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Bankenviertel

Selbstständigkeit

Selbstständigkeit im Steuerrecht bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen eigenständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, die darauf abzielt, Einnahmen zu erzielen. Diese Tätigkeit wird auf eigene Rechnung und eigenes Risiko betrieben. Selbstständigkeit unterscheidet sich wesentlich von nichtselbstständiger Arbeit, bei der ein Arbeitnehmer weisungsgebunden für einen Arbeitgeber tätig ist. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 15, 18 EstG, sowie in § 2 UstG.


Merkmale

Selbstständige arbeiten eigenverantwortlich und ohne Weisungsgebundenheit. Die entscheiden selbst über Art, Umfang und Durchführung ihrer Tätigkeit.

Sie tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit selbst und profitieren direkt von ihrem unternehmerischen Erfolg, tragen aber auch die finanziellen Risiken bei Misserfolg.

Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein und regelmäßig ausgeübt werden, um als selbstständige Tätigkeit anerkannt zu werden.

Selbstständige Tätigkeiten werden mit der Absicht ausgeübt, Einnahmen zu erzielen. Dabei ist eine Gewinnabsicht nicht zwingend erforderlich, jedoch sollte eine Einnahmeerzielung beabsichtigt sein.


Steuerliche Pflichten

Selbstständige müssen ihre Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb sind nach den Vorschriften des EStG zu versteuern.

Sie sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig und müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Der Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland 19 % bzw. 7 % für bestimmte Leistungen.

Gewerbliche Selbstständige sind zusätzlich gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuerpflicht ergibt sich aus dem Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Selbstständige müssen ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß dokumentieren. Die Anforderungen an die Buchführung sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt.


Vorteile

Unabhängigkeit in Arbeitszeit und -ort und weisungsunabhängig.

Verschiedene Möglichkeiten, ihre steuerliche Belastung zu optimieren, z.B. durch Betriebsausgabenabzug und Investitionsabzugsbeträge.

Möglichkeit, ihr Unternehmen zu erweitern und von ihrem unternehmerischen Erfolg direkt zu profitieren.

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