

Klage
Mit einer Klage wird vor Gericht ein Verfahren eingeleitet.
Klage vor den Finanzgerichten
Vor dem Finanzgerichten ist der häufigste Fall der Klage die sogenannte Anfechtungsklage, die ein Rechtsmittel gegen Bescheide des Finanzamts darstellt. Neben der Anfechtungsklage bestehen folgende Klagearten:
- Verpflichtungsklage, die darauf gerichtet ist, die Finanzbehörde zum Erlass eines Verwaltungsakts zu verpflichten
- Leistungsklage, die darauf gerichtet ist, die Finanzbehörde zu einem Verhalten zu veranlassen, das nicht im Erlass oder der Rücknahme eines Verwaltungsakts besteht
- Feststellungsklage, die darauf gerichtet ist, das Bestehen oder das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen
Klagebefugnis
Voraussetzung einer Klage ist, dass der Kläger klagebefugt ist. Adressaten eines Verwaltungsakts sind jedoch in aller Regel klagebefugt-
Instanzenzug in der Finanzgerichtsbarkeit
Für erstinstanzliche Klagen ist in aller Regel das Finanzgericht (Abkürzung: FG) zuständig. Urteile und sonstige Entscheidungen des Finanzgerichts können vor dem Bundesfinanzhof (BFH), dem höchsten deutschen Gericht in Finanzsachen, mit Sitz in München angegriffen werden. Dieser nur zweistufige Aufbau ist eine Besonderheit im deutschen Rechtssystem. Die übrigen Fachgerichtsbarkeiten (Ordentliche Gerichte, Arbeits-, Sozial, Verwaltungsgerichte) haben jeweils mindestens eine weiter Zwischeninstanz.
