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Abgabenordnung

Die Abgabenordnung ist das zentrale Gesetz des deutschen Steuerrechts. Sie enthält grundsätzliche Regelungen zu allen Steuern und Abgaben und wird daher auch als „Mantelgesetz“ oder „Steuergrundgesetz“ bezeichnet. Die konkreten Vorschriften zu den einzelnen Steuern und Abgaben sind jedoch nicht in der Abgabenordnung selbst, sondern in speziellen Gesetzen zu finden.


Die Abgabenordnung ist 1977 als Nachfolger der Reichsabgabenordnung in Kraft getreten. Sie ist dabei in neun Teile gegliedert:


- 1. Teil: Einleitende Vorschriften (§ 1 bis § 32j)

- 2. Teil: Steuerschuldrecht (§ 33 bis § 77)

- 3. Teil: Allgemeine Verfahrensvorschriften (§ 78 bis § 133)

- 4. Teil: Durchführung der Besteuerung (§ 134 bis 217)

- 5. Teil: Erhebungsverfahren (§ 218 bis § 248)

- 6. Teil: Vollstreckung (§ 249 bis § 346)

- 7. Teil: Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (§ 347 bis § 368)

- 8. Teil: Straf- und Bußgeldvorschriften (§ 369 bis 412)

- 9. Teil: Schlussvorschriften (§ 413 bis § 415)

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