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Bankenviertel

Steuerbescheid

Ein Steuerbescheid ist ein offizielles Dokument, das von der Finanzbehörde ausgestellt wird und die Steuerpflicht einer Person oder eines Unternehmens festlegt. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen über die Berechnung der Steuerschuld oder des Steuererstattungsanspruchs. Gegen den Bescheid kann der Steuerpflichtige Einspruch einlegen (§335 AO).


Festsetzung der Steuer

Zu den für die Berechnung relevanten Einnahmen und Ausgaben gehören insbesondere alle steuerpflichtigen Einkünfte aus verschiedenen Quellen (z.B. Lohn, Gehalt, Mieteinnahmen, Kapitalerträge), aber auch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, sowie Sonderausgaben, also solche Aufwendungen, die steuerlich absetzbar sind (z.B. Spenden oder Krankheitskosten)

Die Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden Steuer ergibt sich aus der Summe der Einkünfte abzüglich der abzugsfähigen Kosten.

Die tatsächliche Steuerlast wird durch Anwendung des Steuertarifs auf die steuerpflichtigen Einkünfte berechnet. In Deutschland erfolgt dies nach dem progressiven Steuersystem, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt (§§ 32a, 33 EstG).

Bei der Berechnung werden von der Finanzbehörde mögliche Steuervorauszahlungen, eingehaltene Lohnsteuer und andere bereits geleistete Steuerzahlungen berücksichtigt.

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