

Lohnsteuerbefreiung
Eine Lohnsteuerbefreiung bedeutet, dass bestimmte Einkünfte oder Vergünstigungen, die ein Arbeitnehmer erhält, von der Lohnsteuer befreit sind. Diese Befreiungen sind gesetzlich geregelt und sollen bestimmte Ausgaben oder wirtschaftliche Situationen steuerlich entlasten. Die rechtlichen Regelungen finden sich insbesondere in den §§ 3, 3b,c des EStG.
Häufige Beispiele für Lohnsteuerbefreiungen
Zuschläge, die ein Arbeitnehmer für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit erhält, sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerfrei. Diese Regelung soll die besonderen Belastungen durch unregelmäßige Arbeitszeiten kompensieren (§ 3b EStG).
Erstattungen, die der Arbeitgeber für beruflich veranlasste Reisen zahlt, sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Dies betrifft Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten (§ 3 Nr. 13 und 16 EStG).
Zuschüsse des Arbeitgebers zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (§ 3 Nr. 33 EStG).
Beiträge, die der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge leistet, sind bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerfrei. Diese Regelung soll die private Altersvorsorge fördern und unterstützen (§ 3 Nr. 63 EStG).
Wie kann man Lohnsteuerbefreiungen nutzen?
Um von Lohnsteuerbefreiungen zu profitieren, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Nachweise erbringen. Es empfiehlt sich, mit dem Arbeitgeber und einem Steuerberater zu sprechen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Befreiungen korrekt angewendet werden.
