

Kassen-Nachschau
Bei der Kassennachschau kann die Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben prüfen.
Hintergrund
Die Kassen-Nachschau ist in § 146b der Abgabenordnung geregelt und soll dazu beitragen, Steuerhinterziehung und -vermeidung zu bekämpfen. Das Hauptziel der Kassen-Nachschau ist die lückenlose und ordnungsgemäße Erfassung von Geschäftsvorfällen, insbesondere im Zusammenhang mit Barzahlungen.
Ablauf der Kassen-Nachschau
Die Prüfer der Finanzbehörde erscheinen zur Kassen-Nachschau in der Regel ohne vorherige Ankündigung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten. Den Prüfern sind auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher und die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen über die der Kassen-Nachschau unterliegenden Sachverhalte und Zeiträume vorzulegen. Während der Kassen-Nachschau prüfen die Finanzbeamten die Kassenaufzeichnungen, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Folgen einer Kassennachschau
Wenn die bei der Kassen-Nachschau getroffenen Feststellung hierzu Anlass geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung nach § 193 AO übergegangen werden. Das ist vor allem der Fall, wenn bei der Kassen-Nachschau Unstimmigkeiten oder Fehler in der Kassen- oder Buchführung gefunden werden.
Empfehlungen für Steuerpflichtige
Um möglichen Problemen bei einer Kassen-Nachschau vorzubeugen, sollte großer Wert auf Ordnungsgemäßheit und Genauigkeit bei den Kassenaufzeichnungen gelegt werden. Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Kassensystemen und -aufzeichnungen können dazu beitragen, Fehler zu vermeiden und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
