligte anwesend sind, sollten Sie die Beamten darauf hinweisen, dass diese Personen nicht aktiv an der Durchsuchung teilnehmen sollen. Es ist sinnvoll und wichtig, dass eine Vertrauensperson vor Ort ist, um sicherzustellen, dass Sie während der Wohnungsdurchsuchung angemessen vertreten sind und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Verhalten gegenüber den Beamten: Während einer Wohnungsdurchsuchung in Köln ist es äußerst wichtig, dass Sie währenddessen keinerlei Aussagen machen. Geben Sie lediglich die wichtigsten Informationen zu Ihrer Identität preis, jedoch keine weiteren Angaben zur Sache. Die Beamten haben die erforderlichen Schritte unternommen, um die Durchsuchung durchzuführen, und könnten unerwartete Fragen stellen. Verweigern Sie die Beantwortung dieser Fragen! Jede Ihrer Äußerungen könnte später im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Daher ist es ratsam, jegliche Kommunikation mit den Beamten zu vermeiden und ihnen klar mitzuteilen, dass Sie nicht mit ihnen sprechen möchten. Falls während der Durchsuchung andere Personen anwesend sind, sollten Sie diesen entsprechende Anweisungen geben. Es ist empfehlenswert, sich hierbei an Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., einen Spezialisten im Steuerrecht, zu wenden, um weiterführende rechtliche Unterstützung zu erhalten.

Fertigen Sie eigene Aufzeichnungen an und Widersprechen Sie der Sicherstellung: Es ist äußerst wichtig, dass Sie unverzüglich nach der Wohnungsdurchsuchung in Köln Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., einen Experten im Steuerstrafrecht, kontaktieren. Machen Sie unbedingt detaillierte Notizen über den Ablauf der Wohnungsdurchsuchung. Beachten Sie, ob Ihnen Anweisungen gegeben wurden und achten Sie auf Bereiche, die für die Beamten ungewöhnlich erschienen. Falls die Strafverfolgungsbehörden Beweise gesammelt haben, sollten Sie verlangen, dass Ihnen diese vorgelegt werden, und Ihren Widerspruch gegen die Beschlagnahmung deutlich machen. Während der Durchsuchung können Sie nichts dagegen unternehmen, aber indem Sie Einspruch erheben, haben Sie später die Möglichkeit, die Beschlagnahmung mithilfe eines Rechtsanwalts anzufechten. Es ist wichtig, dass Sie sich von Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., unterstützen lassen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

Durchsuchungsbeschluss und Entbindung von der Schweigepflicht: Unter keinen Umständen sollten Sie Ihre Schweigepflicht als Steuerberater/in, Arzt/Ärztin oder Anwalt/Anwältin aufheben. Sobald dies geschieht, können Sie keine Aussage mehr verweigern. Behalten Sie eine Kopie des Durchsuchungsbefehls und machen Sie Kopien aller Dokumente, die von der Steuerfahndung Frankfurt mitgenommen werden sollen. Dadurch können Sie weiterarbeiten, und Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., der auf das Steuerstrafrecht spezialisiert ist und in Köln tätig ist, kann sofort feststellen, ob bei den Ermittlungen strafrechtlich relevante Materialien gefunden wurden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Steuerfahndung Frankfurt das Passwort für Ihre Festplatte oder Ihr Mobiltelefon verlangt. Sie haben das Recht, die Herausgabe der Daten zu verweigern. Jedoch seien Sie gewarnt, dass in diesem Fall die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass alle elektronischen Geräte abgenommen und beschlagnahmt werden. Die Beamten der Steuerfahndung benötigen Kopien der Daten, um sicherzustellen, dass Ihr Betrieb nicht komplett zum Stillstand kommt.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., um eine erfolgreiche Verteidigung in Ihrem Steuerstrafverfahren sicherzustellen. Er wird Ihnen professionelle Unterstützung bieten und Ihre Rechte schützen.

Was mache ich, wenn ich als Zeuge geladen werde?  Wenn Sie von der Steuerfahndung Köln als Zeuge vorgeladen werden, gibt es wichtige Unterschiede im Vergleich zu einer Vorladung als Beschuldigter. In diesem Fall müssen bestimmte Gründe für eine Verweigerung der Aussage oder Auskunft vorliegen. Sie haben das Recht, Ihre Aussage zu verweigern, insbesondere wenn es sich um bestimmte Familienangehörige des Beschuldigten handelt oder Personen, die sich selbst oder einen Verwandten durch ihre Aussage belasten würden. In solchen Fällen können Sie nicht gezwungen werden, der Vorladung der Steuerfahndung Köln zu folgen. Der entscheidende Unterschied zu einer Vorladung als Beschuldigter besteht darin, dass allein die Absage eines Termins ohne Angabe von Gründen nicht ausreicht.

Es ist äußerst wichtig, dass die Begründung für die Absage einer Zeugenverladung sorgfältig formuliert wird, und es empfiehlt sich, dies von einem erfahrenen Steuerstrafverteidiger wie Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., der in Köln tätig ist und sich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert hat, vornehmen zu lassen. Oftmals werden Zeugen oder Beschuldigte unter immensem Druck gesetzt und sogar bedroht, wenn sie sich weigern, den Ermittlern zu helfen. Es kommt auch häufig vor, dass Zeugen nach ihrer Aussage in einem Steuerstrafverfahren selbst einer Straftat bezichtigt werden.

Falls Sie eine Anordnung der Steuerfahndung Köln erhalten, als Verdächtiger zu erscheinen, sollten Sie umgehend Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. im Steuerstrafrecht kontaktieren. Er wird Ihnen professionelle Unterstützung bieten und Ihre Rechte effektiv verteidigen.

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder Anklageschrift wegen des Vorwurfes der Steuerhinterziehung erhalten?

 

Kontaktieren Sie uns unter 06131 464 88 70 und buchen Sie Ihren Termin in Köln zur Erstberatung. 

Praxis Steuerstrafverteidigung: Untersuchungshaft Köln

Untersuchungshaft: Damit eine Person in Köln vor ihrer Gerichtsverhandlung inhaftiert werden kann, müssen sowohl ein dringender Tatverdacht als auch eine angemessene Rechtfertigung dafür vorliegen. Zudem muss die Inhaftierung im Verhältnis zur Schwere der Anklage stehen. Im Strafverfahren kann der Grad des Tatverdachts gegenüber einer beschuldigten Person von einem Anfangsverdacht über einen hinreichenden Tatverdacht, bei dem eine Verurteilung nach den Ermittlungen wahrscheinlich erscheint, bis hin zu einem dringenden Tatverdacht reichen. Allerdings reicht keines dieser Kriterien allein aus, um eine Inhaftierung anzuordnen. Gemäß § 112 der Strafprozessordnung bedarf es eines triftigen Grundes für die Untersuchungshaft. Solche Gründe können beispielsweise ein Fluchtversuch vor der Strafverfolgung, der Verdacht, erneut eine schwere Straftat zu begehen, der Verdacht, dass der/die Beschuldigte Beweismittel oder Zeugen beeinflusst oder manipuliert, sowie die Gefahr, dass er/sie sich dem Strafverfahren entzieht, sein. Zudem muss die gerichtliche Anordnung der Untersuchungshaft verhältnismäßig sein, da sie einen erheblichen Eingriff in die Freiheit einer Person darstellt, die noch nicht für schuldig befunden wurde und von der Unschuldsvermutung profitiert. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde auch durch ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts betont, welches feststellte, dass eine Begründung für die Untersuchungshaft auch in schweren Strafsachen erforderlich ist. In solchen Fällen können jedoch etwas weniger strenge Anforderungen an die Begründung gestellt werden.

Verteidigung im Fall der Untersuchungshaft: Ein Strafverteidiger in Köln ist von entscheidender Bedeutung, um eine möglichst schnelle Beendigung der Untersuchungshaft zu erreichen. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., der sich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert hat, verfügt über umfangreiche Erfahrung in Verhandlungen mit Haftrichtern in Köln. Wenn Sie keinen Anwalt selbst auswählen, wird das Gericht einen für Sie bestimmen. Erfahrungsgemäß tendieren die Gerichte dazu, Anwälte zu wählen, die ihnen keine großen Schwierigkeiten bereiten werden.

Es besteht die Möglichkeit, die Untersuchungshaft durch eine Haftprüfung anzufechten, bei der argumentiert werden kann, dass die Gründe für die Festnahme nicht ausreichend sind. Diese Prüfung findet in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung statt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Festnahme bei einem höheren Gericht anzufechten und zu prüfen, ob bei der Ausstellung des Haftbefehls rechtliche Fehler gemacht wurden. In einigen Fällen kann auch eine Verhandlung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgen, um sie dazu zu bewegen, einen Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls zu stellen. Ihr Strafverteidiger wird Sie bei diesen Verfahren unterstützen und die besten Strategien zur Verteidigung Ihrer Rechte entwickeln. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist der richtige Ansprechpartner, um eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren zu gewährleisten.

Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

in Köln

Kölner Dom

Ihr Strafverteidiger in Köln: 

  • Ausschließliche Ausrichtung Strafrecht und Strafverteidigung

  • Erfahrung und Fachkompetenz

  • Ideale Kombination: Rechtsanwalt im Steuerrecht & Strafverteidiger  

  • Langjähriger Dozent für Steuerrecht

  • Direkte und schnelle persönliche Terminvergabe

  • Sprachen: Englisch, Türkisch

Praxis Steuerstrafverteidigung: Steuerhinterziehung § 371 AO 

Hintergrund: Die Straftat der Steuerhinterziehung, die einen Verstoß gegen § 370 (1) AO darstellt, wird bei einer Verurteilung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Das genaue Strafmaß hängt von der Schwere des Vergehens ab. Gemäß § 370 (3) AO können in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden. Es ist zu beachten, dass bei Strafen von mehr als zwei Jahren keine Bewährung möglich ist.

Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Kriterien festgelegt, um das genaue Strafmaß zu bestimmen. In der Regel werden Geldstrafen verhängt, wenn die hinterzogene Steuer einen Betrag von weniger als 50.000 Euro beträgt. Wenn der Betrag jedoch die Schwelle von 50.000 Euro überschreitet, ist es wahrscheinlich, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die unter bestimmten Umständen zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen, insbesondere bei über 1 Million Euro, ist mit einer härteren Strafe zu rechnen.

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei diesen Richtlinien nicht um feste "Strafsätze" handelt, da das Gericht die Möglichkeit hat, das Strafmaß je nach individuellem Fall anzupassen. Bei der Bestimmung einer angemessenen Strafe gemäß § 46 werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, einschließlich der Auswirkungen der Straftat, des Vorlebens des Täters und seines Verhaltens nach der Tat.

Es ist unerlässlich, dass Sie sich bei einer solchen Situation an einen erfahrenen Strafverteidiger im Steuerrecht wie Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. in Köln wenden, um Ihre Rechte zu schützen und eine bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Ihr Anwalt wird die spezifischen Umstände Ihres Falls berücksichtigen und Ihnen fundierte rechtliche Beratung und Unterstützung bieten.

Tatbestand der Steuerhinterziehung: Der Anstieg der Einleitung von Strafverfahren im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung kann auf den Kauf gestohlener Daten (Steuer-CDs) durch die Steuerbehörden zurückgeführt werden, wodurch potenzielle Steuervergehen schneller und häufiger gemeldet werden. Zudem wurde eine Zunahme digitaler Meldungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer verzeichnet. Bargeldprüfungen sind ebenfalls häufiger geworden, insbesondere in Unternehmen, die einen hohen Anteil an Barzahlungen erhalten, wie beispielsweise im Gaststättengewerbe. Um erfolgreich das Verbrechen der Steuerhinterziehung zu begehen, muss eine Person erfolgreich ihre Steuerzahlungen vermeiden oder einen ungerechtfertigten Steuervorteil erlangen. Die Missachtung des Rechts der Regierung, Steuern zu erheben, erfüllt diese Voraussetzung. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die Angabe eines niedrigeren Einkommens auf dem Steuerbescheid als tatsächlich verdient. Gemäß § 370 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) kann eine Person sich strafbar machen, auch wenn sie keine anderen Vergehen begangen hat, wenn sie den Versuch der Steuerhinterziehung unternimmt. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfordert, dass falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden gemacht wurden. Dies umfasst sowohl schriftliche als auch mündliche Erklärungen, die den Steuerbehörden mitgeteilt werden, und nicht nur das, was in der Steuererklärung angegeben ist. Ein solcher Gesetzesverstoß kann auch durch das Verschweigen von Tatsachen begangen werden. Dabei muss vorsätzlich gehandelt worden sein, auch wenn man sich bewusst war und in Kauf genommen hat, eine Straftat zu begehen.

Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., der auf das Steuerstrafrecht spezialisiert ist, steht Ihnen sofort zur Seite, um den Vorwurf gegenüber den Ermittlungsbehörden in Köln aufzuklären und Ihre Verteidigungschancen zu wahren. Eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) wird in der Regel als besonders schwerwiegend angesehen, wenn sie in großem Umfang erfolgt (ab 50.000 EUR pro Tat) oder wenn ein Amtsträger seine Stellung missbraucht. Darüber hinaus werden die Verwendung von gefälschten oder verfälschten Dokumenten sowie Machenschaften zur Umgehung der Umsatzsteuer, wie beispielsweise "Umsatzsteuerkarusselle", in der Regel als schwerwiegendere Straftaten betrachtet.

Wege aus der Steuerhinterziehung - Die Selbstanzeige: Eine wirksame Selbstanzeige bietet Ihnen die Möglichkeit, einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anforderungen hoch sind. Neben der Vollständigkeitserfordernis müssen die hinterzogenen Steuern sowie die Zinsen zurückerstattet werden. Es gibt auch Situationen, in denen eine strafbefreiende Selbstanzeige "gesperrt" ist, zum Beispiel wenn die Tat bereits entdeckt wurde. Im Falle einer leichtfertigen Steuerverkürzung kann jedoch eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige möglich sein. Die Anforderungen für eine solche Selbstanzeige sind zwar geringer als bei der Steuerhinterziehung, jedoch kann die Abgrenzung zwischen beiden im Einzelfall schwierig sein.

Die Einhaltung von § 371 AO stellt eine große Herausforderung dar und erfordert sowohl straf- als auch steuerrechtliche Expertise, um eine wirksame Selbstanzeige zu erstellen. Es gibt verschiedene Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine strafbefreiende Selbstanzeige wirksam zu machen. Diese Bedingungen können in positive und negative Aspekte unterteilt werden. Eine positive Bedingung ist, dass alle Steuervergehen der letzten zehn Jahre in der Berichtigungserklärung angegeben werden müssen, unabhängig davon, ob sie verjährt sind oder nicht. Es ist auch wichtig, mögliche Unterbrechungen oder Aussetzungen der Verjährung zu berücksichtigen, die in der Vergangenheit aufgetreten sein könnten. Es genügt nicht, den Steuerbehörden lediglich mitzuteilen, dass eine Steuerstraftat begangen wurde; es müssen alle relevanten Fakten und Details genau und umfassend angegeben werden.

In den meisten Fällen gestaltet sich die Erfüllung dieser Anforderung der sachlichen Vollständigkeit schwierig, da Belege für Transaktionen vorgelegt werden müssen, die über einen längeren Zeitraum stattgefunden haben. Besonders wenn das Risiko der Entdeckung besteht, bleibt oft nicht genug Zeit für eine gründliche Vorbereitung. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass Sie so schnell wie möglich Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. konsultieren, der auf die Erstellung wirksamer Selbstanzeigen gemäß § 371 AO spezialisiert ist.

In besonders schweren Fällen von Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 Nr. 2-5 der Abgabenordnung (AO) kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige in der Regel nicht mehr in Betracht, insbesondere wenn mehr als 25.000 Euro pro Tat hinterzogen wurden. Allerdings besteht gemäß § 398a AO die Möglichkeit, durch Zahlung eines "Strafzuschlags" einer Strafe zu entgehen.

Wenn Sie darüber nachdenken, eine Selbstanzeige zu erstellen, um Geld zu sparen, sollten Sie sich bewusst sein, dass es viele potenzielle Fallstricke gibt. Einige Bedingungen sind nicht im Gesetz selbst festgelegt, sondern durch die Rechtsprechung etabliert, und es ist für Personen ohne juristische Fach

Wege aus der Steuerhinterziehung - Verteidigungsstrategien: Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M., ein Experte im Steuerstrafrecht, wird Akteneinsicht beantragen, die Akten sorgfältig prüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Die Möglichkeiten, die sich bieten, hängen von den Einzelheiten des Falls ab und davon, was für den Mandanten von größter Bedeutung ist. Es geht darum, die Ermittlungsbehörden in Köln oder das Landgericht Köln davon zu überzeugen, dass es nicht ausreichend Beweise für eine Verurteilung gibt oder dass das Verfahren mangels ausreichenden Verdachts eingestellt werden sollte. Hierfür können neue Fakten vorgelegt werden oder bereits vorhandene Beweise neu bewertet werden, um die Unschuld zu beweisen. Das Ziel ist es, eine möglichst milde Strafe oder sogar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

In einigen Fällen kann die Einschätzung der Steuerbehörden auf einem Missverständnis der Steuervorschriften beruhen, was bedeutet, dass es nicht genügend Beweise für eine Straftat gibt. Es könnte sich dabei um eine legale wirtschaftliche Strukturierung handeln, anstatt um einen Fall von illegaler Steuerhinterziehung. Rechtsanwalt Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. ist in der Lage, solche komplexen Fälle genau zu analysieren und zu bewerten.

Strafverteidigung Köln: Urteile des AG / LG / OLG Köln

OLG Köln, Urteil vom 31. Januar 2017 – III-1 RVs 253/16

Steuerhinterziehung: Kenntnis der Finanzbehörde von wesentlichen steuerlich relevanten Umständen

Leitsatz
Das Merkmal der "Unkenntnis" ist in den objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO hineinzulesen. Dementsprechend scheidet eine vollendete Steuerhinterziehung durch Unterlassen in den Fällen aus, in denen die Finanzbehörden zum maßgeblichen Veranlagungszeitpunkt von den wesentlichen steuerlich relevanten Umständen bereits Kenntnis haben.(Rn.17)

Wichtige Adressen - Ämter und Soziales in Köln
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Köln, die viertgrößte Stadt Deutschlands, ist eine lebendige Metropole mit einer reichen Geschichte und einem pulsierenden kulturellen Leben. Die Stadt am Rhein ist bekannt für ihr beeindruckendes Wahrzeichen, den Kölner Dom, der als Meisterwerk gotischer Architektur gilt. Köln ist auch für seine Karnevalstradition weltweit berühmt und zieht jedes Jahr Millionen von Besuchern an.

In Köln gibt es eine Vielzahl von sozialen Einrichtungen und Ämtern, die den Bürgern Unterstützung und Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen bieten. Hier sind einige wichtige Institutionen in Köln:

Ihr Aufenthalt in Köln

Finanzamt Köln-Altstadt

Adresse: Am Weidenbach 2-4, 50676 Köln

Telefon:  0221 2026-0

Telefax: 0800 10092675214

E-Mail: Service@FA-5214.fin-nrw.de

Webseite: www.finanzamt.nrw.de

Finanzamt Köln-Nord

Adresse: Innere Kanalstr. 214, 50670 Köln

Telefon:  0221 97344-0

Telefax: 0800 10092675217

E-Mail: Service@FA-5217.fin-nrw.de

Webseite: www.finanzamt.nrw.de

Finanzamt Köln-Porz

Adresse: Klingerstr. 2-6, 51143 Köln

Telefon:  02203 598-0

Telefax: 0800 10092675216

E-Mail: Service@FA-5216.fin-nrw.de

Webseite: https://www.finanzamt.nrw.de

Finanzamt Köln-West

Adresse: Haselbergstr. 20, 50931 Köln

Telefon:  0221 5734-0

Telefax: 0800 10092675223

E-Mail: Service@FA-5223.fin-nrw.de

Webseite: www.finanzamt.nrw.de

Finanzamt Köln-Mitte

Adresse: Blaubach 7, 50676 Köln

Telefon:  0221 92400-0

Telefax: 0800 10092675215

E-Mail: Service@FA-5215.fin-nrw.de

Webseite: www.finanzamt.nrw.de

Finanzamt Köln-Ost

Adresse: Siegesstr. 1, 50679 Köln

Telefon:  0221 9805-0

Telefax: 0800 10092675218

E-Mail: Service@FA-5218.fin-nrw.de

Webseite: www.finanzamt.nrw.de

Finanzamt Köln-Süd

Adresse: Am Weidenbach 6, 50676 Köln

Telefon:  0221 2026-0

Telefax: 0800 10092675219

E-Mail: Service@FA-5219.fin-nrw.de

Webseite: www.finanzamt.nrw.de

Amtsgericht Köln

Justizzentrum Luxemburger Straße

Adresse: Luxemburger Straße 101, 50939 Köln

Telefon: +49 221 477-0

Telefax: +49 221 477-3333

Amtsgericht Köln

Anschrift Justizgebäude Reichenspergerplatz

Adresse: Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln

Telefon: +49 221 7711-0

Telefax: +49 221 7711-312

 

Langericht Köln

Adresse: Luxemburger Straße 101, 50939 Köln

Telefon:  0221 477-0

Telefax: 0221 477-3333

E-Mail: poststelle@lg-koeln.nrw.de

Webseite: Landgericht Köln: Startseite (nrw.de)

Handwerkskammer zu Köln

Adresse: Heumarkt 12, 50667 Köln

Telefon:  0221 2022 0

E-Mail: info@hwk-koeln.de

Webseite: www.hwk-koeln.de

Agentur für Arbeit Köln

Adresse: Butzweilerhofallee 1, 50829 Köln

Telefon:  +49 22194295550

Telefax: +49 221 9429-4123

E-Mail: Koeln@arbeitsagentur.de

Webseite: www.arbeitsagentur.de

Offizielle Brief- und Postannahmestelle im Sinne der Geschäftsordnung für beide Gebäude

Telefax: +49 221 477-3333

E-Mail: poststelle@ag-koeln.nrw.de

Webseite: Amtsgericht Köln: Startseite (nrw.de)

Oberlandesgericht Köln
Adresse: Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Telefon:  0221 7711-0
Telefax: 0221 7711-700
E-Mail: poststelle@olg-koeln.nrw.de
Webseite: www.olg-koeln.nrw.de

Industrie- und Handelskammer zu Köln

Adresse: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln

Telefon:  0221 1640-0

E-Mail: service@koeln.ihk.de

Webseite: https://www.ihk.de/koeln/

Kundenzentrum Innenstadt
Adresse: Laurenplatz 1-3, 50667 Köln
Telefon: 0221 221 0

Telefax: 0221 221 91484

Webseite: www.kundenzentrum-innenstadt.de

Ihr Strafverfahren in Köln: Unterkunft und Organisation
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Wenn gegen Sie ein Steuerstrafverfahren in Köln durchgeführt wird, ist es wichtig, dass Sie Ihren Aufenthalt in Köln gut vorbereiten. Dabei spielt die Organisation der Unterkunft eine große Rolle. Wenn Sie zu einer Besprechung beim Finanzamt Köln oder zu einer Hauptverhandlung am Landgericht Köln erscheinen müssen und bereits am Tag davor anreisen, finden Sie hier eine beispielhafte Auflistung von Hotels. Diese Hotels befinden sich im Umkreis der Zweigestelle der Kanzlei für Steuerstrafrecht des Rechtsanwalts und Steuerstrafverteidigers Ibrahim Cakir LL.M., LL.M. oder im Umkreis des Landgerichts Köln.

Hotel Viktoria Köln
Adresse: Worringer Str. 23, 50668 Köln

Telefon:  02219731720
Webseite: www.hotelviktoria.com

Mercure Hotel Köln Belfortstrasse
Adresse: Belfortstraße 9, 50668 Köln
Telefon: 022177210

Webseite: www.mercure-hotel-koeln-belfortstrasse.de

Aparthotel MyCologne

Adresse: Belfortstraße 9, 50668 Köln

Telefon: 015254573777

Webseite: www.mycologne.eu

Centro Hotel Royal
Adresse:
Hansaring 96, 50670 Köln

Telefon: 0221914018
Webseite: www.centro-hotels.de

acom Hotel Köln
Adresse: Hansaring 97, 50670 Köln
Telefon: 0221888760

Webseite: www.acomhotels.com

Courtyard by Marriott Cologne
Adresse:
Dagobertstraße 23, 50668 Köln

Telefon: 0221846330
Webseite: www.marriott.com

URBAN LOFT Cologne

Adresse: Eigelstein 41, 50668 Köln
Telefon: 0221179440

Webseite: www.urbanloftcologne.com

Classik Hotel Antonius
Adresse:
Dagobertstraße 32, 50668 Köln

Telefon: 02211680310
Webseite: www.classik-hotel-collection.com

Wyndham Köln

Adresse: Breslauer Pl. 2 2, 50668 Köln
Telefon: 022116510

Webseite: www.wyndhamhotels.com

Hotel Santo

Adresse: Dagobertstraße 22-26, 50668 Köln

Telefon: 02219139770
Webseite: www.hotelsanto.de

1st Floor Köln 2

Adresse: Yorckstraße 1, 50733 Köln
Telefon: 022199375904

Webseite: www.1stfloorkoeln.com

Hotel NH Collection Köln Mediapark
Adresse:
Im Mediapark 8B, 50670 Köln

Telefon: 022127150
Webseite: www.nh-hotels.com

Premier Inn Cologne City Süd hotel

Adresse: Perlengraben 2, 50676 Köln
Telefon: 022165032072

Webseite: www.premierinn.com

Maritim Hotel Köln

Adresse: Heumarkt 20, 50667 Köln

Telefon: 022120270
Webseite: www.maritim.de

Adina Apartment Hotel Cologne

Adresse: Hans - Imhoff - Str. 1, 50679 Köln
Telefon: 0221670210

Webseite: www.adinahotels.com

Dorint Hotel An der Messe Köln

Adresse: Deutz-Mülheimer Str. 22-24, 50679 Köln
Telefon: 0221801900

Webseite: www.hotel-koeln-messe.dorint.com

Steigenberger Hotel Köln

Adresse: Richard-Wagner-Str. 9, 50674 Köln
Telefon: 02212280

Webseite: www.steigenberger.com

Hotel Stadtpalais

Adresse: Deutz-Kalker Str. 52, 50679 Köln
Telefon: 0221880420

Webseite: www.hotelstadtpalais.de

Löwenbräu Köln Hotel und Restaurant
Adresse: Frankenwerft 21, 50667 Köln

Telefon: 022147443163
Webseite: www.loewenbraeu-koeln.com

Radisson Blu Hotel, Köln
Adresse: Messe-Kreisel 3, 50679 Köln

Telefon: 0221277200
Webseite: www.radissonhotels.com

SAVOY Hotel
Adresse: Turiner Str. 9, 50668 Köln

Telefon: 022116230
Webseite: www.savoy.de

a&o Hostel Köln Neumarkt
Adresse: Mauritiuswall 64-66, 50676 Köln

Telefon: 0221467064700
Webseite: www.aohostels.com

Ihr Aufenthalt in Köln
(Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.)

Wenn Sie sich in Köln befinden und Ihren Aufenthalt für weitere Tätigkeiten nutzen möchten, finden Sie hier einige weitere Adressen, die Sie für Ihre geschäftliche oder private Planung nutzen können. 

Sparkasse KölnBonn - Filialdirektion

Adresse: Hahnenstrasse 57, 50667 Köln
Telefon: 022122620000

Webseite: www.sparkasse-koelnbonn.de

Volksbank Köln Bonn eG, Hauptstelle Köln

Adresse: Hohenzollernring 31-35 Cityring, 50672 Köln
Telefon: 022120030

Webseite: www.volksbank-koeln-bonn.de

Postbank Finanzcenter

Adresse: Roonstraße 40, 50674 Köln
Telefon: 022855005900

Webseite: www.postbank-finanzcenter-cologne.edan.io

Deutsche Bank Filiale

Adresse: Hohenzollernring 14, 50672 Köln
Telefon: 02219257480

Webseite: www.deutsche-bank.de

TARGOBANK

Adresse: Breite Str. 110, 50667 Köln
Telefon: 02219259910

Webseite: www.targobank.de

Braunschweiger Privatbank - Niederlassung Köln

Adresse: Hohenzollernring 5, 50672 Köln
Telefon: 02219881391362

Webseite: www.braunschweiger-privatbank.de

Commerzbank

Adresse: Roßmarkt 14, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069580008000

Webseite: www.commerzbank.de

Deutsche Bank Filiale

Adresse: Roßmarkt 18, 60311 Frankfurt am Main
Telefon: 06991000

Webseite: www.deutsche-bank.de

Fortis Bank SA / NV Niederlassung Deutschland

Adresse: Cäcilienkloster 8, 50676 Köln
Telefon: 022116110

 

Sparda-Bank Filiale Köln-City

Adresse: Appellhofpl. 1, 50667 Köln
Telefon: 021123932393

Webseite: www.sparda-west.de

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