

Rabattfreibetrag
Der Rabattfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der bestimmte geldwerte Vorteile abdeckt, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten. Im Folgenden werden die Grundlagen und Besonderheiten des Rabattfreibetrags näher erläutert.
Hintergrund
Hintergrund der steuerlichen Regelungen zum Rabattfreibetrag ist, dass nicht nur der bloße Arbeitslohn als steuerliche Einnahme gilt, sondern darüber hinaus auch weitere geldwerte Vorteile. Bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Leistungen vergünstigt an – was in der Praxis weit verbreitet ist – müssten die Arbeitnehmer diese geldwerten Vorteile bei der Besteuerung ihres Lohns berücksichtigen. Der Rabattfreibetrag soll dazu dienen, diese Problemstellung zu vereinfachen und eine praxistaugliche Besteuerung zu ermöglichen.
Definition und Funktionsweise
Der Rabattfreibetrag ermöglicht es Arbeitnehmern, geldwerte Vorteile wie Sachbe-züge oder Rabatte von ihrem Arbeitgeber bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu erhalten. Diese Vergünstigungen werden nicht in vollem Umfang der Einkom-mensteuer unterworfen, sondern nur bis zur Höhe des Rabattfreibetrags. In der Praxis sind derartige Mitarbeiterrabatte bei fast allen Unternehmen zu beobachten, etwa wenn Restaurantangestellte vergünstigte Mahlzeiten erhalten oder Verkäufer „Prozente“ auf die vom Unternehmen angebotenen Waren erhalten.
Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Rabattfreibetrags
Der Rabattfreibetrag gilt für geldwerte Vorteile, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält. Die Höhe des Rabattfreibetrags ist gesetzlich festgelegt und beträgt derzeit 4 % des üblichen Endpreises, wobei ein insgesamter Freibetrag in Höhe von 1.080,00 € pro Kalenderjahr besteht. Für Vergünstigungen, die diesen Betrag übersteigen, muss der Arbeitnehmer den darüber hinausgehenden Wert versteuern. Der Rabattfreibetrag findet Anwendung auf eine Vielzahl von geldwerten Vorteilen, einschließlich Mitarbeitervergünstigungen, Sachbezügen oder Rabatten auf Produkte oder Dienstleistungen des Arbeitgebers.
