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Stille Rücklagen

Stille Rücklagen, auch als stille Reserven bezeichnet, sind Vermögenswerte eines Unternehmens, die in der Bilanz nicht vollständig ausgewiesen werden. Diese Rücklagen entstehen durch eine bewusste oder unbewusste Unterbewertung von Vermögenswerten oder durch die Überbewertung von Verbindlichkeiten. Im Steuerrecht spielen stille Rücklagen eine wichtige Rolle, da sie das tatsächliche wirtschaftliche Potenzial eines Unternehmens beeinflussen können. Die wesentlichen Normen sind § 253 HGB und § 6 EstG.


Entstehung Stiller Rücklagen

Stille Rücklagen entstehen durch verschiedene Bilanzierungs- und Bewertungsansätze:

Unterbewertung von Vermögenswerten: Wenn beispielsweise Grundstücke oder Gebäude zu historischen Anschaffungskosten in der Bilanz geführt werden, obwohl ihr tatsächlicher Marktwert gestiegen ist, entsteht eine stille Reserve.

Überbewertung von Verbindlichkeiten: Werden Rückstellungen höher angesetzt als die tatsächlich zu erwartende Belastung, entsteht ebenfalls eine stille Reserve.

Niedrige Abschreibungen: Durch geringere Abschreibungen auf Anlagevermögen können stille Reserven entstehen, da die Vermögenswerte in der Bilanz höher bewertet werden, als es ihrem tatsächlichen Wertverfall entspricht.


Bedeutung und Nutzen Stillen Rücklagen

Sie bieten eine finanzielle Pufferfunktion und erhöhen die Stabilität des Unternehmens in Krisenzeiten.

Durch die gezielte Bildung stiller Rücklagen kann die Steuerlast reduziert werden, da sie den ausgewiesenen Gewinn mindern.

Unternehmen können stille Rücklagen nutzen, um in ertragsschwachen Jahren Gewinne zu erhöhen, indem sie die Reserven auflösen.


Auflösung und Besteuerung Stillen Rücklagen

Die Auflösung stiller Rücklagen führt zu einem steuerpflichtigen Gewinn. Dies kann unter verschiedenen Umständen geschehen:

Veräußerung von Vermögenswerten: Beim Verkauf eines unterbewerteten Vermögensgegenstandes wird die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufserlös als Gewinn realisiert und ist steuerpflichtig.

Bilanzänderungen: Bei einer Anpassung der Bewertungsgrundlagen in der Bilanz, beispielsweise durch eine Neubewertung von Vermögenswerten, werden stille Reserven aufgedeckt.

Die steuerliche Behandlung der Auflösung stiller Rücklagen erfolgt nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Körperschaftsteuergesetzes (KStG).

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