

Kraftfahrzeugsteuer
Mit der Kraftfahrzeugsteuer wird eine Steuer auf das Halten von Kraftfahrzeugen erhoben. Dadurch soll einen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte, Straßenbau und Umweltschutz geleistet werden.
Gegenstand der Kraftfahrzeugsteuer
Der Kraftfahrzeugsteuer bezieht sich vor allem inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Steuerpflichtige sind dabei die Personen, für die das Fahrzeug zugelassen ist. Auch ausländische Fahrzeuge können unter Umständen der Kfz-Steuer unterliegen, wobei dann die Person, die das Fahrzeug im Inland benutzt, die Kfz-Steuer entrichten muss. Außerdem kann die Kraftfahrzeugsteuer gegebenenfalls bei der Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und roten Kennzeichen sowie bei der widerrechtlichen Benutzung von Fahrzeugen anfallen.
Ausnahmen von der Besteuerung
Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Kraftfahrzeugsteuer (§ 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes). Darunter fallen etwa Fahrzeuge, die ausschließlich und erkennbar zur Straßenreinigung eingesetzt werden, Fahrzeuge die Behörden zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben dienen, Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen für den humanitären Hilfsgütertransport in das Ausland sowie bestimmte landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge.
Bemessungsgrundlage und Tarife
Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer richtet sich je nach Fahrzeugtyp nach unterschiedlichen Kriterien, in erster Linie jedoch nach Hubraum, Gewicht, Schadstoff- und Geräuschemissionen.
Strafen und Sanktionen
Die Nichtzahlung der Kraftfahrzeugsteuer kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern, Zwangsstillegung oder Entzug der Zulassung. Es ist daher wichtig, die fälligen Beträge fristgerecht zu entrichten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
