

Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung ist eine Form der Besteuerung beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen. Die Differenzbesteuerung bedeutet, dass nur die Differenz zwischen dem Ankaufspreis und dem Wiederverkaufspreis besteuert wird.
Hintergrund
Ein Problem besteht nämlich, wenn ein Wiederverkäufer die Sache vom ursprünglichen Verkäufer kauft und dieser keine Umsatzsteuer schuldete. Dann müsste der umsatzsteuerpflichtige Wiederverkäufer die Umsatzsteuer auf den vollen Wiederverkaufspreis entrichten, ohne beim Ankauf zum Vorsteuerabzug berechtigt gewesen zu sein.
Beispiel:
Privatmann P verkauft an Unternehmen U eine Sache zum Preis von 50,00 €. Als Privatmann muss er die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % (= 9,50 €) nicht abführen. Dementsprechend kann auch das Unternehmen U den Betrag von 9,50 € nicht im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen.
Verkauft das Unternehmen U die Sache jedoch zu einem Preis von 100,00 € weiter, wäre es zur Zahlung der Umsatzsteuer auf den vollen Kaufpreis (= 19,00 €) verpflichtet.
Nach der Differenzbesteuerung ist das Unternehmen U allerdings nur zur Zahlung der Umsatzsteuer auf den Differenzbetrag (19 % von 50,00 € = 9,50 €) verpflichtet.
Der Steuerpflichtige wird durch die Differenzbesteuerung also so gestellt, als ob er schon den Kauf der Ware im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend gemacht hätte.
Voraussetzungen der Differenzbesteuerung
Eine Differenzbesteuerung ist nur möglich bei
- dem Wiederverkauf beweglicher Sachen,
- die aus der Europäischen Union stammen und
- dem Unternehmen entgeltlich geliefert wurden,
- wobei der Ankauf nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte.
