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Bankenviertel

Teilbetrieb

Teilbetrieb

Ein Teilbetrieb ist ein rechtlich und wirtschaftlich eigenständiger Teil eines Unternehmens, der für sich allein betrachtet einen operativen Geschäftsbetrieb darstellt. Im Steuerrecht spielt der Begriff des Teilbetriebs insbesondere bei der steuerlichen Behandlung von Unternehmensumstrukturierungen, Betriebsverkäufen und -aufspaltungen eine bedeutende Rolle. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 16 Abs.1 Nr.1 EstG und § 15 UmwStG.


Merkmale

Der Teilbetrieb muss eine eigenständige Organisation innerhalb des Unternehmens haben, einschließlich eigener Verwaltung und Ressourcen.

Er sollte in der Lage sein, seine Geschäfte unabhängig vom restlichen Unternehmen zu führen und eigene Gewinne zu erwirtschaften.

Zudem sollte er eine geschlossene betriebliche Einheit darstellen, die für sich genommen einen selbstständigen Betrieb bilden könnte.


Bedeutung im Steuerrecht

Steuerliche Begünstigung bei Betriebsveräußerung z.B. kann der Freibetrag gem. § 16 EstG oder die ermäßigte Besteuerung in Anspruch genommen werden. Bei einer Aufspaltung des Unternehmens kann die Übertragung eines Teilbetriebs steuerneutral erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach § 15 UmwStG erfüllt sind. Da der Teilbetrieb gewerbesteuerrechtlich als eigenständige Einheit behandelt wird, kann dies Auswirkungen auf die Berechnung der Gewerbesteuer haben.


Beispiele

Ein Unternehmen, das sowohl Produktions- als auch Vertriebsaktivitäten betriebt, kann diese Bereiche als separate Teilbetriebe ausweisen.

Ein Einzelhandelsunternehmen mit mehreren Filialen kann jede Filiale als eigenständigen Teilbetrieb führen, sofern sie die Kriterien der organisatorischen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit erfüllen.

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