

Kindergeld
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern als finanzielle Unterstützung für ihre Kinder erhalten
Hintergrund
Das Kindergeld soll Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder finanziell Entlastung und eine Belastung durch die Betreuung und Erziehung der Kinder verringern.
Höhe des Kindergelds
Das Kindergeld beträgt pro Kind monatlich 250,00 €. Anspruchsberechtigte sind die Erziehungsberechtigten des Kindes, in der Regel also die Eltern des Kindes. Bei getrennt lebenden Ehegatten erhält nur der Elternteil Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das Kindegeld wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt und sogar darüber hinaus, solange sich das Kind in Ausbildung, Studium, einem freiwilligen sozialen Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder einem anderen Freiwilligendienst befindet. Auch wenn ihr Kind nach einer Ausbildung keinen Arbeitsplatz findet, kann das Kindergeld weiterhin beantragt werden. In jedem Fall endet die Zahlung des Kindergelds jedoch mit Vollendung des 25. Lebensjahrs.
Beantragung des Kindergelds
Das Kindergeld muss bei der örtlich zuständigen Familienkasse schriftlich (das heißt grundsätzlich in Papierform mit Namensunterschrift) beantragt werden. Hierfür können Sie den Vordruck auf der Website der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld darf nicht mit dem Kinderfreibetrag verwechselt werden. Der Kinderfreibetrag regelt einen gewissen Betrag, der bei der Besteuerung des Einkommens unberücksichtigt bleibt. Das Kindergeld hingegen hat eine Geldzahlung an Eltern zur Unterstützung bei der Kindererziehung zum Gegenstand. Allerdings schließen sich Kindergeld und Kinderfreibetrag gegenseitig aus und können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung, ob es für die versteuernden Eltern günstiger wäre, Kindergeld zu erhalten oder den Kinderfreibetrag geltend zu machen.
Vor- und Nachteile des Kindergelds gegenüber dem Kinderfreibetrag
Gegenüber dem Kindergeld lohnt sich der Kinderfreibetrag in der Regel umso eher, je höher das Gehalt der Eltern ist. Außerdem ist der Vorteil des Kindergelds, dass dieses bereits während des Jahres ausgezahlt wird, während der Kinderfreibetrag erst im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.
