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Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer (Abkürzung: EUSt) ist eine Steuer, die für das Einführen von Waren aus einem Staat, der kein EU-Mitgliedstaat ist, erhoben wird.


Umfang

Die Einfuhrumsatzsteuer kann mit der bei Leistungen im Inland anfallenden Umsatzsteuer verglichen werden. Grundsätzlich beträgt der Einfuhrumsatzsteuersatz ebenfalls 19 %, wobei auch hier einige Ausnahmen bestehen. Bei Lebensmitteln, Genussmitteln, Büchern oder Kunstgegenständen besteht zum Beispiel ein Steuersatz von 7 %.


Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dieser Zollwert kann von dem bloßen Kaufpreis für die Ware abweichen, wenn etwa zum Kaufpreis für die Ware noch ausländische Steuern, Transport- oder Versandkosten hinzukommen.


Freibetrag

Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn sich der Betrag der zu zahlenden Steuer auf weniger als 1,00 € beläuft.


Vorsteuerabzug bei Einfuhrumsatzsteuer

Wurde bei der Einführung von Waren in die Bundesrepublik Einfuhrumsatzsteuer gezahlt, kann der Betrag grundsätzlich im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend gemacht werden.

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