

Steuervoranmeldung
Eine Steuervoranmeldung ist ein Instrument der Finanzbehörden, um die Steuern, die von Unternehmen und Selbstständigen zu zahlen sind, regelmäßig im Voraus zu erfassen und abzurechnen. Diese Voranmeldungen betreffen in der Regel die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer. Sie dienen der Liquiditätssicherung des Staates und der besseren Planbarkeit für Unternehmen.
Gesetzliche Grundlagen und Fristen
Die Häufigkeit der Umsatzsteuer-Voranmeldung (§18 UstG) ist abhängig von der Höhe der Steuerlast. Unternehmen mit einer Umsatzsteuerschuld von mehr als 7.500€ im Vorjahr müssen monatlich die Umsatzsteuer voranmelden. Unternehmen mit einer Umsatzsteuerschuld zwischen 1.000 und 7.500€ im Vorjahr nur vierteljährlich und solche mit weniger als 1.000€ im Vorjahr nur jährlich.
Auch bei der Lohnsteuer-Anmeldung (§41a EstG) richtet sich die Häufigkeit der Anmeldungen nach der Höhe der abzuführenden Steuer. Eine monatliche Anmeldung ist nötig, wenn die Lohnsteuer im Vorjahr mehr als 5.000€ betrug. Zwischen 1.800 und 5.000€ ist eine vierteljährliche Anmeldung und bei weniger als 1.080€ eine jährliche Anmeldung nötig. Diese Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums elektronisch beim Finanzamt eingereicht werden.
Berechnung
Zunächst sind die steuerpflichtigen Einnahmen zu ermitteln. Anschließend wir die abziehbare Vorsteuer, die das Unternehmen selbst für Lieferungen und Leistungen bezahlt hat, berechnet. Die Zahllast ergibt sich aus der Differenz zwischen der Umsatzsteuer und der abziehbaren Vorsteuer.
Die Lohnsteuer wird auf Basis der Bruttoarbeitslöhne der Arbeitnehmer berechnet. Diese berechnete Lohnsteuer behält der Arbeitgeber ein und führt sie an das Finanzamt ab.
