

Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige ist eine freiwillige Mitteilung an das Finanzamt, in der bisher nicht deklarierte Einkünfte oder unrichtige Angaben in Steuererklärungen berichtigt werden. Durch die Selbstanzeige können Steuerpflichtige die Hinterziehung von Steuern offenlegen und nachträglich korrekt versteuern, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 371 AO.
Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige
Alle unversteuerten Einkünfte müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Teilweise oder unvollständige Angaben führen nicht zur Straffreiheit.
Die hinterzogenen Steuern müssen innerhalb einer bestimmten Frist vollständig nachgezahlt werden.
Die Selbstanzeige darf nicht erstattet werden, wenn die Tat bereits entdeckt wurde oder ein Steuerprüfer vor der Tür steht. Ebenso darf keine Ermittlungsmaßnahme der Steuerbehörden bekannt gegeben worden sein.
Vorteile der Selbstanzeige
Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen bei Steuerhinterziehung.
Möglichkeit, die steuerlichen Verhältnisse in Ordnung zu bringen und zukünftige Probleme zu vermeiden.
In vielen Fällen können durch eine frühzeitige Selbstanzeige zusätzliche Zinsen und Strafen vermieden werden.
