

Lohnsteueraußenprüfung
Eine Lohnsteueraußenprüfung ist eine Überprüfung durch das Finanzamt, bei der die korrekte Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber kontrolliert wird. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Staat erfüllt werden und kein Lohnsteuerbetrug vorliegt. Hier erfahren Sie alles Wichtige über den Ablauf, die gesetzlichen Grundlagen und wie Sie sich optimal vorbereiten können. Gesetzlich geregelt ist die Lohnsteueraußenprüfung in den §§ 193 ff. der AO, sowie in § 42f des EStG.
Ablauf einer Lohnsteueraußenprüfung
Ankündigung der Prüfung:
Die Prüfung wird in der Regel schriftlich angekündigt. Das Finanzamt teilt dem Arbeitgeber den Prüfungszeitraum und den Prüfungsbeginn mit. Die Ankündigungsfrist beträgt meist zwei Wochen.
Vorbereitung:
Der Arbeitgeber sollte alle relevanten Unterlagen bereithalten, dazu gehören Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Steueranmeldungen und Buchhaltungsunterlagen.
Durchführung:
Ein Prüfer des Finanzamts kommt ins Unternehmen und überprüft die Unterlagen. Dabei kann er Fragen stellen und zusätzliche Dokumente anfordern. Der Prüfer achtet besonders auf die korrekte Berechnung und Abführung der Lohnsteuer.
Abschlussbesprechung:
Nach der Prüfung erfolgt eine Besprechung, in der der Prüfer seine Feststellungen erläutert. Der Arbeitgeber hat hier die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und eventuelle Missverständnisse aufzuklären.
Prüfungsbericht:
Am Ende erstellt der Prüfer einen Bericht, in dem er seine Feststellungen zusammenfasst. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, kann das zu Nachforderungen oder sogar zu Bußgeldern führen.
Häufige Prüfungsfelder
Lohnabrechnungen: Sind die Abrechnungen korrekt und vollständig?
Steuerfreie oder pauschal besteuerte Lohnbestandteile: Wurden diese korrekt behandelt?
Sozialversicherungsbeiträge: Wurden diese korrekt berechnet und abgeführt?
Dienstwagen und andere Sachbezüge: Wurden diese korrekt versteuert?
