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Revision beim Bundesfinanzhof (BFH)

Ihre Klage vor dem Finanzgericht hatte keinen Erfolg? Nun bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) einzulegen. Es lohnt sich, dieses Rechtsmittel prüfen zu lassen: Immerhin fast die Hälfte aller Revisionen beim BFH haben Erfolg.

Das Wichtigste in Kürze:

 

- Im Rahmen der Revision prüft der BFH, ob ein Urteil des Finanzgerichts rechtsfehlerhaft ist

 

- Hierfür muss Ihr Rechtsanwalt innerhalb eines Monats seit Zustellung des Urteils schriftlich Revision beim BFH einlegen

 

- Hat das Finanzgericht die Revision hingegen nicht zugelassen, muss Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH erhoben werden

Bei der Revision prüft der BFH, ob das vorherige Urteil des Finanzgerichts Rechtsfehler aufweist. Nicht geprüft werden dagegen die tatsächlichen Feststellungen: Das heißt, dass der BFH nicht mehr den Sachverhalt ermittelt, sondern bloß dessen rechtliche Bewertung vornimmt. Tatsachenfragen müssen daher spätestens beim Finanzgericht geklärt werden.

Voraussetzungen einer Revision

Urteil des Finanzgerichts

Zunächst muss ein vorheriges Urteil des Finanzgerichts ergangen sein. Die Finanzgerichtsbarkeit unterscheidet sich insofern von den übrigen Gerichtsbarkeiten, indem es keine weitere Instanz zwischen Finanzgericht und BFH gibt.

Zulassung der Revision

Das Finanzgericht muss in seinem Urteil die Revision ausdrücklich zugelassen haben. Hierzu ist es verpflichtet, wenn die Sache:

 

- entweder grundsätzliche Bedeutung hat

 

- oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes erfordert

 

- oder ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.

 

Hat das Finanzgericht die Revision nicht zugelassen, kann beim Bundesfinanzhof die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden.

Form & Frist

Die Revision muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils des Finanzgerichts schriftlich beim BFH eingelegt werden. Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils ist sie spätestens zu begründen.

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Bei der Einlegung der Revision beim BFH besteht Vertretungszwang. Das heißt, dass Sie sich für die Einlegung der Revision von einem Prozessbevollmächtigten vertreten lassen müssen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Nach Eingang der Revision und ihrer Begründung kommt es zu einem Austausch der Schriftsätze der Beteiligten. Daraufhin überprüft der zuständige Senat das Urteil des Finanzgerichts. In den seltensten Fällen kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Meist entscheidet der BFH hingegen im schriftlichen Verfahren. Die letztliche Entscheidung erfolgt grundsätzlich durch ein Urteil; nur wenn die Revision bereits unzulässig sein sollte, wird durch Beschluss entschieden.

Der BFH fällt das Urteil grundsätzlich vollumfänglich selbst. Müssen zur Beurteilung der Rechtslage allerdings noch weitere Tatsachenfeststellungen getroffen werden, verweist der BFH die Sache erneut an das Finanzgericht.

Auch wenn die Erfolgsaussichten einer Revision recht hoch sind, müssen Sie für das Verfahren Geduld mitbringen: Im Durchschnitt dauert die Revision fast zwei Jahre.

Nichtzulassungsbeschwerde

Hat das Finanzgericht die Revision nicht zugelassen, kann gegen diese Entscheidung eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden. Tatsächlich ist es sogar der Regelfall, dass das Finanzgericht die Revision nicht zulässt. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist erfolgreich, wenn das Finanzgericht zu Unrecht die Revision nicht zugelassen hat – also wenn die Revision nicht zugelassen wurde, obwohl einer der oben genannten Revisionsgründe vorlag. Eine gute Begründung und umfängliche Darlegung des Revisionsgrundes ist für den Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde essenziell.

Die Frist zur Erhebung der Nichtzulassungsbeschwerde beträgt einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils des Finanzgerichts.

Die Revision beim BFH im Überblick

Nach einer erfolglosen Klage vor dem Finanzgericht bleibt nur noch die Revision beim BFH. Ausgangspunkt hierbei ist die Frage, ob das Finanzgericht die Revision zugelassen hat oder nicht. Wenn nicht, ist Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH zu erheben. Ansonsten kann innerhalb eines Monats schriftlich von Ihrem Rechtsanwalt Revision beim BFH eingelegt werden. Dieser überprüft das vom Finanzgerichte gefasste Urteil erneut in rechtlicher Hinsicht. Die Erfolgsaussichten hierfür stehen nicht schlecht – fast die Hälfte aller beim BFH eingelegten Revisionen sind begründet.

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