

Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Form der Besteuerung von Einkommen, bei der die Steuer direkt an der Quelle, also bei der Auszahlung des Einkommens, einbehalten wird. Im Folgenden werden die Grundlagen und Besonderheiten der Quellensteuer näher erläutert.
Definition und Funktionsweise
Quellensteuern werden von der zuständigen Stelle (z.B. Arbeitgeber oder Finan-zinstitut) direkt an das Finanzamt abgeführt, ohne dass der Steuerpflichtige selbst die Steuer zahlen muss.
Quellensteuern
In Deutschland sind verschiedene Steuern Quellensteuern. Am wohl bekanntestens ist die Lohnsteuer: Diese wird nicht erst vom ausbezahlten Gehalt des Arbeitneh-mers abgeführt, sondern direkt beim Arbeitgeber einbehalten (§ 41a des Einkom-menssteuergesetzes). Auch die Kapitalertragssteuer, die Bauabzugssteuer oder die Aufsichtsratssteuer sind derlei Quellensteuern.
