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Bankenviertel

Privatentnahmen

Privatentnahmen beschreiben den Vorgang, bei dem Vermögenswerte aus dem Betriebsvermögen eines Unternehmens für private Zwecke entnommen werden. Dies kann in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen geschehen.


Arten von Privatentnahmen

-Geldentnahme: Bei der Entnahme von Geld vom Geschäftskonto auf das private Konto des Unternehmens wird das Betriebsvermögen reduziert, beeinflusst aber nicht den Gewinn des Unternehmens und ist das steuerlich neutral.

-Sachentnahme: Hierbei entnimmt der Unternehmer materielle Güter aus dem Betriebsvermögen, wie zB ein Auto, Büroausstattung oder Waren. Diese Entnahmen müssen zu ihrem aktuellen Marktwert verbucht werden. Werden Waren entnommen, die sonst verkauft würden, muss die Umsatzsteuer abgeführt werden.

-Nutzungsentnahme: Die Nutzungsentnahme betrifft die private Nutzung von betrieblichen Gegenständen, z.B. die Nutzung eines Firmenwagens für private Fahrten.

-Leistungsentnahme: Dies passiert, wenn betriebliche Dienstleistungen privat genutzt werden, zB. Wenn ein Unternehmer Mitarbeiter seines Betriebs für private Arbeiten einsetzt. Der Wert dieser Dienstleistungen muss ebenfalls als Privatentnahme verbucht werden.


Steuerliche Behandlung

Privatentnahmen sind grundsätzlich erfolgsneutral; die beeinflussen den Gewinn des Unternehmens also nicht direkt. Bei der Entnahme von Geld muss der Unternehmer dieses jedoch in seiner privaten Einkommenssteuererklärung angeben, da es sein Privatvermögen erhöht.

Hingegen müssen Unternehmer bei Sach- und Leistungsentnahmen darauf achten, dass sie die entsprechenden Werte korrekt erfassen und versteuern. Bspw muss die Umsatzsteuer auf entnommene Waren abgeführt werden und bei der Entnahme von Gebrauchsgütern woe Fahrzeugen kann es zur Aufdeckung stille Reserven kommen, was den buchhalterischen Gewinn beeinflussen.


Berechtigte

Privatentnahmen sind hauptsächlich in Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie GbRs und KGs zulässig. In Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs sind Privatentnahmen hingegen nicht erlaubt. Hier würden solche als verdeckte Gewinnausschüttungen betrachtet und entsprechend besteuert.

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