Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag für Eltern, der die finanzielle Belastung durch die Kindererziehung steuerlich berücksichtigen soll.
Hintergrund
Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Entlastung für Eltern und dient dazu, die finanzielle Belastung durch Kindererziehung steuerlich zu mindern. Er soll Eltern unterstützen und die Kosten für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder berücksichtigen.
Höhe des Kinderfreibetrags
Der Kinderfreibetrag besteht in einer Höhe von 3.012,00 € pro Kind. Hinzu kommt der Erziehungsfreibetrag in Höhe von 1.464,00 € für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes.
Kinderfreibetrag und Kindergeld
Der Kinderfreibetrag darf nicht mit dem Kindergeld verwechselt werden. Der Kinderfreibetrag regelt einen gewissen Betrag, der bei der Besteuerung des Einkommens unberücksichtigt bleibt. Das sogenannte Kindergeld hingegen hat eine Geldzahlung an Eltern zur Unterstützung bei der Kindererziehung zum Gegenstand. Allerdings schließen sich Kindergeld und Kinderfreibetrag gegenseitig aus und können nicht gleichzeitig geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung, ob es für die versteuernden Eltern günstiger wäre, Kindergeld zu erhalten oder den Kinderfreibetrag geltend zu machen.
Vor- und Nachteile des Kinderfreibetrags
Der Kinderfreibetrag lohnt sich gegenüber dem Kindergeld in der Regel umso eher, je höher das Gehalt der Eltern ist. Außerdem ist der Vorteil des Kindergelds, dass dieses bereits während des Jahres ausgezahlt wird, während der Kinderfreibetrag erst im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.