

Rückstellung
Rückstellungen dienen dazu, zukünftige Verpflichtungen finanziell vorzubereiten, die zum Bilanzstichtag wahrscheinlich oder sicher sind, deren Höhe und/oder Fälligkeit jedoch ungewiss sind. Es handelt sich um finanzielle Vorsorgen, die ein Unternehmen bildet, um für zukünftige Kosten oder Verbindlichkeiten gerüstet zu sein. Gesetzliche Regelungen finden sich insbesondere in § 249 HGB und § 5 Abs.1 EstG.
Arten von Rückstellungen
Pensionsrückstellungen: Für zukünftige Rentenzahlungen an Mitarbeiter.
Steuerrückstellungen: Für noch nicht gezahlte Steuern, die aber bereits fällig sind.
Garantierückstellungen: Für zukünftige Garantieleistungen an Kunden.
Prozessrückstellungen: Für laufende oder bevorstehende Gerichtsverfahren.
Berechnung
Rückstellungen müssen so bemessen sein, dass sie die voraussichtlichen Kosten und Verbindlichkeiten realistisch abbilden. Dies erfordert eine sorgfältige Schätzung und Dokumentation. Eine zu hohe Rückstellung kann jedoch steuerliche Nachteile mit sich bringen, wenn sie vom Finanzamt nicht anerkannt wird.
Beispiel:
Ein Unternehmen erwartet, dass es aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens in den nächsten Jahren möglicherweise 50.000 Euro zahlen muss. Diese Summe wird als Rückstellung in der Bilanz berücksichtigt, auch wenn die genaue Höhe und der Zeitpunkt der Zahlung noch unklar sind.
