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Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Wertermittlung von Immobilien, die sowohl im Steuerrecht als auch im Immobilienbereich Anwendung findet. Es basiert auf dem Vergleich ähnlicher Objekte und deren Verkaufspreise, um den Marktwert einer Immobilie zu bestimmen. Gesetzliche geregelt wird dies in § 183 BauGB und § 13 ImmoWertV.


Wie funktioniert das Vergleichswertverfahren?

Es werden Immobilien ausgewählt, die in Lage, Größe, Alter, Ausstattung und Zustand der zu bewertenden Immobilie möglichst ähnlich sind.

Die Verkaufspreise dieser Vergleichsobjekte werden analysiert und auf die bewertende Immobilie übertragen.

Unterschiede zwischen den Vergleichsobjekten und der zu bewertenden Immobilie werden durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt. Faktoren wie besondere Lagevorteile oder -nachteile, abweichende Ausstattungen oder Bauzustände werden hier einbezogen.

Der Vergleichswert der Immobilie ergibt sich aus den angepassten Verkaufspreisen der Vergleichsobjekte.


Beispiel

Angenommen, Sie möchten den Wert einer Eigentumswohnung ermitteln. Sie finden drei vergleichbare Wohnungen, die kürzlich verkauft wurden. Die Verkaufspreise dieser Wohnungen betragen 200.000 Euro, 210.000 Euro und 220.000 Euro. Nach Berücksichtigung kleiner Unterschiede (z.B. bessere Ausstattung oder leicht andere Lage) passt der Gutachter die Preise an und errechnet einen Durchschnittspreis. Dieser angepasste Durchschnittspreis dient als Grundlage für den Wert Ihrer Wohnung.


Vorteile

Da das Verfahren auf tatsächlichen Verkaufspreisen basiert, spiegelt es die aktuellen Marktverhältnisse wider.

Die Methode ist transparent und nachvollziehbar, da reale Transaktionen als Basis dienen.

Das Verfahren ist relativ einfach durchzuführen und erfordert keine komplexen Berechnungen.


Anwendungsbereiche

Immobilienkauf und -verkauf: Zur Ermittlung eines fairen Kauf- oder Verkaufspreises.

Steuerliche Bewertung: Zur Festsetzung von Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Immobilienübertragungen.

Gerichtsgutachten: In Rechtsstreitigkeiten zur objektiven Wertermittlung von Immobilien.

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