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Bankenviertel

Ein-Prozent-Regelung

Bei der 1-Prozent-Regelung handelt es sich um eine alternative Möglichkeit zum Fahrtenbuch, private Fahrten mit dem Firmenwagen zu versteuern.


Hintergrund

In dem Fall, dass der Firmenwagen auch privat genutzt werden darf, entstehen für den Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Vorteile gegenüber denjenigen Arbeitnehmern, die kein Fahrzeug vom Arbeitgeber gestellt bekommen. Allerdings müssen auch privat genutzte Firmenwagen versteuert werden. Dabei kann auf die Möglichkeit der 1-Prozent-Regelung zurückgegriffen werden.

Auch für Selbstständige, die ihr Auto sowohl beruflich als auch privat nutzen, kann diese Regelung von Vorteil sein.

Die Privatnutzung des PKWs stellt im Rahmen der Steuererklärung eine Nutzungsentnahme dar, welche die Betriebseinnahmen erhöht.

Zu entscheiden ist zunächst, ob das Fahrzeug tatsächlich zum Betriebsvermögen zu zählen ist, oder nicht. Dies richtet sich nach der prozentualen Nutzung des Wagens. Wird der Wagen in weniger als 10% der Fälle für betriebliche Fahrten genutzt, handelt es sich um ein Privatfahrzeug, welches nicht ins Betriebsvermögen zählt. In dem Fall, dass das Fahrzeug in mehr als 50% der Fahrten betrieblich genutzt wird, handelt es sich um einen Dienstwagen, der dann zum Betriebsvermögen zu zählen und folglich eine Nutzungsentnahme darstellt.


Berechnung

Bei der 1-Prozent-Regelung wird pro Monat zu deinem Bruttoeinkommen 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Wagens dazu addiert. Durch diese Erhöhung des Bruttogehalts steigt der Steuersatz

Beispiel:

A verdient pro Monat 5000 € brutto und fährt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreise von 40.000€. Zwischen seiner Wohnung und seiner 1. Tätigkeitsstätte liegen 12 Kilometer.

1-Prozent-Regelung: 40.000€ x 1%= 400€

Besteuerung des Arbeitsweges: 40.000€ x 0,04 % x 12 Kilometer = 192€

Neuer monatlicher Bruttolohn: 5000€ + 400€ + 192€= 5592€

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