

Gemeinnützige GmbH (gGmbH)
Gemeinnützige GmbH
Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die dem Gemeinnützigkeitsrecht unterliegt.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Rechtsform für eine juristischen Person. Die Anteilseigner der GmbH werden Gesellschafter genannt. Die Vertretung der GmbH obliegt ihrem Geschäftsführer. Die GmbH zeichnet sich im Gegensatz zu den Personengesellschaften dadurch aus, dass die Gesellschafter in der Regel nicht persönlich haften.
Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit einer GmbH ändert an der Rechtsform der Gesellschaft nichts. Vielmehr ist mit dem Merkmal der Gemeinnützigkeit die steuerliche Behandlung der Gesellschaft gemeint. Hier bestehen einige Vorteile gegenüber einer nicht-gemeinnützigen GmbH:
- Steuerbefreiung
Die gemeinnützige GmbH ist von der Zahlung der Körperschafts- und der Gewerbesteuer befreit.
- Spenden
Die gGmbH darf Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen. Damit kann der Spender die Spenden im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen.
- Reduzierter Umsatzsteuersatz
In vielen Fällen gilt für gemeinnützige GmbHs nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %.
Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit
Damit die Gesellschaft als gemeinnützig gilt müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die GmbH muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen
- Der Unternehmensgegenstand muss zur Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks dienen
- Der Zweck muss selbstlose, unmittelbar und ausschließlich verfolgt werden.
- Gewinne dürfen an die Gesellschafter in der Regel nicht ausgeschüttet werden.
- Die Satzung muss einen Begünstigten nennen, der im Falle der Auflösung oder Aberkennung der Gemeinnützigkeit das Gesellschaftsvermögen erhält.
