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Bankenviertel

Zwangsgeld

Ein Zwangsgeld ist eine finanzielle Sanktion, die von einer Behörde festgesetzt wird, um eine bestimmte Handlung oder Unterlassung durchzusetzen. Es wird verhängt, wenn jemand eine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche Anordnung nicht befolgt. Ziel des Zwangsgeldes ist es, den Adressaten zur Erfüllung seiner Pflichten zu bewegen, ohne sofort drastische Maßnahmen wie Zwangsvollstreckungen ergreifen zu müssen. Gesetzlich geregelt ist dies in § 11 VwVG und § 328 AO.


Wie funktioniert das Zwangsgeld?

Eine Behörde erteilt eine Anordnung oder fordert eine Handlung, beispielsweise die Einreichung einer Steuererklärung.

Es wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer die Handlung zu erfolgen hat.

Sollte die Pflicht innerhalb der gesetzten Frist nicht erfüllt werden, wird ein Zwangsgeld angedroht. Die Höhe des Zwangsgeldes wird dabei festgelegt.

Wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird, setzt die Behörde das angedrohte Zwangsgeld fest und fordert es ein.

Das Zwangsgeld wird durch die Behörde eingezogen. Sollte das Zwangsgeld nicht bezahlt werden, kann es im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden.


Beispiel zur Verdeutlichung

Angenommen, ein Steuerpflichtiger reicht seine Steuererklärung trotz Aufforderung durch das Finanzamt nicht ein. Das Finanzamt setzt daraufhin eine Frist zur Einreichung und droht ein Zwangsgeld von 500 Euro an, falls die Erklärung nicht fristgerecht eingereicht wird. Wird die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht, setzt das Finanzamt das Zwangsgeld fest und fordert den Betrag ein.


Vorteile des Zwangsgeldes

Effektivität: Das Zwangsgeld ist ein wirksames Mittel, um die Durchsetzung von Pflichten zu erzwingen, ohne sofort auf drastischere Maßnahmen zurückgreifen zu müssen.

Flexibilität: Es kann individuell an die Schwere und Häufigkeit der Pflichtverletzung angepasst werden.

Abschreckung: Es wirkt abschreckend und motiviert zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.


Rechtsmittel gegen das Zwangsgeld

Betroffene haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und im Bedarfsfall Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

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