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Bankenviertel

Niederschlag von Steuern

Der Niederschlag von Steuern ist ein Verfahren, bei dem die Finanzbehörden auf die Eintreibung einer Steuerforderung vorübergehend verzichten. Dies geschieht, wenn die Aussicht auf eine erfolgreiche Beitreibung der Steuern gering ist, jedoch noch die Möglichkeit besteht, dass sich die finanziellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zukünftig verbessern. Gesetzliche Regelungen finden sich insbesondere in § 261 AO.


Voraussetzungen für den Niederschlag

Es muss absehbar sein, dass die Steuerforderung in absehbarer Zeit nicht beitreibbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Steuerpflichtige zahlungsunfähig ist und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen Aussicht auf Erfolg haben.

Die Kosten der Beitreibung dürfen nicht in einem unangemessenen Verhältnis zur Höhe der Steuerforderung stehen. Dies kann beispielsweise bei sehr geringen Forderungen der Fall sein, bei denen die Vollstreckungskosten höher wären als die einzutreibende Steuer.

Ein Niederschlag bedeutet nicht den endgültigen Verzicht auf die Steuerforderung. Sobald sich die finanzielle Lage des Steuerpflichtigen verbessert, kann die Forderung wieder aufleben und eingefordert werden.


Unterschied zur Stundung und Erlass

Stundung: Hierbei wird die Fälligkeit einer Steuerforderung hinausgeschoben. Der Steuerpflichtige erhält mehr Zeit, um seine Zahlungspflichten zu erfüllen, jedoch bleibt die Forderung bestehen.

Erlass: Beim Erlass verzichtet die Finanzbehörde endgültig auf die Steuerforderung. Dies geschieht häufig aus Billigkeitsgründen, wenn die Einziehung der Steuern eine unbillige Härte für den Steuerpflichtigen darstellen würde.


Vorteile für den Steuerpflichtigen

Ein Niederschlag kann dem Steuerpflichtigen eine vorübergehende finanzielle Entlastung verschaffen, ohne dass die Steuerforderung endgültig erlassen wird. Dies gibt ihm die Möglichkeit, seine wirtschaftliche Situation zu stabilisieren, bevor er die ausstehenden Steuern bezahlt.

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