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Bankenviertel

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Der Foreign Account Tax Compliance Act (Abkürzung: FATCA) ist ein Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland, das den Austausch steuerrelevanter Informationen in Finanzangelegenheit und die Vermeidung von Steuerhinterziehung bezweckt.


Umsetzung in Deutschland

Das FATCA-Abkommen wurde in Deutschland über die FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV) umgesetzt. Zuständig für Erstattung und Empfang von Meldungen im Rahmen von FATCA ist in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Liegen gewisse Anhaltspunkte für die steuerliche Ansässigkeit in den USA vor, müssen Bankkunden gegenüber ihrem Finanzinstitut eine Selbstauskunft über weitere relevante Daten geben. Die Banken sind zur Meldung dieser Daten an das Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet.


Datenerhebung

Zu den in Rahmen von FATCA erhobenen Daten zählen unter anderem:


- Name, Anschrift und US-amerikanische Steueridentifikationsnummer


- Kontonummer


- Das meldende Finanzinstitut


- Kontostand und Kontowert


Hintergrund

Die Vereinigten Staaten von Amerika nehmen nicht am international anerkannten Common-Reporting-Standard teil. Allerdings haben die USA mit einer Vielzahl einzelner Staaten eigene Abkommen geschlossen, die dem Common-Reporting-Standard ähnlich sind.

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