

Steuerfestsetzung
Die Steuerfestsetzung ist ein amtlicher Vorgang, bei dem das Finanzamt die Höhe der zu zahlenden Steuern für einen bestimmten Zeitraum festlegt. Dies geschieht auf Grundlage der vom Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärungen und den geltenden Steuergesetzen. Gesetzlich geregelt ist dies insbesondere in § 155 AO bis § 165 AO.
Ablauf der Steuerfestsetzung
Einreichung der Steuererklärung: Der Steuerpflichtige reicht seine Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Prüfung der Steuererklärung: Das Finanzamt prüft die Angaben in der Steuererklärung und vergleicht sie mit den vorliegenden Daten.
Berechnung der Steuer: Das Finanzamt berechnet auf Basis der Steuererklärung und der gesetzlichen Bestimmungen die zu zahlende Steuer.
Erstellung des Steuerbescheids: Das Finanzamt erstellt einen Steuerbescheid, der die festgesetzte Steuer und die Berechnungsgrundlagen enthält.
Zustellung des Steuerbescheids: Der Steuerbescheid wird dem Steuerpflichtigen zugestellt.
Rechtsbehelfe gegen die Steuerfestsetzung
Wenn ein Steuerpflichtiger mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Zustellung des Steuerbescheids Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden und begründet sein.
Beispiel:
Ein Steuerpflichtiger erhält einen Steuerbescheid, in dem eine Einkommensteuer von 5.000 Euro festgesetzt wird. Er ist der Ansicht, dass bestimmte Werbungskosten nicht korrekt berücksichtigt wurden und legt daher Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.
