

Privateinlagen
Privateinlagen beziehen sich auf die Übertragung von Vermögenswerten aus dem Privatvermögen eines Unternehmens in das Betriebsvermögen seines Unternehmens. Dies kann in Form von Geld, Sachwerten oder immateriellen Gütern erfolgen.
Arten von Privateinlagen
-Bareinlagen: Hierbei wird Geld vom Privatkonto auf das Geschäftskonto überwiesen, bspw. um die Liquidität des Unternehmens zu sichern oder Investitionen zu tätigen.
-Sacheinlagen: Diese umfassen materielle Gegenstände wie Maschinen, Fahrzeuge oder Immobilien, die dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden; aber auch immaterielle Werte wie Patente oder Lizenzen können als Sacheinlagen gelten. Wichtig dabei ist, dass diese Einlagen einen betrieblichen Nutzen haben müssen.
-Nutzungsüberlassung: Hierbei bleibt das Eigentum beim Unternehmer, aber das Unternehmen darf die Güter nutzen. Beispielsweise die unentgeltliche Nutzung eines privat genutzten Fahrzeugs für betriebliche Zwecke.
-Dienstleistungen: In Personengesellschaften können Gesellschafter ihre Arbeitskraft als Einlage einbringen, beispielsweise durch unentgeltliche Geschäftsführung.
Steuerliche Behandlung
Privateinlagen beeinflussen den Gewinn des Unternehmens nicht, sind also steuerliche neutral. Sie erhöhen das Eigenkapital des Unternehmens, ohne dass dies zu einer Besteuerung führt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den Betriebseinnahmen, die aus dem operativen Geschäft stammen und steuerpflichtig sind.
Buchführung
Privateinlagen müssen korrekt im Privatkonto des Unternehmens verbucht werden, welches ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos darstellt, um Zweifeln an der korrekten Verbuchung der Betriebseinnahmen entgegenzuwirken.
Nutzen von Privateinlagen
Besonders nützlich sind Privateinlagen, um Startkapital bereitzustellen, Wachstum zu finanzieren oder Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Sie erlauben es, vorhandene private Ressourcen effektiv für das Unternehmen einzusetzen und so das finanzielle Fundament zu stärken.
