

Geldwerter Vorteil
Geldwerter Vorteil
Der Geldwerte Vorteil (auch: Sachleistung oder Sachbezug) ist eine Form der Vergütung, die in nicht in Geld ausgezahlt wird. Im Grundsatz ist der geldwerte Vorteil zu besteuern; allerdings gelten je nach Art des geldwerten Vorteils einige Sonderregeln.
Freibetrag
Bei geldwerten Vorteilen besteht derzeit (2023) eine Freigrenze in Höhe von monatlich 50,00 €.
Firmenwagen
Auch die private Nutzung des Firmenwagens stellt einen zu versteuernden geldwerten Vorteil dar. Ob für die Besteuerung die pauschale Besteuerung (1 % des Inlands-Listenpreises) oder eine Besteuerung nach Nutzungsermittlung durch das Fahrtenbuch gewählt wird, hängt vom Einzelfall ab. Prinzipiell kann gilt, dass sich die Abrechnung über ein Fahrtenbuch eher lohnt, je größer der betriebliche Nutzungsanteil des Firmenwagens ist.
Fahrtkostenzuschuss
Arbeitgeber können ihren Angestellten für den mit dem Privatfahrzeug gefahrenen Arbeitsweg einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von bis zu 0,30 € pro Kilometer zur Verfügung stellen. Für den Fahrtkostenzuschuss wird in der Regel Lohnsteuer in Höhe von pauschal 15 % fällig
Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitgeber können bis zu 7.008,00 € jährliche lohnsteuerfrei zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter beisteuern, wenn diese in eine
- eine Pensionskasse,
- einen Pensionsfonds oder
- eine Direktversicherung
eingezahlt wird (Stand: 2023).
Arbeitgeberdarlehen
Auch Arbeitgeberdarlehen können einen geldwerten Vorteil darstellen. Hierbei stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Kredite zur Verfügung. Bei einer Kreditvergabe zum marktüblichen Zins besteht kein lohnsteuerpflichtiger Zinsvorteil für die Angestellten. Bei einer Kreditvergabe unter dem marktüblichen Zins stellt der Zinsvorteil den zu versteuernden geldwerten Vorteil dar. Abgabenfrei sind Zinsersparnisse bei Kleindarlehen (bis zu 2.600,00 €).
