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Bankenviertel

Verdeckte Gewinnausschüttung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter Vorteile gewährt, die ein fremder Dritter unter gleichen Bedingungen nicht erhalten hätte. Diese Vorteile werden nicht offiziell als Dividende oder Gewinnausschüttung ausgewiesen, sondern fließen dem Gesellschafter auf andere Weise zu. Das Ziel solcher verdeckten Ausschüttungen ist oft die Steuerersparnis. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 8 Abs.3 KStG. Danach sind verdeckte Gewinnausschüttungen steuerlich nicht abzugsfähig und erhöhen das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft.


Beispiele

Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein überhöhtes Gehalt bezieht, das nicht dem entspricht, was ein externer Geschäftsführer verdienen würde.

Wenn ein Gesellschafter ein Fahrzeug der Gesellschaft unentgeltlich privat nutzt, ohne dass diese Nutzung ordnungsgemäß versteuert wird.

Wenn die Gesellschaft überhöhte Mieten für Immobilien zahlt, die einem Gesellschafter gehören.


Erkennung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Finanzbehörden prüfen Geschäftsvorfälle auf ihre Angemessenheit. Dabei wird ein sogenannter Fremdvergleich angestellt: Es wird untersucht, ob ein unabhängiger Dritter unter den gleichen Bedingungen ähnliche Vorteile erhalten hätte. Falls dies nicht der Fall ist, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.


Steuerliche Konsequenzen

Auf Ebene der Gesellschaft: Die verdeckte Gewinnausschüttung erhöht das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft, da die entsprechenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.

Auf Ebene des Gesellschafters: Die erhaltenen Vorteile werden beim Gesellschafter wie Dividenden behandelt und unterliegen der Kapitalertragsteuer.


Beispiel zur Verdeutlichung

Stellen Sie sich vor, eine GmbH zahlt ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Jahresgehalt von 200.000 Euro, während ein vergleichbarer externer Geschäftsführer nur 100.000 Euro erhalten würde. Die überhöhten 100.000 Euro stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Die GmbH kann diese 100.000 Euro nicht als Betriebsausgabe abziehen, und der Gesellschafter muss sie wie eine Dividende versteuern.


Vermeidung von verdeckten Gewinnausschüttungen

Angemessene Vertragsgestaltung: Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollten stets einem Fremdvergleich standhalten.

Dokumentation: Geschäftsvorfälle und deren Angemessenheit sollten gut dokumentiert werden.

Steuerliche Beratung: Regelmäßige Beratung durch einen Steuerexperten kann helfen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden

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