

Anmeldungszeitraum
Für unterschiedliche Steuerarten gelten verschiedene Anmeldungszeiträume. Mit dem Anmeldungszeitraum ist die Zeit gemeint, für die eine Steuer angemeldet werden muss. Daran schließt sich die Frage an, wann die diesbezügliche Steuererklärung spätestens einzureichen bzw. die Steuer zu zahlen ist.
Beispiel:
- Lohnsteueranmeldung:
Grundsätzlich ist bei der Lohnsteuer der Anmeldungszeitraum der Kalendermonat. Dies kann jedoch je nach Höhe der abzuführenden Lohnsteuer variieren (Kalendervierteljahr, Kalendermonat, Kalenderjahr). Die Steuer ist spätestens am 10. Tag nach dem Ablauf des Anmeldungszeitraums zu zahlen.
- Umsatzsteuervoranmeldung:
Der Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Dies kann im Einzelfall allerdings ebenfalls variieren. Lag die Umsatzsteuer im Vorjahr unter 1.000,00 €, kann Sie das Finanzamt von der Umsatzsteuervoranmeldung sogar ganz befreien. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums erfolgen.
