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Bankenviertel

Kapitalertragssteuer


Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer, die auf Kapitalerträge von Privatpersonen nach den §§ 43 ff. des Einkommenssteuergesetzes erhoben wird. Offiziell heißt die Kapitalertragssteuer jedoch Abgeltungssteuer. Die oftmals synonyme Verwendung beider Begriffe geht auf den Vorgänger der heutigen Abgeltungssteuer zurück, der bis 2009 als Kapitalertragssteuer bezeichnet wurde.


Abgeltungssteuer als Quellensteuer

Die Kapitalertragssteuer (im Folgenden nur noch: Abgeltungssteuer) ist eine soge-nannte Quellensteuer. Das heißt, dass die Steuer direkt in der Quelle (z.B. Bank, Fonds, Versicherung) einbehalten und abgeführt wird. Die Angabe von Kapitalerträ-gen in der Einkommenssteuererklärung ist damit nicht mehr verpflichtend.


Höhe der Abgeltungssteuer

Der Abgeltungssteuersatz beträgt pauschal 25 %, wobei gegebenenfalls Kirchen-steuer und Solidaritätszuschlag hinzukommen.


Kapitalerträge

Zu den Kapitalerträgen werden unter anderem Folgende Erträge gezählt:


- Zinsen von Girokonten, Sparbüchern usw.

- Aktiendividenden

- Sonstige Dividenden (zum Beispiel aus Genossenschaftsanteilen)

- Erträge aus Derivaten

- Differenzen aus Wertpapierkäufen und -Verkäufen


Kapitalerträge in der Einkommenssteuererklärung

Kapitalerträge werden unmittelbar an der Quelle einbehalten und gezahlt, sodass sie nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung ausgeführt werden müssen. Die Angabe von Kapitalerträgen in der Einkommenssteuererklärung ist damit grund-sätzlich nicht mehr verpflichtend, wenn auf sie bereits Abgeltungssteuer gezahlt wurde.

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