Teileinkünfteverfahren
Das Teileinkünfteverfahren ist eine spezielle Methode zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen, die vor allem für Unternehmen und Selbstständige relevant ist. Es wird angewendet, um eine steuerliche Doppelbelastung zu vermeiden und bietet gleichzeitig steuerliche Vorteile. Geregelt ist es in § 3 Nr.40 EStG. Es betrifft Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wie z.B. Dividenden oder Veräußerungsgewinne, die im Rahmen eines Betriebs erwirtschaftet werden. Im Gegensatz zur Abgeltungssteuer, die pauschal 25% beträgt, wird beim Teileinkünfteverfahren nur 60% der Einkünfte steuerpflichtig. Das bedeutet, 40% der Einkünfte bleiben steuerfrei.
Relevanz
Unternehmer und Gesellschafter, die Einkünfte aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erzielen, sowie Selbstständige, die in ihrem Betrieb Erträge aus Beteiligungen einbringen.
Wie funktioniert das Teileinkünfteverfahren?
Zuerst werden die gesamten Einkünfte aus Beteiligungen ermittelt. Dies umfasst Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen.
Von diesen Einkünften werden 40% steuerfrei gestellt. Nur die verbleibenden 60% werden der Einkommensteuer unterworfen.
Im Gegenzug können auch nur 60% der damit zusammenhängenden Werbungskosten (wie z.B. Finanzierungskosten, Beratungskosten) steuerlich geltend gemacht werden.
Beispiel
Angenommen, ein Unternehmer erzielt eine Dividende von 10.000 Euro aus seiner Beteiligung an einer GmbH. Bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens sind 60% dieser Einkünfte, also 6.000 Euro, steuerpflichtig. Die verbleibenden 4.000 Euro bleiben steuerfrei. Entstehen im Zusammenhang mit der Beteiligung Kosten (z.B. Zinsen für einen Kredit), so können ebenfalls nur 60% dieser Kosten steuerlich berücksichtigt werden.
Vorteile
Ein Teil der Einkünfte bleibt steuerfrei, was zu einer geringeren Steuerlast führt.
Da Kapitalgesellschaften ihre Gewinne bereits auf Unternehmensebene versteuern, verhindert das Teileinkünfteverfahren eine erneute volle Besteuerung auf Gesellschafterebene.